Lex Titia

Die Lex Titia war ein auf den Volkstribun Publius Titius zurückgehendes und am 27. November 43 v. Chr. von der Volksversammlung verabschiedetes römisches Gesetz.[1] Es legalisierte das zwischen den Caesarianern Octavian, Marcus Antonius und Marcus Aemilius Lepidus gebildete Zweite Triumvirat für die Dauer von fünf Jahren.[2] Verlängert wurde das Gesetz 38 v. Chr.[3]

Im Gegensatz zum Ersten Triumvirat, welches als inoffizielles Bündnis zwischen drei Männern[4] ohne Rechtsgrundlage verstanden werden muss, gab die lex Titia dem Zweiten Triumvirat einen offiziellen und rechtlichen Rahmen, ausgestattet mit diktatorischen Vollmachten.[3]

Die dreiköpfige Kommission, die sich nach Caesars Tod um die „Wiederherstellung der Verfassung der Republik“ (triumviri rei publicae constituendae) im römischen Imperium bemühte, erhielt die weitreichende Befugnis eingeräumt, Gesetze ohne Mitwirkung von Senat oder Volk erlassen beziehungsweise kassieren zu dürfen. Die Triumviri konnten zudem nach Belieben Richter (judices) benennen und Aufgaben der Staatsverwaltung wahrnehmen, sie konnten sich lediglich nicht gegenseitig sanktionieren und ihre Entscheidungen mussten kollegial ergehen. Derartige Freiräume legen nahe, dass das Volkstribunat erkannt hatte, dass zum Zweck der Überwindung des bestehenden Staatsnotstandes alle Kräfte auf das Triumvirat zu bündeln waren, mit der Folge der Entmachtung des Volkes als Souverän.

Tatsächlich bewirkte das Gesetz einen unvorhergesehenen Trend, denn es bereitete auf einen strukturpolitischen Wandel vor. Die durch die Wirren des Bürgerkrieges ausgehöhlte römische Republik mutierte zum monarchisch geprägten Kaisertum, es begann das Zeitalter des Prinzipats.[5] Aber auch der beabsichtigte Gesetzesauftrag erfüllte sich, denn der Bürgerkrieg konnte beendet werden. 30 v. Chr. hatte Octavian seine Widersacher Antonius und Kleopatra besiegt und er vermochte in den beiden Folgejahren schrittweise die Ordnung des Staates formal wiederherzustellen. 27 v. Chr. entließ er die res publica („restitutio rei publicae“) aus dem allein auf ihn noch zugeschnittenen Triumvirat zurück in die Souveränität von Senat und Volk von Rom. Fortan regierte er unter dem vom Senat neu geschaffenen Ehrennamen Augustus.

Einzelnachweise

  1. Appian, Bürgerkriege 4, 7, 27; vgl. Cassius Dio 47, 2, 1.
  2. Adolf Berger: Encyclopedic Dictionary of Roman Law, Band 43, The American Philosophical Society. Independent Square Philadelphia, 1991, S. 560.
  3. a b Frank Frost Abbott: A History and Descriptions of Roman Political Institutions, 3 Bände, New York, Biblo & Tannen. S. 218 f. und S. 141.
  4. Gaius Iulius Caesar, Gnaeus Pompeius Magnus und Marcus Licinius Crassus.
  5. Volker Fadinger: Die Begründung des Prinzipats. Quellenkritische und staatsrechtliche Untersuchungen zu Cassius Dio und der Parallelüberlieferung. Habelt, München 1969, S. 48 ff.; siehe hierzu die Rezension von Dietmar Kienast in: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte: Romanistische Abteilung. Band 88, Heft 1, 1969, Seiten 398–401, doi:10.7767/zrgra.1971.88.1.398