Der Kreistag des Lahn-Dill-Kreises hat die Annahme der nachstehend beschriebenen Flagge beschlossen, die die Genehmigungsbehörde am 12. März 1981 genehmigte.
„Hissflagge: im Verhältnis 2:3 zum Liek versetzt gelb-blau-geviert, auf der Vierung das Wappen, Banner: im Verhältnis 1:2 nach oben versetzt gelb-blau-geviert, auf der Vierung das Wappen.“
Die Blasonierung dieses am 4. August 1980 genehmigten Kreiswappens lautet:
„Geteilt: oben in Gold ein rot bewehrter doppelköpfiger schwarzer Adler, beide Köpfe nimbiert; unten gespalten: vorne (links) in Gold ein blaues Jagdhorn mit rotem Band, hinten (rechts) in Blau ein rot bewehrter goldener Löwe von sieben goldenen Schindeln umgeben.“
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Flaggen sind allgemein unabhängig von ihrem urheberrechtlichen Status in ihrer Nutzung gesetzlich beschränkt, und den öffentlichen Körperschaften dienen sie darüber hinaus als Hoheitszeichen.
Wappen Deutschlands
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:
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Siehe auch
Hissflagge
Wappen
Kurzbeschreibungen
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Breite
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{{Flag |NAME=Flag of the Lahn-Dill-Kreis, upright version |DEFAULT= |OTHERNAMES= |COUNTRY=Germany |OF=district of Lahn-Dill-Kreis, Hessen |FROM=1995-03-13 |UNTIL= |CREATOR= |FORMAT=3:8 |FIAV=110000 |TYP...
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