„Wikipedia:Urheberrechtsfragen/alt“ – Versionsunterschied

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== Bild [http://images.google.de/imgres?imgurl=http://farm1.static.flickr.com/110/286748875_7780c0a51c.jpg%3Fv%3D1162472345&imgrefurl=http://flickr.com/photos/svensson/286748875/&h=1547&w=2321&sz=208&hl=de&start=13&um=1&usg=__qUgF8yO74jdqRjgFi0_2GKUfvk0=&tbnid=CTd6kiltQ-0YNM:&tbnh=100&tbnw=150&prev=/images%3Fq%3D%2522Osdorfer%2BBorn%2522%26um%3D1%26hl%3Dde%26sa%3DN Osdorfer Born] ==
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Das obige Bild steht unter der Creative-Commons-Lizenz 2.0, der zufolge das Bild genutzt und verbreitet werden darf. Voraussetzungen sind Namensnennung und keine kommerzielle Nutzung. Darf ich das Bild hochladen und im Artikel [[Osdorfer Born]] verwenden? --[[Benutzer:Pincerno|pincerno]] 00:40, 26. Okt. 2008 (CEST)
Das obige Bild steht unter der Creative-Commons-Lizenz 2.0, der zufolge das Bild genutzt und verbreitet werden darf. Voraussetzungen sind Namensnennung und keine kommerzielle Nutzung. Darf ich das Bild hochladen und im Artikel [[Osdorfer Born]] verwenden? --[[Benutzer:Pincerno|pincerno]] 00:40, 26. Okt. 2008 (CEST)
:In dieser From IMHO nein, aber du kanst versuchen den Autor zu überreden es unter einer anderen Lizenz freizugeben.--[[Spezial:Beiträge/84.160.215.20|84.160.215.20]] 03:05, 26. Okt. 2008 (CET)

Version vom 26. Oktober 2008, 04:05 Uhr

Wikipedia:Urheberrechtsfragen/alt/Intro


Nachträgliche Umwandlung von GFDL zu GFDL-1.2 erlaubt?

Hallo zusammen, nachdem es schon einige Probleme gab und auf Commons (Grüße an Steschke und Cecil ;)) auch einen handfesten Streit, ob man GFDL („Version 1.2 oder beliebige spätere Version“) nachträglich in GFDL-1.2 („ausschließlich GFDL 1.2“) umwandeln darf, würde ich das jetzt gerne mal an zentraler Stelle diskutieren und möglichst auch eine Richtlinie daraus formulieren. Also, wie sieht es von der rechtlichen Seite aus und wollen wir das zulassen? -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 23:13, 17. Okt. 2008 (CEST)[Beantworten]

Och nicht schon wieder. Das wurde hier schon ungefähr 1000 mal diskutiert und es wird einfach keine Lösung geben. Siehe dazu auch Benutzer:Ralf_Roletschek/GFDL-Krieg_2008 jodo 23:17, 17. Okt. 2008 (CEST)[Beantworten]

Sehr richtig --Historiograf 23:18, 17. Okt. 2008 (CEST)[Beantworten]

Wenn es rechtlich keine Lösung gibt, sollten wir wenigstens richtlinientechnisch eine Lösung erarbeiten. Wollen wir das zulassen? -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 12:57, 18. Okt. 2008 (CEST)[Beantworten]
Rechtlich ist die Lösung trivial, aber es gibt einige Nutzer die sie nicht akzeptieren wollen. (Die Rücknahme von Freigaben ist nicht möglich.) sугсго 13:02, 18. Okt. 2008 (CEST)[Beantworten]
Die Rücknahme von Freigaben ist rechtlich sehr wohl möglich. Stichwort: geänderte Lebensbedingungen. Und wenn GFDL 1.3 was anderes aussagt als 1.2 so ist das auch eine nachträgliche Lizenzänderung - genau das wollen wir nicht. Deshalb ist das "and any later versions" ebenfalls eine unzulässige Lizenzänderung. Aber ich streite mich in diesem Punkt nicht mehr herum. Dies wird meine einzige Äußerung hier bleiben. --RalfRBerlin09 15:11, 19. Okt. 2008 (CEST)[Beantworten]
Mir ist durchaus bewusst, dass diese Frage recht brisant ist. Ich möchte sie nicht unbedingt nochmal bis zur Erschöpfung diskutieren, vielmehr wäre es mir wichtig, dass wir uns auf eine einheitliche Richtlinie einigen können: Erlauben wir das, ja oder nein? -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 23:39, 19. Okt. 2008 (CEST)[Beantworten]

Im Moment gehen alle davon aus, dass spätere Lizenzänderungen die Lizenz erweitert. Wissen können wir das nicht. Somit könnte auch das Gegenteil eintreten. Was daraus folgen würde, durchschaue ich nicht. Ich hoffe sehr, dass mein Recht auf das freie Zurverfügungstellen dadurch nicht eingeschränkt würde. Im übrigen durchschaue ich nicht, was bei Mehrfachlizenzen eigentlich gültig ist: Die strengste oder die am wenigsten strenge. --Hutschi 10:52, 20. Okt. 2008 (CEST)[Beantworten]

Bei Mehrfachlizenzierung kann sich der Nachnutzer die Lizenz, an die er sich halten muss, heraussuchen. -- Chaddy - DÜP 15:31, 20. Okt. 2008 (CEST)[Beantworten]
Hallo ChrisiPK, eine einheitliche Richtlinie würde ich begrüßen, damit das Thema mal endgültig vom Tisch kommt. Entweder du nimmst die Fragestellung aus Wikipedia:Meinungsbilder/GFDL_1.2_Bildlizenz und wirfst einfach das Meinungsbild an; oder du machst nochmal ein neues zum Thema Wikipedia:Meinungsbilder/nachträgliche Lizenzeinschränkung auf. Wichtig wäre die Sache dann wirklich zu Ende zu führen. Ich wünsche dir dafür viel Kraft.
Mehr werde auch ich nicht zu dem Thema sagen, um den Prozess nicht durch meine Befangenheit negativ zu beeinflussen. Ich gehe davon aus, dass die Mehrheit der Leute die die Lizenz lesen können, erkennen, dass eine nachträgliche Einschränkungsmöglichkeit (Rechtsunsicherheit für jetzige Nachnutzer) oder das Festnageln auf eine nicht zukunftsfähige Lizenzversion einer Lizenz für Softwarehandbücher ggf. für die nächsten 100 Jahre, nicht im Sinne des Projektes oder freien Wissens sein kann. --Kolossos 16:29, 20. Okt. 2008 (CEST)[Beantworten]
P.S.: Nebenbei, ein aktuelles Beispiel aus einem anderen Bereich, wie Lizenzrücknahmen die Nachnutzer verunsicher, bei Commons Forum ist in diesem Fall Commons der Nachnutzer von Flickr. Wenn nun bei Flickr die CC-Lizenzen von den Benutzern verschwinden, ist Commons in der Nachweiszwickmühle und muß die Bilder so ggf. löschen. Nur wir sollten vielleicht besser als Flickr sein... --Kolossos 16:29, 20. Okt. 2008 (CEST)[Beantworten]

Übrigens: Laut Erik Möller könnte die GFDL 1.3 schon in einigen Wochen veröffentlicht werden [1]. Die Migration der Wikipedia zur neuen Lizenz dürfte dann wohl auch schon in greifbarer Nähe sein. Ich denke die Frage, ob die unter 1.2only lizenzierten Dateien dann noch erwünscht (bzw. überhaupt nutzbar) sind, wird dann eher WM-weit entschieden werden. --Kam Solusar 19:40, 20. Okt. 2008 (CEST)[Beantworten]

Unabhängig davon bliebe die Frage der Rücklizensierung. Zudem sind die Verhältnisse auf Commons andere als hier, wo die 1.2only über Nacht und ohne allgemeine Zustimmung eingeführt wurde. --Kolossos 08:21, 23. Okt. 2008 (CEST)[Beantworten]

