Liste der Bodendenkmäler in Günzach

Auf dieser Seite sind die Bodendenkmäler in der schwäbischen Gemeinde Günzach zusammengestellt. Diese Tabelle ist eine Teilliste der Liste der Bodendenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde.[Anm. 1]

Bodendenkmäler in Günzach

Lage Objekt Akten-Nr. Bild
(Standort) Befestigung vor- und frühgeschichtlicher Zeitstellung. D-7-8128-0026 BW
(Standort) Mittelalterlicher Burgstall. D-7-8128-0031 BW
(Standort) Mittelalterlicher Burgstall. D-7-8128-0032 BW
(Standort) Villa rustica der römischen Kaiserzeit. D-7-8128-0033 BW
(Standort) Römische Villa rustica. D-7-8128-0034 BW
(Standort) Siedlung vor- und frühgeschichtlicher oder mittelalterlicher Zeitstellung. D-7-8128-0037 BW
(Standort) Siedlung der römischen Kaiserzeit. D-7-8128-0071 BW
(Standort) Mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde im Bereich des Schlosses von Günzach. D-7-8128-0075 BW
(Standort) Mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde im Bereich der Kath. Filialkirche D-7-8128-0079 BW
(Standort) Burgstall des Mittelalters. D-7-8128-0114 BW
(Standort) Straße der römischen Kaiserzeit. D-7-8128-0115 BW
(Standort) Straße der römischen Kaiserzeit. D-7-8128-0116 BW

Anmerkungen

  1. Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.
Commons: Baudenkmäler in Günzach – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien