„Airbnb“ – Versionsunterschied

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* [https://www.airbnb.de/ Airbnb.de]
* [https://www.airbnb.de/ Airbnb.de]
* [http://www.airbnbvsberlin.de/ Airbnb vs. Berlin], Forschungsarbeit der [[Fachhochschule Potsdam]]; Alsino Skowronnek, Lucas Vogel, Jonas Parnow u. a.
* [http://www.airbnbvsberlin.de/ Airbnb vs. Berlin], Forschungsarbeit der [[Fachhochschule Potsdam]]; Alsino Skowronnek, Lucas Vogel, Jonas Parnow u. a.
* [http://www.spiegel.de/netzwelt/gadgets/airbnb-deutsche-touristin-klagt-wegen-versteckter-webcam-a-1071960.html#utm_source=netzwelt#utm_medium=medium#utm_campaign=plista&ref=plista Versteckte Webcam: Deutsche Touristin verklagt Airbnb] [[Der Spiegel|Spiegel-Online]], 14. Januar 2016.


== Einzelnachweise ==
== Einzelnachweise ==

Version vom 21. Januar 2016, 00:09 Uhr

Airbnb
Weltweit private Unterkünfte finden.
Community-Marktplatz zur Buchung und Vermietung von Unterkünften
Sprachen Englisch, Deutsch, weitere
Betreiber Airbnb, Inc. (San Francisco, USA)
Registrierung kostenlos
Online August 2008
https://www.airbnb.de/

Airbnb ist ein 2008 im kalifornischen Silicon Valley gegründeter Community-Marktplatz für Buchung und Vermietung von Unterkünften, ähnlich einem Computerreservierungssystem. Private Vermieter vermieten ihr Zuhause oder einen Teil davon unter Vermittlung des Unternehmens, jedoch ohne dass Airbnb rechtliche Verpflichtungen übernimmt. Von der Gründung im Jahr 2008 bis zum Juni 2012 wurden nach Angaben des Unternehmens mehr als zehn Millionen Übernachtungen über Airbnb gebucht.[1]

Kritik entzündete sich daran, dass viele der Vermieter keine Steuern auf ihre Einnahmen zahlen und dass sich nicht mehr nur private Gastgeber, sondern umfangreiche kommerzielle Strukturen dahinter entwickelt haben. Diese entziehen dem Wohnungsmarkt Raum, so dass dieses Geschäftsmodell in den für Reisende attraktivsten Vierteln für erhöhten Mietdruck sorgt.[2] Weitere Kritik ruft hervor, dass es bei Auseinandersetzungen zwischen Gast und Gastgeber keinerlei rechtlichen Schutz gibt, und dem Unternehmen international vermehrt mangelnder Datenschutz angelastet wird.[3]

Nach eigenen Angaben stehen auf der Website über 1,5 Millionen Inserate in 190 Ländern zum Angebot (Stand: August 2015).[4]

Konzept

Airbnb wurde 2008 von Brian Chesky, Joe Gebbia und Nathan Blecharczyk in San Francisco gegründet.[5] Der ursprüngliche Name Airbedandbreakfast (englisch: Luftmatratze und Frühstück) wurde 2009 verkürzt zu Airbnb. Das Unternehmen vermittelt Unterkünfte in 192 Ländern und über 26.000 Städten. Es stellt als Online-Plattform den Kontakt zwischen Gastgeber und Gast her und ist ausschließlich für die Abwicklung der Buchung verantwortlich. Die Transaktion findet dabei über die Plattform statt. Der Gast bezahlt den Betrag für seine Buchung per Kreditkarte, oder Ähnlichem an Airbnb. Dem Gastgeber wird der Betrag erst 24 Stunden nach Anreise ausgezahlt, um sicherzustellen, dass der Gast die Unterkunft so vorfindet, wie sie ihm angeboten wurde. Airbnb erhob 2013 6–12 % von den Gästen, 3 % von den Gastgebern, insgesamt 150 Millionen Dollar bei ca. 10 Millionen Übernachtungen.[6]

Jeder Nutzer, also Gastgeber und Gast, stellt sich auf Airbnb mit einer Profilseite dar. Gastgeber müssen zumindest ein Bild hochladen und eine Telefonnummer angeben, Gäste müssen deutlich mehr Informationen preisgeben (siehe Kritik). Gastgeber beschreiben ihre Unterkunft textuell und mithilfe von Fotos. Gast und Gastgeber können sich gegenseitig bewerten. Mit einer Rechner-Funktion kann man kalkulieren, welche Einkünfte mit der eigenen Unterkunft erzielt werden können.