ältere, hochgeladene Bilder, wo ich nicht der urheber bin

Hallo! ich hab ein dickes Problem: Ich habe ab 2004 Bilder nach Wikipedia hochgeladen (commonce gabs noch nicht). Viele Bilder hab ich nicht selber gemacht. Ich habe immer darauf hingewiesen das die unter ein "freies" copyright gestellt werden (GFDL) müssen und ich habe immer die Erlaubnis dazu erhalten. Oft wurde ich gebeten Bilder einzustellen, von Leute die sich nicht selber anmelden wollten, denen das hantier zu viel war. Nun, das problem: Viele Dieser Bilder droht nun die Löschung. wie mache ich das nun mit der Mail an "permissions-de"? von einigen Bildern hab ich z.b. nur den Mündlichen Auftrag erhalten, bei anderen ist das ein längerer Emailwechsel der der Veröffentlichung vorausgegangen war. Würde für die älteren Bilder eine Eidesstattliche Erklärung meinerseits reichen? Leider sinds eben mehr als nur eine Hand voll Bilder! Siehe: http://de.wikipedia.org/wiki/Benutzer:Caronna/Galerie#Bilder_die_ich_nicht_fotografiert_habe. Grüße aus der Eifel Caronna 17:47, 18. Okt. 2008 (CEST)[Beantworten]

Hallo, kurze Zwischenfrage meinerseits: Sind die beanstandeten Bilder auf den Commons oder hier lokal in de-Wikipedia hochgeladen? Wenn sie auf den Commons hochgeladen wurden dann musst du dich wohl leider da rumärgern. jodo 00:14, 19. Okt. 2008 (CEST)[Beantworten]
Hast Du die alten Mails noch? - wenn ja wären die ja ein Nachweis für die Erlaubnis. Kersti 02:41, 19. Okt. 2008 (CEST)[Beantworten]

@jodo: teils-teils! einige haben den weg nach commonce gefunden.... @kersti viele der mails werde ich wohl noch haben...aber wie geschrieben, der mailwechsel geht über mehrere mails, das möchte ich den leuten die das amchen nicht zumuten. Grüße aus der Eifel Caronna 08:52, 19. Okt. 2008 (CEST)[Beantworten]

Wie sagte ein altes Sprichwort: "Wo kein Kläger, da kein Richter". Sollte eines deiner Bilder rechtlich beanstandet werden, bspw. im Rahmen der DÜP hier auf DE oder auch auf den Commons, kannst du dich immernoch im Rahmen deiner Eidesstattlichen Versicherung, die in diesem Fall sicher ausreichen dürfte, an das Supportteam wenden. Christian Bier (Disk.) (+/-) 16:07, 20. Okt. 2008 (CEST)[Beantworten]

Frage zum Urheberrecht

Hallo,

folgende Frage:

Wir hatten zum Thema Agrobiodiversität einen Artikel eingestellt, der uns mit Hinweis auf Urheberrechtsverletzung gelöscht wurde, weil wir Textpassagen aus einem bestehenden Internetangebot übernommen hatten. Da wir aber selbst die Betreiber des Internetangebots sind, ist es keine Urheberrechtsverletzung. Wenn wir nun nochmals einen Artikel zum Thema schreiben mit Textpassagen aus unserem eigenen Internetangebot, wie können wir sicher stellen, dass dieser Artikel nicht sofort wieder gelöscht wird?

--77.87.228.68 14:17, 20. Okt. 2008 (CEST)[Beantworten]

Hallo, einfach eine Textfreigabe an das Support-Team schicken. Dies kann auch jetzt noch erfolgen. Dann kann der gelöschte Beitrag nach Bearbeitung der Freigabe auch wiederhergestellt werden. Christian Bier (Disk.) (+/-) 16:05, 20. Okt. 2008 (CEST)[Beantworten]

Wappenrolle amtlich?

Ist dieser edit durch Wikipedia:Zitate gedeckt? Gemeinfreiheit aus Amtlichem Werk würde wohl ausscheiden, da Wappenrollen von Vereinen geführt werden. Rauenstein 23:19, 20. Okt. 2008 (CEST)[Beantworten]

Manch Landesregierungen führen eigene Wappenrollen, diese sind mE als Amtliche Werke zu betrachten. Meist werden aber die dortigen Infos so oder so in einer offiziellen Wappendokumentation im Rahmen einer amtlichen Bekanntmachung durch die Genehmigungsbehörde veröffentlicht, dann ist es erst recht ein Amtliches Werk. Christian Bier (Disk.) (+/-) 00:01, 21. Okt. 2008 (CEST)[Beantworten]
Wappenfragen beantwortet .... (ok, bin ja schon still...) --RalfRBerlin09 01:58, 21. Okt. 2008 (CEST)[Beantworten]

Nur um Gewißheit zu haben: Keine S-H und deswegen als Logo auf DE:WP möglich? --Matthiasb 10:04, 21. Okt. 2008 (CEST)[Beantworten]

Jep, Problemlos für DE.-WP. Christian Bier (Disk.) (+/-) 11:04, 21. Okt. 2008 (CEST)[Beantworten]

Im Zweifel lautet die Antwort: nein, keine SH --134.130.68.200 15:16, 21. Okt. 2008 (CEST)[Beantworten]

Bilder von Filmschaffenden

Liebe Kollegen,

ich plane einen Artikel über Hideko Takamine und wollte wissen, ob ich das Bildmaterial auf Commons in der dt. WP benutzen darf. Ferner wollte ich wissen, wie es mit der Lizensierung der Bilder in Ingmar Bergman, Anita Björk oder Per Oscarsson aussieht.

Danke im Voraus und Gruß, --César 13:01, 21. Okt. 2008 (CEST)[Beantworten]

Das läuft alles auf die selbe Frage raus: Reicht es uns, wenn ein Bild im Herkunftsland gemeinfrei geworden ist, bei anwendung deutschen (oder D-A-CH) Rechts aber noch geschützt wäre? Wir wenden im Regelfall deutsches Recht an und danach wären alle oa Bilder nicht zulässig. --h-stt !? 14:33, 21. Okt. 2008 (CEST)[Beantworten]

h-stt hat wie nicht selten keinen Schimmer, obwohl er sich als Experte aufspielt. Da es sich bei Takamine um japanische Urheber handelt, ist deutsches Recht nicht unmittelbar anwendbar. Die Schutzdauerrichtlinie der EU schreibt für Nicht-EU-Ausländer zwingend den Schutzfristenvergleich vor, was dazu führt, dass diese Bilder auch in D/A/Li(EWR)/I (Südtirol)/BE (deutschsprachige Gemeinschaft)/DK (deutschsprachige Minderheit in Südjütland)/PL (deutschsprachige Minderheit in Polen) gemeinfrei sind und aufgrund der RBÜ auch in der CH. Ein eigener Staatsvertrag mit den USA macht dieses Resultat unanwendbar für US-Urheber --134.130.68.200 15:29, 21. Okt. 2008 (CEST)[Beantworten]

Die Sachlage ist in unseren Richtlinien WP:BR bereits geklärt: "Werke, deren Schutzfrist im Nicht-EU-Ausland (mit Ausnahme der EWR-Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen sowie der Schweiz und der USA) als Ursprungsland (Land, dem der Urheber als Staatsangehöriger angehört) abgelaufen ist, können hier grundsätzlich hochgeladen und von Commons eingebunden werden." --134.130.68.200 15:37, 21. Okt. 2008 (CEST)[Beantworten]

Histo, du musst ihn ja nicht gleich diffamieren, nur weil er so "unwissend" ist... -- Chaddy - DÜP 16:44, 21. Okt. 2008 (CEST)[Beantworten]
Danke für Eure Antworten. Ehrlich gesagt hatte ich eigentlich die gleiche Vermutung wie h-stt, aber wenn wir beide falsch liegen, umso besser für den Filmbereich. Gruß --César 23:24, 21. Okt. 2008 (CEST)[Beantworten]
Zu deiner zweiten Frage (den Schwedenbildern) Damit das eindeutig wird, die Antworten beziehen sich ja eigentlich auf die Japanischen: In der EU (und faktisch auch bzgl. aller EFTA-Staaten) gibt es keinen Schutzfristenvergleich; Schweden gehört zur EU. Also gilt für sie 70pma in DACHLieLux. Die Bilder müssen raus. sугсго 08:39, 23. Okt. 2008 (CEST)[Beantworten]
Schade. Mit leichtem Bauchweh habe ich das Bild aus Ingmar Bergman sowie Per Oscarsson entfernt. Gruß --César 09:29, 23. Okt. 2008 (CEST)[Beantworten]

URV bei Stadtansichten im Luftbild ?

