Wikipedia:Auskunft/alt37

Wikipedia:Auskunft/alt37/Intro

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13. August 2012

Wann ist man Königin/Kaiserin per Definition?

Kürzlich hatte ich die (in Österreich häufig vorkommende) Diskussion, ob Maria Theresia "Kaiserin" war. Ich vertrat den Standpunkt des verstorbenen Horst Friedrich Mayer, dass sie als Gemahlin des römisch-deutschen Kaisers freilich Kaiserin war. Die Gegenposition lautete, sie wäre nie gekrönt worden, also auch nicht Kaiserin gewesen. Der Artikel sagt dazu: "Sie erreichte 1745 Wahl und Krönung ihres Gatten Franz I. Stephan zum römisch-deutschen Kaiser (und wurde, obwohl nicht selbst gekrönt, fortan Kaiserin genannt)." Das wirft die allgemeine Frage auf, wann die Frau eines Kaisers/Königs zur Kaiserin/Königin wird. Muss sie gekrönt werden? Wie sieht es mit historischen Beispielen mit Krönung/Nichtkrönung aus? Leider ist das Thema bei uns momentan nicht behandelt; Königin ist bei uns eine BKS, und die weiterführenden Artikel König und Titularkönig umgehen das Thema. en:Queen consort ist ein eigener Artikel dazu und erwähnt Krönungen nicht, während en:Coronation die Krönung des Ehepartners nur kurz in der Einleitung erwähnt, und Krönung setzt es offenbar als üblich voraus. Weiß jemand definitives? --KnightMove (Diskussion) 15:41, 13. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]

Interessant! Hier vorerst; hätte ich zur Vertiefung: Krönung der römisch-deutschen Könige und Kaiser und extern Kaiserkrönung --80.108.60.158 16:03, 13. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
so, jetzt hab ich es. Sie war keine Kaiserin, der Gemahl war es. Sie war aber die rechtmäßige Erbin des Hauses Habsburg. Thats it. --80.108.60.158 16:09, 13. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
Das ist ja alles wohlbekannt, darum ging es in der Frage auch gar nicht. Alle Ehefrauen der Kaiser des HRR wurden als "Kaiserin" bezeichnet. Die Frage ist, ob das "automatisch" geschah oder ob sie dafür eigens irgendwie gekrönt wurden. --AndreasPraefcke (Diskussion) 16:11, 13. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
die waren alles Königinnen und Herzöginnen von irgendwelchen Ländern. Gekrönt wurden die alle mehrmals. --80.108.60.158 16:14, 13. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]

Unter Krönung der römisch-deutschen Könige und Kaiser findet man bei der Suche nach "Kaiserin" wenig, aber doch ein paar Anhaltspunkte (darunter die Nennung einer sicherlich interessanten Disseration). Im Hochmittelalter war das aber sicherlich nochmal anders als in der Spätzeit des HRR. Wenn Maria Theresia nicht formell als Kaiserin gekrönt war, dürfte ihr das dennoch recht egal gewesen sein. Sie hatte ja eh das sagen, da sie die habsburgische Hausmacht besass. Der Ehemann war da ja nur Dekoration. Dass bei uns Titularkönigin ein Redirect auf Titularkönig ist, wo das Thema Titularkönigin (historisch ja weitaus häufiger) überhaupt nicht behandelt wird, ist auch wieder so eine Spitzenleistung der Wikipedia, die wohl aus der Unfähigkeit, auch mal rote Links zu ertragen, hervorging... --AndreasPraefcke (Diskussion) 16:10, 13. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]

In der Gegend, wo ich wohne hat man früher (und einige tun's immer noch) die Gattin des Arztes "Frau Doktor" genannt. --Geometretos (Diskussion) 16:15, 13. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]

in der Pragmatischen Sanktion ist die Erbfolge geregelt. Daraus ergibt sich das Erbe eines Kaiserreiches. irgendwie ist das alles schon so absurd dann gab es den Erbfolgekrieg. Also offiziell war sie keine Kaiserin und auch nicht vom Papst gekrönt. --80.108.60.158 16:24, 13. Aug. 2012 (CEST) und doch regierte sie ein Kaiserreich, ergo "Kaiserin".[Beantworten]
Völig falscher Ansatz. Wenn sie offiziell "Kaiserin" war, dann nur als Ehefrau. Die Frage ist, ob sie dazu auch noch gekrönt wurde oder nicht. --FA2010 (Diskussion) 16:50, 13. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
die Frage ist: ob sie es per Definition war. Und deshalb: sie war die Erbin des Reiches. [1] --80.108.60.158 17:01, 13. Aug. 2012 (CEST) Sie war die einzige Frau an der Spitze des Hauses, und begründete das Haus Habsburg-Lothringen. Außerdem war es eine Liebeshochzeit. --80.108.60.158 17:05, 13. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
Hat alles nichts mit der Frage zu tun. Und "Erben des Reichs" gab es eh nicht. Der verlinkte Artikel ist völliger Mumpitz "erbte das Kaisertum Habsburg" (so etwas gab es natürlich nie, später ab 1804 dann allerdings ein "Kaisertum Österreich"). --FA2010 (Diskussion) 17:08, 13. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
dann schreib halt die Geschichte Neu. --80.108.60.158 17:11, 13. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
Das Haus Habsburg mündet in das Haus Habsburg Lothringen. --80.108.60.158 17:15, 13. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
Nur weil Du das HRR nicht von den habsburgischen Erblanden und vom späteren Österreich unterscheiden kannst, heißt das noch lange nicht, das alle anderen das auch nicht können. --FA2010 (Diskussion) 17:15, 13. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
das spätere Österreich war das Kaisertum Österreich --80.108.60.158 17:18, 13. Aug. 2012 (CEST) jetzt wieder du UND bitte, weniger aggressiv. Danke[Beantworten]
Das ist völlig unproduktiv. Die Frage von KnightMove ist deutlich gestellt, und mit Deinem Halbwissen lenkst Du nur ständig vom Thema ab. --FA2010 (Diskussion) 17:21, 13. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
Dann erklär doch das Thema. War sie nun Kaiserin? --80.108.60.158 17:22, 13. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
Das ist doch schon eindeutig geklärt: Ihr Ehemann war gekrönter römisch-deutscher Kaiser. Sie selbst wurde nicht zur Kaiserin gekrönt (wohl aber zur ungarischen und böhmischen Königin), war also nicht Kaiserin aus eigenem Recht. Als Ehefrau eines Kaisers kann sie aber als "Kaiserin" bezeichnet werden (so wie man die Ehefrau eines Königs auch als "Königin" bezeichnet, egal, ob gekrönt oder nicht). Unabhängig davon war sie als Erbin und Regentin der habsburgischen Lande die eigentlich Machtvolle in dieser Ehe. Das ist aber eine Frage der tatsächlichen Machtverhältnisse, nicht der Titulierung. --Jossi (Diskussion) 14:44, 14. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]

Scheint eher eine Frage des Sprachgebrauches als klarer Definition: Kaiserin ist üblich, Pharaonin für die Frau des Pharao nicht (die hatte wohl eher wenig zu melden), in manchen Kreisen noch "Frau Drofessor/Dr. XY" für die nicht graduierte Ehefrau eines Akademikers (nicht aber "Professorin"), es scheint aber mit Ausnahmen dahin zu gehen, dass die Bezeichnung eines Herrschers auf dessen (bei Vielweiberei Haupt-)ehefrau übergeht, so aich bei Sultanen , Radjas, Herzogen, Königen. - Andreas König (Diskussion) 13:50, 15. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]

Wird Herr Sauer dann auch mit „Herr Bundeskanzlerin“ angesprochen oder Herr Mronz mit „Herr Außenminister“? --79.224.241.3 21:17, 15. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
Ja wieso ist der Mann von einer Professorin nicht "Herr Professorin" Das wäre im Sinne der Gleichstellung unbedingt zu fordern ;-) LOL Andreas König (Diskussion) 19:05, 16. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]

Flughafen Frankfurt

Der Flughafen in Ffm hat ja so große Platzprobleme. Da frage ich mich, wieso die bei dem Abzug der Amerikaner vom Südteil nicht alle Gebäude dort abgerissen und auf der freiwerdenden Fläche eine dritte 4000 Meter lange Start-/Landebahn parallel zu den anderen beiden aufgebaut haben. Das müsste doch viel günstiger gekommen sein als die jetzige Notlösung mit der reinen Landebahn auf der anderen Seite der A3, oder? -- Liliana 21:21, 13. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]

vllt mögen die anwohner das nich? die zicken immer ziemlich rum bei nem ausbau, der wohl ohnehin bald zu noch mehr verkehr führt... --Heimschützenzentrum (?) 21:31, 13. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
Ja, schlimm mit den zickigen Anwohnern. Neu-Isenburg (EZ > 36.000) etwa wäre dann nach geltendem Recht großteils unbewohnbar, aber mal ehrlich: Neu-Isenburg! *Sarkasmus aus. 85.180.194.16 21:47, 13. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
+1 Die in Mainz zicken auch schon neuerdings, aber mal ehrlich: Mainz... Unser Kollege Homer Landskirty unterschätzt den Konflikt völlig. Es gibt ja nicht nur eine medizinische sondern auch eine ökonomische Komponente. Und seit durch die neuen An- und Abflugrouten bestimmte Grundstücke in Frankfurt deutlich an Wert verloren haben und wenn man weiß, wie es um die Wohnungssituation und die Grundstückspreise in Frankfurt bestellt ist, um was für Dimensionen es da also geht, wundert man sich nicht mehr, daß die Protestgruppen um eine interessante soziale Komponente zugenommen haben. --84.191.144.132 12:18, 14. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
solange die keine kinderfahrräder mit springstoff und lichtschranke mit gesichtserkennung am wegesrand aufstellen, nenn ich s „zicken“... --Heimschützenzentrum (?) 13:38, 14. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
Eine theoretische Bahn südlich der 07R/25L könnte die Nutzbarkeit der Bahn 18 beeinflussen. --MB-one (Diskussion) 22:19, 14. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
Wenn man auf Google Maps nachschaut: Es ist schlicht nicht genug Platz da, um eine dritte Parallelbahn so hinzusetzen, dass sie unabhängig von den anderen betrieben werden könnte. Die neue Landebahn Nordwest und die Südbahn 07/25 haben ausreichenden Abstand, und die Nordbahn 07/25 und die Startbahn 18 West kommen sich auch nicht ins Gehege. - @ Homer in Sachen "zicken": Ich wohne im Frankfurter Ostend, also nicht ganz nah am Flughafen, und ich werde jeden Morgen pünktlich um 05:02 Uhr vom ersten Flugzeug geweckt, man kann die Uhr danach stellen. Und wo wohnst Du?  ;-) --Zerolevel (Diskussion) 11:29, 17. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
Um Mißverständnisse zu vermeiden: Ich wollte mit meinem obigen Hinweis auf das (nach 40 Jahren Protest eher überraschende) Hinzukommen von Frankfurter Grundstücksbesitzern und sogenannten sozial Bessergestellten zu den Protestgruppen nicht den tagtäglichen, nichtendenden Streß der Betroffenen kleinreden. --84.191.144.75 12:20, 17. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
ich würde wahrscheinlich noch weniger „zicken“ und einfach umziehen (schallisolierung ist nämlich ganz schön schwierig oder sogar unmöglich...)... aber wenn das alle machen, wird der flughafen wohl immer größer und größer... :-) --Heimschützenzentrum (?) 06:40, 19. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]

Muskeltraining

Auf Fitnessseiten lese ich immer, dass Muskeln in der Ruhepause wachsen, und nicht während des Trainings. Deswegen wäre es ineffektiv nicht jeden Tag zu trainieren. Aber ich frage mich, bei 20min Training jeden Tag, bleiben ja dazwischen immernoch 23h Ruhephase. Warum soll das nicht reichen?--79.244.88.27 23:00, 13. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]

Fitness ist die Männervariante der Diät und genauso zweifelhaft sind auch die Vorschläge. Lies weiter bei Hypertrophy Specific Training, High-Intensity-Training, Volumentraining etc. etc. -- Janka (Diskussion) 00:55, 14. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]

Du wirst in allen "Fitness"-Artikeln die Sinuskurve sehen (optimal: ansteigend, nicht optimal: Abwärtsspirale). An keiner dieser Kurven wirst du eine Beschriftung der X oder Y Achse sehen (Gegenbeispiele gerne erwünscht). Da dies nicht pauschal für jeden Muskel, jeden Körperteil, jede Trainingsform gilt. Es gibt sehr, sehr viele Beispiele, die problemlos täglich (und öfter am Tag) trainieren können. Der Begriff "Ruhephase" ist wie jede Zeitangabe RELATIV, aber schlafen tut jeder mal. Eine derartige Fragestellung lässt auf einen jungen Fragenden schließen. "Hau rein, der junge Körper verträgt das!"--Wikiseidank (Diskussion) 09:57, 14. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]

"Deswegen wäre es ineffektiv nicht jeden Tag zu trainieren". Du widersprichst dir selbst. Lasse das "nicht" weg und deine Frage macht Sinn. --тнояsтеn 10:41, 14. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]

Wenn du darauf achtest, nicht zuviel Muskelkater zu haben und nicht mit Muskelkater zu trainieren hast du schon die wichtigste Pause-Regel berücksichtigt. --77.64.190.163 11:21, 14. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]

Regeneration ist das Wort. Training beansprucht und verschleisst Muskelzellen. Der Körper merkt das und baut sie neu und kräftiger auf (im Prinzip "ruht" da auf Gewebebasis nix ;-), aber Schlaf reicht da. Je langsamer man aufbaut, desto schonender ist es für die Körpermaschine.
Hier schöne Muskelbilder - eine suggestive Damenhand, die über den muskulösen Unterbauch (...) streicht. Kommt da auch bei euch eine BETTEN-Reklame in der Mitte? GROSSARTIG! GEEZERnil nisi bene 11:31, 14. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
Nein, aber beinahe ebenso gut: Dauerhafte Haarentfernung ...--TheRunnerUp 16:44, 14. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
Haha, das macht Spaß: Der Rote Faden für einen pferdegerechten Trainingsplan --178.27.83.155 16:51, 14. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
"Dr. med. Sowieso - Erfahrene Fachärztin für plastische Chirurgie", hehe... --Cabale (Diskussion) 21:03, 16. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
Was ist ein Sixpack gegen einen ganzen Kasten ? --RobTorgel (Diskussion) 12:17, 14. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
ein Körper benötigt die Ruhepausen, damit er verschiedene Bereiche neu ordnen kann. Er benötigt gewisse Substanzen um den Muskel zu stärken/aufzubauen. Eigentlich ist das Wort Ruhepause irreführend, weil der Körper ja arbeitet. --80.108.60.158 15:35, 14. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]

15. August 2012

Todesdatum von Walter Rassow

Sehr viele Suchmaschinenergebnisse zu diesem Namen, aber wann er gestorben ist, konnte ich nicht finden. Ich meine denjenigen Walter Rassow, der „Kgl. Kreisbauinspektor in Greifenberg i. Pom.“ war und die 1909 erschienene „Beschreibende Darstellung der älteren Bau- und Kunstdenkmäler des Kreises Heiligenstadt“ verfasst und lt. Vorwort mit eigenen Fotos und Zeichnungen, letztere tw. auf Grundlage bereits vorhandener Zeichnungen, illustriert hat. Ein entsprechendes Werk gibt es auch für den Kreis Worbis. Die Bilder könnten wohl teilweise in Wikipedia gut verwendet werden, zumal sie den Zustand vieler Baudenkmale vor dem Krieg zeigen. Großzügige Auslegung der Urheberrechtssituation (aus Pragmatismus einfach 100 Jahre nach Erscheinungsdatum als Schutzfrist ansetzen) sehe ich aber kritisch, zumal 2002 ein Reprint herausgekommen ist. Es geht mir nicht nur darum, dass Wikipedia die Bilder akzeptiert, sondern auch, dass der Reprint-Verlag (oder andere Leute) die Veröffentlichung in Wikipedia akzeptieren muss. Die Ausgabe zum Kreis Worbis könnte auch dann problematisch sein, wenn Rassow schon länger als 70 Jahre tot ist, zumindest habe ich Andeutungen gefunden, dass der Band unvollendet geblieben und erst 1994 erschienen sei, der Heiligenstädter Band liegt mir aber in Originalversion vor. Deshalb meine Frage: Weiß irgendjemand, wann Walter Rassow gestorben ist? --91.48.106.235 13:27, 15. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]

Ah, man muss nur fragen, dann findet man alles: Lebensdaten: 1873–1914 ([2]). --91.48.106.235 13:32, 15. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
Trotzdem freue ich mich natürlich, wenn jemand noch andere Quellen dazu hat oder weitere Anmerkungen. --91.48.106.235 14:57, 15. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
1914 stimmt nicht; sondern im 1. Weltkrieg vermisst seit September 1915. Ein Nachruf erschien im Zentralblatt der Bauverwaltung, Nr. 74 vom 13. September 1916, S.491f. --Niki.L (Diskussion) 20:56, 16. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
Aha, deshalb blieb das Buch über den Kreis Worbis auch aus Kriegsgründen unvollendet, wie irgendwo stand. Für die 70 Jahre Schutzfrist macht es ja keinen Unterschied (es sei denn, er hätte doch überlebt und wäre unter anderem Namen 70 geworden), aber nach stundenlangem Lesen in den commons guidelines neige ich dazu, das Projekt einfach sein zu lassen. Da wird ja keiner schlau aus den Lizenzen: pd-old gilt einerseits allgemein und die Schutzfrist 70 Jahre für Europa, USA und noch welche, andererseits ist es bei Werken, die nicht aus den USA stammen, nicht ausreichend, weil es auch in den USA gemeinfrei sein muss, sondern muss zusätzlich pd-1923 lizenziert sein, was aber anscheinend heißt, es sei vor 1923 in den USA veröffentlicht (?), was natürlich nicht zutrifft ... Naja, hier ging es mir um Herrn Rassow und ich danke sehr für die Auskunft! --HIGscans (Diskussion) 21:56, 16. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]

Vorkommen von Igeln

Frage : Gibt es in der russischen Tundra , am Polarkreis Igel ?

--84.159.198.51 18:34, 15. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]

Wenn man sich so durch die Igelfamilie durchklickt, ist der nördlichste Vertreter der hier, und selbst der schafft es nur in die gemäßigten Gebiete Westsibiriens. Also nein. --Sr. F (Diskussion) 19:21, 15. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
(BK)Nein, sagen die Verbreitungskarten von Braunbrustigel (hier) und Nördlichem Weißbrustigel (hier in blau). --Komischn (Diskussion) 19:24, 15. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
Der Käseigel könnte als Kulturfolger eventuell auch bis in den äußersten bewohnten Norden zumindest temorär verbreitet sein.--Giftzwerg 88 (Diskussion) 19:27, 15. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
Ebenso der Mettigel -- 188.99.196.96 00:58, 16. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
Bauigel, Schweinigel und Tschechenigel sind auch heiße Kandidaten. --Rôtkæppchen68 01:12, 16. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
Zu kalt, zu windig, zu wenig Insekten, schnelle und immer hungrige Carnivoren. Schlaue Tiere, diese Igel... GEEZERnil nisi bene 08:52, 16. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
@Giftzwerg 88: ;-)) --Grip99 00:37, 17. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]

16. August 2012

StVO auf Privatgelände

Hallo! Vieleicht eine etwas naive Frage, aber trotzdem. In wieweit gilt die Straßenverkehrs-Ordnung (Deutschland) auf Privatgelände? In der Einleitung heißt es ja pauschal, das sie für Straßen, also auch Privatstraßen gilt. Nur was ist für Privatgelände ohne Straßen? Also beispielsweise Werksgelände, Zeltplätze und Sportanalagen, an deren Eingängen häufig das Schild aufgehängt wird, daß dort die StVO gelten würde. Nun gehts dabei nicht um Rechts vor Links, aber schon die Verwendung von Geschwindigkeitsbegrenzungen, Park- und Halteverboten oder Stopschilder wirken für mich nicht sehr verbindlich. Kann ein Privatmann oder Besitzer die Gültigkeit ohne Zustimmung einer Behörde beschließen? Schließlich obliegt die Einhaltung dann ja auch öffentlichen Vollzugskräften. Die Parkverbote auf Supermarktparkplätzen sind ja ein eigenes Thema, hab mal darauf geachtet, die sind selbst entworfen, und nur an die Form der StVO "angelehnt".Oliver S.Y. (Diskussion) 01:13, 16. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]

Nicht die StVO selbst, sondern „die Verkehrsregeln der StVO“ sind Bestandteil der Hausordnung des betreffenden Grundstückes. Somit kann der Grundstückseigentümer sie per Hausrecht durchsetzen. Die exakte Beschaffenheit von Straßenmarkierungen ist nicht in der StVO festgelegt, sondern in den diversen Ausführungsbestimmungen. --Rôtkæppchen68 01:21, 16. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
Ich bin Dir häufig für Deine Antworten dankbar, nur manchmal solltest ein wenig genauer die Fragen lesen, und auf den Fragesteller achten. Ich schreibe solche Frage ja sicher nicht ohne Grund, siehe [3]. Das ist gemeint, da steht meist nicht, daß die Verkehrsregeln der StVO gelten würden oder Bestandteil einer "Hausordnung" sind.Oliver S.Y. (Diskussion) 01:29, 16. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
Was du suchst, ist vermutlich die "Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO)". Da steht unter anderem drin:
"Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) regelt und lenkt den öffentlichen Verkehr. Öffentlicher Verkehr findet auch auf nicht gewidmeten Straßen statt, wenn diese mit Zustimmung oder unter Duldung des Verfügungsberechtigten tatsächlich allgemein benutzt werden. Dagegen ist der Verkehr auf öffentlichen Straßen nicht öffentlich, solange diese, zum Beispiel wegen Bauarbeiten, durch Absperrschranken oder ähnlich wirksame Mittel für alle Verkehrsarten gesperrt sind."
Entscheidend ist nicht das Eigentum am Grund und Boden, sondern die Widmung als öffentliche Verkehrsfläche oder - siehe oben - die tatsächliche Nutzung als öffentliche Verkehrsfläche. --Snevern 06:51, 16. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
@Benutzer:Oliver S.Y., Du irrst. Die StVO gilt selbst dann nicht auf Privatgrundstücken, die als solche erkennbar sind, wenn eines der von Dir verlinkten Schilder steht. Auf erkennbar dem öffentlichen Straßenverkehr dienenden privaten Grundstücken gilt die StVO auch ohne eines der von Dir verlinkten Schilder. --Rôtkæppchen68 07:16, 16. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
Privatgelände und Verkehrsordnung. Hm. Ich hab zwar eine Geländeausbildung, aber eine Fahrordnung gibt es keine, eher Sicherheitsvorschriften für jeweiliges Gerät. Es ist auch nicht jedes Privatgelände asphaltiert. In der Regel gelten die normalen Richtlinien für das Fahrverhalten der StVO, wenn nichts anderes angegeben ist - wie etwa die Fahrrichtung in Parkgaragen etc. Und hier hab ich noch ein Schmankerl -> die Fahrordnung vom Nürburgring (pdf) --80.108.60.158 08:29, 16. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
Privatgelände Ohne Straßen >> 1. darfst du dort fahren? 2. Flurschaden 3. wenn du Schäden verursachst nach Pkt 1 oder 2 ist dies Besitzstörung(1) wie auch Beschädigung fremden Eigentums(2). - Nicht jedes Fahrzeug ist fürs Gelände geeignet. Wenn du einen Unfall mit Personenschaden hast ist dies Fahrlässig. Auch wenn du aus einem Gelände wieder auf eine öffentliche Straße kommst und du mit deinen schmutzigen Reifen die asphaltierte Straße verunreinigst und somit die Verkehrssicherheit von anderen gefährdest bist du belangbar. --80.108.60.158 08:45, 16. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
auf einem Karrenweg ist überholen kaum möglich. Es hängt also von der Beschaffung des Fahrzeuges und vom Können des Fahrers ab. In der Regel gilt, es darf nichts passieren, sollte etwas passieren bist du voll haftbar. Mit einem normalen PKW ist es schon eine Kunst auf einem schlammigen Boden vorwärts zu kommen. Die StVO gilt also hauptsächlich für das Verhalten mehrerer Verkehrsteilnehmer. Wenn du irgendwo alleine, auf privatem Gelände unterwegs bist, darf nichts passieren - denn wenn etwas passiert, bist du nicht versichert, weil du daran schuld warst, auf Grund von Unfähigkeit und Missachtung von Besitzverhältnissen. --80.108.60.158 08:51, 16. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
wenn bei Großveranstaltungen Wiesen als Parkplatz genutzt werden, empfehlen sich sowieso Parkplatzeinweiser. --80.108.60.158 09:11, 16. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
beim ADAC mal nachfragen, der bietet sicher irgendwelche Geländekurse für Zweirad und Auto an. Macht Spaß und fördert das Können. --80.108.60.158 09:24, 16. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
Zusatz ich kann mich eigentlich erinnern, dass Karrenweg und Fahrweg zwei verschieden in Karten eingetragene Sachen sind. --80.108.60.158 09:31, 16. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
auf der 1:50 000 ist es differenzierter --80.108.60.158 10:15, 16. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
Das tut doch alles nichts zur Sache! --тнояsтеn 10:17, 16. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
na Hallo. Das ist die Beschaffenheit des Geländes bzw Privatgeländes und einer möglichen Befahrbarkeit. --80.108.60.158 10:19, 16. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]