Seit 2011 ist es möglich, sein Profil mit sozialen Netzwerken wie Facebook zu verbinden. Dadurch wird die Anzeige der Bewertungen eines Airbnb-Nutzer durch soziale Kontakte ermöglicht.[7]

Die Dienstleistungen von Airbnb lassen sich auch mit Smartphones nutzen.[8]

Finanzierung und Investoren

Die ersten Finanzmittel erhielt das Unternehmen vom im Silicon Valley beheimateten Gründerzentrum Y Combinator. Weitere Kapitalgeber waren die beiden Venture-Capital-Unternehmen Andreessen Horowitz und General Catalyst, welche auf die Förderung von Start-ups spezialisiert sind, sowie die Investitionsgesellschaft DST Global.[9]

Nach Übernahme des deutschen Wettbewerbers Accoleo eröffnete Airbnb im Juni 2011 mit einem Büro in Hamburg die erste Niederlassung außerhalb der USA.[10] Per 31. Dezember 2013 wurde der Kundenservice in Europa nach Irland verlagert. Den betroffenen Mitarbeitern des Kundenservices wurde eine Stelle in Dublin angeboten, ansonsten wurde ihnen betriebsbedingt gekündigt. In Deutschland ist Airbnb heute mit einem Büro in Berlin vertreten.

Kritik

Datenschutz

Unter dem Vorwand der Identitätsprüfung („Verified Identification“) erhebt Airbnb umfangreiche persönliche Daten. Eine Nutzung des Portals als Mieter ist ohne diese Angaben de facto nicht mehr möglich.[11][12] Auffällig ist der enorme Umfang der Daten, welcher das notwendige Maß deutlich übersteigt.[13] Zur praktischen Nutzung als Mieter müssen alle folgende Angaben vollständig erfolgen:[14]

  1. mindestens eine E-Mail-Adresse (bestätigt via Rücklink),
  2. mindestens ein Profilbild,
  3. mindestens eine Telefonnummer (bestätigt durch Anruf oder SMS),
  4. mindestens ein ausführliches Facebook-, Google-, oder LinkedIn-Profil,
  5. mindestens ein personalisiertes Zahlungsmittel (Kreditkarte, Paypal …),
  6. mindestens eine völlig ungeschwärzte Kopie vom amtlichen Personalausweis, Reisepass oder Führerschein,
  7. sowie teilweise ein Video des Nutzers, in dem dieser Daten seines Kundenkontos nennt.

Ein Video des Nutzers wird insbesondere dann verlangt, wenn das Unternehmen durch die von Facebook, Google oder LinkedIn geladenen Daten nicht befriedigt ist.[15] Die Daten von diesen Seiten werden auf Airbnb weiterverwendet, beispielsweise Profilbilder, Verknüpfungen anhand der Facebook-Freunde et cetera. Darüber hinaus liest das Unternehmen die Kommunikation zwischen seinen Nutzern mit und verarbeitet diese. Die Datenverarbeitung findet weltweit, insbesondere jedoch in den USA statt.[16] Der von Airbnb zur Prüfung der amtlichen Dokumente genutzte US-Dienstleister Jumio nutzt alle übermittelten Dokumente und Daten fortan „zu beliebigen Geschäftszwecken.“[16]

Diese Vorgehensweise entspricht regelmäßig nicht den am Wohnort des Nutzers geltenden Datenschutzgesetzen, denn beispielsweise der Grundsatz der Datensparsamkeit bleibt unberücksichtigt.[16] Da der Vertragspartner jedoch stets die US-amerikanische oder irische Niederlassung ist, gestalten sich Einwände schwierig. Dieses Rechtskonstrukt wird auch von Facebook genutzt.[17]

Steuerliche Behandlung

Airbnb-Anbieter machen mit ihrem Angebot Hotels und Pensionen Konkurrenz. Letztere müssen ihren Gästen Steuern, in vielen Ländern Mehrwertsteuer berechnen (mancherorts auch eine Ortstaxe). Manche Airbnb-Vermieter deklarieren ihre Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nicht in ihrer Steuererklärung.

Im US-Bundesstaat New York ermittelte im Herbst 2013 der Generalstaatsanwalt gegen Airbnb: ungefähr 15.000 Menschen vermieteten Appartements über Airbnb, er nehme an, dass dem Staat New York Steuern in zweistelliger Millionenhöhe geschuldet würden. Er werde seine Bemühungen verschärfen, um dafür zu sorgen, dass für Airbnb dieselben Regeln gelten wie für jedermann.[18] Seit 2014 geht der Staatsanwalt Eric Schneiderman gegen die Steuerhinterziehungen vor, die mit der privaten Vermietung in Zusammenhang stehen. Nach seiner Schätzung sind der Stadt über 33 Millionen Dollar an Steuereinnahmen entgangen.[19]

In Berlin wird durch das Airbnb-Vermietungsmodell eine Vielzahl angestammter Mieter aus ihren Wohnungen verdrängt. Ganze Stadtviertel sind davon betroffen – in erheblichem Ausmaß verursacht durch rechtlich fragwürdige Vermietungsmodelle kommerzieller Anbieter über Airbnb, die jedoch von den Berliner Behörden weder in nennenswertem Ausmaß verfolgt noch unterbunden werden.[2]

In München werden Bußgelder von 50.000 Euro für illegale Vermietungen erhoben.[20]