Benutzer Ch hat die Luftbild-Frage von Störfix unter Panoramafreiheit bei nur einem Gebäudekomplex wie Sanssouci beantwortet, danke dafür. Da ich weitere Luftbilder zur Verfügung stellen könnte, frage ich, ob eine URV bei Stadtansichten im Luftbild gegeben sein kann? Die Panoramafreiheit "auf der Erde allgemein zugänglich und ohne Hilfsmittel fotografierend" klärt nicht die Luftbild-Frage. Irgendwo im Stadt-Luftbild werden alle Gebäude abgebildet, es wird aber nicht zwingend wesentlich auf ein einzelnes Gebäude abgestellt (stellt ein Luftbild nur ein einzelnes Gebäude dar, könnte der Architekt Rechte geltend machen (in jedem Fall bei gewerblicher Foto-Verwertung)). Was ist ergo mit so einem "Übersichts"-Luftbild hier bei uns: Beispiel Luftbildübersicht Wiesbaden? Ein konkretes Urteil zu Luftbildern von Stadtansichten gibt es wohl nicht, auch nicht unter Bildrechte in den Einzelnachweisen. In den Internet-Rechtszitaten kommt immer wieder zum Ausdruck, dass die nicht gewerbliche Luftbild-Nutzung weniger eingeschränkt sei.

Das einzige Urteil zu solcher Fragestellung: OLG Oldenburg, vom 12.10.1987, 13 U 59/87, NJW-RR 88, 951 mit zwei Interpretationen im Internet (leider nicht das ganze Urteil/wird aber heute noch rechtlich zitiert):

  • hierzu Zitat von fotorecht.de: Fotografieren von Privateigentum, Verbreitung von Luftbildaufnahmen ist auch ohne Zustimmung der Gebäudeeigentümer zulässig; das Eigentum ist durch das Überfliegen nicht verletzt und das Persönlichkeitsrecht nicht verletzt, da die Eigentümer nicht identifiziert werden können.
  • hierzu Zitat von olg-ol.niedersachsen.de: Das bloße Fotografieren eines Grundstücks mit Haus und Bewohnern aus der Luft beeinträchtigt nicht das Persönlichkeitsrecht der Bewohner, wenn die Aufnahme nur dafür verwendet werden soll, sie den Bewohnern zum Kauf anzubieten.

Aus beiden Zitaten zum selben Urteil wäre zu folgern, dass die Verwendung von Luftbildern dann keine Eigentumsrechts-/ Persönlichkeitsrechtsverletzung bzw. keinen Urheberrechtsverstoß darstellt, wenn eine Identifizierbarkeit nicht gegeben ist.

Da es überall Luftbilder von 1.001 Städten gibt, hilft da der Grundsatz der Zulässigkeit, weil "übliche Verkehrssitte"? Habt Ihr zu einer Verwendung von solchen "Übersichts"-Luftbildern bei Wikipedia eine Maßgabe für uns alle? MfG Wolfgang Pehlemann 13:18, 21. Okt. 2008 (CEST)[Beantworten]

Es gibt kein Recht am Bild der eigenen Sache. Hier sind also nur 2 Dinge zu klären:
  1. ist Persönlichkeitsrecht betroffen (Recht am eigenen Bild)?
  2. werden Kunstwerke abgebildet, die nicht als Beiwerk gelten?
Alle anderen Fragen sind für uns unerheblich. Es läuft auf Einzelfallentscheidungen hinaus. Da die motorisierte Mindestüberflughöhe über bewohntem Gebiet 400 m beträgt, sehe ich allerdings kaum Fälle für Bilder, die wir nicht verwenden können. Bei Luftbildern von Eberswalde ließ sich der Pilopt nicht überreden, den Motor abzuschalten, um tiefer zu gleiten. Bleibt noch die theoretische Möglichkeit Ballon. --RalfRBerlin09 13:27, 21. Okt. 2008 (CEST)[Beantworten]
Oder mal beim Verein anfragen, ob genügend Geld für eine eigene Drohne da ist ;-) --Kam Solusar 14:24, 21. Okt. 2008 (CEST)[Beantworten]
Gemäß Modellflug#Rechtliches würden kleine Quadrocopter über bewohntem Gebiet schon gehen. Wir sollten mal den Chaos Computer Club fragen, ob die uns so eine Drohne bauen können, am besten mit Gigapan-Aufsatz. --Kolossos 14:52, 21. Okt. 2008 (CEST)[Beantworten]
Stadtansichten sind nicht urheberrechtlich geschützt, von daher ist der Begriff Panoramafreiheit falsch. Sind auf Stadtansichten urheberrechtlich geschützte Werke der Architektur zu sehen und lässt sich ihre Abbildung nicht vermeiden, ohne dass die gewählte Form der Ansicht wertlos wird, sind diese Beiwerk. Dies gilt, sofern diese Werke nicht das Bild dominieren --134.130.68.200 15:23, 21. Okt. 2008 (CEST)[Beantworten]
mein Dank an alle Mitwirkenden, vor allem an RalfR für die klare Wikipedia-Antwort und an 134.130.68.200 für die Verdeutlichung, kann ja allen helfen, die hier nachlesen - ich werde mich wieder daran machen, meine eingebundenen-entfernten Luftbilder wieder einzubauen und neue hochzuladen. Gut Ding will Weile haben.
MfG Wolfgang Pehlemann 16:29, 21. Okt. 2008 (CEST)[Beantworten]
Auf Luftbildfotografie#Rechtliches wurde bei der Gelegehiet noch garnicht verwiesen. Demnach gibt es auch keinen Hinderungsgrund. --Kolossos 19:08, 21. Okt. 2008 (CEST)[Beantworten]
Das mag daran liegen, dass sich dieser Artikel drüber nicht auslässt. sугсго 14:35, 22. Okt. 2008 (CEST)[Beantworten]

Noch Textplagiat oder schon Pfui?

Sie he Überschrift, es geht um das im Vergleich mit dem, erster Absatz? --Simon-Martin 14:40, 21. Okt. 2008 (CEST)[Beantworten]

Hallo? Was soll denn bitteschön daran bedenklich sein? Kopfschüttelnd --134.130.68.200 15:18, 21. Okt. 2008 (CEST)[Beantworten]

Ich sehe einen komplett identischen und einen leicht umformulierten ("Ferner soll die ..." -> "Die ... soll"), aber recht langen Satz.
Und wenn Du mit dem Kopfschütteln fertig bist, kannst du Wikipedia:Textplagiat#Grauzonen so umformulieren, dass der Fall für Nichtjuristen klar wird. --Simon-Martin 15:42, 21. Okt. 2008 (CEST)[Beantworten]
Da ist keine URV zu erkennen. Der Text der übernommen wurde, wurde umformuliert und der Rest hat keine Schöpfungshöhe. Textplagiat ist der korrekte Begriff dazu. Also alles okay. Christian Bier (Disk.) (+/-) 16:43, 21. Okt. 2008 (CEST)[Beantworten]
Danke. --Simon-Martin 21:52, 21. Okt. 2008 (CEST)[Beantworten]

Was bitteschon ist an WP:TP unklar?? Wenn man sich das anschauliche Beispiel durchliest, sollte doch jeder kapieren, worums geht. Ansonsten: It's a wiki, auch Nichtjuristen (wie ich) dürfen sich um Verständlichkeit bemühen --FrobenChristoph 22:20, 21. Okt. 2008 (CEST)[Beantworten]

Ich bitte vielfach und ergebens um Entschuldigung, dass ich es gewagt habe, hier eine Frage zu stellen. Ich werde zukünftig beide Augen zudrücken und Euch selbstbewussten Allwissenden (ausgenommen Christian) den Mist überlassen. --Simon-Martin 22:31, 21. Okt. 2008 (CEST)[Beantworten]

Du hast beanstandet, dass WP:TP für Nicht-Juristen unklar ist. Da ist es doch wohl angebracht, dass man dich fragt, wieso das so ist. Du wirst doch nicht erwarten, dass dort die Bundesautobahn 27 behandelt wird. Welche Art von geistiger Transferleistung dürfen wir Mitarbeitern denn noch abverlangen? --84.62.72.75 15:15, 22. Okt. 2008 (CEST)[Beantworten]