@Snevern, Danke, das klärt schonmal das mit den Wegen oder Straßen. Hätte ich mir irgendwie zusammengereimt, wobei da eben die Frage ist, wo das anfängt, beispielsweise wenn auf einem Innenhof ein Parkplatz samt Umfahrung angelegt ist. Ist die schon durch den Aspahlt ein Weg in dem Sinn??? @Rotkaeppchen, nochmals, Du brauchst mich nicht über meine Irrtümer belehren, wenn ich hier konkret nachfrage. So wie ich Dich verstehe, sind die Parkverbotsschilder und änhliche nicht gültig, außer wenn eine Hausordnung oder Geländeordnung exisitiert, und die Polizei hat weder die Pflicht noch das Recht, diese Regeln durchzusetzen.Oliver S.Y. (Diskussion) 11:25, 16. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]

ich glaube dass du mit den Stichwörtern >> Straße (Definiton) - und - für den öffentlichen Verkehr zugelassen << deine restlichen Fragen beantwortet finden wirst. --80.108.60.158 12:22, 16. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
Das hilft nicht wirklich weiter. Nimm ein Werksgelände, die Ausfahrt einer Halle kann als Einbahnstraße ausgewiesen sein, und für die Ausfahrt wird ein Stopschild angezeigt. Wie verbindlich wäre dieses? Oder auf einem Zeltplatz benutzt ein Mofafahrer einen Trampelpfad, und verursacht einen Unfall, würde da wirklich Rechts vor Links für gleichrangige Straßen gelten, weil am Eingang auf die StVO hingewiesen wird. Die Liste kann ich beliebig fortsetzen. "Öffentlicher Verkehr" spricht von der Zugänglichkeit. Wenn jedoch Privatgelände durch eine Schranke oder Tor versperrt wird, gilt das meiner Kenntnis nach nicht mehr, da es eben nicht für "jeden" Nutzer gedacht ist, was teilweise auch durch Hinweisschilder genauso ausgewiesen wird (hatte hier dazu letztens eine Frage, ob Stadtbeamte auf umzäunte Grundstücke dürfen oder nicht). Also so einfach scheint mir die Frage nicht zu sein. Vor allem, wenn eben keine weitere Ordnung als das BGB und dieser Hinweis existiert.Oliver S.Y. (Diskussion) 12:43, 16. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
Das Werksgelände (mit Schranke oder Einfahrts-Verbots-Schild ("Nur für Befugte!") ist keine öffentliche Verkehrsfläche, auf der die StVO gilt. Da gilt Hausrecht, und der Eigentümer kann dort selbst die StVO-Regeln in Kraft setzen - allerdings muss er sie dann auch selbst überwachen und durchsetzen, die Polizei ist nicht zuständig.
Was eine öffentliche Verkehrsfläche ist, ergibt sich aus der oben von mir zitierten Quelle. Auf den Untergrund ("Asphalt") kommt's dafür nicht an - das kann Kies, Wiese, Sand oder Matsch sein! --Snevern 12:45, 16. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
Jetzt wird es zwar wirklich fiktiv, aber ich verstehe Dich so, das Mofa auf dem Trampelpfad hat Vorfahrt, wenn man Eingang des Platzes auf die StVO hingewiesen wird. Auf dem Werksgelände hat nur der Wachschutz oder der Pförtner das Recht auf Durchsetzung, wenn zB. ein Unfall mit einem Lieferanten passiert, der entgegengesetzt der Einbahnstraße fährt, muß er das zivilrechtlich klären, und kann sich nicht auf die Polizei berufen, wenn das Schild nicht am Eingang hängt. Danke.Oliver S.Y. (Diskussion) 13:12, 16. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
Vorfrage: Gehört die fragliche Verkehrsfläche (Straße, Parkplatz, Pfad...) zum öffentlichen Verkehr (gewidmet oder tatsächlich so genutzt)? Falls ja: StVO gilt, unabhängig von Bodenbelag, Eigentumsverhältnissen und Vorhandensein irgendwelcher Schilder, die auf die Geltung hinweisen.
Falls die Frage verneint wurde, gilt die StVO zunächst mal nicht, und die Polizei ist auch nicht zu ihrer Durchsetzung berufen oder befugt (und die Politessen nicht zur Knöllchenverteilung). Wenn dann aber ein Schild da hängt, gelten die Regeln kraft Hausrecht bzw. kraft Vereinbarung. Warum dann das Mofa auf dem Trampelpfad Vorfahrt haben soll (wem gegenüber eigentlich?), erschließt sich mir jetzt nicht ohne weiteres... ;o) --Snevern 13:24, 16. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
Trampelpfad - Du beschreibst das Problem doch selbst, ab einer bestimmten Größe wird so einer als "tatsächlich genutzte" Verbindung zwischen A und B genutzt. An der Kreuzung mit einem offizellen Weg des Zeltplatzes entsteht dann solche Vorfahrtsfrage. Insbesondere wenn der Mofafahrer "ortunkundig" ist, und aus der Wegbreite Rückschlüsse zog. Oliver S.Y. (Diskussion) 13:36, 16. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
Das Beispiel Campingplatz und Mofa ist tatsächlich interessant. --80.108.60.158 14:02, 16. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
Ein Campingplatz könnte tatsächlich genutzte öffentliche Verkehrsfläche sein; ich gehe aber davon aus, dass das in Deutschland praktisch nicht vorkommt. Wir haben also im Normalfalle keine originäre Geltung der StVO, aber wohl nahezu immer ein Schild, dass auch auf dem Platz die StVO gelten solle.
Hinsichtlich der Vorfahrtsregeln ändert sich gegenüber "draußen" erstmal überhaupt nichts. Der Mofafahrer hat also in genau denselben Fällen Vorfahrt, in denen er sie auch hätte, wenn der Campingplatz dem öffentlichen Verkehr gewidmet wäre (rechts vor links, Schilderregelung...). Hält er sich nicht an die Regeln, kriegt er aber keinen Strafzettel, sondern eine Ermahnung oder Abmahnung durch den Platzwart und ggfs. wirft der ihn auch raus. Kommt es zum Unfall, kriegt der Mofafahrer auch keinen Strafzettel, aber er haftet dem Gegner zivilrechtlich nach den gleichen Regeln wie "draußen".
Einen "Trampelpfad" würde ich nicht als Verkehrsfläche betrachten. Wenn also ein Fußgänger auf dem Trampelpfad die befestigte Straße des Campingplatzes kreuzt, dann hat das auf der Straße fahrende Mofa im Zweifel Vorfahrt. --Snevern 14:22, 16. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
Anders rum, Mofafahrer auf Trampelpfad, Radfahrer auf offiziellem Hauptweg, der dafür zugelassen ist.Oliver S.Y. (Diskussion) 14:42, 16. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
Bzgl. "Vorfahrtsregeln auf Privatgelände" würde ich (vgl. auch TZorn unten) Deine Antwort etwas in Frage stellen. Ohne ausdrückliche Regelung gilt die StVO auf Privatgrund nicht, also auch nicht starr ihre Regeln. Man kann dort also nicht wie im normalen Straßenverkehr auf "Rechts vor Links" vertrauen (bei beschilderter Vorfahrtregelung schon viel eher). Bei einer zivilrechtlichen Streitigkeit nach einem Unfall an einer unbeschilderten privaten Feldwegkreuzung könnte ein Richter in einem solchen Fall durchaus den Schaden hälftig zwischen dem von rechts und dem von links Kommenden aufteilen. Er muss es wohl nicht, aber er könnte. Denn wenn auf Privatgrundstück bei unklarer Regelung überhaupt etwas von der StVO zivilrechtlich Bedeutung hat, dann in erster Linie § 1, der ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme verlangt. --Grip99 00:34, 17. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]

Dazu mein damaliger Dozent im Verkehrsrecht: "Ob eine Straße gewidmet ist oder nicht ist egal. Entscheidend ist lediglich ob öffentlicher Verkehr stattfindet. Und zum Verkehr gehören auch Fußgänger und Radfahrer. Lediglich wenn alle Personen kontrolliert werden und nicht Hinz und Kunz auf das Gelände kommen ist es nicht mehr öffentlich." Daher ist der Zeltplatz öffentlich und das Werksgelände nicht. Letztes ist meine Meinung. Und die STVO gilt, wo öffentlicher Verkehr stattfindet. Entsprechende Schilder sind eigentlich überflüssig. Wer was wann und wo durchsetzt ist eine andere Frage. --141.15.31.1 15:03, 16. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]

wer aus einer Sackgasse/Feldweg oder einem Parkplatz kommt hat Vorrang-geben. Campingplätze haben eigene Campingplatzordnungen. Da die Zufahrt zu einem Campingplatz keine Vorrangstraße ist ....
Versicherungstechnisch umfasst Betrieb aber auch alle entsprechenden Vorgänge, insoferne sie nicht auch öffentlichen Verkehrsflächen stattfinden, also etwa auf Privatgrund oder in Wald und Flur, und auch hier besteht Gefährdungshaftung. --80.108.60.158 15:14, 16. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
Wirtschaftsweg/Vorfahrtsregel. --80.108.60.158 15:22, 16. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
Neben der Frage, ob die StVO nun gilt oder nicht, stellt sich dann immer noch die Frage, ob die Rechts-Vor-Links-Regel gilt. Denn die gilt nur bei Straßen. Wer z. B. aus einem Feldweg auf eine Straße einfährt, muss warten. So würde ich auch die Situation am Trampelpfad beurteilen. Wenn ich mich recht erinnere, gibt es auch Rechtsprechung, die die Fahrwege auf einem Parkplatz nicht als Straßen einordnet. Dan gilt auch dort nicht rechts-vor-links, sondern die Verkehrsteilnehmer müssen sich einigen. Auf einem Campingplatz kann man wohl je nach örtlichen Gegebenheiten beide Sichtweisen (Straße oder nicht Straße) vertreten, wobei ich persönlich zumindest die typischen Hauptfahrwege dort als Straßen einordnen würde. -- TZorn 17:23, 16. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
mal ganz abgesehen von der Straßenverkehrsordnung. In erster Linie geht es um eine Verschuldensfrage bei einem Unfall/Schaden. Die StVO hat sich nämlich aus der Schuldenfrage ergeben, weil es bei Kutschen noch nicht so schnell zuging und erst mit dem Automobil eine Regelung für eine Sicherheit gefunden werden musste. In einem abgegrenztem privatem Gelände sind weniger Personen unterwegs als auf einem der Öffentlichkeit zugänglichem Campingplatz. So wird man wegen der Verschuldensfrage auf einem Campingplatz sicher die Einhaltung der StVO und vielleicht ein Mofaverbot aussprechen. In einem menschenleerem Gebiet, kannst du machen was du willst, so fern es keinen absichtlichen Schaden einer Person verursacht. In einem relativ unfrequentiertem Gebiet kann man sich auch wie eine Sau benehmen, aber wenn etwas passiert wird zuerst die Verschuldensfrage geklärt. --80.108.60.158 18:07, 16. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
Wenn Venedig zu Österreich gehören würde, wären mit Sicherheit überall Geländer aufgestellt. --80.108.60.158 18:16, 16. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]

Also ich erinnere mich da an eine Frage in meiner Führerscheinprüfung (Traktor), da gabs eine Frage WO gilt die StVO? Waldwege, Feldwege, Betriebsgelände bei geöffnetem Tor. Alle Antworten waren richtig (wobei sich da die Frage stellt, was ist wenn ich kein Hoftor habe?).--Antemister (Diskussion) 18:23, 16. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]

Ich finde es immer wieder rührend, wenn wir hier unserem subjektiven Rechtsempfinden freien Lauf lassen und dann möglicherweise auch noch mit genauso unbelegten Gegenbehauptungen antworten. Das ist einfach total putzig. (Und ich selbst mache da ja auch gerne mal mit... :) Deshalb ausnahmsweise hier eine kleine Auswahl von Entscheidungen (s.a. dort weiter oben unter "Öffentlicher Verkehr - Anwendung der StVO"), alles schön verlinkt. --84.191.144.29 18:19, 16. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]

Entschuldigung, wenn ich gewisse Dinge wiederhole, die bereits dastehen. Aber eine geschlossene Darstellung ist für mich jetzt einfacher.

Grundsätzlich gilt die StVO (nur) im öffentlichen Verkehrsraum, und zu diesem öffentlichen Verkehrsraum zählen auch Privatgrundstücke, soweit sie für die Benutzung durch die Öffentlichkeit gedacht und freigegeben sind. (Zu den Einzelheiten vgl. etwa [4][5].) Aber obwohl also die StVO auf Supermarktplätzen (auch ganz ohne Extra-Hinweis per Schild) gilt, heißt das nicht, dass die auf diesen Parkplätzen von Privatleuten aufgestellten und daher nichtamtlichen Verkehrsschilder tatsächlich verbindlich im Sinn der StVO wären. Man muss dort unterscheiden zwischen der verwaltungsrechtlichen Wirkung gemäß StVO und sonstigen rechtlichen Wirkungen (zivil- oder strafrechtlich). Verwaltungsrechtlich kann man von der Polizei keinen Strafzettel wegen Falschparkens vor einem privat aufgestellten Halteverbotsschild auf Privatgrundstück im öffentlichen Verkehrsraum bekommen. Man kann aber erforderlichenfalls auf Veranlassung des Grundstückseigentümers kostenpflichtig abgeschleppt werden, oder es kann eine in irgendwelchen ausgehängten Geschäftsbedingungen angedrohte Strafe fällig werden. Entsprechend bei einem schweren Unfall wegen Missachtens eines Stopschildes auf dem öffentlichen Verkehr dienendem Privatgelände. Dann gibt es keine Strafe (und auch keine Punkte in Flensburg) für das Überfahren des Stopschildes selbst, aber es können sowohl zivilrechtliche finanzielle Ansprüche des geschädigten Unfallgegners als auch strafrechtliche Folgen wegen fahrlässiger Körperverletzung in Betracht kommen (und beides gilt natürlich auch auf "echtem", beispielsweise vollständig umfriedetem Privatgelände, das nicht zum öffentlichen Verkehrsraum gehört). In den seltenen Fällen, in denen Schilder tatsächlich auf amtliche Anordnung hin auf Privatgelände im öffentlichen Verkehrsraum stehen, kommt natürlich auch eine Ahndung gemäß StVO in Betracht. Ob so ein Fall vorliegt, kann man aber dem Schild nicht unbedingt ansehen. Dazu müsste man wohl im Rathaus nachfragen. ;-) Und allgemeine, "schilderlose" Bestimmungen der StVO gelten natürlich im öffentlichen Verkehrsraum auf jeden Fall. Fahren mit 2 Promille oder ohne Führerschein auf einem offenen Supermarktparkplatz ist also auch ein Verstoß gegen die StVO. Und auch im obigen Beispiel mit dem Halteverbotsschild käme immer noch ein Verstoß gegen §1 StVO ("gegenseitige Rücksicht", "dass kein Anderer mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert wird", evtl. auch noch Gefährdung) in Frage, der dann zu einer gebührenpflichtigen Verwarnung von 20 bis 35 Euro führen könnte. Nur der echte nichtöffentliche Verkehrsraum (also z.B. abgeschlossenes Privatgelände) ist (wenn nicht z.B. ein Schild "Hier gilt die StVO" steht) von der Gültigkeit der StVO (nicht aber natürlich aller sonstigen Gesetze) ausgenommen. --Grip99 00:34, 17. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]

schon mal ganz jut. - Die StVO gilt dort, wo man mit einem KfZ unbehindert hin darf. Sollte etwas passieren und man hat nicht aufgepasst ist man sicherlich Teilschuldig. --80.108.60.158 21:44, 17. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]

BIOS-Viren

Gibt es unter Linux eine Möglichkeit das BIOS von einem PC auf Viren zu überprüfen? --194.24.138.5 01:45, 16. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]

wenn das virus schlau ist, dann nicht... man müsste das BIOS irgendwie auslesen, wenn der rechner aus ist, und dann mit der original version vergleichen... --Heimschützenzentrum (?) 06:11, 16. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
Besorg Dir das Bios-Patchprogramm des Motherboard- oder Biosherstellers, mit dem man das Bios meistens auch auslesen kann und lies das Bios unter FreeDOS/OpenDOS o.ä. aus. Die entstehende Abbilddatei kannst Du dann unter Linux auf Viren überprüfen. --Rôtkæppchen68 06:39, 16. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
und was ist, wenn das böse BIOS dann einfach die original version ausspuckt? oder geht BIOS auslesen am BIOS vorbei? wenn ich sowas machen würde, eher nicht... gibt es nich mehr sonen fetten DIP EEPROM Chip auf dem mainboard? so wie früher... *kicher* --Heimschützenzentrum (?) 06:57, 16. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
Gibt es in freier Wildbahn überhaupt BIOS-Viren?--Mauerquadrant (Diskussion) 09:59, 16. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
@Homer, das Bios liest sich ja nicht selbst aus, sondern das Biosausleseprogramm liest das in den Adressbereich eingeblendete Flash-EEPROM. Der Biosvirus müsste also zwischen gutartigen und für ihn potentiell gefährlichen Zugreifern unterscheiden können, um zu entscheiden, ob er jetzt das verseuchte oder das gesunde Bios benutzt. Das halte ich für ausgeschlossen. --Rôtkæppchen68 10:06, 16. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
Nochwas: Die fetten DIP EEPROM Chips kenn ich sogar noch als Keramik-EPROM. Später ist man zu PLCC-Flash-Eeproms gewechselt, die anfangs noch gesockelt waren und heutzutage eingelötet sind. --Rôtkæppchen68 10:14, 16. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
ach so... ich hatte irgendwie so die vorstellung im hinterkopf, dass zum BIOS n eigener kleiner prozessor dazugehört... *kicher* also führt die riesen CPU code aus dem BIOS-EEPROM selbst aus? aber wahrscheinlich wird das EEPROM vorher in was schnelleres (DDRx) kopiert... oder? --Heimschützenzentrum (?) 15:12, 16. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
Glaube ich nicht, dass der Inhalt des BIOS erst in den Speicher kopiert wird. Im BIOS-Code steht nämlich erst drin, wie der Speicherbus angesprochen werden muss. Auch steht drin, wie alle andere Peripherie angesprochen wird. --Löschbold (Diskussion) 17:53, 16. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
Zumindest bei früheren PCs so ab 286-NEAT bestand die Möglichkeit, das Bios in UMBs zu laden. Das wurde teils vom Bios selbst, teils von den Speichermanagern emm386.exe emmxma.sys oder himem.sys ausgeführt. Bei neueren Biossen finde ich diese Option gar nicht mehr, aber bei einem 2002er-Bios für das MSI MS-6340M (Via KM133A Chipset, Sockel A) gab es das noch. ---Rôtkæppchen68 19:53, 16. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
Die Frage war aber, ob der BIOS-Inhalt VORHER in den RAM kopiert wird. Das geht/ging nicht - da der Prozessor gar nicht "weiss", wie das geht. - Obwohl das bei modernen Prozessoren mit ihren integrierten Speicherkontrollern nicht mehr unbedingt so sein muss. --Löschbold (Diskussion) 22:00, 16. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]

Rechnungspflicht im Einzelhandel

Hallo, ich weiß, das ist keine Rechtsberatung hier. Aber vielleicht hat ja jemand einen Tipp.

Ich habe im Einzelhandel einen Computer und jede Menge Zubehör gekauft, auf einen Teil der Waren habe ich Rabatt erhalten, weil ich Studentin bin. Nun weigert sich der Laden, mir eine ordentliche Rechnung (mit meiner Adresse, korrekt ausgewiesener USt. usw.) auszustellen und begründet das damit, dass ich dann ja "zweimal Rabatt" bekommen würde. Mein Gegenargument, dass ich ja auch Steuern zahle, fruchtete nicht.

Es handelt sich um eine Filiale einer Kette, die auch einen Online-Shop hat. In den AGB des Studenten-Online-Shops findet sich kein Hinweis, dass es keine Rechnung gibt, die Dame beim telefonischen Kundenservice meinte, dass die Einzelhändler unabhängig vom Online-Shop agieren.

Mir kommt das reichlich willkürlich und auch etwas unsinnig vor, hat es doch meines Wissens effektiv keine Auswirkung auf die Einnahmen des Händlers, wenn ich meine Ausgabe steuerlich geltend mache.

Hat jemand eine Idee, was ich tun kann (außer, den ganzen Kram zurückzugeben und woanders zu kaufen)? --Julia_L (Diskussion) 11:07, 16. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]

Was haben die wohl vor, wenn sie so argumentieren? Schön an der Steuer vorbei. Ist zumindest meine Vermutung. Mal erwähnen, das man den Fall mal beim FA besprechen wird. --91.56.162.50 11:24, 16. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
Jeder Einzelhändler muss dem Kunden einen Beleg geben, wo der Kaufgegenstand, der gezahlte Betrag und die anteilige MwSt. drauf steht - mindestens in Form des allseits bekannten Kassenzettels.
Das ist wirklich ein Fall zum Melden beim Finanzamt, wobei es um die MwSt. geht: Die (und die Abgabepflicht an den Staat) "entsteht" nämlich erst dadurch, dass sie "auf einer Rechnung steht" - und wenn es keine Rechnung gibt, entsteht auch keine MwSt. Da hat (und unternimmt) das Finanzamt mit Sicherheit etwas dagegen! Gruß -- Dr.cueppers - Disk. 12:35, 16. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
Ist für mich auch der einzig erkennbare Grund, weshalb eine ordentliche Rechnung (Kassenzettel mit MWSt-Ausweis reicht!) verweigert wird.
Und natürlich entsteht, nur um das klarzustellen, die Umsatzsteuerpflicht nicht mit Erstellung einer Rechnung, sondern unabhängig davon. Das Finanzamt kriegt es dann nur nicht mit! --Snevern 12:41, 16. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
Die Burschen werden sich wohl sträuben, weil sie das Gerät anderwertig schon abgebucht haben und es ja nicht zweimal verkaufen können. --RobTorgel (Diskussion) 13:05, 16. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]

Die Umsatzsteuer entsteht mit der Lieferung (bzw. wenn der Monat vorbei ist), §13 UStG. Aber ohne Einbuchen der Lieferung ist es für das FA schwierig das nachzuvollziehen. Nach §14 UStG muß der Unternehmer eine detaillierte Rechnung (vgl. §14) schreiben. Ich vermute, daß es sich um Hehlerware handelt - weil einfache Steuerhinterziehung für eine Kettenfiliale recht schwierig ist. Ein diskreter Tip an die Staatsanwaltschaft wäre angebracht - besser noch Rückgängigmachen des Kaufvertrags und dann Staatsanwaltschaft.--Geometretos (Diskussion) 13:39, 16. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]

Es kann natürlich auch einfach Faulheit und/oder Unfähigkeit sein. --FA2010 (Diskussion) 13:46, 16. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]

Das Geschäft handelt ganz klar rechts widrig. Die sind verpflichtet dem Verkauf eine Rechnung beizulegen welche die USt ausweist. Und wenn Sie Umsatzsteuerfrei verkaufen, dann müssen Sie eben eine Umsatzsteuerfreie Rechnung ausstellen. Ob das Produkt rabbatiert war oder nicht spielt dabei keinerlei Rolle. Die Argumentation das du dann zweifach Rabatt erhalten würdest ist reines Geschwurbel und das wissen die auch. --81.200.198.20 15:20, 16. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]

Aus der Ausgangsfrage geht nicht so recht hervor: Vielleicht gab sich die Fragestellerin auch einfach nicht mit dem (evtl. einwandfreien) Kassenzettel zufrieden und wollte nachträglich unbedingt noch eine Rechnung mit Adresse? Ob die Ausstellung einer solchen Rechnung verpflichtend ist, wage ich sehr zu bezweifeln. --FA2010 (Diskussion) 16:09, 16. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]

Ein Kassenzettel erfüllt nicht alles, was für eine Rechnung vorgeschrieben ist: Eine Rechnung muss den Namen des Rechnungsempfänger enthalten. Bei Kleinbeträgen bis zu einer festgelegten Höhe (z. B. Spritquittungen) verzichtet das Finanzamt darauf, nicht aber bei Rechnungen, die über diese Höhe hinausgehen. Da hat der Käufer (und somit auch die anfragende Käuferin) einen ganz klaren Anspruch auf eine "echte" Rechnung "mit Namen", sonst läuft er/sie Gefahr, dass das Finanzamt diese Ausgabe nicht anerkennt.
Hier drängt sich der Eindruck auf, das die Ware in irgendeinem Punkt "nicht ganz koscher" war und der Verkäufer den Rabatt erfunden hat, weil er irrigerweise meinte, anschließend in dieser Weise argumentieren zu können. Kann er aber nicht.
Gruß -- Dr.cueppers - Disk. 16:33, 16. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]