Literatur

  • Rémy Giemza: Airbnb. A Zerolution: The truth about a new kind of slumlord, o.O., 2013. (Auswirkungen auf den Wohnungsmarkt und die am stärksten betroffenen Stadtquartiere)
  • Benjamin G. Edelman, Michael Luca: Digital Discrimination: The Case of Airbnb.com, Harvard Business School NOM Unit Working Paper No. 14-054, 2014 (ungewollte Diskriminierung: Schwarze erzielen im Schnitt 12 % weniger Erträge als Nichtschwarze).
  • Tapio Ikkala, Airi Lampinen: Defining the price of hospitality: networked hospitality exchange via Airbnb. (zum Preis der Gastfreundschaft)
  • Brittany McNamara: Student Note: AirBNB: A not-so-safe resting place, in: Colorado Technology Law Journal (2015) 149-170. (online, PDF) (Risiken für private Anbieter)
  • Stephen R. Miller: Transferable Sharing Rights: A Theoretical Model for Regulating Airbnb and the Short-Term Rental Market, University of Idaho, 2014.
  • Georgios Zervas, Davide Proserpio, John Byers: A First Look at Online Reputation on Airbnb, Where Every Stay is Above Average, Boston 2015. (Durchschnittsbewertung liegt demnach zwischen 4,5 und 5 (höchste Bewertung), während sie bei TripAdvisor nur bei 3,8 liegt, eine mögliche Folge eines Mentalitätswandels durch die sogenannte sharing economy)
  • Georgios Zervas, Davide Proserpio, John Byers: The Rise of the Sharing Economy: Estimating the Impact of Airbnb on the Hotel Industry, Boston University School of Management Research Paper No. 2013–16, überarbeitete Fassung, Februar 2015. (in Austin sanken die Hotelpreise in vergleichbaren Segmenten um 13 %)
  • Maike Pulver, Horst Müller, Robert Fischer: Der Einfluss von Collaborative Consumption im Berliner Tourismus am Beispiel der Onlineplattform Airbnb, Akademikerverlag, 2014. (Risiken für das lokale Gastgewerbe)

Einzelnachweise

  1. Airbnb: 10 Millionen Nächte gebucht. Airbnb, 19. Juni 2012, abgerufen am 20. Juli 2012.
  2. a b Dominik Drutschmann, Torsten Hampel, Kai Müller, Tiemo Rink u. a.: Häuserkampf In: Der Tagesspiegel vom 4., 11. und 18. April 2015
  3. Why I won’t be using Airbnb’s online verification system. Abgerufen am 8. Mai 2015 (englisch).
  4. Airbnb: About Us. Abgerufen am 8. August 2015 (englisch).
  5. Bruce Upbin: Airbnb Could Have More Rooms Than Hilton By 2012. Forbes Magazine, 29. Juni 2011, abgerufen am 17. Juni 2012 (englisch).
  6. Claudia Pelzer, Nora Burgard: Co-Economy: Wertschöpfung im digitalen Zeitalter: Netzwerke und agile Organisationsstrukturen erfolgreich nutzen, Springer, 2014, S. 39.
  7. Siegler,MG: Airbnb Cozies Up To Facebook To Help You Feel More At Home When Away From Home. Tech Crunch, 9. Mai 2011, abgerufen am 5. August 2015 (englisch).
  8. Jenna Wortham: Airbnb Raises Cash to Expand Budget-Travel Service. The New York Times, 10. November 2010, abgerufen am 17. Juni 2012 (englisch).
  9. Andreessen Horowitz, General Catalyst lead $112m investment in Airbnb. AltAssets, 25. Juli 2011, abgerufen am 17. Juni 2012 (englisch).
  10. Airbnb buys German clone Accoleo, opens first European office in Hamburg. Techcrunch, 1. Juni 2011, abgerufen am 15. November 2012.
  11. AirBnB Verified ID : Things to Know. Abgerufen am 8. Mai 2015 (englisch).
  12. Doppelt und dreifach verifiziert beim Unterkunft-Portal Airbnb. Abgerufen am 8. Mai 2015.
  13. Let’s help Airbnb rebuild the bridge it just burned. Abgerufen am 8. Mai 2015 (englisch).; bespricht u. A. Airbnbs Verweigerung gegenüber Alternativen Lösungen
  14. Verifizierung bei airbnb – so funktioniert’s. Abgerufen am 8. Mai 2015.
  15. I didn’t have enough Facebook friends to prove to Airbnb I was real. Abgerufen am 8. Mai 2015 (englisch).
  16. a b c Think Twice Before Giving AirBnB Your ID. Abgerufen am 8. Mai 2015 (englisch).
  17. Artikel Facebook in der Wikipedia, abgerufen am 8. Mai 2015
  18. SZ 18. Oktober 2013: Großverdiener mit Luftmatratze und Frühstück
  19. Zu zwei Dritteln illegal. New York erhöht den Druck auf Airbnb, in: RP online, 20. Oktober 2014.
  20. Claudia Pelzer, Nora Burgard: Co-Economy: Wertschöpfung im digitalen Zeitalter: Netzwerke und agile Organisationsstrukturen erfolgreich nutzen, Springer, 2014, S. 38.