Erst einmal erwarte ich, dass man sich nicht zwecks Angriffs auf andere Benutzer ausloggt. Wenn man eine Frage blöd findet, darf man sie auch einfach ignorieren.
In der Sache finde ich in WP:TF: „Werden ganze Absätze nur geringfügig umformuliert in der Reihenfolge der Vorlage übernommen, wird man in der Regel zum Schluss kommen, dass eine Urheberrechtsverletzung (URV) vorliegt.“ Im vorliegenden Fall waren es zwei Drittel eines Absatzes, noch dazu in einem ungewöhnlichen (wenn auch nicht guten) Stil. Weiter „Halte dich im Zweifel auf der sicheren Seite und sage das, was du darstellen möchtest, mit eigenen Worten“ - ist hier definitiv nicht passiert. Hinzu kommt der für mich auch anhand der Beispiele sehr unscharfe Begriff der Schöpfungshöhe. „Niemand kann eine allgemeine Regel angeben, wo die Grauzone anfängt und aufhört“, direkt dahinter die Aufforderung, sich im Zweifel hier zu melden. Nichts anderes habe ich getan. --Simon-Martin 11:27, 23. Okt. 2008 (CEST)[Beantworten]

URV bei Textübernahme aus Wikipedia-Artikeln ohne Quellenangabe

Ausgangs der Löschdiskussion vom 21. Oktober über die Artikel Bahnstrecke Warburg–Kassel und Bahnstrecke Bebra–Baunatal-Guntershausen, bei der ich eine von den Mitdiskutanten abweichende Meinung vertrete, bitte ich um die grundsätzliche Auskunft darüber, wie in Fälen zu verfahren ist, in denen Textpassagen oder ganze Texte aus anderen Wikipedia-Artikeln kopiert wurden, ohne diese als Quelle anzugeben. Ist dies gemäß Wikipedia:Urheberrechte beachten als eine den "normalen" URV auf gleicher Stufe befindliche Handlung anzusehen und ist der Mangel des Quellennachweises durch Nachtragen "heilbar"? --Iiigel 01:08, 22. Okt. 2008 (CEST)[Beantworten]

Durch Nachtragen heilbar, wobei das Nachtragen wohl bevorzugt in Form eines Versionsimports (den nur Admins vornehmen können) geschehen sollte, soweit sinnvoll machbar. Nicht nötig ist es, wenn die betroffenen Texte in Quell- und Zielartikel voll und ganz von einem selbst stammen, denn die Urheberrechte an seinen eigenen Texten gibt man nicht auf, indem man sie unter die GNU-FDL stellt, und kann diese eigenen Rechte natürlich nicht verletzen; in solchen Fällen ist also C&P nach Belieben möglich. Nicht nötig ist es auch, wenn die übernommenen Partien keine Schöpfungshöhe aufweisen. Gestumblindi 02:04, 22. Okt. 2008 (CEST)[Beantworten]

Bildnutzung erlaubt oder nicht?

Ich würde gerne von hier das Bild von Zehnter für die WP verwenden, bin mir aber nicht sicher, ob das zulässig ist. Das Buch selbst ist von 1919, ergo ist die Fotografie älter als 70 Jahre, und unter dem Link „© Bayerische Staatsbibliothek“ rechts oben steht: „Für nicht-kommerzielle Ausbildungszwecke können einzelne Materialien kopiert werden, solange eindeutig die Urheberschaft der Autoren bzw. der Bayerischen Staatsbibliothek kenntlich gemacht wird.“ Kann die WP als nicht-kommerzieller Ausbildungszweck angesehen werden oder muß ich mir die Erlaubnis von der Bayerischen Staatsbibliothek geben lassen?--Dem Zwickelbert sei Frau 13:12, 22. Okt. 2008 (CEST)[Beantworten]

Wäre in meinen Augen ein schöner Fall für PD-1923. Christian Bier (Disk.) (+/-) 13:49, 22. Okt. 2008 (CEST)[Beantworten]
Wir akzeptieren nur komplett freie Bilder. Also muss auch die kommerzielle Verwendung gestattet sein. Die Bayerische Staatsbibliothek hat keine Rechte an den Bildern, auch wenn sie das behauptet. Sowas nennt man Copyfraud. Die Rechte liegen bei den Fotografen. -- Chaddy - DÜP 15:09, 22. Okt. 2008 (CEST)[Beantworten]

Fall für die 1923-Regelung, die ja auch anonyme Bilder umfasst. Ich finde keine Fotografennennung und auch im "handbuch+des+reichstags"+fotografen&num=100&hl=de&rlz=1C1CHMB_deDE291&pwst=1&filter=0 WWW keinen Hinweis auf eine nachträgliche Aufdeckung --84.62.72.75 15:12, 22. Okt. 2008 (CEST)[Beantworten]

Bildschirmfotos aus dem Film sind ja nun bei Commons verfügbar, aber wie sieht es mit dem Filmplakat von 1922 aus? --Rabenkind·geschr. mit neo 15:31, 22. Okt. 2008 (CEST)[Beantworten]

In meinen Augen ist das Filmplakat ein anonymes Werk von vor 1923. Von daher ein Fall für PD-alt-1923. Christian Bier (Disk.) (+/-) 16:33, 22. Okt. 2008 (CEST)[Beantworten]

Packung gescannt

Datei:Serviervorschlag.jpg
Das fragliche Bild

Hallo liebe Urheberrechtsexperten. Ist Bild:Serviervorschlag.jpg nicht eine URV, weil es ein Scan/Foto eines urheberrechtlich geschützten Werkes (nämlich das Bild von dem Essen) ist? Oder befindet sich das unterhalb der Schöpfungshöhe? Gruß, --Church of emacs D B 16:16, 22. Okt. 2008 (CEST)[Beantworten]

Das auf der Verpackung ist ein Lichtbild und daher bei uns geschützt; der Scanner ist anscheinend nicht der Urheber, das ganze ist also eine URV. Ich habe es mal entsorgt. sугсго 16:27, 22. Okt. 2008 (CEST)[Beantworten]

Nutzung von Texten

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich wollte mal nachfragen, ob ich den Text (b.z.w Teile) von: http://de.wikipedia.org/wiki/Telefonsex ohne Probleme auf meiner Seite nutzen darf? Es geht um die Erläuterung und dioe Frage:Was ist Telefonsex?

Vielen Dank schonmal für die Antwort.

MfG Mario (Der vorstehende nicht signierte Beitrag – siehe dazu Hilfe:Signatur – stammt von 79.207.84.52 (DiskussionBeiträge) 16:25, 22. Okt. 2008 (CET)) [Beantworten]

Siehe WP:LB und WP:WN. Wenn du die Lizenzbestimmungen einhältst, darfst du den Text selbstverständlich nutzen. -- Chaddy - DÜP 16:59, 22. Okt. 2008 (CEST)[Beantworten]

übernahmen aus anderen wp (gnu-konform?)

hallo,

alle auf dieser benutzerseite gelisteten strassenartikel sind fast alle nach folgendem muster aufgebaut: zwei minisätze + eine aus einer anderen wp (ita und andere) übernommen strassenverlaufstabelle. die frage die sich mir stellt: liegt hier ein gnu-konforme übernahme vor? erreichen die verlaufstabellen irgendeine art von schöpfungshöhe? --bluntnicht gut? 19:02, 22. Okt. 2008 (CEST)[Beantworten]

Nö, die Tabellen haben keine SH. -- Chaddy - DÜP 19:12, 22. Okt. 2008 (CEST)[Beantworten]
(BK) Eine Tabelle erreicht eigendlich nie Schöpfungshöhe. Es sind ja nicht die Informationen die schützenswert sind sondern die Darstellung dieser. Also ist in Ordnung. jodo 19:13, 22. Okt. 2008 (CEST)[Beantworten]
Strada Statale 47 della Valsugana würde ich bei Übereinstimmung des Textes in IT und DE aber nicht mehr für ohne SH halten. --Matthiasb 19:24, 22. Okt. 2008 (CEST)[Beantworten]
beruhigend. danke --bluntnicht gut? 19:33, 22. Okt. 2008 (CEST)[Beantworten]

Die Tabellen sind ja nicht ganz identisch; bei einigen dieser Straßenartikel habe ich Verbesserungen vorgenommen, und was die SS 47 angeht: der italienische Text ist viel umfangreicher, eine Übereinstimmung über reine Fakten hinaus dürfte es kaum mehr geben, dafür haben wir ein Bild und die Italiener nur die Rhetorik, für deren angemessene Wiedergabe die sprachlichen Fähigkeiten des oben zitierten Benutzers anscheinend nicht ausreichen. Allerdings ist es wenig befriedigend, da hinterherräumen zu müssen. Auf einen Kommentar zur Infobox von Seiten der Verkehrsfachleute warte ich seit Monaten auch vergeblich. -- Enzian44 00:36, 24. Okt. 2008 (CEST) PS. Was wäre denn die SH an Strada Statale 47 della Valsugana, nur so aus Neugier gefragt, da ich dort inzwischen wesentlich mehr edits habe als der Anleger?[Beantworten]