Hinter dem Unwillen des Verkäufers könnte auch einfach der Versuch stecken, die Preisdifferenzierung zwischen rabattbedürftigen Studenten und zahlungskräftigeren Geschäftskunden wirksam durchzusetzen: Wer eine Rechnung braucht, die den Formvorschriften für den Vorsteuerabzug genügt, will den Rechner ja offenbar für geschäftliche Zwecke nutzen und eben nicht als Student. Ob eine entsprechende AGB-Klausel ("Nur Endkunden, kein Rechnungsanspruch") wirksam wäre, weiß ich nicht. Aber nach meiner Erinnerung stellt auch Aldi generell keine vollständigen (i.e. mit Käuferdaten versehenen) Rechnungen aus, und die haben sich vermutlich rechtlich abgesichert. Wenn Du die Rechnung nicht für den Vorsteuerabzug brauchst, sondern nur wegen der Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten, ist die Käuferanschrift meines Wissens übrigens entbehrlich. --Rudolph Buch (Diskussion) 16:30, 16. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]

Selbstverständlich stellt ALDI Rechnungen mit allem drum und dran aus: Habe ich im Abstand von ein paar Monaten sowohl für einien Rechner, als auch für einen Laptop und ein Navigationsgeät auf Anforderung sofort ausgeruckt bekommen (Paderborn). Gruß -- Dr.cueppers - Disk. 16:38, 16. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]

§33 UStDV: Bis 150 Euro reichen Kassenzettel mit gewissen Eintragungen. Da der Rechner wohl teurer war MUSS eine ordnungsgemäße Rechnung ausgestellt werden. Die Fragestellerin hat den "Rabatt" (Studenten bekommen üblicherweise keinen Rabatt in Geschäften) vermutlich bekommen, weil der Rechner in den Büchern des Ladens gar nicht existiert (geklaut, angeblich vernichtet, ...).--Geometretos (Diskussion) 16:36, 16. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]

Hm, ich kann in § 14 Umsatzsteuergesetz, auf den sich § 33 UstDV bezieht, keine allgemeine Pflicht zur Rechnungsstellung bei Lieferungen an Nichtunternehmer erkennen. Ein MUSS lässt daraus also nicht herleiten. Hab auch nicht erlebt, dass beim Media-Markt an der Kasse jeder mit einer Einkaufssumme größer 150 nach Namen und Anschrift gefragt wird, was sonst ja nach den Formvorschriften zwingend wäre. (Dass dort - und inzwischen laut Dr. Cueppers offenbar auch bei Aldi - auf Wunsch vollständige Rechnungen ausgestellt werden ist klar - aber auch die Praxis spricht damit ja für eine Verzichtsmöglichkeit. Und somit auch dafür, das der Verzicht vertraglich vereinbart werden kann.) --Rudolph Buch (Diskussion) 17:14, 16. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
Stimmt, sieht so aus als ob ich das falsch interpretiert hätte.--Geometretos (Diskussion) 17:28, 16. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]

Danke für eure Antworten! Ich habe mich inzwischen ans Finanzamt gewandt, die haben die Quittung, die ich bekommen habe, geprüft und mir mitgeteilt, dass der Händler rechtens gehandelt hat. Es besteht zwar die Pflicht, Unternehmern (also auch Selbständigen wie mir) eine ordentliche Rechnung zu schreiben, aber irgendein Anwendungserlass sagt, dass ein Verkäufer für sich beschließen kann, Kunden, die (zielgruppenorientierte) Rabatte in Anspruch nehmen, nicht als Unternehmer zu behandeln. Die Geschäftspolitik dieses Ladens ist, das wurde mir dort auch so gesagt, dass die Produkte beim Neukauf nicht als "Schnäppchen" zu haben sein sollen. Hab ich also Pech gehabt und zahle jetzt Lehrgeld. --Julia_L (Diskussion) 18:01, 16. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]

Umsatzsteuer-Anwendungserlässe sind wie die Steuerrichtlinien nur Dienstanweisungen für die Verwaltung und haben keine Gesetzeskraft oder anderweitig bindende Wirkung außerhalb der Behörde. Entscheidend sind nur die Gesetze. Aber: Auch nach dem Gesetz müssen laut §14 Rechnungen nur dann ausgestellt werden, wenn Lieferungen oder Leistungen erbracht werden "an einen Unternehmer für dessen Unternehmen". Wird an einen Unternehmer, aber nicht für dessen Unternehmen geliefert, muss also bereits nach §14 keine Rechnung ausgestellt werden. Wer sich also beim Einkauf darauf beruft, als Student einzukaufen und einen Studentenrabatt in Anspruch nimmt, ist meines Erachtens eindeutig nicht für sein Unternehmen unterwegs, selbst wenn er nachweisbar auch umsatzsteuerlicher Unternehmer sein sollte. --130.180.72.110 20:54, 16. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
PS: Ist zwar etwas offtopic, aber oben hat jemand geschrieben "Die Fragestellerin hat den "Rabatt" (Studenten bekommen üblicherweise keinen Rabatt in Geschäften) vermutlich bekommen, weil der Rechner in den Büchern des Ladens gar nicht existiert (geklaut, angeblich vernichtet, ...)" - Rabatte bekommt man heutzutage so gut wie immer und überall, wenn man einfach nur freundlich nach einem Nachlass fragt und seinen Kauf davon abhängig macht, einen Rabatt zu bekommen. Insbesondere bei teureren Dingen wie guter Kleidung, Computern oder erst Recht dem Auto sind Rabatte jedenfalls bei meinen Einkäufen die Regel statt die Ausnahme. Egal ob Student oder nicht. Einen Rabatt als Indiz für Hehlerware, Steuerhinterziehung oder ähnliche krumme Geschäfte anzusehen, ist längst nicht mehr angemessen und stammt vermutlich noch aus der Zeit, als Rabatte außerhalb des Schlussverkaufs illegal waren (vor Abschaffung des Rabattgesetzes). --130.180.72.110 22:16, 16. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]

"Aus der Unverletzlichkeit seiner Person ergibt sich ein Recht des Kuriers, bei den Sicherheitskontrollen auf den Flughäfen eine Leibesvisitation zu verweigern. In einem solchen Fall wird der Kurier darauf hingewiesen, dass er von der Beförderung ausgeschlossen werde, wenn er sich nicht freiwillig der Personenkontrolle und der Kontrolle seines persönlichen Gepäcks (nicht aber der Kontrolle des amtlichen Kuriergepäcks) unterzieht. Hält der Kurier seine Weigerung aufrecht, darf er den Kontrollpunkt nicht passieren."

Wo liegt da jetzt der Unterschied zu einem normalen Flugreisenden? Jeder kann die Leibesvisitation verweigern, darf aber dann nicht durch. Also ist sie immer freiwillig. Das einzig Besondere ist im Falle der Sicherheitskontrolle IMHO das amtliche Kuriergepäck, oder? --91.56.162.50 11:15, 16. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]

Ja, sehe ich auch so. Fühlt sich vielleicht ein bisschen anders an, ob man sich der Kontrolle unterziehen muss oder ob man's freiwillig tut - aber das Ergebnis ist das gleiche. --Snevern 12:38, 16. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
Das "Müssen" ist aber doch sowohl beim Kurier, als auch beim normalen Fluggast vorhanden, wenn Sie die Sicherheitsschleuse passieren wollen. Beide müssen die Leibesvisitation über sich ergehen lassen, sonst kommen sie nicht durch. Da keiner dazu gezwungen werden kann, "muß" es jeder freiwillig machen. Ich sehe da nichtmal ein anderes Anfühlen. --91.56.162.50 13:06, 16. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
"Fühlt sich vielleicht ein bisschen anders an", schrub ich. Ich bin kein Diplomat und habe das Gefühl daher noch nicht ausprobiert. --Snevern 13:08, 16. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
Ach, so meintest Du das. ;) Die oben zitierte Passage könnte man also zu einem "Das mitgeführte, amtliche Kuriergepäck darf bei Sicherheitskontrollen an Flughäfen nicht kontrolliert werden" eindampfen. --91.56.162.50 13:15, 16. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
Ich denke, genau darauf läuft es hinaus. --Snevern 13:17, 16. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
Nein, das ist wohl nicht richtig. Das Zitat stammt aus dem Rundschreiben des Auswärtigen Amtes über die Behandlung des diplomatischen Kuriers und ihm zustehender Bevorrechtigungen. Es soll zum Ausdruck bringen, dass die Unverletzlichkeit seiner Person seine Grenzen in den Vorschriften über die Luftsicherheit (LuftSiG) findet, von denen der diplomatische Kurier nicht entbunden ist. Er hat andererseits trotz grundsätzlicher Pflicht, sich einer Leibesvisitation unterziehen zu müssen, aus den diplomatischen Vorrechten in jedem Fall und immer das Recht, diese Leibesvisitation als Eingriff in seine persönliche Immunität abzulehnen. Der Konflikt, dass der Kurier unter Verweis auf seine diplomatische Immunität ein unkontrolliertes Passieren sogar durchsetzen könnte (bei polizeilichen Kontrollen auf einer normalen Straße könnte er das jederzeit), muss irgendwie gelöst werden. Dafür zeigt das Rundschreiben eine Lösung auf. Ob normale Fluggäste nach dem Einchecken das Recht haben, die Leibesvisitation zu verweigern (sie haben sich dann ja bereits in den Flugsicherheitsbereich begeben), wage ich zu bezweifeln, weiß ich aber - offen gesagt - nicht genau. Das hängt sehr von den Betriebsabläufen des Flughafens ab. Ich stimme euch aber zu, dass die Formulierung Fragen aufwirft und werde mir als Hauptautor überlegen, ob sich das besser ausdrücken lässt. Der Vorschlag oben von der IP gefällt mir allerdings überhaupt nicht. --Opihuck 16:17, 16. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
An der Sicherheitsschleuse hat doch dem Sachverhalt nach jeder zwei Möglichkeiten: Sich untersuchen zu lassen oder auf dem Absatz kehrt zu machen und wieder nach Hause zu gehen. Das einzige, was einen Kurier von jeder anderen Person unterscheidet ist die Tatsache, dass sein amtliches Kuriergepäck nicht angetastet werden darf. Klar hat der Kurier bei einer normalen Polizeikontrolle andere Rechte, am Flughafen aber eben nicht. Da wird er "gefilzt" wie jeder andere auch, bevor er das Flugzeug besteigen darf. Das "Gefilztwerden" kann er verweigern, ebenfalls wie jeder andere auch. --91.56.162.50 16:35, 16. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
Nein, das trifft's nicht. Ich hatte bereits darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsschleuse im Sicherheitsbereich des Flughafens liegen dürfte, in dem nach dem LuftSiG jederzeit Personenkontrollen möglich sind - auch gegen den Willen des Angetroffenen und auch im Falle der Bekundung, sich in den öffentlich zugänglichen Bereich zurückziehen zu wollen, um nicht kontrolliert zu werden. Ein Recht, Kontrollen hier zu verweigern, gibt es nicht. Ich habe die Passage inzwischen anders formuliert; schau doch bitte mal nach, ob die Unklarheiten damit beseitigt sind. --Opihuck 16:44, 16. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
Mir als juristischem Laien ist der Unterschied noch nicht klar genug herausgestellt, weil auch ich bis vorhin nicht wußte, dass ein normaler Fluggast im Sicherheitsbereich nicht einfach sagen kann, er möchte sich keiner Leibesvisitation unterziehen und den Bereich verlassen kann. Vielleicht sollte das noch in einem Nebensatz mit rein. --91.56.162.50 17:51, 16. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
O. K., dann noch ein Hinweis: § 5 Abs. 1 Satz 1 und 2 LuftSiG erlaubt jederzeit die Durchsuchung einer Person und ihrer mitgebrachten Gegenstände im Sicherheitsbereich. Die Person kann sich dem nicht entziehen, wenn die Luftsicherheitsbehörde oder die von ihr Beauftragten darauf bestehen. Den Verweis auf § 5 LuftSiG möchte ich im Artikel allerdings nicht anbringen, da sonst ganz schnell wieder der Vorwurf der Deutschlandlastigkeit kommt. Ob die Situation in Österreich und der Schweiz dieselbe ist, kann man vermuten, müsste aber durch Rechtskundige aus diesen Ländern überprüft werden. Entscheidend dürfte sein - und darauf kam es wohl dem Auswärtigen Amt an -, dass ein Kurier nicht unter Berufung auf seine Immunität verlangen kann, unkontrolliert durchgelassen zu werden. Zumindest das steht nun im Artikel :-) --Opihuck 18:21, 16. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
Zwar erlaubt der von dir verlinkte Paragraph 5 der Luftsicherheitsbehörde die Durchsuchung von Personen, aber die Behauptung die Person könne sich dem nicht entziehen hast du hinzugedichtet, im Paragraph selbst steht es jedenfalls nicht. Im Gegenteil, dort heißt es im Absatz (2):"Die Luftsicherheitsbehörde kann Fluggäste, ..., die nicht allgemein zugängliche Bereiche des Flugplatzes betreten haben oder betreten wollen, ... aus diesen Bereichen verweisen, wenn diese Personen ... 2. eine Durchsuchung ihrer Person und mitgeführter Gegenstände ... ablehnen ...". Daraus leitet sich somit durchaus das Recht ab die Kontrolle zu verweigern, allerdings mit der Konsequenz dann dieses Bereiches verwiesen zu werden. -- Wiprecht (Diskussion) 10:56, 17. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
Über deine etwas saloppe Wortwahl ("... hinzugedichtet ...") sehe ich mal hinweg; ich nehme an, du bist kein Jurist, weil du ansonsten die Bedeutung und Reichweite einer Ermächtigungsgrundlage einschätzen können müsstest. Daher folgender ergänzender Hinweis: § 5 Abs. 1 Satz 1 und 2 LuftSiG ist eine von vielen Ermächtigungsgrundlagen, die die Behörde berechtigt, einen Verwaltungsakt zu erlassen. Nicht mal eine Anhörung des Betroffenen ist dazu erforderlich (§ 28 Abs. 2 Nr. 1 VwVfG). Dass die Behörde auch andere Möglichkeiten hat, wie der von dir zitierte § 5 Abs. 2 LuftSiG zeigt, sei unbestritten. Was sie unternimmt, hängt aber von den Umständen des Einzelfalls ab. Vielleicht schickt sie ja einen Fluggast, der die Durchsuchung z. B. aus religiösen Gründen verweigert, gegen den aber sonst nichts vorliegt, unkontrolliert zurück. Vielleicht besteht sie bei einer verdächtig ausschauenden Person aber auf der Kontrolle. Das könnte sie im Sicherheitsbereich jederzeit und ohne weiteren Anlass. Der Betroffene müsste das über sich ergehen lassen, ob er will oder nicht. Der Diplomat kann demgegenüber die Durchsuchung verweigern, ob im Sicherheitsbereich oder außerhalb. Nur eins kann er nicht verlangen: unkontrolliert durchgelassen zu werden. So weit reicht seine diplomatische Immunität eben nicht. --Opihuck 15:03, 17. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]

Webbasiertes GIS, bzw. einfach zu nutzendes Free GIS für einfache Abfrage?

Hallo, was ich gerne machen würde: ich würde gerne eine Karte erstellen, die mir die Gebiete anzeigt (z.B. farblich hervorgehoben), die in einem Umreis von 15 km zu einem Badesee liegen, in einem Umkreis von 20 km zu einem Personenbahnhof, in Baden-Württemberg und mind. 500 m von Autobahnen entfernt. Gibt es so etwas webbasiert? Wenn nicht, dann geht so etwas vermutlich mit freier GIS-Software und mit Daten aus OpenStreetMap. Aber welche Software ist da am einfachsten zu bedienen und am besten für den von mir oben geschilderten Fall (und ähnliche) geeignet? Gibt es für so einen ähnlichen Fall vielleicht eine empfehlenswerte Anleitung/Lektüre? Oder gibt es vielleicht noch eine andere Möglichkeit mein Problem zu lösen? --Pilettes (Diskussion) 12:57, 16. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]

:Wu kimmschde donn her? In Hessen geht das mit dem Hessenviewer! Gruß Thogru Sprich zu mir! 13:18, 16. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]

Genau die geforderte Abfrage kann der? Glaub ich nicht.
Zu OpenStreetMap: das ginge nur, wenn auch alle Badeseen entsprechend getaggt wären. Sind sie aber oft nicht und so würden bei einer Abfrage dann alle Seen berücksichtigt. --тнояsтеn 13:31, 16. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
Genau die geforderte Abfrage kann der? Glaub ich nicht
Du hast natürlich recht, ich habe die Frage missverstanden. Ich dachte es gehe nur darum, sich die Flächen anzusehen. Hier ist aber eine grafische Auswertung das Ziel, dass kann der HV nicht. Tschuldigung für die Fehlinfo meinerseits. Gruß Thogru Sprich zu mir! 14:09, 16. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
Das mit dem Badesee ist auch nur ein Beispiel. Aber mit solchen oder so ähnlichen Beispielen würde ich gerne arbeiten. --Pilettes (Diskussion) 14:13, 16. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
in der Seitenleiste von Google Earth kann man diverse Sachen ankreuzen, wie zB Bahnhöfe udgl. Es ist zwar keine Abfrage, aber eine Hilfe. --80.108.60.158 14:28, 16. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]

Was du suchst ist eine Verschneidung von Geodaten. Da du keine Datenquelle angibst, empfehle ich mit OSM-Daten der gewünschten Region zu arbeiten, da die kostenlos sind. Ein Online-Tool für solche GIS-Operationen ist mir nicht bekannt. Schau mal unter http://wiki.openstreetmap.org/wiki/Category:GIS dort findest du die GIS-Systeme, die auch gut mit OSM können. Allerdings einfach ist das auch nicht. Es sollte mit dem GRASS GIS gehen, aber einfach ist es nicht. -- sk (Diskussion) 15:04, 16. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]

Hm, scheint wohl so als bleibe mir nichts anderes übrig als mich dann mit so einem GIS zu versuchen. Aber wäre es evtl. nicht interessant so etwas mit den Daten von OSM umzusetzen, so dass dieses alles einfach per Browser eingestellt und dann dargestellt werden könnte? Oder ist so was nicht möglich? --Pilettes (Diskussion) 19:05, 16. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
Oh doch, das wäre eine tolle Webanwendung. Mir fehlt leider die Zeit so was zu programmieren, aber gebraucht hätte ich das schon mal für die Suche einer Kirche, die in Sachsen nahe eines Sees steht. :-) Deine Suche klingt eher nach Hausbau, wo ja die Lage besonders wichtig ist. -- sk (Diskussion) 10:53, 17. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
Ich hab gerade nochmal gesucht, bei ESRI gibt es neuerdings ein ArcGIS-Online. Das kann man 30 Tage kostenlos testen. -- sk (Diskussion) 11:03, 17. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]

Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe für die Seite "Hans Burkardt" vor einigen Wochen 5 oder sechs Abbildungen hochgeladen. Die damit verbundenen Fragen beantwortet und nach dem Hochladen eine Bestätigung erhalten. Die Platzierung habe ich gemäß Ihren Angaben vor genommen. Eine Abb. das Portrait von Hans Burkardt war bereits nach 2 Tagen zu sehen. Eine weitere Abbildung "Kalligrafie" nach cirka 10 Tagen. Dann wenige Tage später, waren beide Abb. gelöscht, mit roten Hinweis das dort mal eine Datei gestanden hat. Heute ist auch diese nicht mehr da.

Nun zu meinen Fragen. 1. Was habe ich falsch gemacht? 2. Was muss ich machen, das möglichst alle Abb. zu sehen sind?

Über Ihre baldige Antwort würde ich mich freuen.

Mit freundlichen Grüßen Hans-Peter Schramm

--Hans-Peter Schramm (Diskussion) 14:11, 16. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]

Der Versionsgeschichte des Artikels Hans Burkardt ist zu entnehmen, dass die Dateien mangels korrekter Lizenzierung gelöscht wurden. --Rôtkæppchen68 14:18, 16. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
Das hilft dem Fragesteller wohl kaum weiter, denn er will ja wissen, was er falsch gemacht hat. --Snevern 14:23, 16. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
Mehr lässt sich aus meiner Sicht leider nicht sagen. Auf Benutzer Diskussion:Hans-Peter Schramm sind keine Hinweise, auf Datei:Hans Burkardt Portrait 2011 kl.jpg und Datei:ABC Seite 23 kl.jpg auch nicht. --Rôtkæppchen68 14:31, 16. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
Die Bilder wurden auf Commons hochgeladen, daher auch dort die Hinweise: commons:User talk:Hans-Peter Schramm und auch commons:Commons:Help desk/Archive/2012/07#Copyright help regarding_Template:Uwlsubst/de. --тнояsтеn 14:36, 16. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
Hier lesen. Wenn Bilder hochgeladen werden, muss auch die Art der Lizenz angegeben werden. GEEZERnil nisi bene 14:40, 16. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
Und bitte sehr genau über Lizenzrechte an Bildern informieren, damit man nicht aus Versehen eigene Rechte verliert. Ein guter Ausgangspunkt dafür ist Wikipedia:Urheberrechtsfragen, dort wird auch auf weitere wichtige Seiten wie Wikipedia:Lizenzbestimmungen und Wikipedia:Bildrechte und Hilfe:FAQ zu Bildern verwiesen. --84.191.144.29 15:59, 16. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
Wäre es nicht sinnvoll bei solchen Einträgen auf der Commonsbenuzerseite automatisch einen (abschaltbaren) Hinweis auf der Barnutzerseite im Heimatwiki zu hinterlassen? --Mauerquadrant (Diskussion) 16:54, 16. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]

Pflanzenbestimmung

Datei:Delete me later.jpg
Wer bin ich?

Weiß jemand zufällig, wie die in der Abbildung gezeigte Pflanze hießt? Sie wächst bevorzug in trockenen und teilweise ariden Regionen (Sandstrand). Danke und Grüße, --Yikrazuul (Diskussion) 17:12, 16. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]

Ich weiß nix, aber es gibt ne Seite mit Bio-Wissenden →Wikipedia:Redaktion Biologie/Bestimmung, schreib denen noch dazu wo deine aride Region sich befindet. --Rubblesby (Diskussion) 17:19, 16. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
Dünen-Trichternarzisse ... ? ..!....? GEEZERnil nisi bene 17:39, 16. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
Stimmt, muss Pancratium maritimum sein. Danke und Grüße, --Yikrazuul (Diskussion) 17:45, 16. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
Spontanfindung ... habe Sandlilie - die Dinger heissen Strandlilie - assoziiert und Schwupps! :-) GEEZERnil nisi bene 17:51, 16. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. тнояsтеn 18:08, 16. Aug. 2012 (CEST)

DAX

Schon seit einer Woche krazt der DAX an der 7000er Marke, schaft es aber nicht diese zu überschreiten, woe der Verlauf der letzten Monate hätte erwarten lassen. Fällt aber auch nicht wie im Frühling wieder. Warum ist der DAX zur Zeit so stabil knapp unter 7000Pkt?

