Amtsgericht Kremmen

Das Amtsgericht Kremmen (historisch auch Amtsgericht Cremmen) war ein preußisches Amtsgericht mit Sitz in Kremmen in der Provinz Brandenburg.

Geschichte

Ab 1849 bestand das Kreisgericht Neuruppin. Übergeordnet war das Appellationsgericht Frankfurt a. d. Oder. Im Rahmen der Reichsjustizgesetzen wurden diese Gerichte aufgehoben und reichsweit einheitlich Oberlandes-, Landes- und Amtsgerichte gebildet.

Das königlich preußische Amtsgericht Kremmen wurde mit Wirkung zum 1. Oktober 1879 als eines von 15 Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichtes Neuruppin im Bezirk des Kammergerichtes gebildet. Der Sitz des Gerichts war die Stadt Kremmen.

Sein Gerichtsbezirk umfasste aus dem Landkreis Osthavelland den Stadtbezirk Cremmen und die Amtsbezirke Bärenklau, Beetz, Groß-Ziethen und Neuholland Forst sowie der Amtsbezirk Staffelde ohne den Gemeindebezirk Börnicke.[1]

Am Gericht bestand 1880 eine Richterstelle. Das Amtsgericht war damit ein kleines Amtsgericht im Landgerichtsbezirk.[2]

Im Rahmen der Weltwirtschaftskrise wurden 60 Amtsgerichte als Folge von Sparverordnungen aufgehoben. Mit der Verordnung über die Aufhebung von Amtsgerichten vom 30. Juli 1932 wurde das Amtsgericht Fehrbellin zum 30. September 1932 aufgehoben[3] und sein Sprengel zwischen dem Amtsgericht Neuruppin und dem Amtsgericht Kremmen (nur die Gemeinde Linum) aufgeteilt[4].

Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde das Amtsgericht Kremmen dem Landgericht Potsdam nachgeordnet. Zum 1. Juli 1951 wurde das Amtsgericht Kremmen aufgelöst und sein Sprengel dem Amtsgericht Oranienburg zugeordnet.[5]

1952 wurden in der DDR die Amtsgerichte abgeschafft und stattdessen Kreisgerichte gebildet. Kremmen kam zum Kreis Oranienburg im Bezirk Potsdam, zuständiges Gericht war damit das Kreisgericht Oranienburg. Das Amtsgericht Kremmen wurde auch nach der Wende nicht wieder eingerichtet.

Einzelnachweise

  1. Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30., S. 427, Digitalisat
  2. Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung, 1880, S. 397 online
  3. Verordnung über die Aufhebung von Amtsgerichten vom 30. Juli 1932, GS 1932, S. 253, Digitalisat
  4. Verordnung über die Aufteilung der Bezirke der aufgehobenen Amtsgerichte vom 13. September 1932, GS 1932, S. 301 f., Digitalisat
  5. Torsten Hartisch et al.: Übersicht über die Bestände des Brandenburgischen Landeshauptarchivs - Teil 111/1: Behörden und Institutionen in der Provinz Mark Brandenburg/im Land Brandenburg 1945–1952, S. 176, Digitalisat