Comic-Logos

Hallo URVler! Immer wieder kommen gute Comic-Artikel ohne jegliche Illustrationen zur WP. Natürlich kann man nicht einfach Bilder/Panels aus den Comics einfügen, aber wie steht es mit den Logos? Sind die analog zu Firmenlogos in der WP zu gebrauchen, oder gelten sie als Bilder? In Artikeln wie Sin City (Comic) oder Die Simpsons sind Logos ja bereits vorhanden, in Asterix und Tim und Struppi zum Beispiel aber nicht. Gibt es ein zusätzliches Problem, wenn Logos die Konterfeis von Figuren enthalten? Dankbar für eine Erklärung wäre Groogokk 20:09, 22. Okt. 2008 (CEST)[Beantworten]

Logos haben üblicherweise keine SH. Anderes gilt, wenn sie geschützte Figuren (Werke der bildenden, nicht der angewandten Kunst) enthalten --Historiograf 20:36, 22. Okt. 2008 (CEST)[Beantworten]

Danke; ich deute die Antwort so, dass Design angewandte Kunst ist, Comics aber bildende sind. Demnach könnte man die Logos dort, wo sie nur aus Schriftzügen bestehen, svg-isieren und in die Artikel einfügen, oder? Groogokk 22:01, 22. Okt. 2008 (CEST)[Beantworten]
Wenn sie keine SH haben (was bei Text wohl meist der Fall ist) schon. jodo 22:57, 22. Okt. 2008 (CEST)[Beantworten]
Am besten mal Schöpfungshöhe lesen. Auch aufwändigere Logos haben meist noch keine SH. Nur Comicfiguren usw. dürfen sie nicht enthalten (dann sind sie geschützt). Am besten fragst du im Zweifelsfall hier nach, dur wirst sicher eine freundliche Antwort erhalten. -- Chaddy - DÜP 23:39, 22. Okt. 2008 (CEST)[Beantworten]
Werd ich machen, euch allen vielen Dank einstweilen. Groogokk 00:17, 23. Okt. 2008 (CEST)[Beantworten]
Asterix hat jetzt ein Logo. Christian Bier (Disk.) (+/-) 14:03, 23. Okt. 2008 (CEST)[Beantworten]
Coole Sache! Ich bin noch auf der Suche nach einem Comic-Katalog im pdf-Format, anscheinend kann man aus so was ja recht einfach svgs extrahieren, und dann könnte man gleich mehrere machen (ich dachte an Carlsen-Comics wie Percy Pickwick und Yakari (jetzt bei Salleck), Elfquest usw.). Groogokk 19:26, 23. Okt. 2008 (CEST)[Beantworten]

Annexfrage zu: URV bei Textübernahme aus Wikipedia-Artikeln ohne Quellenangabe

Ich hatte als "erste Heilungsmaßnahme" in die Artikel Bahnstrecke Warburg–Kassel und Bahnstrecke Bebra–Baunatal-Guntershausen im Text als Quellenangabe Friedrich-Wilhelms-Nordbahn eingefügt gehabt; diese Einträge wurden inzwischen mit dem Hinweis, WP sei keine Quelle, wieder gelöscht. Der speziellen Frage, ob dies so korrekt war, folgt die grundsätzliche, ob dies ein gangbarer Weg ist, evtl. mit Hinweis auf die Autorenseite des entsprechenden Artikels erweitert, um in solchen Fällen der Quellennachweispflicht zu genügen. --Iiigel 20:33, 22. Okt. 2008 (CEST)[Beantworten]

Ich glaube, da werden zwei Dinge verwechselt. "Quelle fehlt", bzw. "Wikipedia ist keine Quelle" bezieht sich typischerweise auf den Inhalt, d.h es fehlt die Fachliteratur/Herkunft der Informationen im Artikel. Dafür soll kein anderer Wikipedia-Artikel zitiert werden (ggf. kann man natürlich - nach geeigneter Kontrolle - Quellenverweise (Literatur, Weblinks) aus einem anderen Artikel kopieren. Was an der Stelle offenbar bemängelt wurde, war der Hinweis auf die Urheberschaft, also die Versionsgeschichte. Das löst sich am einfachsten nach dem Schema, das bei Wikipedia:Artikel aufteilen beschrieben ist, also die Versionsgeschichte vom Quellartikel in den Zielartikel kopieren. -- PaterMcFly Diskussion Beiträge 11:27, 23. Okt. 2008 (CEST)[Beantworten]

wobei sich die Frage anschließt, welche denn die praktikabelste Vorgehensweise wäre, wenn man vielleicht zwei, drei Sätze eines anderen Artikels in seinen einbauen möchte (vor dem Problem stehe ich bei einem anderen Artikel) --Iiigel 12:47, 23. Okt. 2008 (CEST)[Beantworten]

Darauf habe ich schon weiter oben geantwortet: Wenn es nur um zwei, drei Sätze geht, wird wohl meist keine Schöpfungshöhe erreicht (sofern die Sätze nicht sehr lang sind und bloss Fakten transportieren), womit alle urheberrechtlichen Probleme entfallen. Gestumblindi 21:36, 23. Okt. 2008 (CEST)[Beantworten]

Urheberrecht kaufbar?

Hallo,
ist das Urheberrecht von Luftbildern in Österreich kaufbar? Ich frage, weil ich hier eine für mich neue "Information" bekommen habe. Danke für Feedback.
Grüße --Marsupilami 22:16, 22. Okt. 2008 (CEST)[Beantworten]

Urheberrechte können nicht übertragen werden (Ausnahme Erben). Man kann nur jemanden Nutzungrechte an einem Bild einräumen. Das Urheberrecht bleibt davon unbetroffen. jodo 22:55, 22. Okt. 2008 (CEST)[Beantworten]
In den USA und GB können Urheberrechte ge- und verkauft werden (Copyright), in Kontinentaleuropa ist es unmöglich, hier gibts kein Copyright. Bei dem fraglichen Bild hast du wahrscheinlich die "ausschließlichen Nutzungsrechte" erworben, bist damit deren Inhaber. Also steht einer Veröffentlichung eigentlich nichts im Wege. --RalfRBerlin09 22:58, 22. Okt. 2008 (CEST)[Beantworten]
Danke. Ich bin nicht nicht der Hochlader gewesen. D.h. der Hochlader des Luftbildes müßte bei "Urheber" auf jeden Fall den Namen des Photographen einsetzen. Viele Grüße --Marsupilami 23:10, 22. Okt. 2008 (CEST)[Beantworten]

Pflichtablieferung von Netzpublikationen

Das geht grad bei heise rund. Sind wir davon auch betroffen?--Nichtohne 11:08, 23. Okt. 2008 (CEST)[Beantworten]

Wir können denen ja gerne stündlich einen Dump schicken, mal sehen, wie lange sie darauf bestehen. --RalfRBerlin09 11:37, 23. Okt. 2008 (CEST)[Beantworten]
Die WMF ist nicht ablieferungspflichtig (Kein Deutscher Sitz) und die deutsche Wikipedia hat wohl keine eigene Rechtsperslnlichkeit. sугсго 11:43, 23. Okt. 2008 (CEST)[Beantworten]
Anheim steht es ihr auch elektronische Medien auszuklammern, deren Sammlung oder Archivierung "nur mit beträchtlichem Aufwand" möglich wäre. -- Martina Nolte Disk. 11:45, 23. Okt. 2008 (CEST)[Beantworten]

Kommt drauf an, ob der WM-Verein, das deutsche Wikimedia-Chapter, als Betriebsstätte iSv §15 DNBG aufgefasst werden muss, was ich nicht glaube, da der Verein ja selbständig ist soweit ich weiss.-- Wiggum 11:50, 23. Okt. 2008 (CEST)[Beantworten]