--Michellondo (Diskussion) 18:20, 16. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]

Er war heute schon drüber - und chartweise sehe ich keine Stabilität. Diese Tausender-Marken werden vom Bodenpersonal meist irrational (psychologisch) als etwas Besonderes wahrgenommen. GEEZERnil nisi bene 18:28, 16. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
Doch doch, seit 03.08. hat er mehr als 6900 Pkt und fällt da auch nicht drunter, kommt aber auch nicht so richtig über 7000. das nenn ich schon stabil, wenn man den Verlauv vorgher ansieht, Schwankungen um mehrere hundert Punkte pro Woche. (nicht signierter Beitrag von Michellondo (Diskussion | Beiträge) 18:54, 16. Aug. 2012 (CEST)) [Beantworten]
Der DAX ist ein aus mehreren Werten errechneter Durchschnittswert, der sich nicht wirklich um solche Grenzen schert. Es dürfte nur sehr wenige Akteure geben, die sich wegen der Nähe zu so einer Grenze dazu verleiten lassen, Aktien zu kaufen oder zu verkaufen. Es liest sich halt ein bisschen griffiger als eine Meldung, der DAX habe wiederholt die Grenze von 6943 Punkten verfehlt. --Snevern 18:55, 16. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
...die psychologisch wichtige Grenze von 6943 Punkten... --91.56.162.50 19:39, 16. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
Nun ja, es kann die allgemeine Marktstimmung beeinflussen, wenn eine "psychologisch wichtige" Grenze angegangen wird (entweder "nun ist aber langsam die Grenze erreicht" oder "Hurra, jetzt erobern wir neue Bereiche"), die Medien werden berichten, und dadurch kann auch das Kaufverhalten beeinflusst werden. Ausserdem gibt es auch Index-zertifikate, deren Kaeufer auch einen gewissen Einfluss auf den Markt haben koennte. Nicht zu vergessen vorgegegene Kauf/Verkaufsorder und computergesteuerte Programme, die sich gerne auf markante Zahlenwerte beziehen statt auf beispielsweise 6943 - gerade wenn ein breites Aktienportfolio gehalten wird, kann der Index eine Rolle in den Algorithmen spielen. Zuletzt dann auch noch die selbsterfuellenden oder -zerstoerenden Propheten der technischen Analyse (die Astrologen der Boerse), die mit ihren Reden von Widerstandslinien etc. auch den Markt beeinflussen koennen. -- Arcimboldo (Diskussion) 06:49, 17. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
Vor 20 Min. war er bei 7011, derzeit "deutlich drüber". Noch andere Fragen zur Börse ..? :-)) GEEZERnil nisi bene 12:30, 17. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]

Volksbegehren Leinenpflicht für Hunde

Eine Frage: Wäre es theoretisch möglich, in Bayern mit einem Volksbegehren einen Leinezwang im öffentlichen Raum für alle Hunde, auch die bis 50cm, einzuführen oder würde das mit Bundesrecht kollidieren? Danke. --Refertoday (Diskussion) 18:47, 16. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]

Eine Leinenpflicht dürfte dem Ordnungs- und Gefahrenabwehrrecht zuzurechnen sein. Das ist Ländersache. Also: Nein, es würde zwar mit gesundem Menschenverstand, nicht aber mit Bundesrecht kollidieren. --Snevern 18:52, 16. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
da ja auch die anderen Verordnungen zu "gefährlichen" Hunden Landesrecht sind, ist wohl weniger die Kollision mit einem speziellen Gesetz auf Bundesebene das Problem. Eher schon die generelle Frage der Verhältnismäßigkeit einer solchen Zwangsmaßnahme. Obwohl es ohnehin unwahrscheinlich wäre, das so was überhaupt genug Unterstützer bekäme, geschweige denn Erfolg als Volksbegehren hätte, würde man etwaige Gesetze sicher von daher angreifen können. (Allen Hundehaltern und allen Hunden ohne Unterschied soll eine erhebliche Einschränkung auferlegt werden, ohne dass objektiv ein entsprechendes Risiko schwerer Gesundheitschäden gegenübersteht, das es zu mindern gilt. Andreas König (Diskussion) 18:57, 16. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
Da kann man sich schwer täuschen. Nicht immer sind die Lautstarken die Mehrheit, siehe Stuttgart 21 oder das absolute Rauchverbot in Bayern. Aber eigentlich schreibe ich wegen deinem Einwand ob ein Abstimmungsgegenstand erwartbar rechtswidrig ist. So etwas muss vorher geprüft werden. Ich erinnere einen Fall vor kurzem, wo eine Abstimmung auf kommunaler Ebene über die Ansiedlung eines Amazon-Auslieferungslagers initiiert werden sollte. Die notwendigen Unterschriften dazu waren bei weitem erreicht. Aber hier hat die Aufsichtsbehörde klar gesagt, dass es darüber keine Abstimmung geben kann. Es gelten nur wie üblich Vertragsfreiheit, Baurecht, Generalbebauungsplan, Landschaftsplan etc.pp. --84.172.21.97 22:00, 16. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]

:Das OVG Lüneburg geht hier jedenfalls davon aus, dass ein kommunales generelles Anleingebot auch gegen das Tierschutzgesetz verstößt, damit wäre Bundesrecht berührt. Aber Lüneburg ist natürlich nicht in Bayern - ganz im Gegenteil. --Rudolph Buch (Diskussion) 23:57, 16. Aug. 2012 (CEST) Ich korrigiere mich: Das war der Klägervortrag. Die Entscheidungsgründe gehen nicht auf das Tierschutzgesetz ein. Die Argumentation könnte Dich aber trotzdem interessieren. --Rudolph Buch (Diskussion) 01:03, 17. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]

Klingonisch Blutspenden

Das ist eigentlich eine Frage zum Aufbau der Hand. Wenn ein Klingone freiwillig Blut gibt nimmt er grundsätzlich ein großes Messer in die Hand umschließt die Klinge mit der Linken so das die Schneide mittig in der Handfläche liegt und zieht mit der Rechten das Messer ruckartig heraus. Ich denke mir dann jedesmal. "Ok, jetzt sind alle Sehnen durch". (Wird auch gerne klingonenunabhängig bei Blutsbrüderschaften in anderen Filmgenres so gemacht) Leider beantwortet mir der Artikel Hand nicht im Geringsten ob ich recht habe. Befinden sich die Sehnen in der Hand direkt unter der Haut oder ist dazwischen tatsächlich noch reichlich Bindegewebe das die Sehnen vor Verletzungen schützt? Die Google Bildersuche liefert auch keine aufschlußreichen Bilder. --81.200.198.20 18:55, 16. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]

such mal spezifischer: [6] - Andreas König (Diskussion) Auf dem ersten Bild sieht man die Hand ohen Haut mit allen Sehnen. 18:58, 16. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
Alle Klingonen, mit denen ich über solche Fragen gesprochen habe, haben sich (auf ihre Art) köstlich über diese Filme amüsiert. Die Realität sieht einfach ganz anders aus und ist etwas auch bitterer. So etwas wie Sehnen sind den Klingonen in der Realität nämlich völlig unbekannt. Ein guter Freund hat mir mal gesagt: "Die Erdlinge haben uns in diesen albernen Filmen auf so gemeine Art vermenschlicht, weil sie es einfach nicht aushalten können, wie wir wirklich sind." Wer z.B. einem echten Klingonen (ob nun selber Klingone oder nicht) Blutbrüderschaft vorschlagen würde, der hätte kein langes Leben mehr. Also hör einfach auf, über diese dummen Filme zu grübeln, das ist alles Fantasie und Verkaufsstrategie. Such dir lieber ein paar wirkliche Klingonen als Freunde (das dauert erfahrungsgemäß lange) und lerne, wie sie wirklich sind. Das ist viel interessanter als Fernsehen. --84.191.144.29 19:43, 16. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
Ich denke mal, dass man da (zumindest als Mensch, der bei dem Ritual mitmacht) nicht so tief schneidet. Also nicht wirklich ganz fest zudrückt. Aber selbst wenn, wäre das nicht so tragisch: Zum Glück ist die Medizin im Klingonischen Reich und in der Sternenflotte soweit fortgeschritten, um solche Wunden ganz schnell heilen zu können. Dazu hat man ja diese tragbaren Geweberegeneratoren. Richtige Klingonen werden darauf aber wahrscheinlich nicht zurückgreifen. Erklärt, warum sie manchmal dumme Flugmanöver machen (versuch mal mit einer kaputten Hand ein Schiff zu steuern!). --StYxXx 21:16, 16. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
Das Daqtagh-Ritual (dachten schon, die Frage kommt nie...!)
Mal von evolutionären Varianten (Mensch/Klingone) abgesehen: Diese Messergeschichte ist keine gute Idee (auch nicht, wenn der erwähnte "Doctor" anwesend ist - oder sogar mitmacht). Hat man Pflaumensaft dabei, ist das allemal die bessere Variante - aber nach dem 3. Glas unbedingt die Kopfstoss-Wettbewerbe vermeiden (die Klingonen-Galaxie liegt gleich neben der Heimat-Galaxie der Zeugen Jehovas...). GEEZERnil nisi bene 22:22, 16. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]

Watzmann-Diagramm

Hier ist ein Diagramm einer Watzmannüberschreitung: [7]. Die Abszisse könnte die (Tages-)Zeit in Stunden sein, nur was zeigt die Ordinate? --178.27.83.155 20:02, 16. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]

Scheint die Höhe in Fuß (Einheit) zu sein. --Schlesinger schreib! 20:07, 16. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
Hab ich zunächst auch angenommen. Aber der Watzmann ist 2000 Fuß höher. Könnte es Druck in irgendeiner willkürlichen Einheit sein?--77.191.197.44 20:18, 16. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
Das Bild stammt doch von einer eher astrologisch geprägten Webseite. Da muss man eben mit anderen Konstellationen und Größenverhältnissen rechnen :-) --Schlesinger schreib! 20:22, 16. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
Möglich :-) Das mit dem Druck kommt auch nicht hin. Die drei Gipfel bewegen sich um 2700 Meter, die Wimbachgrieshütte liegt auf 1327 Meter. --178.27.83.155 20:27, 16. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
Hab die Lösung. Es sind Euro. Zitat: Es ist schon verblüffend wie sich Bergkämme manchmal mit Kursverläufen decken. --77.191.197.44 20:29, 16. Aug. 2012 (CEST)(Nachtrag: Es handelt sich um den Verlauf des Dax vom 09. bis zum 14. August 2012.)[Beantworten]
DAX-Punkte also... danke! --178.27.83.155 20:31, 16. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
Du hast natürlich Recht: Punkte keine Euro.--77.191.197.44 20:34, 16. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]

Meisterschmied Hidehisa

Ich suche gerade Gartenwerkzeug. Ich bin dabei auf einige hochwertige Werkzeuge gestoßen, bei denen darauf hingewiesen wird daß diese vom "Meisterschmied Hidehisa" gefertigt wurden. Diese sind aber durchgehend modern und scheinen nicht all zu selten zu sein. Wer ist der Meisterschmied Hidehisa? --85.181.213.177 20:20, 16. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]

Ist vermutlich ein von der Marketingabteilung erfundener imaginärer Schmied. --178.27.83.155 20:29, 16. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
Ist vermutlich ein von einer Marketingabteilung aufgewärmter Schmied:
"Hidehisa was a smith of the Shinshinto era, working around the Bunkyu era (1861-1864). He lived and worked in Sakura city, in present day Chiba Prefecture."
Gruß -- Dr.cueppers - Disk. 20:52, 16. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]

(BK) http://www.nihonto.ca/hidehisa/. Heute benutzt das 1946 gegründete Unternehmen Ohkubo den Namen für seine Gartenscheren: http://wp.ohkubo-corp.com/?cat=35. --Vsop (Diskussion) 21:00, 16. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]

Hmm ... eigenartig: Die genannte Webseite datiert Hidehisa auf Bunkyu (= 1861-1864), gleichzeitig wird die Markierung des Messers als 2. Jahr Bunka = 1806 wiedergegeben (scheint nach den Fotos zu stimmen). Entweder hat da jemand Hidehisa in die falsche Periode sortiert, oder der brave Mann hat sein Messer um fast 60 Jahre zurückdatiert. (Bei John Yumoto finde ich ihn nicht.) --Zerolevel (Diskussion) 17:34, 19. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]

Wer ist Herr Latz?

--Michellondo (Diskussion) 20:50, 16. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]

Ein Running-Gag der Kunstfigur Paul Panzer (d.i. Dieter Tappert, siehe auch hier). --84.191.144.29 20:58, 16. Aug. 2012 (CEST) p.s.: Die Frage ist dokumentiert in dem Sketch „Die 1 Millionen Sloty Show“ (auf der 2003 erschienenen CD „Ich begrüße Sie“). Paul Panzer aka Tappert verwirrt telefonisch die Mitarbeiterin eines Sonnenstudios, die sich in einer Quizshow wähnt: Nachdem sie bereits auf der Siegerstraße zu sein scheint mit den richtigen Antworten auf die Fragen nach der Bundeshauptstadt und dem damaligen Formel-1-Weltmeister, gerät sie mit der Frage nach Herrn Latz in arge Verlegenheit. :) --84.191.144.29 21:09, 16. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
...und wie alt ist Herr Latz?--Michellondo (Diskussion) 22:04, 16. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
Du hast das Quiz schon verloren. --84.191.144.29 22:43, 16. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
Ok, in der nächsten Runde gehts zum Sport, da bin ich aber besser wie du--Michellondo (Diskussion) 23:11, 16. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
"als wie du", es heißt: "besser als wie du"! --84.191.144.29 23:16, 16. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. тнояsтеn 08:59, 17. Aug. 2012 (CEST)

Verbrauchersensibilität

Hallo,

für eine Arbeit suche ich genauso verzweifelt wie erfolglos Quellenmaterial, das die Sensibilität von Verbrauchern zum Thema hat. Es geht die Wahrnehmung von Produkten im Supermarkt, die Frage ist, bei welchen Produktgruppen der Verbraucher stark auf die Unversehrtheit von Produkt und Verpackung bedacht ist und wo nicht (Beispiel: Kaum jemand kauft eine verknickte Milchpackung, aber jede Handcreme steht faktisch offen im Regal.) Kennt sich da jemand aus oder ist vom Fach? Danke und Gruß --Cabale (Diskussion) 21:28, 16. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]

GoogleBooks => Sensibilität der Verbraucher <= findet Tausende. Er/Sie ist nur dort sensibel, wo er/sie sensibilisiert wurde. Also auch Sensibilisation / Sensibilisierung der Verbraucher / von Verbrauchern suchen. GEEZERnil nisi bene 22:29, 16. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
Noch 2 Hinweise: Denk mal an die Campagnen für lokale Lebensmittel oder Artikel über CO2-Footprint von Lebensmitteln. Mit geschickt plazierten Artikeln kann man die "Verbraucher" eigentlich in jede Ecke "hineinsensibilisieren", in der man sie haben möchte. Auch an die spanischen Teufels-Gurken denken... :-) GEEZERnil nisi bene 11:33, 17. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]

Frage zu Raumfahrt, Astrophysik, Beschleunigung im Weltraum und Astrophysik

Frage zu Raumfahrt, Astrophysik, Beschleunigung im Weltraum

Wie könnte ein Materie-Antimaterie-Antrieb denn aussehen?

Nur spekulativ mal eine Idee:

Nr.1; Aus gewöhnlicher Materie erzeugte Antimaterie wird gleich am Ort bzw. in der Kammer ihrer Entstehung zur Reaktion gebracht. Magnetfelder halten die Abgase zusammen und leiten diese in einer Art Lauf, wie ein Teilchenbeschleuniger. Durch Zugabe in den „Materiefluss“ von anderen Elementen, Z.B. als Katalysator oder direkt zur Entstehung schwererer Teilchen noch im „Lauf“. Auch die Zugabe anderer Treibstoffe in geringen Mengen könnte den Schub erhöhen. Wichtig; Das ganze sollte magnetisch gebündelt und ausgestoßen werden können. So wird die Materie wie ein konventioneller Abgasstrahl einer Rakete ausgestoßen. Der Clou an der Idee Nr. 1 dabei; Leichte Treibstoffe die in geringen Mengen große Wirkung erzielen. Das hält ein Raumschiff klein und leicht. Aber: Mit heutigen Mitteln währen die Anlagen zur Erzeugung von Antimaterie gigantisch und anfällig. Und darüber hinaus sollten Jahre laufen und Jahrzehnte oder gar Jahrhunderte lang betriebsbereit bleiben.

Also mal angenommen es geht eines Tages doch;

Die Idee Nr.2: Ein Raumschiff soll so auf ½ Lichtgeschwindigkeit Reisegeschwindigkeit beschleunigt werden, dass 1G Schwerkraft kontinuierlich erzeugt wird. So gibt es während der X-Monate/Tage dauernden Beschleunigungsphase die übliche „Erd“-Schwerkraft an Board. Gestartet wird vom Erdorbit aus.

1. Wie lange braucht dieses Raumschiff um ½ Lichtgeschwindigkeit zu erreichen. 2. Wie viele km legt dabei das Raumschiff zurück bis ½ Lichtgeschwindigkeit als angenommene Reisegeschwindigkeit erreicht ist? 3. Wie weit ist das Raumschiff dann von der Sonne entfernt? (Schließlich entfernt sich dann das Raumschiff erst aus dem Erdorbit in einer Spirale die dann in einer Spirale um die Sonne immer gerader wird. 4. Wie oft umrundet das Raumschiff die Erde bzw. die Sonne bis es einigermaßen gerade in den interstellaren Raum übergeht? (Wie kann ich mir hier diese Spirale vorstellen?) 5. Wann schneidet das Raumschiff die Planetenbahnen Mars, Asteroiden- Gürtel, Jupiter, Saturn, Uranus? Wie schnell ist es da an den Bahn-Schnittpunkten? Beim Beschleunigen bzw. ausfliegen aus dem Sonnensystem und beim einfliegen von außerhalb des Sonnensystems. 6. Welche Differenz ergibt sich in Real-Zeit (Standpunkt Erde) und Bordzeit (Standpunkt Raumschiff) lt. Relativitätstheorie?


Gibt es Programme für PC um solche Variablen wie 1GSchwerkraft und ½ Lichtgeschwindigkeit zu berücksichtigen? Laufen die unter Windows XP oder 7? Reicht ein Pentium (R) Prozessor oder höher ab 2,2GHZ und DDR RAM 2GB??

Außerdem: Ich suche Skizzen und Beschreibungen der Nachbarsterne im Umkreis von 400 Lichtjahren! Sie Skizze sollte die Ekliptik als Trennscheibe der beiden Hemisphären nutzen. (3D) Wie ist die Planetenscheibe (Ekliptik) zu den Nachbarsternen ausgerichtet? Wie verändert sich die Ekliptik zu den Nachbarsternen? In welcher Richtung zu den Nachbarsternen? In welcher Richtung bewegt sich welche Sonne bzw. wie sah der Sternenhimmel vor ca. 12000 Jahren aus?

(Eine Frage noch leute: Wo finde ich meine Frage und die Antworten wieder?) (nicht signierter Beitrag von 217.234.120.206 (Diskussion) 21:36, 16. Aug. 2012 (CEST)) [Beantworten]

Wenn du dich mit einem Benutzernamen anmeldest, findest du deine Beiträge wieder. Bitte auch deine Beiträge signieren. Frage und Antworten sind in das Archiv verschoben worden. --Pp.paul.4 (Diskussion) 21:51, 16. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]

Was hat Ecuador davon, Assange Asyl zu gewähren?

Warum nehmen sie diesen riesen Haufen Probleme auf sich, da muss doch ein Motiv dahinter stecken? --89.246.182.93 22:02, 16. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]

bringt sicher innen- und außenpolitisch hohes Ansehen, weil er ja nix richtig böses (Wahrheit ist immer gut) gemacht hat (das mit den sexuellen dingen ist ja noch nich rechtskräftig... dann könnte es sich wohl ändern...)... --Heimschützenzentrum (?) 22:20, 16. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
(BK) Diese Frage ist keine Wissensfrage, sondern Spekulationsfrage, also eher was fürs wp:Café. Das Motiv soll dem Vernehmen nach in der Feindschaft zwischen Correa und Obama liegen. --Rôtkæppchen68 22:22, 16. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
Eine Spekulations- und Glaskugelfrage, die auf nicht mehr als auf die öffentlich zugänglichen Äußerungen der ecuadorianischen Offiziellen verweisen kann. Vielleicht haben die Briten ja zu dreist gedroht? Vielleicht ist der ecuadorianischen Regierung bewußter als der deutschen Regierung, was politisches Asyl heißt (Haben die überhaupt Abschiebeknäste? Warum waren eigentlich Feuchtwanger, Brecht, Mann, Tucholsky, Marx und Heinrich Heine nicht in Abschiebeknästen?). Vielleicht ist ja die Kolonialzeit tatsächlich vorbei, schön wärs ja... Vielleicht machen die ja ausnahmsweise nur, was anständige Menschen normalerweise machen? Wer weiß. --84.191.144.29 22:24, 16. Aug. 2012 (CEST) p.s.: Daß es personenbezogene Gründe durch Correra gibt, ist natürlich auch eine Möglichkeit. Der war ja schließlich länger in den USA und weiß, wozu die fähig sind. Vielleicht hat er ja z.B. zufällig mitgekriegt, was sie mit Leonard Peltier angestellt haben... --84.191.144.29 22:35, 16. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
Das meint die BBC dazu. GEEZERnil nisi bene 22:33, 16. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
Und bei heise heißt es dann gleich "Mit Ecuadors Präsident Rafal Correa, der als US-Kritiker gilt, ist Assange persönlich befreundet." --YMS (Diskussion) 17:16, 18. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
Das scheint mir doch eine sehr weit gehende Unterstellung zu sein. Meines Wissens haben sich die beiden bislang noch nie getroffen; es gab lediglich ein über das Internet geführtes Gespräch. Zwei Monate nach diesem ersten Kontakt bat Assange in der Botschaft um Asyl. Beiden gemeinsam ist bekanntlich die feindselige Haltung gegenüber den USA, aber "befreundet" sind sie damit wohl noch lange nicht. --Snevern 10:09, 19. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]

Ecuador braucht keine Abschiebeknäste, weil der Lebensstandard viel niedriger ist als der potentieller Asylbewerber. Warum haben so viele Staaten (zB auch UK) vor dem 2. Weltkrieg nur wohlhabenden Juden ein Visum erteilt?--80.129.223.96 09:58, 19. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]

Vereinigte Staaten, Vereinigtes Königreich, Vereinte Nationen?

Warum heißt es eigentlich Vereinte Nationen und nicht wie bei Vereinigte Staaten und Vereinigtes Königreich auch Vereinigte Nationen? --Constructor 23:47, 16. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]

Äh, weil die Un kein Staat sind?! Du solltest weniger infokrieg.tv sehen...--Antemister (Diskussion) 23:49, 16. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
Erstens schaue ich keine tuvulesischen Websites und zweitens ist die Frage linguistisch. --Constructor 00:17, 17. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
Weil die Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen souverän bleiben. Im Gegensatz zu den Bundesstaaten der Vereinigten Staaten oder den Teilen des Vereinigten Königreichs handelt es sich sozusagen um Mitglieder eines Clubs und nicht um Teile eines neuen Ganzen. --Björn 23:51, 16. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
Anschlußfrage: Wenn (vielleicht als deutsche Besonderheit und vielleicht auch noch als Besonderheit in anderen Sprachen) ein feiner Unterschied zwischen "sich vereinen" und "sich vereinigen", bzw. zwischen "vereint" und "vereinigt" möglich ist, wie wird dann dieser feine Unterschied im Englischen behandelt, das für beides ja nur "united" kennt. Gibt es da noch ein anderes Wort? --84.191.144.29 00:04, 17. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
Das Wort, welches Du suchst, ist Kontext. --Löschbold (Diskussion) 00:07, 17. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
+1 ;) --MichaelFleischhacker Disku 00:16, 17. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
So, wie (nur angeblich) die Innuit zahlreiche Wörter für Schnee haben, gibt es im Deutschen zahlreiche Wörter um das Vereins- (und Vereinigungs-)Wesen. --Hagman (Diskussion) 00:33, 17. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
Gibt es andere Beispiele für die Verwendung von vereint und vereinigt in Staats- oder internationalen Organisationsbezeichnungen? --Constructor 00:19, 17. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
Deutsche Wiedervereinigung (nicht: Wiedervereinung) – da wurden aus zwei Staaten(?) einer, indem man mit vereinten (nicht: vereinigten) Kräften darauf hin arbeitete/demonstrierte/vrehandelte.--Hagman (Diskussion) 00:30, 17. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
Im Europäischen Parlament gibt es z. B. die Vereinte Europäische Linke, d. h. die Mitgliedsparteien sind nicht zu einer Partei „verschmolzen“, sondern kooperieren lediglich im EP. --MichaelFleischhacker Disku 00:37, 17. Aug. 2012 (CEST) Bezüglich Staaten gibt es natürlich auch noch die Vereinigten Arabischen Emirate[Beantworten]

Im Englischen (also dem Original) heißt beides United. Auch die angeführten Differenzierungen im Deutschen sind sehr Vage. Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft hat keine Untergewerkschaften, die noch erkennbar wären, sondern nur noch Fachgruppen etc. und genau so bei der Vereinte Versicherung. Also vergiss es:--G-Michel-Hürth (Diskussion) 00:46, 17. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]

Die Frage ist interessant, wahrscheinlich wird sie sich aber nicht zufriedenstellend beantworten lassen. Ich tippe darauf, dass die deutsche Bezeichnung Vereinte Nationen eine linguistische Milderung des Zusammenschlusses gegenüber den "Vereinigten Nationen" bildet. Dort kommt man zusammen, berät gemeinsam interessierende Dinge, trifft Beschlüsse, behält aber als mitwirkender Teil der Zusammenkunft seine grundsätzliche Eigenständigkeit und Souveränität. Die Vereinigten Staaten, das Vereinigte Königreich oder die VAE drücken demgegenüber ein Mehr als nur ein unverbindliches Zusammenkommen aus, nämlich einen Zusammenschluss unter partieller Aufgabe der Eigenständigkeit. --Opihuck 20:17, 17. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]

17. August 2012

Verwirrt

Hi. Wie kommt es, dass der Artikel Cheops-Statuette innerhalb kurzer Zeit zum zweiten Mal auf der Hauptseite prangt??? LG;--Nephiliskos (Diskussion) 00:38, 17. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]

Weil die Aktualisierungen von Menschen vorgenommen werden und nicht automatisiert - und manchmal passiert das halt nicht bis 00:00, die Gründe dafür sind vielfältig (keine eindeutige Einigung auf einen Artikel des Tages, keiner da der das rechtzeitig umsetzt usw.) --Tsui (Diskussion) 00:45, 17. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
Mittlerweile hat die Hauptseite Meningitis ;-) Gruß --Schniggendiller Diskussion 01:45, 17. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
Hinweis: Für Fragen speziell zur Wikipedia gibt es ein eigenes Diskussionsforum: Fragen zur Wikipedia.
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. тнояsтеn 09:02, 17. Aug. 2012 (CEST)

Jupiter fängt Asteroiden ab?

