Evangelisch-Lutherisches Dekanat Bad Tölz

Evangelisch-Lutherisches
Dekanat

Johanneskirche in Bad Tölz
Organisation
Dekanatsbezirk Bad Tölz
Kirchenkreis München und Oberbayern
Landeskirche Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern
Statistik
Kirchengemeinden 12
Gemeindeglieder 35.000
Leitung
Dekan kommissarisch Erwin Sergel (seit März 2024)[1]
Dekanatskirche Johanneskirche, Bad Tölz
Anschrift des Dekanatsamts Schützenweg 10
83646 Bad Tölz
Webpräsenz Website des Dekanats Bad Tölz

Das Evangelisch-Lutherische Dekanat Bad Tölz ist eines der zwölf Dekanate des Kirchenkreises München und Oberbayern der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern. Es wurde im Jahr 1997 neu eingerichtet. Kommissarischer Dekan ist Pfarrer Erwin Sergel.[1]

Geografie

Das Dekanat Bad Tölz wurde am 15. Oktober 1997 gegründet und umfasst 12 Kirchengemeinden in den beiden Landkreisen Bad Tölz/Wolfratshausen und Miesbach. Nur an den Rändern reicht das Dekanat noch in die Landkreise Garmisch-Partenkirchen und München hinein.

Die 8 östlichen Gemeinden gehörten ursprünglich zum Dekanat Rosenheim, die 4 westlichen Gemeinden (Ebenhausen, Wolfratshausen, Geretsried und Kochel) ursprünglich zum Dekanat Weilheim. Beide Dekanate gehörten damals flächenmäßig zu den größten in Bayern.

Durch das Wachstum der evangelischen Bevölkerung im Voralpenland war die Verkleinerung der kirchlichen Verwaltungseinheiten notwendig geworden. Derzeit leben im Dekanat ca. 33.000 Evangelische unter rund 210.000 Bewohnern der beiden Landkreise.

Kirchengemeinden

Zum Dekanatsbezirk Bad Tölz gehören zwölf Kirchengemeinden, in denen 33.000 Gemeindeglieder leben.

Literatur

  • Matthias Simon: Historischer Atlas von Bayern. Kirchliche Organisation, die evangelische Kirche. Kommission für Bayerische Landesgeschichte, München 1960.

Weblinks

Commons: Evangelisch-Lutherisches Dekanat Bad Tölz – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. a b Christiane Mühlbauer: Landeskirche setzt Dekan Soffel ab. Merkur / msn, abgerufen am 9. März 2024: „Zerwürfnis ... um die Betreuung von Schulkindern und um die Aufnahme von Flüchtlingen aus der Ukraine im Gemeindehaus“