Notte

Notte
Nottekanal
Schleuse bei Mittenwalde (Ersatz von 1960)

Schleuse bei Mittenwalde (Ersatz von 1960)

Daten
Lage Landkreise Teltow-Fläming und Dahme-Spreewald, Brandenburg, Deutschland
Flusssystem Elbe
Abfluss über Dahme → Spree → Havel → Elbe → Nordsee
Quelle südlich von Sperenberg
Mündung im Hafen Königs Wusterhausen in die DahmeKoordinaten: 52° 18′ 28″ N, 13° 38′ 37″ O
52° 18′ 28″ N, 13° 38′ 37″ O

Länge 24,8 km[1]
Durchflossene Seen Mellensee
Häfen Hafen Königs Wusterhausen
Schiffbar bis zum Mellensee für kleine Fahrzeuge
Schleuse bei Königs Wusterhausen (Ersatz von 1983/84)

Schleuse bei Königs Wusterhausen (Ersatz von 1983/84)

Die Notte ist ein linker Nebenfluss der Dahme in den Landkreisen Teltow-Fläming und Dahme-Spreewald im Bundesland Brandenburg (Deutschland). Sie entspringt südlich von Sperenberg und mündet unterhalb der Schleuse Neue Mühle in Königs Wusterhausen in die Dahme-Wasserstraße. Die Notte ist Landeswasserstraße.[2]

Geschichte

Das Nottefließ war die erste längere, von Menschen schiffbar gemachte Wasserstraße der Mark Brandenburg. Der erste Ausbau mit Schleusen wird in die Regierungszeit des Kurfürsten Joachim II. um 1568 datiert. 1856 bis 1864 ist die Wasserstraße durch einen Meliorationsverband auf 25 km Länge zwischen dem Mellensee und ihrer Mündung bei Königs Wusterhausen umfangreich ausgebaut worden.

Die von Anfang an mit Staustufen ausgebaute Notte wurde, wie seinerzeit üblich, als kanalisierte Notte[3] bezeichnet. Daraus ist irrigerweise ein Nottekanal geworden. Dem Begriff der Kanalisierung entspricht heute die Stauregelung. Auch das Preußische Wassergesetz[4] führt die Notte unter den natürlichen und nicht unter den künstlichen Wasserläufen auf.

Die staugeregelte Notte hatte früher eine erhebliche Bedeutung für die Versorgung Berlins mit landwirtschaftlichen Produkten und Baustoffen. So erfolgte der Transport der Sperenberger Gipssteine, aber auch der Produkte zahlreicher Ziegeleien und Kiesgruben auf dem Wasserweg. Durch den Ausbau des Eisenbahnnetzes (besonders der Mittenwalder Privatbahnen KMTE und NME) verringerte sich die Bedeutung der Notte. Durch die Einflüsse des Zweiten Weltkrieges und wechselnde Probleme mit Brücken und Schleusen kam die kommerzielle Schifffahrt, mit Ausnahme des Hafens Königs Wusterhausen, vollständig zum Erliegen.

Heutige Nutzung

Die Notte (Nt) ist schiffbar und hat drei Schleusen, eine am Abfluss des Mellensees, eine kurz vor Mittenwalde und eine in Königs Wusterhausen. Da die Schleuse in Königs Wusterhausen nur 21 m lang ist, kann die Notte heute von Frachtschiffen nicht mehr befahren werden. Ein Kilometer Mündungsstrecke zählt zu den sogenannten sonstigen Binnenwasserstraßen des Bundes[5] in der Zuständigkeit des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes Spree-Havel.

An der Schleuse Mittenwalde mündet von rechts der Galluner Kanal über eine eigene Schleuse in die Notte ein. Über diesen Kanal ist der Motzener See erreichbar. Bei Ragow, direkt vor der Bundesautobahn 13 Berliner Ring – Dresden, mündet von links der nicht schiffbare Zülowkanal vom Rangsdorfer See her ein. Zwischen dem Bahnhof Königs Wusterhausen und der Dahme ist die Notte zum Binnenhafen ausgebaut.

In der Gegenwart findet eine touristische Nutzung statt.[6]

Die ursprünglichen Zwecke der Melioration

werden heute eher eingeschränkt verfolgt.

Bei längerem Starkregen kommt es zum Ansteigen des Grundwasserspiegels und damit zur Beeinträchtigung der Anwohner.

Literatur

  • Hans-Joachim Uhlemann: Berlin und die Märkischen Wasserstraßen. DSV-Verlag, Hamburg 1994, ISBN 3-88412-204-5.

Weblinks

Commons: Nottekanal – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Nottekanal im Gewässerkatalog des Deutschen Ruderverbandes. Abgerufen am 2. Oktober 2020.
  2. Bundes- und Landeswasserstraßen 2015 im Land Brandenburg. In: brandenburg.de. Archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 21. Oktober 2020; abgerufen am 28. August 2020.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/mil.brandenburg.de
  3. Wasserpolizeiverordnung für die märkischen Wasserstraßen vom 15. März 1915, §§ 167–170
  4. Anlage zum Preußischen Wassergesetz vom 7. April 1913 (Gesetzsammlung Nr. 14/1913)
  5. Längen (in km) der Hauptschifffahrtswege (Hauptstrecken und bestimmte Nebenstrecken) der Binnenwasserstraßen des Bundes. Abgerufen am 9. März 2020.
  6. Gudrun Schneck: Klarschiff für Wassertouristen. In: Märkische Allgemeine vom 7. Februar 2013