Ich habe jetzt bereits mehrmals gelesen, dass der Jupiter viele Asteroiden und ähnliches abfängt, die damit gar nicht in das innere Sonnensystem gelangen können. Wenn diese Objekte nah am Jupiter vorbeifliegen, ist mir das natürlich klar durch die große Anziehungskraft. Da Jupiter ja aber lange braucht, um die Sonne zu umkreisen und ja nicht ständig überall sein kann, kann er doch eigentlich nur einen kleinen Anteil aller Objekte einfangen, oder? --79.240.240.207 00:52, 17. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]

Jupiter (Planet) erklärt, was er da macht. Nur lesen mußt Du den Artikel schon. --91.56.162.50 01:03, 17. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
Also es mag ja an mir und meinem fehlenden physikalischen Verständnis liegen - aber für mich beantworten weder der Artikel noch der Fernsehbeitrag die Frage der IP. --Snevern 10:59, 17. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
Vermutlich stellt sich die IP vor, dass Jupiter Asteroiden direkt abfängt wie einst Shoemaker-Levy 9. Tatsächlich ist gemeint, dass Jupiter wild herumfliegende Asteroiden durch seine Schwerkraft auf stabile Bahnen zwingt. Das dauert Jahrtausende, ist weniger spektakulär, funktioniert dafür aber auf riesige Entfernungen. --NCC1291 (Diskussion) 11:45, 17. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
Wenn das Objekt radial reinkommt, ist es natürlich Glücksache, wo Jupiter grade steht. Aber das tut es selten. Die Trümmer kommen ja vom Asteroidengürtel oder vom Oort'schen Wolkerl, d.h sie umkreisen ja die Sonne, was letzlich zu einer spiralförmigen Bahn führt, wenn sie denn durch irgendwas abgelenkt werden. D.h. der Jupiter hat schon Gelegenheit, sie auf ihrer Bahn zu derwuschen --RobTorgel (Diskussion) 11:52, 17. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
Tja, so einfach ist das. Anhand dieser beiden kurzen Statements habe sogar ich kapiert, was der IP nicht klar war und weder in der Fernsehsendung noch in unserem Artikel plausibel erklärt ist. Dankeschön - wieder watt jelernt. --Snevern 16:40, 17. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
Ein weiterer Punkt ist, dass Jupiter durch seine Schwerkraft andere Himmelskörper auf resonante Umlaufbahnen zwingt und diese Umlaufbahnen stabilisiert. Damit kommen diese Himmelskörper anderen Himmelskörpern nicht mehr in die Quere. --Rôtkæppchen68 17:07, 17. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
Wir haben zu dem Thema den Hirtenmond, da sind es Asteroide in Ringsystemen, und die Kirkwoodlücke die dasselbe Phänomen für den Asteroidengürtel zwischen Jupiter und Mars beschreibt. -- Janka (Diskussion) 20:16, 17. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]

Monogramm

Monogramm

Dies ist ein Monogramm aus dem Dom zu Halle. Es ist August (Sachsen-Weißenfels) zuzuordnen, der den Dom im 17. Jahrhundert erneuern ließ. Das A ist ja auch klar erkennbar. Aber was sind und was bedeuten die anderen Buchstaben? S Sachsen?, Z (?), M [Erzstift] Magdeburg? oder seine Frau Anna Maria von Mecklenburg? Und warum sind oben zwei Kronen verschränkt? Für Sachsen-Weißenfels und das Erzstift Magdeburg? --Concord (Diskussion) 03:12, 17. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]

Ich vermute mal Anna Maria zu Mecklenburg-Schwerin. Allerdings irritiert mich noch das Gebilde rechts im Mittelteil, welches ein I sein koennte, vielleicht aber auch Teil eines H ist (Herzogin)? -- Arcimboldo (Diskussion) 03:47, 17. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
dieses "I" ist mit dem Querbalken des "A" verbunden. Seltsam --80.108.60.158 07:07, 17. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
mich deucht es wär ein H. Vor der Haupt, oder Nebenorgel? (die Kronen sing keine Herzogskronen. siehe Rangkrone - da dürfte es die sogenannte Helm-, oder Adelskrone sein. Eine Krone für den niederen turnierfähigen Adel) --80.108.60.158 07:30, 17. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
Ist es das ?
Das andere Chor ruhet auf gleicher Anzahl Pfeilern, und ist ebenfalls mit 4 runden und 6 flachen aber Corinthischen Säulen verfasset, wo vorn am Frieß ein Schild hänget, darauf die verschlungenen Buchstaben A.H.M.S.Z. als die Nahmens-Chifre: Augustus, Anna Maria, Hertzoge zu Sachsen, stehen in 2 Lorbeerzweigen eingefast, denen 9 aufgerichtete und 3 niedergebeugte Blätter die Anzahl der damals lebenden und verstorbenen fürstlichen Kinder anzeigen, samt 2 ineinander geschlossenen Cronen darüber. Ueber den corinthischen Frey-Säulen sind nach selbiger Ordnung 4 grosse vergulde Kugeln neben einer zierlichen Gallerie gesetzt, und hinter derselben noch 4 Gallerien noch perspektivisch geführet. GEEZERnil nisi bene 08:08, 17. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
Es sieht ganz danach aus. Ob vom H der linke vertikale Balken verloren gegangen ist? Die sonstigen Balken sind eigentlich zu schraeg, um zu H zu gehoeren. -- Arcimboldo (Diskussion) 08:28, 17. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
Wie der Sachse sagt: "Dos iss Gunst." Die linke H-Schräge jived mit dem A-Aufstich und die M-Schräge mit dem A-Abstrich. GEEZERnil nisi bene 08:38, 17. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
der Querbalken zwischen A und H ist der Querbalken für ein zweites, kleineres A --80.108.60.158 09:00, 17. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
Mal das doch mal in eine Kopie des Bildes ... und lad' es hoch. GEEZERnil nisi bene 09:17, 17. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
der rechte Steher des A's bildet ab der Wulst, im oberen Drittel, den rechten Balken des kleineren A's, wobei dieser auch zu gleich das Ende des M's ist. Das M und das kleines A stehen für Anna Maria. --80.108.60.158 09:52, 17. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
Mal das doch mal in eine Kopie des Bildes ... und lad' es hoch. GEEZERnil nisi bene 10:07, 17. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
mein Account wurde gemeuchelt. --80.108.60.158 11:03, 17. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
anscheinend bin ich zu blöd. Der Löschgrund war irgend ein Standard-Spruch der mir jetzt nicht einfällt. --80.108.60.158 20:46, 17. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
Hallo!?! --80.108.60.158 20:53, 17. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]

Hallo, der Artikel verweist auf en:Concurrence, aber der beschreibt was anderes.

In Western jurisprudence, concurrence (also contemporaneity or simultaneity) is the apparent need to prove the simultaneous occurrence of both actus reus ("guilty action") and mens rea ("guilty mind"), to constitute a crime;

vgl.

Die Frage der Konkurrenz beschreibt in der Rechtswissenschaft die Regelung der Fälle, in denen mehrere Rechtsnormen den gleichen Sachverhalt regeln. In derartigen Fällen können Anwendbarkeit und Rechtsfolgen der Normen miteinander vereinbar sein oder unvereinbar; in jedem Falle bedarf es aber einer Bestimmung der im konkreten Fall anzuwendenden Norm.

IANAL, aber sind das nicht verschiedene Dinge? Soll ich den Link entfernen (bzw was wäre die richtige dt. Entsprechung zu dieser (wenn es sie überhaupt gibt (das scheint mir irgendsoein Common law Zeugs zu sein)) Norm und umgekehrt? (nicht signierter Beitrag von Уга-уга12 (Diskussion | Beiträge) 05:16, 17. Aug. 2012 (CEST)) [Beantworten]

Das sind definitiv zwei miteinander überhaupt nicht in Verbindung stehende Begriffe; die Interwikilinks sind daher falsch bzw. irreführend.
Meine Vorlesung in englischer Rechtssprache ist Jahrzehnte her, aber ich glaube, man müsste hier nicht von "concurrence", sondern vielmehr von "conflict" sprechen, wenn man die deutsche Gesetzeskonkurrenz beschreiben will.
Eine Entsprechung des englischen Fachbegriffes "concurrence" gibt es in der deutschen Fachsprache meines Wissens nicht; es handelt sich in der Tat um die Beschreibung einer Besonderheit des englischen Strafrechts. --Snevern 10:57, 17. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
Anmerkung: concurrence und Konkurrenz sind auch umgangssprachlich falsche Freunde. --79.248.159.91 12:29, 17. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
Danke, habe den Link entfernt (in en: auch) (irgendwas sagt mir, die werden vom Roboter bald wieder eingefügt.... mal gucken) Уга-уга12 (Diskussion) 19:41, 17. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
Das ist ein Fall von "Was tun, wenn ein Bot „falsche“ Links setzt?". --Snevern 23:17, 17. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
Habe den Link auskommentiert, danke Уга-уга12 (Diskussion) 06:02, 19. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]

Deutsche Reichsregierung in Bolivien?

Wir hatten heute merkwürdige Post von einer Deutschen Reichsregierung aus Bolivien, aufgegeben in Frankreich. Nun ist mir der Umstand bekannt, das es Anhänger der Theorie gibt, das das Reich nie wirklich aufgelöst wurde. Nur zum Verständnis würde es mir helfen, wenn ich dazu mal was halbwegs Sachliches lesen könnte. Haben wir in WIKI da was? Problem ist, das eine Person namentlich angesprochen wurde und ihr diverse Straftaten unterstellt werden. Da ich ja rechtsgerichtet Kreise hinter sowas vermute, geistern bei mir dann schon Gedanken wie Verfassungsschutz usw rum . Gibt es dazu was halbwegs seriöses? Auf Anhieb hab ich nur Blogmüll etc gefunden. Und nein-ich bin kein Anhänger von Verschwörungstheorien.--scif (Diskussion) 10:01, 17. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]

Siehe Rechtslage Deutschlands nach 1945 und Kommissarische Reichsregierung --FA2010 (Diskussion) 10:06, 17. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]


Ergänzend dazu gebe ich dir noch den Link zu http://www.krr-faq.net , der wohl umfangreichsten Seite zum Thema. --Michael Sch. (Diskussion) 14:05, 19. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]

Wie entsteht das Flattern bei offenem Fenster im Auto

Jeder kennt wahrscheinlich diesen Effekt: man fährt auf der Autobahn, öffnet eines oder mehrere Seitenfenster und sofort setzt ein extrem unangenehmes Flattern bzw. Bubbern ein. Es hört sich so an, als würde sich die Luft in einer bestimmten Frequenz zunächst aufstauen um sich dann wieder zu entladen. Meine Frage: Warum ist das so? Wodurch entsteht dieser Wechsel? Warum baut sich im Fahrzeug bei gleichbleibender Geschwindigkeit nicht einfach ein gleichmäßiger Druck auf? Ich meine auch beobachtet zu haben, dass dieser Effekt bei früheren Modellen (70er/80er) nicht so häufig auftrat. --217.246.213.51 10:11, 17. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]

So http://de.wikipedia.org/wiki/Panfl%C3%B6te#Tonerzeugung , meine ich. Hat der Physiklehrer damalsTM so erklärt; und, ja, das war damalsTM genauso laut + oft. Gr., redNoise (Diskussion) 10:20, 17. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
eher das --95.222.139.118 10:29, 17. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
Beim Skoda 120 tritt sowas nie auf, selbst bei Höchstgeschwindigkeit (150 km/h), beim Citroen CX ist es extrem und ab 40 km/h. Könnte es an der stromlinienform des Citroen liegen? --Marcela 10:31, 17. Aug. 2012 (CEST) PS: danke für den Link, das könnte es sein.[Beantworten]
an der Karosserieform liegt es mit Sicherheit, aber genau an was ist schwierig zu sagen; die Ablösepunkte von Wirbeln kann man konstruktiv bestimmen aber nicht alleine, Dichtheit der Karosserie etc spielen auch eine Rolle. --95.222.139.118 10:41, 17. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
Ist wie bei einer (auf der Seite liegenden) Flöte: Luftstrom auf eine (relativ) scharfe Kante (hinterer Fensterrahmen). Auto innen ist der Resonanzraum, dadurch auch egal, wieweit das Fenster offen ist. Die Frequenz ist halt so tief, dass es nicht als Ton gehört wird. Es kommt insgesamt natürlich auf jede Kleinigkeit an. Anderer Vergleich: Auf einer Flasche blasen, detto. --RobTorgel (Diskussion) 11:43, 17. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
Das mit der Panflöte war schon richtig, genauer beschrieben wirds in Helmholtz-Resonator.--Fjalnes (Diskussion) 11:39, 17. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
Im Handbuch meines Autos wird das übrigens "Helikopter-Geräusch" (Zitat nach Gedächtnisprotokoll) genannt. --YMS (Diskussion) 17:07, 18. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]

Kombination aus den obigen Fragen Diplomatenstatus und Assange

In den Nachrichten kommt gerade, dass Assange nun offiziell Asyl erhalten hat. Allerdings sei er nur in der Botschaft und in deren Fahrzeugen sicher. In dem Moment, wo er britischen Boden außerhalb des Botschaftsgebäudes betritt (z.B. um zum Botschaftsauto zu gehen, oder vom Auto in ein Flugzeug umzusteigen), könnte er von den Briten verhaftet werden.

  • Mal angenommen, er könnte direkt von der Botschaft in das Auto gelangen (Parkplatz auf dem Botschaftsgelände, Schiebedach auf und Sprung aus dem Erdgeschossfenster o.ä.) - gibt es denn keinen Flugplatz, auf dem man mit dem Auto in ein Transportflugzeug fahren könnte?
  • Warum ernennt Ecuador Herrn Assange nicht einfach zum Ad-hoc-Kurier, der ein Dokument nach Ecuador bringen soll? Damit wäre er doch bis zu seinem Eintreffen in Ecuador unter diplomatischem Schutz und dürfte nicht verhaftet werden. Gibt es da eine Fußangel, die das verhindert? Mehr als eine Diplomatische Note seitens der Briten an Ecuador, wo sie sich darüber echauffieren, dürfte dabei doch nicht herausspringen...

--188.105.54.227 11:10, 17. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]

Gegenfrage: Warum verhaftet Großbritannien dann nicht Herrn Assange einfach trotzdem als Ad-hoc-Kurier? Mehr als eine Diplomatische Note seitens der Ecuadorianer an die Briten, wo sie sich darüber echauffieren, dürfte dabei doch nicht herausspringen... --FA2010 (Diskussion) 11:23, 17. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
Weil das eine (die Benennung als Ad-hoc-Kurier) ein juristischer Winkelzug ist - nicht ganz fein, aber zulässig, soweit ich das sehe (wobei ich ja auch extra nach eventuellen Fußangeln frage, z.B. dass sich irgendwo ein Passus findet, dass Ad-hoc-Kuriere nicht zum Ernennungszeitpunkt per internationalem Haftbefehl gesucht werden dürfen, oder so) - das andere ein eklatanter Verstoß gegen das Wiener Übereinkommen wäre, der sicherlich mehr als nur eine Diplomatische Note nach sich zöge. -- 188.105.54.227 11:32, 17. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
So etwas käme in einem Agenten-Thriller vor, aber hier geht es um diplomatisches Tauziehen und das sollte immer so geschehen, dass jeder sein Gesicht wahren kann.
Apropos Gesicht wahren: Als ich gestern die Bilder der Demonstranten vor der Botschaft gesehen habe - alle mit den V-like-Vendetta-Masken, habe ich mich gefragt, ob Ecuador auch eine Demo auf dem Botschaftsgelände zulassen würde, ... aber daran haben die Briten sicher auch schon gedacht. :-) GEEZERnil nisi bene 11:26, 17. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
Eben weil sie das Gesicht wahren müssen, die Variante mit dem Ad-hoc-Kurier. Damit können die Briten auch gegenüber Schweden sagen "wir hätten ja gern, aber aufgrund des Wiener Übereinkommens dürfen wir nicht, das haben wir mit unterschrieben..."
Das mit den Vendetta-Masken klappt wohl aus 2 Gründen nicht:
  1. So wie es aussieht, hat die Botschaft kein "Gelände" sondern befindet sich in einem ansonsten zivil genutzten Wohn-/Geschäftsgebäude.
  2. Wer sollte die Briten daran hindern, einen Polizisten in Zivil hinter eine Vendettamaske zu stecken? Durch die Aufforderung, auf das Gelände zu kommen, wäre er offiziell eingeladen und dürfte dann wohl auch die Verhaftung vornehmen...
--188.105.54.227 11:37, 17. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
Diese letztgenannte Vermutung halte ich für sehr gewagt: Nur weil ein Polizist eingeladen wurde, das Gelände zu betreten (nicht in seiner Eigenschaft als Polizist, sondern in seiner Eigenschaft als Demonstrant!), hat er noch lange nicht das Recht, dort eine Verhaftung durchzuführen. --Snevern 11:40, 17. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
Analog U-Haft schafft Rechtskraft wäre das aber etwas, was dann hinterher auf juristischem Weg auszusortieren wäre, während Herr Assange dann schon längst im Bunker sitzt oder 6 Fuß tief verscharrt wurde. --188.105.54.227 11:45, 17. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
Theoretisch könnte Ecuador Großbritannien daraufhin den Krieg erklären und mal salopp mit einem Haufen Kriegsschiffe London bombardieren. Die Rückendeckung der anderen lateinamerikanischen Staaten haben sie inzwischen, sodass dies ein nicht unwahrscheinliches Szenario wäre, und da die Briten ja an der Marine ganz massiv gespart haben, würden sie einen Seekrieg gegen Lateinamerika wohl verlieren. Ich freue mich schon auf die neue Kolonie Ecuadorianisch-Britannien. -- Liliana 10:14, 19. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
Ein Blick auf den Kalender bestätigt mich in der Annahme, dass heute nicht der erste Tag des Monats April ist. Ich hoffe dennoch, dass dieser sinnfreie Beitrag als Scherz gemeint war - und dass kein Leser ihn als etwas anderes auffassen möge. Unter allen denkbaren Szenarien wäre dieses wohl das am wenigsten wahrscheinliche. --Snevern 10:22, 19. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
Die britische Regierung müßte schon (was bei Regierungen allerdings nie ganz auszuschließen ist) extrem blöd sein, wenn sie sich nicht in den nächsten Wochen oder spätestens ein, zwei Monaten auf eine möglichst geräuschlose Ausreise-Lösung einließe, mit der sie noch halbwegs ihr lädiertes Gesicht wahren kann. Nichts wäre peinlicher und propagandistisch wirkungsvoller als ein langandauernder unfreiwilliger Aufenthalt Assanges in der Botschaft in London. Ich erinnere nur an József Mindszenty, der vom 4. November 1956 bis zum 28. September 1971 in der US-amerikanischen Botschaft in Budapest festsaß. Das war über viele Jahre hinweg das allerbeste Wasser auf die antikommunistischen Propagandamühlen. Viele waren dem Mann einfach nur noch dankbar für diese Steilvorlage. Die Ausreise von Assange wird sicher nicht irgendwas Abenteuerliches wie ein Sprung aus einem Fenster werden. Nachdem er nun offenbar erfolgreich sein Leben gerettet hat, kann die Counter-Strategie nicht sein, daß man noch jahrelang über ihn redet. Das Ziel wird sein, daß man möglichst bald nicht mehr über ihn redet, wie auch über Bradley Manning mittlerweile viel zu wenig geredet wird. --84.191.144.75 11:42, 17. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
Ob die britische Regierung bereits ein lädiertes Gesicht hat, hängt natürlich vom Standpunkt ab. Assange soll aus einem funktionierenden Rechtsstaat, nach einem rechtsstaatlich einwandfreien Verfahren in einen anderen funktionierenden Rechtsstaat ausgeliefert werden, um ihm dort in einem weiteren rechtsstaatlich einwandfreien Verfahren anzuklagen. Glaubt hier jemand ernsthaft, die Schweden würden Assange eher an die USA ausliefern, als die notorisch USA-freundlichen Briten? Bei aller Sympathie für Wikileaks und Assange: Im Moment liefert dieser Mann einfach nur noch eine absurde Show ums sich selbst im Gespräch zu halten.
Ich bin mir sicher, dass die Briten hier nicht nachgeben werden: Soll Assange doch in den nächsten 20 Jahren in der ecuadorianischen Botschaft vergammeln - wen stört's? In einigen Wochen ziehen die Medienvertreter ab und einmal im Jahr, zu den Jahrestagen oder wenn Assange mal wieder eine seiner belanglosen Statements abgeliefert hat, gibt's 'ne Randnotitz auf der letzten Seite. BTW: Ist Assange eigentlich schon mal psychiatrisch Untersucht worden (Verfolgungswahn?).--217.246.213.51 13:16, 17. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
Wenn man tatsächlich verfolgt wird, ist es kein Wahn! :) --81.200.198.20 13:20, 17. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
<QUETSCH> "Wenn jemand unter Verfolgungswahn leidet, ist das kein Beweis dafür, dass er keine Feinde hat." --Zerolevel (Diskussion) 13:37, 17. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
Wenn Deine IP nicht zweifelsfrei Deinem Arbeitgeber zuzuordnen wäre, würde ich ja vermuten, dass Du Homer Landskirty bist, der vergessen hat, sich einzuloggen. ;-) -- 188.105.54.227 13:30, 17. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
Naheliegend aber Nein. Assange beschäftigt mich ehrlich gesagt nicht besonders. Aber wenn man bedenkt das Schweden tatsächlich einen Auslieferungsantrag wegen der nicht Nutzung eines Kondoms, während einer freiwilligen Paarung gestellt hat, könnte man schon auf den Gedanken kommen das eigentlich etwas anderes dahinter steckt. Übrigens .. Fluchtmöglichkeit --81.200.198.20 13:42, 17. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
bin ich doch nich allein? :-) --Heimschützenzentrum (?) 18:25, 17. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
@ IP217.246.213.51: Das ist natürlich eine feine Argumentationskette, um jemand subtil zu psychiatrisieren (alles passiert korrekt und rechtlich einwandfrei -> er hat doch nichts zu befürchten -> nur eine absurde Show -> der ist nicht ganz dicht). Wäre ich an seiner Stelle, ich würde es nicht drauf ankommen lassen, ob die Schweden ausliefern oder nicht. Rechtlich wären sie verpflichtet. Und rechtlich liegt gegen Assange in Schweden gerade mal so viel vor, daß man sich mit ihm unterhalten will. Mehr nicht. Kein Haftbefehl, nichts. (Und er würde sich ja auch unterhalten, bloß nicht in Schweden.) Wäre ich an seiner Stelle, würde ich die Gefahr einer lebenslangen Haftstrafe oder sogar einer Todesstrafe in den USA nicht ausschließen. Und mit so einer Perspektive ist eigentlich jede Form von Show, ob absurd oder nicht, mehr als gerechtfertigt. Die Erfahrung lehrt, daß man der US-Regierung und deren Rechtssystem nicht trauen kann. Und wer dem britischen Rechtssystem traut, hat die Botschaft der Birmingham Six, der Guildford Four und der Maguire Seven nicht gehört oder will sie nicht hören. Aber wir IPs können natürlich bequem und sehr schlau alles mögliche in die Welt setzen, auch subtile Psychiatrisierungsstrategien. Irgendwas bleibt ja immer hängen, oder? --84.191.144.75 14:18, 17. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
"Rechtlich wären sie verpflichtet" - ach ja - wären sie das? Auf welche Quellen stützt Du diese Feststellung? Und warum wären die Schweden rechtlich verpflichtet Assange auszuliefern - die Briten sind es aber nicht? Und wenn Du dem britischen Rechtssystem so wenig traust - sollte Assange dann nicht geradezu darauf drängen in ein Land wie Schweden zu gelangen, wo es all diese von Dir zitierten problematischen Prozesse nicht gab. Im Übrigen haben die USA gegen Assange bislang noch nicht einmal eine Klage formuliert, geschweige denn einen Auslieferungsantrag gestellt. Ich stelle mir nur gerade vor Assange sollte nicht nach Schweden sondern nach Deutschland ausgeliefert werden. Wie würdest Du dann über diesen Fall urteilen? Würde ihm auch aus Deutschland eine Auslieferung in die USA drohen? Ich bleibe dabei: Ein absurdes Theater um im Gespräch zu bleiben, nichts weiter.
Außerdem: Dass gegen Assange aus Schweden nicht einmal ein Haftbefehl vorliegt ist definitiv falsch, wie man z.B. auch hier in WP nachlesen kann. --217.246.213.51 17:08, 17. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
Für manche ist die Welt halt in schwarz und weiß unterteilt - das ist überschaubar und auch für einfache Gemüter klar strukturiert: Die USA sind Das GuteTM und die letzten Beschützer der freien Welt, Assange dagegen ist ein böser Mensch, bringt Helden in Gefahr, will sich selbst nur in die Schlagzeilen bringen, vergewaltigt dann arme Schwedinnen und will sich jetzt auch noch vor der Verantwortung drücken - oder er ist psychisch krank.
Oder andersrum: Die USA sind die größte Gefahr für den Weltfrieden überhaupt, setzen sich über Menschenrechte nach freiem Belieben hinweg, diskrimieren nacheinander Indianer, Chinesen, Einwanderer, Schwarze, Kommunisten und Araber, unterdrücken die Wahrheit und scheren sich nicht um Recht und Gesetz. Assange dagegen ist der mutige Held der Gegenwart, der sich mit den mächtigen USA anlegt und deren düstere Machenschaften aufdeckt. Dafür soll er jetzt über Umwege in die USA verschleppt und dort gefoltert befragt und womöglich umgebracht werden.
Dazwischen gibt es: nichts. Also ist entweder das eine oder das andere Die WahrheitTM.
Leider habe ich schlechte Neuigkeiten für schlichte Gemüter: Die Welt ist nicht sauber in Gut und Böse unterteilt. --Snevern 17:52, 17. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
Warum? (B4 konnte so schön Fragen fragen...) :-) --Heimschützenzentrum (?) 18:25, 17. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
Jetzt hast du schon bei deiner Schwarz-Weiß-Formulierung dafür gesorgt, dass Variante zwei mit mehr Beweismitteln dasteht als Variante eins. Unfair! -- Janka (Diskussion) 21:15, 17. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
Noch 'ne schlechte Nachricht: Fair geht's auch nur selten zu. --Snevern 23:07, 17. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
... und noch 'ne noch 'ne schlechte Nachricht: Auch fair und unfair können je nach Betrachterstandort sehr unterschiedlich aussehen. --Zerolevel (Diskussion) 12:27, 18. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
Wobei es auch als ausgesprochen perfide wahrgenommen werden kann, wenn man jemandem "absurdes Theater" oder "absurde Show" unterstellt, der sich einfach nur mit allen Mitteln einer dubiosen Verfolgung entziehen will. --77.12.41.155 13:33, 18. Aug. 2012 (CEST) [Beantworten]

Entdeckt oder erfunden?