Ich denke, das alljährliche Abliefern der Wikipedia-DVD wäre wohl problemlos machbar und würde wohl die Bedingungen grösstenteils erfüllen. Alles andere ist, wie bereits bemerkt, wohl kaum möglich. Es gibt ja nicht mal regelmässig Datenbank-Dumps der deutschen WP. -- PaterMcFly Diskussion Beiträge 12:36, 23. Okt. 2008 (CEST)[Beantworten]

Jedenfalls verzeichnet die DNB die Wikipedia bereits als "Online-Ressource" in ihrem Katalog: http://d-nb.info/02505001X . Und auch die DVD-ROM hat sie schon in ihren Beständen: http://d-nb.info/989610446 . Ich nehme an, dass der Zenodot-Verlag sie abgeliefert hat. Gestumblindi 22:34, 23. Okt. 2008 (CEST)[Beantworten]

"Sind wir davon auch betroffen?" Warum eigentlich so negativ? Die Pflichtablieferung ist IMO eine gute Sache. Erhebliche Teile der digitalen Kultur sind bereits unwiderruflich verloren; es ist richtig und wird höchste Zeit, dass dagegen nun endlich Maßnahmen ergriffen werden. --rtc 21:30, 24. Okt. 2008 (CEST)[Beantworten]

ICh sehs ähnlich, solange man nichts dafür zahlen muss. Was ist dagegen einzuwenden, dass man seine Arbeit zur Sicherung für die Nachwelt wo abliefern darf? Es gibt schlimmerer Ideen der Amtsschimmel, als diese. Nur ich denke die werden sich eher zurückhalten mit ihren Strafen, die mussen eher von Glück reden, wenn sie mit archivieren hinterherkommen.Bobo11 22:34, 24. Okt. 2008 (CEST)[Beantworten]
Naja das wirklich lustige ist ja, dass jeder Deutsche jetzt nach dem Wortlaut verpflichtet ist, jede Gemeinfreie oder Freie Netzpublikation bei der Nati-Bib abzuliefern. (die im Bundestag wohl zu doof für sowas) sугсго 22:43, 24. Okt. 2008 (CEST)[Beantworten]
@Synchro bitte nicht frei verfügbar mit gemeinfrei oder freier Publikation verwechseln. Ersteres bezeiht sich nur auf die Zugänglichkeit (verfügbarkeit) und nicht wie die beiden anderen ausdrücke auf den urheberrechtlichen Status.
Wie gesagt, ich seh da eher ein geschossenes Eigengool, denn wenn die das wortwörtlich ohne selbstauferlegen Einschränkungen umsetzen wollen, kommen die mit archivieren nicht nach. Das man aber der Nationalbibliothek denoch die Möglichkeit zum einfordern gibt, seh ich eher positiv an, denn für einmal haben sie tatsächlich an die Zukunft gedacht (Wer sagt das die Dissertationen in 10-50 Jahren noch in Papierform aufgelegt werden müssen?). Bobo11 09:00, 25. Okt. 2008 (CEST)[Beantworten]
Danke, dass Du mir nicht nur den Unterschied zwischen Googlefund und Freiem Inhalt erklärst hast, sondern mich auch auf den Tippo in meinem Nutzernamen hingeweisen hast. sугсго 09:18, 25. Okt. 2008 (CEST)[Beantworten]

Meyers Konversations-Lexikon, 1888

Ist eine 1:1-Textübernahme eine URV oder ist das schon „verjährt“? --Hans Koberger 11:10, 23. Okt. 2008 (CEST)[Beantworten]

Keine URV, aber unerwünscht, da POV. --Felix fragen! 11:12, 23. Okt. 2008 (CEST)[Beantworten]
Kommt natürlich drauf an, zu welchem Thema. Wenn es um kurze Stubs zu alten Begriffen (zum Beispiel zum Thema römisches Recht oder so) geht, sehe ich wenig Probleme mit POV. Es ist zu erruieren, ob es bessere Quellen neueren Datums gibt, die den Gegenstand vielleicht aus einer anderen Sicht beschreiben. -- PaterMcFly Diskussion Beiträge 11:19, 23. Okt. 2008 (CEST)[Beantworten]
Danke für die Infos! Ich hab den Artikel Archiater angelegt. POV dürfte hier kein Problem sein. Grüße, Hans --Hans Koberger 11:31, 23. Okt. 2008 (CEST)[Beantworten]
Ne nur vielleicht falsch: Archiătros ist die griechische Form und das ist ursprünglich kein Titel, sondern lediglich eine Funktionsbezeichnung wohl schon aus hellenistischer Zeit (sagt zumindest mein Fremdwortduden). sугсго 11:49, 23. Okt. 2008 (CEST)[Beantworten]
Falsch, denke ich eher nicht. Pierer beschreibt das Lemma ähnlich. --Hans Koberger 12:32, 23. Okt. 2008 (CEST)[Beantworten]
Dem kann ich mich anschlißen. Funktionsbezeichnung und Titel werden im alten Griechenland in dem Sinne weniger getrennt (Selbst Berufsbezeichnungen wurden im alten Griechenland wie eine Art "Titel" verliehen). Hellenistische Zeit sagt auch nur das es ums alte Griechenland geht. Also der Artikel ist soweit in Ordnung. POV sehe ich nicht. Christian Bier (Disk.) (+/-) 13:55, 23. Okt. 2008 (CEST)[Beantworten]
Ich habe ebenfalls keinerlei Bedenken, das ist ok so. --RalfRBerlin09 21:41, 23. Okt. 2008 (CEST)[Beantworten]

Buchcover

Ich hab da ein Buchcover von 1967. Darf ich das einscannen oder ist das urheberrechtlich geschützt? Grüße,--Zoris Trömm 13:40, 23. Okt. 2008 (CEST)[Beantworten]

Das kommt auf das Cover an; ohne Inaugenscheinnahme kann Dir das keiner sicher beantworten. Lade das mal auf einen Sharehoster hoch, verlinke es hier und dann kann Dir hier auch wer antworten. Steht aber meines Wissens auch so ähnlich oben in der Einleitungsbox. sугсго 13:43, 23. Okt. 2008 (CEST)[Beantworten]
Im Allgemeinen könnte man schon sagen, dass wir Cover, auf denen mehr zu sehen ist als nur eine Schrift, wegen der künstlerischen Gestaltung kaum verwenden. Oder gibt es da Gegenbeispiele? --Regiomontanus (Diskussion) 13:48, 23. Okt. 2008 (CEST)[Beantworten]
Och, alte Bilder und einfache grafische Gestaltungen haben wir schon. sугсго 13:51, 23. Okt. 2008 (CEST)[Beantworten]
Keine Graphik, nur Schrift. Da steht der Name des Autors drunter ist dann ein Rahmen und da drinnen steht der Titel und drunter der Verlag, am Rand steht dann noch schräg die Schriftenreihe. Ich glaube das müsste dann kein Problem sein, oder?--Zoris Trömm 14:10, 23. Okt. 2008 (CEST)[Beantworten]
Das sollte passen. sугсго 14:11, 23. Okt. 2008 (CEST)[Beantworten]
Das wär dann das Bild: Bild:Buchcover.png--Zoris Trömm 14:33, 23. Okt. 2008 (CEST)[Beantworten]
Passt urheberrechtlich. Aber könntest Du das Bild mit passenderem Namen (zB: Datei:Cover-E J Görlich-Die österreichische Nation und der Widerstand.png) noch mal neu hochladen, bitte. So findet das Bild doch keiner. Ach ja, die Lizenz müsste zu PD geöndert werden, als Scanner erlangst Du kein Urheberrecht. sугсго 14:50, 23. Okt. 2008 (CEST)[Beantworten]

Ich hänge mich hier gleich mal an. Wenn ich das richtig verstanden habe, wären zum Beispiel die Cover der Bibliothek Suhrkamp (siehe: [2]) allesamt Public Domain, und entsprechende Scans oder Fotos könnten hier bei den Artikeln hochgeladen werden? Gruß --Magiers 23:31, 25. Okt. 2008 (CEST)[Beantworten]

Richtig. Nur dass es „public domain“ in Deutschland nicht gibt. Die Cover sind „gemeinfrei“. -- Chaddy - DÜP 23:36, 25. Okt. 2008 (CEST)[Beantworten]
Danke. Damit lassen sich zukünftige Buchartikel ja zumindest ein bißchen bebildern (was bei Büchern nicht immer einfach ist). Gruß --Magiers 23:39, 25. Okt. 2008 (CEST)[Beantworten]

Fotos von Münzen und Siegeln?

