Amtsgericht Altlandsberg

Amtsgerichtsgebäude, heute Rathaus

Das Amtsgericht Altlandsberg (historisch auch Amtsgericht Alt Landsberg oder Amtsgericht Alt-Landsberg) war ein preußisches Amtsgericht mit Sitz in Altlandsberg, Provinz Brandenburg.

Geschichte

In Altlandsberg diente das königliche Land- und Stadtgericht Alt Landsberg bis 1849 als Eingangsgericht. Daneben bestanden Patrimonialgerichte. Ab 1849 war das königliche Kreisgericht Berlin das zuständige Gericht. In Altlandsberg wurde eine Zweigstelle (Gerichtskommission) gebildet. Übergeordnet war das Kammergericht als Appellationsgericht. Im Rahmen der Reichsjustizgesetze wurden diese Gerichte aufgehoben und reichsweit einheitlich Oberlandes-, Landes- und Amtsgerichte gebildet.

Das königlich preußische Amtsgericht Alt-Landsberg wurde mit Wirkung zum 1. Oktober 1879 als eines von 11 Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichtes Berlin II im Bezirk des Kammergerichtes gebildet. Der Sitz des Gerichts war die Stadt Altlandsberg.

Sein Gerichtsbezirk umfasste

Am Gericht bestanden 1880 drei Richterstellen. Das Amtsgericht war damit ein mittelgroßes Amtsgericht im Landgerichtsbezirk. Gerichtstage wurden in Alte-Grund (Rüdersdorf) abgehalten.[2]

1894 wurde ein Teil des Gerichtsbezirks abgetrennt und dem neu gegründeten Amtsgericht Rüdersdorf zugeordnet.

1899 wurde das Amtsgericht Altlandsberg dem Landgericht Berlin III zugeteilt. Mit der Zusammenlegung der Berliner Landgerichte kam das Amtsgericht Altlandsberg 1933 im Landgericht Berlin. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde das Amtsgericht Altlandsberg dem Landgericht Potsdam und von 1951 bis 1952 dem Landgericht Eberswalde zugeordnet.[3] 1952 wurden in der DDR die Amtsgerichte abgeschafft und stattdessen Kreisgerichte gebildet. Altlandsberg kam zum Kreis Strausberg, zuständiges Gericht war damit das Kreisgericht Strausberg. Das Amtsgericht Altlandsberg wurde aufgehoben und auch nach der Wende nicht neu errichtet.

Amtsgerichtsgebäude

Das Amtsgerichtsgebäude (Berliner Allee 6) wird heute als Rathaus genutzt. Es steht als Baudenkmal unter Denkmalschutz.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30., S. 410, Digitalisat
  2. Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung, 1880, S. 395 online
  3. Torsten Hartisch et al.: Übersicht über die Bestände des Brandenburgischen Landeshauptarchivs - Teil 111/1: Behörden und Institutionen in der Provinz Mark Brandenburg/im Land Brandenburg 1945–1952, S. 157, Digitalisat

Koordinaten: 52° 33′ 35″ N, 13° 43′ 20,3″ O