Mathematiker beschäftigen sich mit den merkwürdigsten Dingen, und vieles davon entstammt nur aus ihren eigenen Köpfen. So zum Beispiel Quaternionen. Was mich an der Sache interessiert, ist der Satz "Rodrigues entdeckte sie bereits 1840". Kann man dabei wirklich von einer Entdeckung sprechen? Existierten sie und waren vor unseren Blicken verborgen wie Amerika, Troja und Saurierknochen? Oder sind sie nicht vielmehr eine Erfindung, weil sie dem menschlichen Geist entsprungen sind wie Rad, Dampfmaschine und Donald Duck? --Plenz (Diskussion) 14:48, 17. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]

Entdeckt ist da schon richtig. Denn es gab sie ja schon davor, nur wusste man noch nichts davon. Das ist eigentlich der Unterschied. Wenn etwas davor schon exitierte kann etwas nicht erfunden werden, höchsten gefunden. Und sinngemäss ist gefunden ja entdeckt. --Bobo11 (Diskussion) 14:57, 17. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
"Beschrieb" fände ich besser als Entdeckt. Ob es Quaternionen "gibt" darüber kann man geteilter Meinung sein. Gibt es Quanternionen wenn keiner da ist den das interessiert? --81.200.198.20 15:02, 17. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
  • Erfindungen sind schöpferische Leistungen auf technischem Gebiet, durch die eine neue Problemlösung, also die Erreichung eines neuen Zieles mit bekannten Mitteln oder eines bekannten Zieles mit neuen Mitteln oder eines neuen Zieles mit neuen Mitteln, ermöglicht wird. Wenn sie gewerblich nutzbar sind, können sie durch Patent oder Gebrauchsmuster geschützt werden, es sei denn, der Gesetzgeber hat die Wertung als Erfindung explizit ausgeschlossen.
  • Eine Entdeckung ist ... die Auffindung dessen, was schon vorhanden, aber noch nicht bekannt war, zum Beispiel eines neuen Landes, eines neuen Himmelskörpers, einer neuen Tier-, Pflanzen- oder Mineralart sowie auch neuer Tatsachen und Gesetze auf dem Gebiet der verschiedenen Naturwissenschaften.
Es ist eine rein menschliche Definitionssache (Die Xhuul machen keinen Unterschied zwischen entdeckt und erfunden).
Die Zahl π ist unendlich. Das ist sehr viel. D.h. aber, dass bei der richtigen Anordnung der Nachkommastellen von π das Bild von Donald Duck erscheint (man hat es dann "entdeckt") oder der Code für die Philidor-Verteidigung und auch der Bauplan für einen Flux-Generator <= Upps! Der muss erst noch entdeckt werden. [Kurzantwort: Willkürliche Definition] GEEZERnil nisi bene 15:05, 17. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
Meintest du nicht eher den Flux-Kompensator? Oder vielleicht den den Quantum Flux Dice?--Hagman (Diskussion) 17:55, 17. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
(BK) Beschrieb geht natürlich auch, im Sinn von „beschrieb als erster die Quaternionen“. Betreffend der Frage «entdeckt oder erfunden?». Das erfunden wäre hier falsch. Erfunden = neu gemacht bzw. als erster hergestellt, und das trifft ja nicht zu. Da der Gegenstand bzw. die Formel ja schon davor bestand, und in dem Sinn keine schöpferische Leistung stattgefunden hat. --Bobo11 (Diskussion) 15:10, 17. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
Eine "Erfindung" ist, wenn jemand bewusst oder unbewusst (z.B. im Traum) entdeckt, wie man etwas bisher Unbekanntes/nicht existierendes machen kann (oder nachdenken kann). Obwohl Cousin Tier Dinge schon länger kann (z.B. Sonarorientierung) hat es sich beim Tier "entwickelt", beim Menschen wurde es aber (in erheblich plumperer Weise) "erfunden" - nein, die Möglichkeit der Sonarorientierung wurde entdeckt. Und Mathematik sowieso. Gestern die Doku über die Riemann-Vermutung gesehen? Grossartig! Reine antropozentrische Definitionssache. GEEZERnil nisi bene 15:18, 17. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
<quetsch>Ist die angeblich im Traum geschehene Erleuchtung des Friedrich August Kekulé über die Struktur des Benzols demnach eine Erfindung? Ich würde eher sagen, Kekulé hat die Benzolstruktur entdeckt. --Rôtkæppchen68 01:28, 18. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]

Das ist eine philosophische Frage. Gemäß Platons Ideenlehre würde eine mathematische Theorie nur entdeckt, da sie unabhängig von Anderem bereits als Idee existiert. Auch Interessant: Philosophie der Mathematik. --Engie 15:21, 17. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]

Hier geht es um Theorie und Praxis. In der Theorie baut man empirisch auf das Mögliche. In der Praxis auf das Tatsächlich erwiesene. Also ist die Entdeckung von etwas möglicherweise Möglichem tatsächlich eine Entdeckung. Siehe auch Stringtheorie. --80.108.60.158 15:41, 17. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
was sagt die Etymologie zum Wort Erfindung? --80.108.60.158 15:48, 17. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
In der Philosophie ein häufig diskutiertes Thema. Karl Popper nimmt in seiner „Drei-Welten-Theorie“ an, dass die Ideen bereits unabhängig vom Menschen existieren und erst durch das Bewusstwerden eine Existenz in der realen Welt erhalten. Man könnte z.B. sagen, dass die Idee einer Kaffeemaschine schon immer in der Ideenwelt vorhanden war, aber erst durch einen Bewusstseinsakt eine reale Kaffeemaschine entstandt, so wie die Existenz des Mount Everest seiner Entdeckung vorausliegt. Bei Kaffeemaschinen nennt man´s dann aber "Erfindung", bei Bergen und Formeln "Entdeckung". Diese Sichtweise könnte vom Patentgesetz beeinflußt sein, das in §1 sagt:
Als Erfindungen im Sinne des Absatzes 1 werden insbesondere nicht angesehen:
1.Entdeckungen sowie wissenschaftliche Theorien und mathematische Methoden;
2.ästhetische Formschöpfungen;
3.Pläne, Regeln und Verfahren für gedankliche Tätigkeiten, für Spiele oder für geschäftliche Tätigkeiten sowie Programme für Datenverarbeitungsanlagen;
4.die Wiedergabe von Informationen.
--Optimum (Diskussion) 21:06, 17. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
Engl. / franz. invention vom latein. invenire jmd./etwas antreffen, finden, drückt als der allgemeinere Begriff das Finden überhaupt aus.
Man kann nichts finden, das nicht schon da ist.... Wer suchet, der findet, wer assoziiert, der konstruiert :-) GEEZERnil nisi bene 07:17, 18. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
bevor man etwas erfindet, muss man die Möglichkeit zur Umsetzung entdecken. Die Kaffeemaschine lag schon in der Luft? Interessant. Dann sind die Menschen entweder blind, oder wohl doch zu blöd um das fliegende Auto und den bargeldlosen Zahlungsverkehr zu finden --80.108.60.158 07:24, 18. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
??? Gibt´s doch schon: Flugauto - bargeldloser Zahlungsverkehr --Optimum (Diskussion) 18:11, 18. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
Das empirische Erarbeiten gesuchter Lösungen in umfangreichen Versuchsreihen verbunden mit dem Verständnis, dass auch jeder Fehlschlag die Lösung näher bringt, gilt als wichtiger Grund für Erfindungserfolge von Thomas Edison.--80.108.60.158 07:27, 18. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
wobei ich bei der Findung von Ideen schon auch folgendes Beispiel anbringen möchte: als man die Guillotine einführte, machte König Ludwig XVI sogar eine Verbesserung daran. Der König schlug vor, anstatt des halbmondförmigen Fallbeils ein Messer mit schräg zulaufender Schneide zu nehmen. --80.108.60.158 07:57, 18. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
Genau: Auf anderer Ebene wird blind versucht (Mutation) und konkret das Funktionierende heraussortiert (Selektion). Im Prinzip kein Unterschied (blinder Uhrmacher vs. sehhenden Uhrmacher), dauert nur etwas länger und ist deshalb unserem Erfassen ein bissl schwieriger zugänglich. Die bisher "erfundene" Kaffemaschine und der existierende, entdeckte aber noch nicht "nach-erfundene" Termitenhügel sind logische Konsequenzen dieses Prinzips. Jede "Erfindung", gründet sich a priori auf etwas, was vorher existent war und der "Erfinder" (blind oder sehend) entdeckt Mittel und Wege, um diese zu verbinden.
Auch Entdeckungen in der Mathematik - dafür war diese Riemann-Doku ein grossartiges Beispiel - brauchen manchmal - in diesem Falle durch eine Teepause "zufällig ausgelöste Interaktion - neue Entdeckungen, um weitere Entdeckungen zu machen. GEEZERnil nisi bene 08:00, 18. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
Fein. Ich mag eine Behauptung aufstellen: "Es bedarf eines Basiswissens fürs Erfinden". --80.108.60.158 08:04, 18. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
Das ist in der Tat eine philosophische Frage, zu der man allerdings auch anderer Meinung sein kann als Platon. Zur hier in Rede stehenden Frage des Unterschiedes zwischen „Erfindung“ und „Entdeckung“ bietet sich ein Blick in Die erfundene Wirklichkeit an, speziell zur Frage bezüglich der Mathematik der Beitrag von Gabriel Stolzenberg: Kann die Untersuchung der Grundlagen der Mathematik uns etwas über das denken verraten? -- M.ottenbruch ¿⇔! RM 08:20, 18. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
da mag ich die Summierungstheorie von Aristoteles nachreichen. Dabei geht es zwar um eine Mehrzahl von Beteiligten, welche man genau so gut auf eine Mehrzahl von Fakten legen kann. --80.108.60.158 08:38, 18. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]

Usain Bolt- Ein neuer Trick für Temposünder in der Verkehrsberuhigten Zone?

Kann sich ein Temposünder, der in einer Verkehrsberuhigten Zone mehr als 7 km/h gefahren ist, sich darauf berufen, dass er sehr wohl "Schrittgeschwindigkeit" hatte, da Usain Bolt (wie ich gelesen habe) 44 km/h gerannt ist? Oder steht in der StVO ausdrücklich was von 7 km/h? Das habe ich noch nie gelesen. --Eu-151 (Diskussion) 15:05, 17. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]

Schritttempo. --Engie 15:07, 17. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
Es gibt ein Gerichtsurteil, in dem die Schrittgeschwindigkeit auf 4 bis 7 km/h festgelegt wurde, ungefähr entsprechend den 1 bis 2 m/s eines normalen Fußgängers. Und: Herr Bolt schreitet nicht, er läuft. --Rôtkæppchen68 15:13, 17. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
Jup, und vor allem gibt es da noch den Passus «Auf jeden Fall ist die Geschwindigkeit so zu wählen, dass man vorausgehende Fußgänger nicht bedrängt oder zum Ausweichen nötigt.» Und das Urteil des Bundesgerichthofes in Deutschland das Schrittgeschwindigkeit «deutlich unter 20 km/h» sei. --Bobo11 (Diskussion) 15:18, 17. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
Also, was das Bedrängen von Fußgängern angeht, da ist Bolt natürlich auch ein ganz schlechtes Beispiel. :-) --88.73.26.244 18:40, 17. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]

Andere Frage: wenn man zu Fuß genauso zügig ist wie der werte Herr Bolt und unterwegs geblitzt wird, kriegt man für das zu schnelle Laufen ein Bußgeld? -- Liliana 10:07, 19. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]

Sehr gute Frage - ich kenne eine Radfahrerin, die ein Knöllchen bekam, weil sie in der 30-kmh-Zone zu schnell war (und nicht geistesgegenwärtig genug, um sofort auszubüxen). --Zerolevel (Diskussion) 18:09, 19. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]

Rettungsdienst: Aufnahme von muslimischen Patienten

Hallo allerseits,

ich bin eben Zeuge eines interessanten Vorfalls geworden: Ein Nachbar pakistanischer Herkunft hat zur Zeit Besuch aus der Heimat von seiner Mutter und seiner Cousine. Dumm nur, dass er heute arbeiten musste. Noch dümmer nur, dass seine Mutter seit heute Mittag um 12 sehr starke Nierenschmerzen hatte, der Schmerz wurde mit dem Zeitverlauf immer schlimmer und sie konnte sich bereits nicht mehr bewegen. Als ich vor einer halben Stunde dann nach Hause kam sprach mich vor dem Haus die Tochter darauf an. Ich rief einen RTW. Hin und her, sie war einigermaßen stabil und wurde in die Klinik gefahren. Nun aber das Interessante: als wir die Frau auf der Trage dann in den RTW schoben kam der Sohn (mein Nachbar und der Gastgeber) gerade von der Arbeit. Er versicherte sich erst, ob alles okay ist und wurde dann etwas lauter. Er beschwerte sich, dass die Sanitäter ihr den Blutdruckfingerclip angeheftet und die EKG-Elektroden unter ihrer Kleidung auf der Haut befestigt hatten. Er beschwerte sich, dass sie deswegen bereits weinen würde (ich hatte eigentlich gedacht, sie weint wegen den starken Schmerzen).

Gibt es für solche Fälle eigentlich Möglichkeiten, den Patienten zu versorgen ohne solche scheinbar religiös verbotenen Eingriffe vorzunehmen oder muss der Patient sich das gefallen lassen? Finden da vielleicht auch andere Vorgehensweisen bei den Rettungsdiensten in Deutschland Anwendung? --Hannesbr100 (Diskussion) 17:29, 17. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]

EDIT: Die Elektroden und der Fingerclip wurden von einer Rettungssanitäterin befestigt. Geschlechtlich also eigentlich kein Problem. --Hannesbr100 (Diskussion) 17:31, 17. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]

Ein Patient muss sich prinzipiell gar keine Behandlung gefallen lassen. Er kann sogar ablehnen, überhaupt Patient zu sein. --Wicket (Diskussion) 17:39, 17. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
Ein Patient/Patientin kann die Behandlung ablehnen, aber wohl kaum der Sohn die Behandlung der Mutter. Beschweren darf er sich natürlich, das interessiert hier aber keinen Rettungssanitäter bzw darf einen Retter nicht von medizinisch notwendigen Maßnahmen abhalten. --79.248.159.91 17:58, 17. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
Danke sehr für die Antworten. Jedoch weiß ich nach 8 Semestern Jurastudium schon, dass der Patient die Behandlung verweigern kann. ;) Meine Frage bezog sich eher darauf, wie Rettungsdienste (Erfahrungsberichte wären schön) praktisch mit dieser Problematik umgehen, weniger die Theorie. --Hannesbr100 (Diskussion) 19:52, 17. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
Du schreibst ja selbst, dass die Eingriffe nur scheinbar religiös verboten seien. Ahnen kann ja schließlich keiner im Vorfeld, was im Nachhinein als gefühlsverletzender Eingriff empfunden wird. Vor allem kann nicht immer auf die Gefühle aller Angehörigen Rücksicht genommen werden. Für die Rettungssanitäter sehe ich überhaupt keinen weiteren Handlungsbedarf in Bezug auf die Gefühlsverletzung des Sohnes. Erfahrene Rettungssanitäter werden mit derartigen Vorwürfen gelassen umgehen. --79.248.159.91 20:33, 17. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
Also hier kommen gleich mehrere Punkte zusammen. Erstmal wurde der RTW ja für die Frau gerufen, die Ablehnung einer Behandlung kommt darum prinzipiell nicht in Frage. Es obliegt dann dem Sanitäter oder Arzt zu entscheiden, was medizinisch nötig ist. Gerade in der Notfallversorgung gelten da nicht die sonstigen Vorschriften für die Behandlung von Patienten. Quelle dafür find ich leider nicht, Ausbildung zu lang her. Das geschilderte Verhalten entspricht gängigen Erfahrungen, die nichtmal auf ein Geschlecht/Religion/Alter oder Herkunft bezogen sind. Es ist eine Extremsituation, die für viele Personen traumatisch ist. Schon allein die Frage der Kostenübernahme kann zu solcher Reaktion führen, genauso wie die Situation, diese Behandlung in der "Öffentlichkeit" erdulden zu müssen, obwohl man sowas im Alltag grundsätzlich meidet. Die Anlegung von Überwachungsgeräten ist auch in Pakistan bekannt und üblich. Das hat mit keiner allgemeinen Auslegung von Religion zu tun. Denn der Koran und seine Auslegungen kennen gerade für den Fall von Erkrankungen sehr viele Ausnahmen. Mehr als, hier offenbar vermutet wird. Die wichtigere Frage ist eher gewesen, ob die Frau schon als Patientin Rechte hatte. Ein Abbruch ist zwar jederzeit bei der Willensbekundung durch den Betroffenen möglich, aber mit der Einschränkung, daß die Retter es objektiv gerechtfertigt sehen müssen, oder vom fehlenden Einschätzungsvermögen der Kranken ausgehen.Oliver S.Y. (Diskussion) 20:44, 17. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
(quetsch)Hmm? Der RTW wurde nicht von der Patientin selbst gerufen. Sie hat möglicherweise auch nie den Auftrag erteilt. Selbst wenn, so darf sie es sich jederzeit anders überlegen. Ob sie sich gegen das Anlegen der Elektroden gesträubt hat wissen wir nicht. Wir wissen noch nicht einmal ob ihr das Anlegen der Elektroden peinlich war oder erst von ihrem Sohn teilentkleidet gesehen zu werden. Aus rein persönlicher Erfahrung ist es in vergleichbaren Situationen für medizinisches Personal empfehlenswert die männlichen Begleiter/Verwandten aus dem Untersuchungsraum/RTW zu schicken und eine weibliche Begleiterin/Verwandte hinzuzuziehen. --79.248.159.91 21:09, 17. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
Also, wenn schon ein Fingerclip zuviel des Guten ist, bleiben da sowieso nicht mehr viele Untersuchungsmöglichkeiten. Ich wüßte auch nicht, welche pakistanische Religion das verbieten würde. Schon mal daran gedacht, dass die Ursache für dieses Verhalten vielleicht woanders liegt? Es kommt immer wieder vor, das ausländische Besucher nicht krankenversichert sind und ein RTW wird mit 400 Euro in Rechnung gestellt. --Wicket (Diskussion) 21:03, 17. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
Die Frau konnte kein Englisch, ich habe die ganze Zeit über die Tochter mit ihr kommuniziert. Ich habe ihr empfohlen einen RTW zu rufen. Auch habe ich mir die Versicherungsunterlagen aushändigen lassen (für das RTW-Personal, ich weiß, dass ich dazu nicht wirklich ein Recht hatte) in denen vermerkt war, dass für "emergency treatment and hospitalisation" 50.000 $ geleistet werden. In meinen Augen ist davon auch eindeutig die RTW-Fahrt gedeckt. Das habe ich der Tochter auch erklärt. Das brachte sehr viel Entspannung in die gesamte Situation. Letztendlich fuhr der Sohn allein mit seinem PKW hinter dem RTW her, in dem sich die Tochter bei der Mutter befand. Ich glaube, das war auch sehr hilfreich. Nach längerem drüber nachdenken glaube ich, dass 1.) Meine Anwesenheit als "Fremder" der nicht zum Rettungspersonal gehört vielleicht kontraproduktiv wahr (ich habe geholfen die Trage mit die Treppen herunter zu transportieren, damit die Frau so wenig durchgeschunkelt wird wie möglich) und dass 2.) der Sohn wahrscheinlich einfach nur Angst um seine Mutter hatte. Vor allem Letzteres klingt für mich sehr logisch. Angst um Nahestehende kann in solchen Situationen sicherlich dazu führen, dass der Sohn überängstlich und -kritisch jeden Schritt der Sanitäter verfolgt. Und wie vorhin schon von mir angemerkt: Ich glaube die Tränen kamen ihr nur vom Schmerz, nicht auch von seelischen Belastungen. -- Hannesbr100 (Diskussion) 00:32, 18. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
Ein Arzt hat einen Eid geleistet. Es kann sein, dass dieser Eid in einem muslimischen Land anders aufgefasst wird, aber in der Regel eigentlich nicht. Wie sieht die Rechtslage aus? --80.108.60.158 21:17, 17. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
Die Rechtslage ist schlichtweg die Deutsche. Der ärztliche Heileingriff ist eine gerechtfertigte Körperverletzung. Die ganze Problematik ist also eine des Strafrechts. Das internationale Strafrecht i.e.S. greift erst bei Regelungen über Strafverfolgungen Angehöriger anderer Staaten. Muslimisches Recht und Pakistanische Gesetze entfalten in Deutschland keine Wirkung. Aber wie schon gesagt, es geht mir eigentlich um die Arbeit der Rettungssanitäter und -Assistenten in der Praxis. Da kam schon sehr viel Interessantes! --Hannesbr100 (Diskussion) 00:32, 18. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]

Klartext --37.4.64.144 12:16, 18. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]

Aus meiner (etwas veralteten, zweijährigen) Erfahrung: 1) Man greift sich möglichst nahestehende, ansprechbare, nahestehende Person (Tochter scheint perfekt). Der u.U. umfangreiche Rest, z.B. ein helfender Hannes, wird erstmal woanders geparkt. 2) Man erklärt alle geplanten Untersuchungen/Behandlungen (das gilt sowieso immer). 3) Selbstverständlich werden keine Massnahmen gegen der Willen eines sich bei Bewusstsein befindlichen Patienten durchgeführt (gilt natürlich auch immer) - man kann eine Patientin mit Schmerzen in der Nierengegend auch ohne EKG auf der Brust ins Krankenhaus fahren, wenns sein muss. 4) Die Kommunikation wird so gestalltet, mit Ausnahme des Patienten und der Bezugsperson aus 1) keine Anfragen von Aussen an Patient oder RTW-Personal kommen. Im Idealfall beschäftigt man die sonstigen Umstehenden damit, das Hinterherfahren in die Klinik zu organisieren. Ggf. fragt man Hannes noch, ob er beim Tragen hilft. Neuankommende sollen sich von Umstehenden oder (im Abwesenheit solcher) der Bezugsperson aus 1) informieren lassen. Im Idealfall setzt man sich als RTW Personal also gar nicht mit Neuankommenden oder sonstigen Angehörigen/Freunden/Nachbarn/... auseinander. Was man macht, wenn dieser Standardablauf nicht klappt, das hängt stark von der Situation ab. Als Richtlinie würde ich mal sagen, dass a) die Meinung des Patienten mehr zählt als die Anderer, und b) kein Rettungsdiensangehöriger seine Gesundheit riskiert - im Extremfall ruft man halt die Polizei, und fragt nach deren Meinung (mir aber nie passiert). Meiner Erfahrung nach ist den meisten Söhnen die Gesundheit der Mutter wichtiger als die Abwesenheit von Plastikklebchen auf deren Haut - diesen speziellen Fall kenne ich natürlich nicht.--Timo 20:08, 19. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]

DDR-Opfer

Hallo! Gibt es eigentlich konkrete offizielle Zahlen, wieviele Personen zwischen 1945 und 1989 in "Westdeutschland" bzw. der Bundesrepublik und West-Berlin durch den NKWD, die Stasi und ihre Vorgänger bzw. Parallelorganisationen entführt bzw. getötet wurden? Also nicht die Toten an der Grenze und Mauer, die sehr gut dokumentiert sind.Oliver S.Y. (Diskussion) 20:17, 17. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]

Nicht einmal die Toten an Grenze und Mauer sind gut dokumentiert - das soll ja jetzt gerade erst mit großem Aufwand nachgeholt werden. Niemand kennt die wirkliche Zahl der Mauer- und Grenzopfer, und schon gar nicht die sonstigen Opfer, die du ansprichst. --Snevern 23:04, 17. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
Also bei den Maueropfern ist zumindest eine gewisse Anzahl namentlich bekannt und dokumentiert, glaube, für die Mauer ist zumindest die Mindestangabe von 136 Konsens. Mir sagte nun jemand, es gäbe Angaben, daß die Entführten und Getöteten in die Tausende gehen. Ich zweifel diese Zahl zwar an, aber wenn sie nur andeutungsweise stimmt, sehe ich eine riesige Lücke in der Erinnerungskultur.Oliver S.Y. (Diskussion) 03:23, 18. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]

18. August 2012

Pussy Riot in Deutschland - Was wäre das Strafmaß?