Hallo, seit einiger Zeit ist ja auf Commons das hochladen von Fotos/Scanns fremder erlaubt, wenn dass Original Public Domain und zwei Dimensional ist. Münzen, Siegeln etc. Zählen dabei als 3D-Werke sind also nicht erlaubt. Ist das hier bei uns genauso, oder dürfen hier auch Münzen und Siegel hochgeladen werden? -- Mit freundlichen Grüßen, Michael Schönitzer 14:14, 23. Okt. 2008 (CEST)[Beantworten]

WP:BR#Nicht_schützbare_Fotos_(Reproduktionen), alles was mehr oder weniger gescannt aussieht kann man wohl nehmen obwohl die Ansichten in dieser Sache auseinandergehen.-- Wiggum 14:38, 23. Okt. 2008 (CEST)[Beantworten]

Ein Album auf Flickr

Mit meiner Anfrage auf WP:FZW wurde ich hierher verwiesen: "Der Thüringer CDU-MdL Michael Panse hat auf seinem Flickr-Account vor wenigen Tagen dieses Album erstellt, in dem Bernhard Vogel die Hauptperson darstellt (auf einem Bild ist auch Marion Walsmann mit abgebildet). Die Bilder sind unter CC-by lizenziert, was mich zunächst mal sehr freut, da für mich als einstiger Initiator und Mitbetreuer des Portals Thüringen freie Bilder der Ministerpräsidenten schon lange zu den sehnlichsten Wünschen zählen ;) Problem ist allerdings: Michael Panse ist auf fast allen Bildern selbst zu sehen, kann also nicht der Urheber sein (ein solcher ist anscheinend nicht expilzit angegeben). Wie ist in einem solchen Fall (aus wikipedianischer Sicht) zu verfahren?" --slg 18:05, 23. Okt. 2008 (CEST)[Beantworten]

Da Stativ und Selbstauslöser eher unwahrscheinlich sind, würde ich von der Verwendung der Bilder vorerst eher abraten: Herr Pansa mag ja mit dem Photografen gut stehen, ob der aber einer so weitreichenden Lizenz wirklich zugestimmt hat, ist nicht überprüfbar. Natürlich kann man den MdB darauf hinweisen, dass er den Photografen nennen sollte und wenn das erfolgt, die Bilder dann auch verwenden... -- 80.139.99.31 18:10, 23. Okt. 2008 (CEST)[Beantworten]
Du solltest den Herrn, der behauptet, die Bilder gemacht zu haben, mal anschreiben und dir eine Kontaktadresse des Fotographen geben lassen. Mit dem kannst du dann über die Lizenz reden. Ansonsten würde ich von einem Upload eher abraten. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 22:51, 24. Okt. 2008 (CEST)[Beantworten]

Grundsätzliche Frage dazu: welche Bilder von Flickr könen wir denn nehmen - diese sind voneinander abweichend freigegeben --Iiigel 23:57, 24. Okt. 2008 (CEST)[Beantworten]

Wir können alle nehmen, die als CC-by oder CC-by-sa freigegeben sind. Alles, was noch nc oder nd im Lizenznamen hat, ist nicht zulässig. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 02:54, 25. Okt. 2008 (CEST)[Beantworten]
dito. FlickR-Bilder aber bitte auf Commons hochladen. Dort gibt es spezielle Tools, die die Lizenz prüfen und bei Problemen den Upload verweigern. Christian Bier (Disk.) (+/-) 05:15, 25. Okt. 2008 (CEST)[Beantworten]

Komische Idee

Ich habe mir gerade den Artikel Asterix angesehen und dort das Bild eines Wandgemäldes gefunden. Dieses dürfte ja legal entstanden sein. Die Lizenz erlaubt ja die Weiterverarbeitung des Bildes in jeglicher Art solange diese eingehalten wird. Ist es so möglich ein Teil aus dem Bild herauszuschneiden, zu vergrößern und so zu bearbeiten, dass man es eine einzelne Figur darstellt? Oder steht dem doch ein Gesetz im Wege? --Niabot議論+/− 20:57, 23. Okt. 2008 (CEST)[Beantworten]

Da es in Belgien keine Panoramafreiheit gibt und das Bild daher in Belgien nicht legal ist, wurde das (in Belgien aufgenommene) Bild auf Commons wohl nur darum noch nicht gelöscht, weil es dort noch keinem aufgefallen ist (siehe commons:Commons:FOP#Belgium). Jetzt, da du hier darauf aufmerksam machst, dürfte die Löschung nicht lange auf sich warten lassen, und das muss man akzeptieren, da Commons nur Bilder duldet, die sowohl in den USA als auch im Entstehungsland legal sind, das ist nun mal so. Hier in der deutschen Wikipedia wird es jedoch offenbar geduldet, gegen belgisches Recht zu verstossen (siehe die Bilder in Atomium). Gestumblindi 21:31, 23. Okt. 2008 (CEST)[Beantworten]
Drücken wir es etwas weniger dramatisch aus: Seit 1886 gilt Schutzlandprinzip und damit fällt das Bild nach DACH-Recht unter die Panoramafreiheit. Der Anfertiger des Bildes (des Wandbildes, nicht des Fotos) muß sich gegenüber den Urheberrechtsinhabern allerdings eventuell auf eine Klage gefaßt machen. Das wäre auch in Deutschland nicht gestattet und nicht anders. --RalfRBerlin09 21:39, 23. Okt. 2008 (CEST)[Beantworten]
Und wie steht es nun um die Weiterverarbeitung des Bildes, solange die Figuren nicht verfälscht werden? --Niabot議論+/− 21:42, 23. Okt. 2008 (CEST)[Beantworten]
Bei der Bearbeitung geht es um die Entstellung des Gesamtwerkes (also des Wandbildes), möglicherweise fällt da auch das Freistellen von einzelnen Werkteilen drunter.-- Wiggum 21:46, 23. Okt. 2008 (CEST)[Beantworten]
Persönlich würde ich von allem, was mit Asterix zu tun hat, die Finger lassen, da die Inhaber seiner Urheber- und Markenrechte dafür bekannt sind, sehr energisch auf die Durchsetzung dieser Rechte zu achten (siehe Asterix#Juristisches). Gestumblindi 21:47, 23. Okt. 2008 (CEST)[Beantworten]
Das sehe ich persönlich (unabhängig von der rechtlichen Lage) ebenso. Jeder, der ein derartiges Foto hochlädt, muß sich über die möglichen Konsequenzen im Klaren sein, auch wenn wir das Bild dulden. --RalfRBerlin09 21:59, 23. Okt. 2008 (CEST)[Beantworten]
Auch der Anfertiger des Fotos könnte wohl in Belgien verklagt werden, oder? Wie die Sache ausgehen würde, scheint mir recht unklar zu sein, wenn man unseren von dir erwähnten Artikel Schutzlandprinzip liest. Der "Handlungsort des Zugänglichmachens" ist jedenfalls nicht Deutschland, da die Server von Commons nicht in Deutschland stehen (allerdings wohl auch nicht in Belgien). Gestumblindi 21:44, 23. Okt. 2008 (CEST)[Beantworten]
Zugänglich gemacht wird die .de Wikipedia im deutschen Länderbereich. Ob der Hochladeort eine Rolle spielt, ist für Europa meines Wissens noch nicht richterlich geklärt. Die Zugänglichmachung erfolgt jedenfalls schwerpunktmäßig für deutschsprachige Länder. Der Fotograf könnte von Belgien aus verklagt werden. Ob allerdings belgische oder deutsche Gerichte zuständig sind, steht in den Sternen. In der Ukraine oder Italien könnte der Fotograf auch verklagt werden, allerdings würden sich die Gerichte wahrscheinlich für nicht zuständig erklären. Da es in Belgien eine deutschsprachige Minderheit gibt, wäre Gerichtsort Belgien theoretisch durchaus denkbar. Es ist das Risiko ds Fotografen. Da wir die jeweils schärfste Auslegung von DACH-Recht als Grundlage unserer Einschätzungen nehmen (siehe Hundertwasserentscheidung), akzeptieren wir das Bild. Es gibt auch in anderen Ländern deutschsprachige Minderheiten, deshalb sehen wir aber nicht US-Recht, das von Südafrika oder sonst welches als gemäß Schutzlandprinzip maßgebliches an sondern das Recht der 3 Staaten, in denen deutsch Amtssprache ist. --RalfRBerlin09 21:57, 23. Okt. 2008 (CEST)[Beantworten]
Laut unserem Artikel Deutsche Sprache ist Deutsch in Belgien auch Amtssprache: "In Belgien ist Hochdeutsch auf gesamtstaatlicher Ebene mit Niederländisch und Französisch Amtssprache." Ausserdem hast du Liechtenstein vergessen ;-). Gestumblindi 22:01, 23. Okt. 2008 (CEST)[Beantworten]
Du hast Recht. Und das macht es kompliziert... Wenn wir nun aus DACH --> DACHB machen, gibts ein Problem. --RalfRBerlin09 22:04, 23. Okt. 2008 (CEST)[Beantworten]
Das Abheben auf die Sprache folgt aus dem Maritim-Urteil (hinreichender Inlandsbezug etc.pp.). Das sagt erstmal gar nix darüber aus, wie andere Jurisdiktionen die Sache handhaben werden. Inwiefern in anderen Ländern Konstrukte wie "Handlungsort", "Schadensort" usw. existieren weiß hier vermutlich keiner (jedenfalls nicht umfassend). Unsere Regelung ist nur eine pragmatische Konvention, die daraus resultiert, dass man den hinreichenden Inlandsbezug für D-A-CH sicher annehmen kann, die Rechtssysteme ähnlich sind, die meisten Uploader wahrscheinlich aus diesen Ländern kommen usw.usf. Das die Gesetzgeber in Sachen Internet der aktuellen Entwicklung um 20 Jahre hinterher sind scheint leider ein globales Phänomen zu sein.-- Wiggum 22:21, 23. Okt. 2008 (CEST)[Beantworten]
Stimmt, mit Maritim können wir uns auf DACH berufen. Wie das in Zukunft gehandhabt wird, entscheiden Gerichte der Zukunft. --RalfRBerlin09 22:29, 23. Okt. 2008 (CEST)[Beantworten]

