Amtsgericht Schwandorf

Das Amtsgericht Schwandorf ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit und eines von 73 Amtsgerichten in Bayern.

Geschichte

1803 wurden im heutigen Kreisgebiet von Schwandorf die Landgerichte Burglengenfeld, Nabburg und Neunburg vorm Wald errichtet. Sie gehörten zum Regenkreis, der 1838 in Oberpfalz und Regensburg (später nur noch Oberpfalz) umbenannt wurde. Im Jahr 1862 entstand aus den Landgerichten Burglengenfeld und Schwandorf das Bezirksamt Burglengenfeld, wobei das Landgericht Schwandorf als Gerichtsbehörde aus 19 Gemeinden des Landgerichts Burglengenfeld neu geschaffen wurde. Das Landgericht Schwandorf wurde mit der Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes 1879 in das Amtsgericht Schwandorf überführt. Mit Inkrafttreten des Gesetzes über die Organisation der ordentlichen Gerichte im Freistaat Bayern (GerOrgG) am 1. Juli 1973[1] wurde das Amtsgericht Neunburg vorm Wald aufgehoben und dessen Bezirk mit Ausnahme der – als Teil des neuen Landkreises Cham[2] – dem Amtsgericht Cham zugelegten Ortschaften Großenzenried, Hillstett und Pillmersried dem Amtsgericht Schwandorf zugeteilt.[3] Die 1973 gebildeten Zweigstellen Burglengenfeld und Nabburg[4] des Amtsgerichts Schwandorf wurden zum 1. August 2006 aufgehoben und dem Amtsgericht Schwandorf zugeteilt.[5] Die letzte Außenstelle Oberviechtach wurde zum 1. Oktober 2015 aufgehoben.[6]

Zuständigkeitsbereich

Der Amtsgerichtsbezirk umfasst den gesamten Landkreis Schwandorf. In diesem Bezirk leben rund 143.000 Menschen. Das Gericht ist erstinstanzlich für Zivil-, Familien- und Strafsachen zuständig.

Übergeordnete Gerichte

Dem Amtsgericht Schwandorf ist das Landgericht Amberg übergeordnet, welche beide wiederum dem Bezirk des Oberlandesgericht Nürnberg angehören.

Gerichtsgebäude

Das Gerichtsgebäude befindet sich in der Kreuzbergstraße in Schwandorf. Alle Zweigstellen wurden spätestens im Jahre 2015 geschlossen.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Gesetz über die Organisation der ordentlichen Gerichte im Freistaat Bayern (GerOrgG) vom 25. April 1973 (GVBl S. 189)
  2. Verordnung zur Neugliederung Bayerns in Landkreise und kreisfreie Städte vom 27. Dezember 1971 (GVBl. S. 495)
  3. Gesetzentwurf der Staatsregierung über die Organisation der ordentlichen Gerichte im Freistaat Bayern (GerOrgG) vom 14. Februar 1973, LT-Drs. 7/3763 (PDF; 1,4 MB)
  4. Verordnung über die amtsgerichtlichen Zweigstellen vom 30. Mai 1973, GVBl. Nr. 13/1973, S. 341
  5. 17. Verordnung zur Änderung der Verordnung über die amtsgerichtlichen Zweigstellen vom 17. Juli 2006, GVBl. Nr. 14/2006, S. 429
  6. Verordnung zur Änderung der Verordnung über die amtsgerichtlichen Zweigstellen vom 17. August 2015, GVBl. Nr. 10/2015, S. 319

Weblinks

Koordinaten: 49° 19′ 23,9″ N, 12° 6′ 54,4″ O