Hallo zusammen. Welches "Strafmaß" würde den drei Damen drohen, wenn sie in einer christlichen Kirche in Deutschland Ihr Gebet/Lied vorgetragen hätten? Und wie sähe es in einer Moschee und einer Synagoge in Deutschland aus? Ein Link auf ein Gesetz (das es sicher gibt, ich weiß nur nicht, wo ich anfangen soll, zu suchen) oder einen passenden Artikel würde mir schon reichen. Ich frage aus reiner Neugierde, um die empörten Medien- und Politikerreaktionen in Deutschland besser einordnen zu können. Gruß, --Wiebelfrotzer (Diskussion) 01:05, 18. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]

http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__167.html --178.200.159.223 01:11, 18. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
Dank' Dir, das reicht mir eigentlich schon. Gewusst oder gefunden? Wenn letzteres, würde mich noch interessieren, wie. Gruß, --Wiebelfrotzer (Diskussion) 01:15, 18. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
Nur aufgeschnappt. Zuletzt im Zusammenhang mit Strafanzeigen in D gegen Rechte, die es gewagt haben, auch nur in der Nähe von Moscheen zu demonstrieren. --178.200.159.223 02:39, 18. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
Die empörte Rede in D und A resultiert aus dem unsinnigen Urteilsspruch eines vorgeblich heute demokratischen Staates. Zu deiner Frage: Nichts. Die ROK nimmt den Mund voll weil sie es kann. Geh in Köln auf den Altar das einzige, das dir passieren kann ist das du des Kölner Domes verwiesen wirst. Beleidige Angela Merkel. Kein Thema. Pispers macht das am laufenden Band. Übrigens die Damen und Herren die den Porno im Kölner Dom drehen wollten oder gedreht haben wurden zu Geldstrafen verurteilt unter 600 Euro. Was soll groß passieren? Ihr kaiserliche Putinität ist halt bissel empfindlich. Werden ja schon von AI als politische Gefangene gelistet. --Ironhoof (Diskussion) 01:21, 18. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
Dass im gegenwärtigen politisch-gesellschaftlichen Klima überhaupt kein Risiko darin besteht, CDU- oder auch SPD-Politiker zu beschimpfen, selbst im Kölner Dom, ist ja wohl klar und banal. Darum gibt's ja auch so viele Helden wie Pispers, die sich das "trauen". Aber stell dir vor, jemand geht in eine Moschee hinein, um darin spektakulär und demonstrativ gegen Claudia Roth, Özdemir oder irgendwelche "Gutmenschen" zu pöbeln, die derjenige nun einmal nicht mag. Noch dazu mit Islam- oder Mohamedbezügen. Du glaubst doch nicht, dass derjenige (samt seiner Sippe und Freunden) in Deutschland so glimpflich davonkommt wie ein Pornofilmer im Kölner Dom? --178.200.159.223 03:07, 18. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
In dem Fall hätte der Richter aber das große Problem, plausibel erklären zu müssen, wieso "Taten" in einer Moschee höher geahndet werden als in einer Kirche. --91.56.168.243 09:55, 18. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
nö... :-) mit sowas haben richter keine probleme... Richterliche Unabhängigkeit... *kicher* --Heimschützenzentrum (?) 10:10, 18. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
Wo wäre der Unterschied zwischen "pöbelnden" Moslimas in Moscheen und "pöbelnden" Christinnen in Kirchen? Ich sehe keinen grundsätzlichen Unterschied. --79.248.151.28 12:11, 18. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
Im Paragraphen zur Störung der Religionsausübung stehen Voraussetzungen zur Strafbarkeit wie "in grober Weise" zu stören oder auch "beschimpfenden Unfug" am dem Ort zu verüben. Was ist denn eine "Störung" noch dazu in "grober Weise"? Wo genau fängt an "Unfug" und wo hört er auf? Das sind alles Wischiwaschi-Begriffe, die von Richtern im Einzelfall mit Spielräumen auslegbar sind. Wenn ein Richter in D es unbedingt wollte, dann könnte er so eine "Pöbelei" wie die von Pussy Riot auch in Deutschland als "grobe" Störung oder beschimpfenden Unfug auslegen und die Mädels auch hier verknacken. Aber natürlich würde es in der aktuellen Stimmung in D kaum ein Richter wollen. Also ist das eben nicht "grob" und eben kein "beschimpfender Unfug" und Freispruch, während es genausogut auch anders hätte ausgehen können. Das liegt also wie gesagt eher am aktuellen politisch-gesellschaftlichen Klima, welche Fälle nach so einem Gummiparagraphen bestraft werden und welche nicht. --178.200.158.147 14:28, 18. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
Wobei es eine Sache auch hier gibt. Der Präsident oder die Präsidentin genießen einen besonderen Schutz. Verunglimpfung des Bundespräsidenten ist ein Straftatbestand. Ich meine mich schwach erinnern zu können, dass es auch schon mal (zwei, drei Präsidenten zurück) etwas in der Art gegeben hat, der Bundespräsident jedoch auf eine Strafverfolgung verzichtet hat. Viele Grüße --Itti 15:05, 18. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
~offtopic~ Sorry. Hatte mich nur verklickt, Itti. ;-) Gruß --Thorîn Noch Fragen? 15:18, 18. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
=> Verunglimpfung des Bundespräsidenten, aber auch Kunstfreiheit --77.12.41.155 15:12, 18. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
@178.200.158.147: Nach meinem Eindruck machst du es dir etwas einfach und übersiehst ein paar Sachverhalte. Wie ein Vorfall einzuordnen ist, was dabei Grobheit oder besondere Schwere ausmacht oder nicht und wie ein Sachverhalt im Verhältnis zur Freiheit der Kunst und zur Freiheit der Meinungsäußerung abzuwägen ist, sollte sich eigentlich auch in der Urteilsbegründung widerspiegeln. Die Spielräume des Einzelfalls sind dabei auch nicht beliebig auslegbar, weil es den Instanzenweg gibt und oft auch andere Urteile, die zu Entscheidungen herangezogen werden. Vom Anspruch her kann also das, worauf schlußendlich erkannt wird und wie das in die Urteilsfindung Eingang findet, das Ergebnis eines sehr komplexen Prozesses sein, in dem auch durchaus die von der Verteidigung vorgetragenen Aspekte Berücksichtigung finden. Vom Anspruch her heißt natürlich nicht, daß dies auch immer und überall garantiert ist. Es gibt auch in Deutschland Schandurteile, für die sich sogar Richterkollegen fremdschämen. Du hast auch zu Recht darauf verwiesen, daß schlampig gearbeitete Gesetze zusätzlich Spielräume und Rechtsunsicherheit eröffnen und das politisch-gesellschaftlichen Klima auf die Entscheidung Einfluß nimmt. Es gibt also sicher Urteile aus, beispielsweise, 1961, die schon 1981 völlig undenkbar waren. Aber den Prozeß der Urteilsfindung - überspitzt gesagt - auf die Formel Gummiparagraph -> ausgewürfeltes Urteil zu reduzieren, geht an der Realität vorbei und tut dem Rechtswesen Unrecht. Deine (berechtigten) Fragen: "Was ist denn eine "Störung" noch dazu in "grober Weise"? Wo genau fängt an "Unfug" und wo hört er auf?" müssen sich letztlich auf Materielles und Konkretes beziehen und an dem messen lassen, womit die Begriffe "in grober Weise" und "Unfug" bereits inhaltlich gefüllt sind. Das erscheint nur als "Wischiwaschi", wenn man nicht weiß, wo bereits viel Mühe aufgewendet wurde, das inhaltlich zu füllen und abzugrenzen. Ich will unser Rechtswesen garnicht total in den Himmel loben, dafür gibt es sicher keinen Anlaß. Die Geschichte der Hartz-Gesetze ist beispielsweise eine einzige Chronique scandaleuse von inkompetenter Gesetzeszusammenschusterei, mit der die Sozialgerichte an die Grenzen ihrer Belastbarkeit gebracht werden. Aber es gibt eben auch eine ganze Menge anständiger Menschen, die im Rechtswesen arbeiten und sich ziemlich quälen, um möglichst "gut" zur Rechtsprechung beizutragen. Und die rechtstheoretischen Grundlagen sind im Kern garnicht so schlecht. --84.191.152.126 16:46, 18. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
Freispruch, da sie in einer Kirche ein Gebetslied gegen Putin gesungen haben, somit die Kirche nicht herabgewürdigt wurde und auch kein Unfug veranstaltet wurde. Sonst müsste man sogenannte charismatische Kirchengänger auch verurteilen. --Constructor 01:54, 19. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]

Anzahl der Pussy Riot Grrrls

Spontan finde ich darauf nirgendwo eine Antwort: Sieht man auf dem allseits bekannten Video vom 21.2. (http://www.youtube.com/watch?v=yZKaBh9pX64) nicht 4 Frauen? Wieso wurden nur 3 angeklagt? -- 87.123.241.115 14:26, 18. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]

Nicht erwischt worden? Ansonsten eigentlich auch noch fünftens plus Kamerafrau, aber die war ja nicht auf der "Bühne"--Hagman (Diskussion) 16:41, 18. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
In den Nachrichten (k.A. wo) habe ich gehört, dass es insgesamt 6 sind. Nur 3 wurde gefasst und verurteilt. --Vammpi (Diskussion) 16:44, 18. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
"Die Gruppe ist ein loser Zusammenschluss von etwa zehn Frauen im Alter von Mitte 20." siehe Pussy Riot. --gp (Diskussion) 16:46, 18. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
Gerade eben wurde im Radio gemeldet, die Gruppe habe „bis zu 20 Mitglieder“. --Rôtkæppchen68 17:04, 18. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]

Dass die Gruppe insgesamt deutlich mehr als 3 Aktivisten hat, war mir schon klar. Mir ging es um eine Erklärung dafür, warum nur 3 der an dem Video beteiligten angeklagt wurden. Vammpi deutet wohl an, dass die anderen entkommen konnten. -- 87.123.246.114 17:59, 18. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]

An der Aktion in der Kirche waren nur die drei beteiligt. Die anderen kann man dann selbst in Russland nicht deswegen vor Gericht ziehen, da muss sich Putin einen anderen Vorwand aus den Fingern saugen. -- Chaddy · DDÜP 18:56, 18. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
Blödsinn, in dem Video Svoboda Radio sieht man fünf Frauen vor dem Altar rumhampeln, und RIA Novosti meldete die Festnahme von fünf Personen, von denen aber (bisher) nur gegen drei Anklage erhoben worden sei. --Vsop (Diskussion) 19:56, 18. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]

Alte Nike-Schuhe finden

Hat vielleicht jemand von euch einen Tipp wo/ wie man alte Modelle bzw. den Namen von älteren Nike-Schuhen herausfinden kann? Google hilft mir irgendwie nicht weiter und im Schuh stehen nur die Grösse, eine Nummer und wo sie hergestellt wurden. Das Eingeben der Nummer hat auch kein Ergebnis gebracht, zumal ich nicht mal sicher bin ob diese Nummer überhaupt was mit dem Modell zu tun hat!? LG Swampcat (Diskussion) 09:00, 18. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]

Sind sie vielleicht hier dabei? --Julia_L (Diskussion) 09:14, 18. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]

Nein, leider nicht- aber interessante Seite, danke :-)! Swampcat (Diskussion) 09:32, 18. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]

Hier ist was zur Firmengeschichte mit etwas Namedropping. --84.191.152.126 10:26, 18. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]

Zaunwinde

Ein Bild des Problems:
http://members.chello.at/karl.bednarik/DSCN0062.jpg
Handelt es sich bei den grauen Flecken auf den grünen Blättern der echten Zaunwinde um eine Erkrankung oder um eine Alterungs-Erscheinung der Blätter?
Danke für die Antworten, -- Karl Bednarik (Diskussion) 09:08, 18. Aug. 2012 (CEST).[Beantworten]

Es sieht nach einer Pilzerkrankung aus - aber (Bilder)Suche mit den gängigen Begriffen liefert keine Bestätigung. Es gibt einen Pilz (Stagonospora convolvuli) der Winden befällt - und der wird derzeit sehr aktiv unter dem Aspekt der biologischen Unkrautkontrolle untersucht, aber der macht rotbraune Flecken auf den Blättern.
Vorschlag: Hier - oben auf der Seite - ist ein Link, wo man Fragen zu biologischer Bestimmung stellen kann. Vielleicht können sie dir dort weiterhelfen ?! GEEZERnil nisi bene 14:34, 18. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
Mehltau?--Giftzwerg 88 (Diskussion) 14:53, 18. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
Mit Ozonschädigung findet man ähnliches. Steht die Pflanze in einer Region mit ohmem Ozongehalt? GEEZERnil nisi bene 16:48, 18. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
Falls abwischbar, scheint mir Echter Mehltau am wahrscheinlichsten. -- Density Disk. 17:08, 18. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]

Wie hoch sollte der Puls beim joggen maximal sein?

--Michellondo (Diskussion) 12:03, 18. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]

Siehe hier --Giftmischer (Diskussion) 13:01, 18. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. --77.12.41.155 13:44, 18. Aug. 2012 (CEST)
(=> Benutzerbeiträge des Fragestellers)

Frage an die CPU Kenner

Was ist der Grund, warum die Gebrauchtpreise bei einem Intel Core 2 Quad Q9650[8] um ein vielfaches höher sind, als bei einem Core I5 2300[9], legt man die Leistungen zugrunde: [10] und [11]. Eigentlich sollte der I5 deutlich teurer als der Core 2 sein. Beim Aufrüsten eines gebrauchten Systemsbetrachtet setzt man ja die zu erwartende Mehrleistung in Verhältnis zum Preis. Und in obigem Beispiel wäre ein neues (gebrauchtes) Mainboard incl. einem gebrauchten I5 2300 günstiger als nur ein neuer Core 2 9650. Dieses Phänomen beobachte ich regelmäßig, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass ich der Einzige bin, der einen Dreisatz beherrscht. --77.3.162.120 15:32, 18. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]

Der Spruch Angebot und Nachfrage sagt dir hoffentlich was oder? --Bobo11 (Diskussion) 15:36, 18. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
Ja und? Was hat das jetzt mit dem oben geschilderten Phänomen zu tun? Es gibt viel weniger 15 Jahre alte Toyota Corollas als Mercedes C- Klassen auf dem Gebrauchtwagenmarkt, trotzdem sind die Gebrauchtpreise bei letzteren deutlich höher. --77.3.162.120 21:10, 18. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
Was du für den i5 verlinkst, ist ja nur ein Auktionszwischenstand. Ein realistischer Preis entsteht da bekanntlich in den letzten Sekunden. Die Sofort-Kaufen-Angebote (generalüberholt) liegen alle jenseits von 160€. Gruuß 85.180.196.85 16:06, 18. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
Ich habe einige der Auktionen bis zum Ende verfolgt. Die Preisunterschiede sind tatsächlich so, wie ich es oben beschrieben habe. Deswegen frage ich ja. Bei den Sofortkaufen-Angeboten ist die Differenz nicht so hoch, das stimmt. --77.3.162.120 21:10, 18. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
Der Austausch des Mainboards ist ja mit einer Reihe von Fußangeln verbunden: hat sich mal wieder die Speicherbauform geändert? Hat das neue M. genauso viele Slots, USB-Anschlüsse, externe SATA-Anschlüsse etc wie das alte? Vielleicht ist ein Kunde auch gar nicht so begeistert, wenn man ihm sagt, dass man seinen Rechner nicht mehr reparieren kann, das er nun leider ein neues Mainboard kaufen muss und sein Gerät in tausend Teile zerlegt wird. Da ist der CPU-Tausch ggf. einfacher, besonders wenn man die Kosten einfach an den Endverbraucher weitergeben kann.--Optimum (Diskussion) 21:54, 18. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
Seltsam: Ich hatte bisher immer nur den umgekehrten Fall: Die CPU überlebt das Board. Mein AMD Athlon 64 X2 (Sockel 939) tickt schon im dritten Motherboard. Zwei andere CPUs, ein Sempron (Sockel 754) und ein Core 2 Duo (Sockel 775) haben bisher ein Motherboard überlebt. --Rôtkæppchen68 23:27, 18. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]

Bankleitzahlen Postbank

Hallo, wozu nutzt die Postbank die Bankleitzahlen 590 100 11 bis 590 100 49 die mit ZVC Postbank Gf FK 11 usw. bezeichnet sind. Für Giro- und Sparkonten kann es nicht sein, denn hier nutzt sie die regulären Bankleitzahlen - z. B. 700 100 80 für Postbank (Giro), 80318 München oder 701 100 88 für Postbank (Spar), 80317 München. Google & Co. brachten mir keine Lösung.--82.113.122.164 16:20, 18. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]

Mir liefert Google in Massen Hinweise, und zwar auf St. Ingbert im Saarland. Auch dort sitzen Postbankkunden, möglicherweise greift die Tradition bis zur 1739 eingerichteten kaiserlichen Poststation zurück. (nicht signierter Beitrag von Hagman (Diskussion | Beiträge) 16:46, 18. Aug. 2012 (CEST)) [Beantworten]
Rätselhafte Abkürzung für Postbank-Filialen von St. Ingbert, Neunkirchen (Saar) ... bis Brakel, Westfalen. Eigene Giro- und Sparkonten führen diese Postbank-Filialen aber aktuell nicht oder schon seit Jahrzehnten nicht mehr.
Bankleitzahl#Sonderregelungen erklärt es auch nicht. Siehe auch alle Bankleitzahlen der Postbank. --Pp.paul.4 (Diskussion) 17:29, 18. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]

www.mitsubishi-aufzuege.de

Mir fällt auf, dass www.kone.de, www.otis.de, www.schindler.de, www.thyssenkrupp-elevator.de, www.thyssenkrupp-aufzuege.de, www.thyssenkrupp-fahrtreppen.de, www.mitsubishi-elevator.com, www.mitsubishi-lifts.com und www.mitsubishi-liften.nl alle bereits registriert sind, obwohl www.xn--mitsubishi-aufzge-h3b.de, www.mitsubishi-aufzüge.de, www.mitsubishi-aufzuege.de und www.mitsubishi-aufzug.de alle noch nicht registriert sind. Außerdem frage ich mich, warum www.warum-gibt-es-noch-keine-mitsubishi-aufzuege-in-deutschland.de registriert werden kann, obwohl www.warum-gibt-es-noch-keine-mitsubishi-aufzüge-in-deutschland.de trotz der Tatsache, dass Umlaute seit 2004 in .de-Domains zulässig sind, nicht registriert werden kann. --31.4.244.105 17:20, 18. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]

Da du dich auf Umlautdomains beziehst, meinst du vermutlich warum-gibt-es-noch-keine-mitsubishi-aufzüge-in-deutschland.de - das würde technisch zu xn--warum-gibt-es-noch-keine-mitsubishi-aufzge-in-deutschland-w5f.de, und damit länger als die für .de-Domains erlaubten 63 Zeichen. --YMS (Diskussion) 17:53, 18. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]

Impressumspflicht

Ist es ein Verstoß gegen die Impressumspflicht, wenn ich bei einem Flirtportal automatisch auf eine wie die folgende Seite umgeleitet werde: http://www.kissnofrog.com/user/block_info und dies auch geschieht, wenn ich den Impressumslink aus der Email von der Seite anklicke?--2001:4CA0 (Diskussion) 17:35, 18. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]

Falls es deine Absicht war, hier für dieses Portal Werbung zu machen, dann war das reichlich plump. Falls du wirklich das von der Hauptseite mit einem Klick erreichbare Impressum nicht gefunden hast, dann weiß ich nicht, was dein wirkliches Problem ist. --Snevern 18:02, 18. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]

Werbung machen war sicher nicht meine Absicht. Wenn man nicht angemeldet ist, und die Cockies vom Rechner gelöscht hat, wird man wirklich durch den Link auf die Hauptseite umgeleitet. Vorher war ich aber angemeldet, bzw. war ich durch Cockies identifiziert, so dass ich auf eine Hinweisseite gekommen bin, wo mir mitgeteilt wurde dass ich gesperrt bin. Leider kam dies auch wenn ich das Impressum sehen wollte. Es war mir also nicht möglich das Impressum zu lesen. Die Frage ist also, ob so ein Ausschluss zu diesen Informationen nicht die Impressumspflicht verletzt, da man ja jederzeit an diese Informationen kommen soll.--2001:4CA0 (Diskussion) 22:27, 18. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]

Okay, danke für die ergänzende Info.
Die Seite an sich hat ein klar und schnell erreichbares Impressum, auf das man jedenfalls dann problemlos stößt, wenn man nicht von der Seite als gesperrtes Mitglied identifiziert wird.
Ich habe mich nie mit Abmahnverfahren aufgehalten und kann daher nicht ohne Weiteres sagen, ob dieser Sonderfall schon ausreichen würde, um daraus einen Verstoß gegen die Impressumspflicht zu konstruieren. Mein Judiz sagt aber "nein". --Snevern 22:32, 18. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]

ist die menschliche DNA DNS unveraenderbar oder veränderbar

--89.144.206.147 17:49, 18. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]

Ändert sich dauernd(mutationen ect.) Gruß--91.89.69.192 17:53, 18. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
Wenn die sich nicht immer mal geändert hätte (z. B. durch Höhenstrahlung oder radioaktive Strahlung oder Kopierfehler von Generation zu Generation), wärst Du vielleicht ein Einzeller (siehe z. B. Amöbe) und es gäbe nur ein paar Typen von Einzellern. Gruß -- Dr.cueppers - Disk. 18:31, 18. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
Ich bezweifle, dass die Frage sich auf mögliche Veränderungen bei der Weitergabe von einer Generation zur nächsten oder gar auf die evolutionäre Dimension bezog; ich habe sie vielmehr dahingehend verstanden, ob man bei einem lebenden Menschen die DNA verändern kann oder nicht. Und auch hier lautet die Antwort: Ja, man kann; siehe zum Beispiel den Artikel Mutagen. --Snevern 19:28, 18. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
Wobei „von Generation zu Generation“ natürlich nicht nur im Sinne menschlicher Generationen sondern auch im Sinne von Zellgenerationen zu verstehen ist. Das macht bei einem Vielzeller eben nur meistens wohl nicht so viel aus, weil es viele Zellen gibt, während es sich bei der Fortpflanzung, das heißt einem „echten“ Generationenwechsel, viel eher bemerkbar machen kann, weil es da nur auf zwei Zellen ankommt. Manchmal macht es aber auch innerhalb eines Vielzeller etwas aus, siehe auch DNA-Reparatur, der englische Artikel schreibt auch etwas zu Auswirkungen auf Alterung. Man braucht wohl nicht zwingend Mutagene. --Chricho ¹ ³ 19:47, 18. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
(BK) Womit Du (Snevern) ebnenfalls von "Veränderungen bei der Weitergabe von einer Generation zur nächsten" sprichst: Mutagene Wirkungen betreffen Änderungen des Erbgutes; der aktuell Betroffene wird davon nicht krank oder sonstwie verändert; seine Nachkommen aber möglicherweise Missgeburten. Gruß -- Dr.cueppers - Disk. 19:51, 18. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
Was ist denn "das Erbgut"? DNA, oder nicht? Ob der Mensch selbst davon krank wird bzw. sich verändert oder ob das nur Auswirkungen auf seine Nachkommen hat, danach war ja nicht gefragt. --Snevern 21:00, 18. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
Du hattest halt bezweifelt, "dass die Frage sich auf mögliche Veränderungen bei der Weitergabe von einer Generation zur nächsten bezog" und dann selbst ein solches Beispiel gebracht (klar - andere Beispiele oder Schädigungswirkungen gibt es ja nicht.) Gruß -- Dr.cueppers - Disk. 21:13, 18. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
Nein, ich habe kein Beispiel für eine Veränderung der DNA beim Übergang von einer Generation zur nächsten gebracht - ich habe ein Beispiel für eine Veränderung der DNA während der Lebensspanne eines Menschen gebracht. Ob derjenige danach Nachkommen zeugt oder nicht, ist davon ja völlig unabhängig: Seine DNA ist verändert, auch wenn sie nicht an einen anderen Menschen weitergegeben wird. --Snevern 22:22, 18. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
Auch Telomer#Telomere_bei_der_Replikation lesen (... darum wurde Baby-Doll(y) als "erwachsenes Schaf" geboren ... so much for Mammal Cloning ;-) ) GEEZERnil nisi bene 07:34, 19. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]

Voyager

Die beiden Voyager-Sonden senden Signale. Sind diese Signale frei zugänglich? --80.108.60.158 18:17, 18. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]