Macht euch doch nicht immer so in die Hosen. Wenn ein polnischer Urheber wegen einem in D von ihm gebauten Werk der Architektur der WMF eine Take-down-Notiz sendet, was glaubt ihr passiert? WMF wird kuschen und anschließend können wir ALLE Panoramafreiheitbilder auf ALLEN WMF-Servern vergessen. Natürlich kann ein deutscher Urheber belgischen Rechtsschutz in Anspruch nehmen, das ist gültiges EU-Recht. Wir orientieren hier uns nach D-A-CH und damit steht die Panaoramafreiheit nicht zur Diskussion. --Historiograf 01:37, 24. Okt. 2008 (CEST)[Beantworten]

Wenn die WMF in einem Einzelfall "kuscht", heisst das nicht zwingend, dass er von ihr anschliessend als Richtlinie verallgemeinert wird. Gestumblindi 04:01, 24. Okt. 2008 (CEST)[Beantworten]

Zur Sache: Panoramafreiheit#Quellenangabe und Änderungsverbot sagt uns, dass eine Änderung des Bildes, für das die Panoramafreiheit beansprucht wird, nicht erlaubt ist. Du würdest dich also auch selber nochmal nach deutschem Recht angreifbar machen, wenn du das Bild bearbeitest und hochlädst, auch wenn wir AFAIK die Quellangabe und das Änderungsverbot bei den Bildern hier nicht beachten. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 15:47, 24. Okt. 2008 (CEST)[Beantworten]

Stellt sich die Frage, was eine Änderung ist. Ein reines Ausschneiden, drehen oder skalieren ist keine Änderung entsprechend dieses Punktes. Sollte ich Asterix jedoch entstellen (ihm z.B. Hasenzähne verpassen), dann habe ich gegen das Änderungsverbot verstoßen. Wenn ich nur einen Teil des Bildes ausschneide, dann jedoch nicht. Gibt es da eine andere Auffassung? --Niabot議論+/− 22:47, 24. Okt. 2008 (CEST)[Beantworten]
§62 sagt: Soweit nach den Bestimmungen dieses Abschnitts die Benutzung eines Werkes zulässig ist [gemeint ist u.a. die Panoramafreiheit] , dürfen Änderungen an dem Werk nicht vorgenommen werden.. Mit Werk wird hier also das abgeleitete Werk, in diesem Fall das Foto, bezeichnet. Ich glaube nicht, dass eine Änderung, so wie du sie vorhast, unter Abschnitt 3 fällt: Bei Werken der bildenden Künste und Lichtbildwerken sind Übertragungen des Werkes in eine andere Größe und solche Änderungen zulässig, die das für die Vervielfältigung angewendete Verfahren mit sich bringt.. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 22:57, 24. Okt. 2008 (CEST)[Beantworten]

Ich hab bisher nur den ersten Absatz gelesen und mit der angegeben Quelle verglichen. Für mich is das eine 1:1 Übersetzung. Ist das eine URV? --k4ktus 15:56, 25. Okt. 2008 (CEST)[Beantworten]

Zu Übersetzungen fehlen Hinweise auf WP:TP. URV ist es nur dann, wenn besondere eigenschöpferische Details übersetzt werden und diese in der Übersetzung ebenfalls eigenschöpferischen Charakter haben. Bei nüchternen Aussagen über Fakten wird eine Übersetzung in der Regel nicht zu beanstanden sein. Bei Übersetzungen sehe ich es also lockerer als bei deutscher 1:1-Übernahme. Daraus folgt, dass es nicht genügt, sich nur einen Absatz anzuschauen. Man muss den ganzen Artikeln würdigen und fragen, inwiewit eine spezifische Gedankenführung geschützt sein kann oder ob im wesentlichen naheliegende Fakten dargestellt werden --FrobenChristoph 17:10, 25. Okt. 2008 (CEST).[Beantworten]

Danke erstmal für deine Einschätzung. Hast du dir den Abschnitt durchgelesen? Oder ist das nur eine allgemeine Einschätzung? Wenn ich mir den ersten Abschnitt der Geschichte ansehe und ihn mit seiner Quelle vergleiche, stelle ich auch hier fest das es eine echte 1:1 Übersetzung ist. Ich finde das pers. überhaupt nicht okay! Denn eine übersetzung ist zwar grundsätzlich eine eigene Leisung aber der dahinterstehende Kontext wird dabei zu 100% kopiert ohne das sich der Autor einen Gedanken machen muss. --k4ktus 17:27, 25. Okt. 2008 (CEST)[Beantworten]

Der Autor braucht sich keine neuen Gedanken zu machen, wenn das, was er übernimmt, nicht urheberrechtlich geschützt ist, also vor allem Fakten. Ob du etwas persönlich okay oder nicht okay findest, ist hier ohne Belang --Historiograf 21:05, 25. Okt. 2008 (CEST)[Beantworten]

Sicher ist, das die verwendeten Quellen sicherlich einen Urheber haben, der diese nicht fürs Kommentarlose kopieren freigibt. --k4ktus 22:19, 25. Okt. 2008 (CEST)[Beantworten]

Bitte einfach mal WP:TP lesen und dann nochmals lesen, danke --Historiograf 22:21, 25. Okt. 2008 (CEST)[Beantworten]

schön hab ich mittlerweile des öfteren getan. was also willst du mir sagen?--k4ktus 22:54, 25. Okt. 2008 (CEST)[Beantworten]

Wenn ein Text keine Schöpfungshöhe hat, dann ist er nicht urheberrechtlich geschützt. Der Ersteller des Textes kann dann nichts gegen eine freie Verwendung des Textes tun. -- Chaddy - DÜP 23:07, 25. Okt. 2008 (CEST)[Beantworten]

Meines ist dies Foto zu löschen. Ich würde es gern verwenden, halte aber vor einer Klärung meiner Zweifel Abstand. --Atomiccocktail 00:11, 26. Okt. 2008 (CEST)[Beantworten]

Das obige Bild steht unter der Creative-Commons-Lizenz 2.0, der zufolge das Bild genutzt und verbreitet werden darf. Voraussetzungen sind Namensnennung und keine kommerzielle Nutzung. Darf ich das Bild hochladen und im Artikel Osdorfer Born verwenden? --pincerno 00:40, 26. Okt. 2008 (CEST)[Beantworten]

In dieser From IMHO nein, aber du kanst versuchen den Autor zu überreden es unter einer anderen Lizenz freizugeben.--84.160.215.20 03:05, 26. Okt. 2008 (CET)[Beantworten]