Kabinett Geiß I

Die badische vorläufige Regierung von 1918

Das Kabinett Geiß I (offiziell Badische vorläufige Volksregierung[1]) bildete vom 10. November 1918 bis 1. April 1919 die Landesregierung von Baden.

In der Nacht vom 9. auf den 10. November tagten in Karlsruhe der Soldatenrat und der durch den Karlsruher Bürgermeister Karl Siegrist ins Leben gerufene Wohlfahrtsausschuss gemeinsam und einigten sich auf eine provisorische Regierung.[2]

Am 5. Januar 1919 erfolgte die Wahl zur badischen verfassunggebenden Nationalversammlung, die auf den 15. Januar zu ihrer konstituierenden Sitzung einberufen wurde.[3] Da die USPD hier keine Mandate erhielt, erklärten deren Minister am 8. Januar ihren Rücktritt aus der provisorischen Regierung[4] und es verblieben die Regierungsmitglieder jener Parteien, die auch in Gesamt-Deutschland die sogenannte Weimarer Koalition bildeten.

Das Ressort Soziales wurde dem Ministerium für Übergangswirtschaft und Wohnungswesen zugeordnet. Das Ministerium für militärische Angelegenheiten wurde dem Ministerpräsidenten Geiß unterstellt.

Amt Name Partei
Präsident[5] Anton Geiß SPD
Äußeres Hermann Dietrich NLP
Inneres Ludwig Haas Fortschritt
Justiz Ludwig Marum SPD
Unterricht Friedrich Stockinger SPD
Finanzen Joseph Wirth Z
Militär Johannes Brümmer bis 8. Januar 1919
Anton Geiß geschäftsführend
USPD
SPD
Soziales Adolf Schwarz bis 8. Januar 1919 USPD
Übergangswirtschaft und Wohnungswesen Philipp Martzloff SPD
Verkehr Leopold Rückert SPD
Ernährung Gustav Trunk Z

Literatur

Einzelnachweise

  1. so im Badischen Gesetzes- und Verordnungs-Blatt 1918 Nr. 64
  2. Siehe Gerhard Kaller: Baden in der Weimarer Republik. In: Meinrad Schaab, Hansmartin Schwarzmaier (Hrsg.) u. a.: Handbuch der baden-württembergischen Geschichte. Band 4: Die Länder seit 1918. Hrsg. im Auftrag der Kommission für geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg. Klett-Cotta, Stuttgart 2003, ISBN 3-608-91468-4, S. 25.
  3. Badisches Gesetzes- und Verordnungs-Blatt vom 10. Januar 1919
  4. Mitteilung mit dem Text der Rücktrittserklärung in der Karlsruher Zeitung. Badischer Staatsanzeiger vom 9. Januar 1919
  5. Verordnungen wurden unterzeichnet Geiß Präsident