Scheint so: raumsonde-voyager-1-von-funkamateuren-empfangen. --Optimum (Diskussion) 18:23, 18. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
hm. Danke. Aber was genau man dazu benötigt steht da leider nicht. Wie stark ist deren Signal. Außerdem sendet die ja nur sporadisch - also Wann? Mit einem Küchenradio wird der Empfang wahrscheinlich kaum möglich sein, ... oder etwa doch? Wie sendet die Voyager? --80.108.60.158 18:32, 18. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
Doch; zumindest ist aus dem Link ersichtlich, dass dazu eine sehr spezielle Antenne nötig ist (daran wird der private Amateur-Einzelkämpfer scheitern), die genaue Frequenz muss bekannt sein und das Signal wohl auch, wonach man zu suchen hat. Frei zugänglich müssen die Signale sein, denn wer sollte sie (wie?) sperren? Ob da "Signale mit Bedeutung" kommen oder nur noch "piep piep - mich gibts noch - hier bin ich", können Dir die verlinkten Funkamateure sicherlich auch sagen. Aber da das nun auch schon wieder 6 Jahre her ist, ist dass Ganze inzwischen schon wieder eine Stufe schwieriger. Gruß -- Dr.cueppers - Disk. 18:46, 18. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
Ob die Voyagers einem wohl eine QSL-Karte schicken? --Chricho ¹ ³ 19:50, 18. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
genau so etwas hab ich gesucht. Ich dachte eigentlich die Nasa gibt diese Details bekannt. - falsch gedacht! --80.108.60.158 19:54, 18. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
Ich denke man bräuchte eine Schüssel mit entsprechendem Durchmesser (10m+ ?), und man müsste sie ziemlich genau in die richtige Richtung richten und entsprechend der Erddrehung nachführen. Die Voyager hat ja kein Sonnenlicht mehr für Fotozellen und die Atombatterie verliert immer mehr Power, also muss die Sendeleistung entsprechend gering sein und beträgt vielleicht noch soviel wie ein Handy und das auf diese Entfernungen. Das Signal wird also extrem schwach sein und fast im Grundrauschen der terrestrischen Quellen untergehen. Wie angedeutet wird die Sonde nur in immer längeren Intervallen senden und viele der Sensoren und Kammeras sind über längere Zeiten abgeschaltet, weil es einfach nichts zu beobachten gibt, so dass die Sonde auch entsprechend wenig Daten sendet.--Giftzwerg 88 (Diskussion) 22:15, 18. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
Bei 16 Bit/Sekunde kommt da wahrscheinlich auch nicht arg viel mehr als “Hello Earth”. --Rôtkæppchen68 23:08, 18. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
-> Reception of Voyager 1 pdf.--Polyextremophiler (Diskussion) 07:44, 19. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
Dank allen. Special thanks to Polyextremophiler - so einen DAU-Artikel habe ich gebraucht. --80.108.60.158 08:37, 19. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]

Unterschriften von Alfred Müller-Armack und Walter Eucken gesucht

Hallo, ich suche die Unterschriften der Ökonomen Walter Eucken und Alfred Müller-Armack bzw. den Scan irgendwelcher Dokumente (Aktenvermerk, Vertrag, Brief … egal!), wo sie drauf sind. Weiß jemand Rat oder kann helfen? --Mangomix Disk. 18:48, 18. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]

für den Walter Eucken gibt es im Artikel bei den Weblinks ein Archiv. Eventuell dort --80.108.60.158 19:46, 18. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
und für den Alfred Müller-Armack würde ich bei Dringlichkeit die CDU anhauen. --80.108.60.158
vielleicht kann man einmal einen Schnuppertag bei der CDU machen? Bei Bushido ging es auch. [12] --80.108.60.158 19:56, 18. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]

Wenn Du den Link "Personensuche" in der Normdatenleiste anklickst, bekommst Du Links auf Kalliope bzw. das Nachlassverzeichnis. Dort sind Bibliotheken/Archive genannt, die Autographen besitzen. --FA2010 (Diskussion) 20:37, 18. Aug. 2012 (CEST) PS: Das gilt nur, wenn der doofe Toolserver auch funktioniert...[Beantworten]

Danke schon mal für die Tipps! Ich hab mal per E-Mail bei der Konrad-Adenauer-Stiftung (Nachlass Müller-Armack) sowie dem Freiburger Eucken-Institut und eucken.org angefragt. „Autographen“ war ein gutes Such-Stichwort. Für Tipps, wo Autographen bekannter Ökonomen im Web zugänglich sind, bin ich weiterhin dankbar. Zu von Hayek habe ich z. B. auch nur was ganz pixeliges bei Commons gefunden. Immerhin, Ludwig Erhard war einfach :-) --Mangomix Disk. 00:38, 19. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]

Von Hayek hab ich ein signiertes Exemplar, muss ich mal suchen. --AndreasPraefcke (Diskussion) 00:39, 19. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]

Woher kommen die Kürbiskerne?

Klar, ausm Kürbis. Was ich aber meine ist: es werden doch relativ viel Kürbiskernbrötchen bzw. Kürbiskernbrot gegessen. Also auch recht viel Kürbiskerne gebraucht. Woher hat man soviele? Was macht man mit den ganzen Rest vom Kürbis? Es isst doch kaum einer Kürbismarmelade oder sowas? Werden also Kürbisse angebaut, die Kerne genutzt und der Rest weggeschmissen?

--Curtis Newton 20:48, 18. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]

Der Rest kommt als "Fruchtfleisch" in den Joghurt ;-) --79.248.151.28 21:12, 18. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
Und in (billige) Marmeladen. Und die Schalen werden zum Halloween benötigt. Gruß -- Dr.cueppers - Disk. 21:15, 18. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
Die Sorte Steirischer Ölkürbis ist eine spezielle Züchtung, die keine Schalen um die Samen hat für Kürbiskernöl, für Nahrungsergänzungmittel und zu medizinischen Zwecken. Bei diesen Kürbisen werden nur die Kerne verwendet und der Rest kompostiert.--Giftzwerg 88 (Diskussion) 21:22, 18. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
Kann man das nicht an die Schweine verfüttern? --89.246.221.64 21:29, 18. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
Hier wird mit Bezug auf die Angaben der FAO die Kürbis-Produktion der Russischen Förderation für 2009 mit 1,1 ;Mio t beziffert. Hier ist auf S. 9 die Weltproduktion von Kürbissen für 2006 augeschlüsselt: 20.734.000 t. Die Quelle (FAOSTAT, 2007, zit. n. Josef HAMBRUSCH und Erika QUENDLER (Bundesanstalt für Agrarwirtschaft Wien): "Obst- und Gemüsemarkt in Zahlen. Ausgewählte Ergebnisse der Teilanalyse.", 2007) scheint mir belastbar. Zwischen Speisekürbis und Ölkürbis wird allerdings nur später in einer anderen Statistik für Österreich unterschieden. Weil für die Statistik auf S. 9 von der "Weltgemüseproduktion" die Rede ist, würde ich hier aber die Zahlen der Speisekürbis-Produktion interpretieren. --84.191.152.126 21:48, 18. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
Ergänzung: Hier wird auf S. 31 für das Jahr 2009 der Anteil der Ölsaaten an der österreichischen Anbaufläche von Ackerland mit 9% beziffert und bei der Feldfruchtproduktion von Ölsaaten in Österreich erreichte der Ölkürbis nur einen Anteil von 2,4%. Der Steirische Ölkürbis hat damit sicher hinsichtlich seiner Exotik eine Bedeutung (wenn man Österreich und Exotik überhaupt in einen Zusammenhang zu bringen wagt), nicht aber hinsichtlich der Fragestellung. --84.191.152.126 22:15, 18. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
Ergänzung: Hier wird auf PDF-S. 27 behauptet: "Kürbisse mit schalenlosen, aber helleren, Kernen wachsen unter anderem in China, von wo heutzutage der größte Teil der preiswerteren Rohware [von Kürbiskernen] stammt." Die Quelle ist nicht valide, der Hinweis aber sicher nützlich für weitere Recherchen. In der Folge wird die Verarbeitung zur Kürbiskerngewinnung beschrieben: "Die Früchte werden überreif geerntet, denn so können die Bauern die vielen Kerne leichter vom umliegenden Fleisch ablösen. In den meisten Anbaugebieten geschieht das Ernten und Zerkleinern traditionell ganz von Hand. Alternativ können die Kürbisse in einer Art Schredder oder Häcksler mit stumpfen Hakenwalzen vorsichtig zerpflückt werden, wobei jedoch die wertvollen Samen nicht verletzt werden dürfen. [...]" --84.191.152.126 22:26, 18. Aug. 2012 (CEST) p.s.: In der weiter oben angeführten Quelle Hambrusch/Quendler 2007 wird für 2006 die Kürbisproduktion in China mit ca. 6 Mio. t, also nicht ganz einem Drittel der Weltproduktion von ca. 20 Mio. t beziffert. --84.191.152.126 22:36, 18. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
Nachtrag: Hier kommt der Steirische Ölkürbis doch noch einmal ins Spiel. Es wird behauptet: "Für arzneiliche Zwecke wird der weichschalige «Steirische Ölkürbis» verwendet. [...] Die Inhaltsstoffe der Kerne werden hauptsächlich bei Miktionsbeschwerden bei Männern mit einer gutartigen Prostatahyperplasie in den Stadien I und II sowie bei Reizblase angewendet. Aus dieser Kürbisart wird auch das kalt gepresste Öl gewonnen. Das Fruchtfleisch des Steirischen Ölkürbis wird dagegen in den Anbaugebieten zu Viehfutter verwertet. Diese Sorte wird auf rund 8000 ha in Österreich sowie in Slowenien, Kroatien und Ungarn angebaut. Der Export für die pharmazeutische Industrie hat sich in den letzten Jahren erheblich gesteigert." Die Quelle ist nur sehr bedingt valide. --84.191.152.126 22:56, 18. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
Auf jeden Fall kann man festhalten dass die Schalenlosen Kürbise für die Produktion von Kernen und Kürbisöl getrennt gepflanzt, geerntet und verarbeitet werden gegenüber den Kürbisen als Speisekürbis. Aber natürlich kann man auch die Kerne von Speisekürbisen mit der Schale rösten und als Snack verwenden oder sie auspressen zu Öl oder anderen Kürbiskernprodukten oder als Viehfutter. Es ist nur im Verhältnis aufwendiger und damit teurer.--Giftzwerg 88 (Diskussion) 23:06, 18. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
Nachfrage: Beziehst du dich da mit "Schalenlosen Kürbise" auf den Steirischen Ölkürbis oder meist du etwas anderes? --84.191.152.126 23:22, 18. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
Ich meinte den Steirischen Ölkürbis, der keine Schalen um die Kerne hat.--Giftzwerg 88 (Diskussion) 20:13, 19. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
Nachtrag: Hier ein Hinweis (mit einem sehr schönen Foto) auf traditionelle Verwendungsformen in China: "Der Kuerbis ist in der chinesischen Kultur wertvoll, weil er Langlebigkeit symbolisiert und man ihm die Faehigkeit zuspricht, boese Geister abzuwehren." Aber auch Schnitzen und künstlerische Verarbeitung, Kürbiskultur aus Lanzhou kennt man seit irgendwann zwischen 265 bis 557 u.Z., als es die USA und Halloween noch garnicht gab. In die lackierten Schnitzereien wurde Medizin gelegt. --84.191.152.126 23:13, 18. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
Zu Was macht man mit den ganzen Rest vom Kürbis? Es isst doch kaum einer Kürbismarmelade oder sowas? - Man kann alles mögliche aus Kürbis machen, z.B. Kürbiscremesuppe, Kürbislaibchen, Kürbis-Erdäpfelpuffer, mal einfach nur paniert oder auch als Kürbiskuchen (ähnlich wie Karottentorte). Und in der steirischen Landesküche gibt es naheliegenderweise das [Steirische Kürbisgemüse]. Liebe Grüße! --Häferl (Diskussion) 20:21, 19. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
Wenn a) ein knappes Drittel der Kürbisproduktion auch China kommt und b) der Kürbis seit 1500 Jahren schon in der chinesischen Kultur, Küche und Medizin eine Rolle spielt und c) man ein bißchen was über die teilweise extrem schlechte Lage der chinesischen Landbevölkerung weiß stellt sich =>ergo die Frage nach dem Rest nicht wirklich. Ganz oben auf der Liste steht Essen, dann kommt für das, was man nicht selbst essen kann, das Viehfüttern und dann kommt, wenn noch etwas übrig ist, das Kompostieren oder Düngen. Wobei mir natürlich auch klar ist, daß China ein sehr großes und facettenreiches Land ist und es genauso dumm sein kann, verallgemeinernd über "China" zu reden, wie wir manchmal sehr dumm und verallgemeinernd über "Afrika" reden. Auf der anderen Seite halte ich es, obwohl ebenfalls verallgemeinernd, für weniger dumm, bei einer alten Kulturpflanze zu unterstellen, daß überall auf der Welt im Laufe der Jahrtausende herausgefunden wurde, wie man möglichst alles von ihr in irgendeiner Form noch verwerten kann. Wer an Wegwerfen denkt, der hat einerseits das große Glück, in einem Landstrich aufgewachsen zu sein, in dem man sich seit sehr kurzer Zeit, vielleicht sechs, sieben Jahrzehnten, das Wegwerfen leisten zu können glaubt und andererseits das Pech, nicht zu realisieren, daß niemals und nirgendwo in der menschlichen Geschichte das Wegwerfen jenseits einer winzigen Schicht von Privilegierten eine Selbstverständlichkeit war, weil es sich die Menschen in ihrer bescheidenen Existenz oder Armut schlicht nicht leisten konnten, so unbedacht mir ihren Ressourcen umzugehen. Für den größten Teil der Welt und den übergroßen Teil der Menschen (also nicht nur die chinesischen Bauern) gilt das auch bis heute noch. Werte (jenseits von Kriegshandlungen) zu zerstören gehört erst seit etwa 200 Jahren mit der Entwicklung der kapitalistischen Produktionsweise zu "unserer" Kultur. --84.191.136.233 22:07, 19. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]

Hurenkinder bei OpenOffice

Weiß jemand, wie man Absätze in OOo zwingt, keinen Seitenumbruch zu machen? --Marcela 21:54, 18. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]

Rechtsklick auf den betreffenden Absatz -> Absatz ... -> Textfluss. Oder Formatvorlage rechtsklicken -> ändern -> Textfluss --Julia_L (Diskussion) 22:06, 18. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
Vielen Dank! --Marcela 22:08, 18. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]

19. August 2012

Ständige Fehlermeldung

kommt bei mir seit einer Stunde bei jedem (!) Internetzugriff:
Fehler in
http://pfss28.sweetpacks.com/js/sweetimtlb_0.30.2js
Wie kann ich das loswerden?
Gruß -- Dr.cueppers - Disk. 11:44, 19. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
Meldung kommt nicht mehr - da hat wohl schon jemand reagiert. Gruß -- Dr.cueppers - Disk. 12:08, 19. Aug. 2012 (CEST) Meldung wieder da:[Beantworten]
Internet Explorer-Skriptfehler
In dem Skript auf diese Seite ist ein Fehler aufgetreten.
Zeile: 352
Zeichen: 5
Fehler: 'TotalResuls' ist Null oder kein Objekt
Code: 0
URL: http://pfss28.sweetpacks.com/js/sweetimtlb_0.30.2js
Möchten Sie, dass Scripts auf dieser Seite weiterhin ausgeführt werden?
Ja Nein
Gruß -- Dr.cueppers - Disk. 15:25, 19. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]

Du hast wohl versehentlich die "Sweetpacks Internet Explorer Toolbar" installiert. Ob Du die einfach wieder los wirst, weiß ich nicht. Siehe z. B: http://www.gutefrage.net/frage/was-fuer-einprogrmm-ist-dashab-so-ein-laestiges-installiert --FA2010 (Diskussion) 15:28, 19. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]

Offenbar - aber deinstallieren über Systemsteuerung --> Software geht nicht, das steht nicht in der Liste. Gibt es noch eine andere Möglichkeit? (Suchen über die Eingabe-Aufforderung und delete?)
Gruß -- Dr.cueppers - Disk. 15:44, 19. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]

Was für einen Browser nutzt Du? Irgendwo bei "Extras", "Add-ons", "Toolbars" oder so ähnlich würde ihc mal schauen. --FA2010 (Diskussion) 15:51, 19. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]

Das ist nur beim IE (FF und Opera sind auch installiert - derzeit nicht in Benutzung). Aber der Tipp mit Extras, Add-ons usw. war richtig, da konnte ich noch was Süßes deaktivieren. Mal sehen, ob es hilft.
Gruß -- Dr.cueppers - Disk. 16:04, 19. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]

Suche Auflistung von EU-finanzgeförderten Infrastrukturprojekten (in Deutschland)

Mal wieder knackig formuliert. Gibt es eine Art Liste, die mir verraten würde, was aktuell bzw. in naher Zukunft in verschiedenen Regionen Deutschlands (z.B. in meiner Nähe) für die Infrastruktur getan wird (EU-gefördert)? Vielen Dank, --WissensDürster (Diskussion) 12:58, 19. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie hat eine Förderdatenbank, in der du online Förderprogramme suchen kannst: [13] --Snevern 21:44, 19. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]

DB-Online-Tickets

Hallo, liebe Bahnfachleute! Gab es früher nicht mal die Möglichkeit, bei der DB für jemanden anderen ein Online-Ticket zu buchen? Heute wollte ich für meine Tochter buchen und da gab es den Hinweis: "Sie buchen nur für sich und reisen persönlich selbst!" oder so ähnlich. Keine Alternative zum Anklicken. Ich habe mich schon gewundert, dass es nicht mehr die Möglichkeit gab, uneingeloggt mit Kreditkarte zu bezahlen. Ist das auch neu, dass man sich zwangsweise anmelden muss, um zu buchen? Vielen Dank für Eure Hilfe!--87.171.122.131 13:25, 19. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]

„Das Online-Ticket können Sie für sich selbst und auch für andere Personen buchen. Wichtig ist, dass Sie Ihre persönliche, bei der Buchung verwendete Identifizierungskarte - auch wenn diese zwischenzeitlich abgelaufen sein sollte - im Zug mitführen. Buchen Sie für eine andere Person, hat dieser Reisende seine, bei der Buchung angegebene, persönliche Identifizierungskarte vorzuzeigen.“

bahn.de

--87.144.124.27 13:33, 19. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]

Du kannst für jemanden anderes buchen. Als Identifizierungsnachweis gibst Du dann nicht Deine Kreditkarte, sondern den Perso der entsprechenden Person - -- WeWeEsEsEins - talk with me Bewertung 13:38, 19. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]

Das Blöde war nur, dass ich nicht die Stelle gefunden habe, an der steht "Buchen Sie für sich oder für eine andere Person?" Ich fand nur die Feststellung "Sich buchen für sich selbst." Ab wo verzweigt sich das denn? Wo habe ich was verpasst?--87.171.122.131 13:48, 19. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]

Wechselknopf Ist unter « Ihre gewünschte Ticketzustellung ». --Bobo11 (Diskussion) 13:57, 19. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
Siehe Bild. —[ˈjøːˌmaˑ] 13:58, 19. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]

Klasse, herzlichen Dank! Hat jetzt geklappt. Vor allem Dank an jö:ma für das tolle Bild! Und das die Bahn jetzt bei der WP-Auskunft mithilft, vermuten auch nur wenige.--87.171.122.131 14:21, 19. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]

Glutamat-Agonisten - welche Präparate sind in Deutschland zugelassen

Die Dopaminhypothese der Schizophrenie wird seit einiger Zeit durch die Glutamathypothese ergänzt. Es sollen schon seit Anfang 2012 entsprechende Medikamente in Deutschland zugelassen sein.

Wo findet man eine Liste dieser Medikamente / Wirkstoffe nebst Beschreibung? 77.235.178.3 17:07, 19. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]

Ich finde auf die Schnelle nur diesen einen Wirkstoff: en:Glutamate hypothesis of schizophrenia#Possible glutamate based treatment bzw en:LY-404,039. --Rôtkæppchen68 17:21, 19. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]

Die Wirkstoffe sind in den mir vorliegenden Unterlagen nicht mit Handelsnamen, sondern mit Forschungsnamen bezeichnet. Einer heißt beispielsweise MK 908. Ich kann dazu nichts finden, welche Wirkung die Präparate haben. 77.235.178.3 17:36, 19. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]

Zitat gesucht

"Wie herrlich ist es, dass niemand auch nur eine Minute zu warten braucht, um damit zu beginnen, die Welt langsam zu verändern." - angeblich von Anne Frank. Kann das wer bestätigen? --80.108.60.158 17:23, 19. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]

Hier wäre ein Hinweis auf Anne Frank http://aphorismen-archiv.de/index_z.php?id=26933-- Jlorenz1 (Diskussion) 17:29, 19. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
Lese bitte auch die Diskussion hier http://veganismus.ch/foren/read.php?f=5&i=41751&t=41751&v=f --Jlorenz1 (Diskussion) 17:38, 19. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
hier habe ich eine überprüfte Anne Frank Seite [14]. Ist aber leider nicht dabei --80.108.60.158 17:43, 19. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
angeblich ist es ein Tagebucheintrag vom >> (Anne Frank, 26.März 1944) << Hm. --80.108.60.158 17:48, 19. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
Yepp, aber die Quelle ist alles andere als valide. Hier wird der (mit "auch nur" und dem Punkt anstelle eines Ausrufezeichens von der Fragestellung leicht abweichende) Satz "Wie herrlich ist es, daß niemand eine Minute zu warten braucht, um damit zu beginnen, die Welt langsam zu ändern!" in: Anne Frank: Geschichten und Ereignisse aus dem Hinterhaus, Verlag S. Fischer, 1960, S. 79 gefunden. Es gibt aber leider nur die Snippet-Ansicht ohne den gesuchten Text. (Eine sprachlich nochmals abweichende Variante findet sich übrigens auch auf einer Seite der Uni Münster. Hier wird das Zitat in seinem Kontext wiedergegeben und dem 26. März 1944 zugeordnet: „O wären wir nur so weit, wären die Niederlande, später Europa und zum Schluss die ganze Welt endlich zur Besinnung gekommen, dass sie unrecht handeln, wäre die Zeit nur gekommen, in der die Menschen einander gut sind, in dem Bewusstsein, dass sie doch alle gleich sind und alle irdischen Dinge nur vergänglich! Wie herrlich ist es, dass niemand eine Minute zu warten braucht, um damit zu beginnen, die Welt langsam zu verändern!“ --84.191.136.233 17:52, 19. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
na super. Ich hab es in abweichender Form: [15]
Jeder weiß selbst, dass ein gutes Beispiel gute Folgen hat. Sei nun du dieses gute Beispiel, dann wird es nicht mehr so sehr lang dauern und die anderen werden ihm folgen. Immer mehr Menschen werden freundlicher und freigiebiger werden, bis endlich niemand mehr auf die Ärmeren herabsieht. Wie herrlich ist es, dass niemand eine Minute zu warten braucht, um damit zu beginnen, die Welt langsam zu ändern! Wie herrlich, dass jeder, klein oder groß, direkt seinen Teil dazu beitragen, um Gerechtigkeit zu bringen und zu geben! Öffne die Augen, sei selbst zuerst gerecht! Gib selbst, was zu geben ist! Und immer ist etwas zu geben, wenn es auch nur Freundlichkeit ist! Niemand ist je vom Geben arm geworden.
--80.108.60.158 17:56, 19. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
Nachtrag: Hinweis zu den sprachlichen Varianten. Da es Übersetzungen ins Deutsche sowohl von Mirjam Pressler als auch von Anneliese Schütz gibt, wäre in den entsprechenden Ausgaben nachzuprüfen, welche Formulierung die jeweilige Übersetzerin gewählt hat, bevor ein endgültiges Urteil über die "richtige" Formulierung möglich ist. --84.191.136.233 18:06, 19. Aug. 2012 (CEST) p.s. Und am Montag kann man das schon in einer Bibliothek oder einer gutsortierten Buchhandlung nachschlagen, was der wirkliche Kontext ist... (Die Seitenzahl oben und das Datum sind ja gute Anhaltspunkte.) --84.191.136.233 18:08, 19. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
ich konnte es genauer eingrenzen. Im Original "Das Hinterhaus. Tagebuchbriefe 12." Dank vorerst. Vielleicht hat es einer herumliegen. --80.108.60.158 18:15, 19. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]

One-Hit-Wonder im Sommer 1985-1989 gesucht, farbige Sängerin in englisch, "I've so much love to give" mit einer "Arie"-Gesangseinlage zu Anfang

Es gab mal ein One-Hit-Wonder wohl gegen Ende des Zeitraums 1985 - 1989 und zwar im Sommer. Es war eine farbige Sängerin, die in Englisch sang und ganz zu Anfang so eine Art Arie hinunterdüdelte. Gewisse Textpassagen wiederholten sich ewig lange wie z.B. "I've so much love to give, boy". Am Anfang war auch Synthesizer-Gedüdel. Und es war ein Sommerhit und Ohrwurm. Vielleicht könnt Ihr mir helfen. -- Jlorenz1 (Diskussion) 17:26, 19. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]

Es ist mir wieder eingefallen: Es war Joyce Sims - Come Into My Life -- Jlorenz1 (Diskussion) 17:40, 19. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
Wolts grad posten: https://www.youtube.com/watch?v=v_H23dEmO4Y :) —[ˈjøːˌmaˑ] 17:47, 19. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. Jlorenz1 (Diskussion) 17:40, 19. Aug. 2012 (CEST)

Reisehinweise

Das Auswärtige Amt informiert auf seiner Website über die Besonderheiten einer Auslsndsreise (z.B. Besondere nationale Gegebenheiten). Gibt es soetwas auch aus amerikanischer Seite? --80.187.106.190 19:49, 19. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]

Schon der zweite Treffer wenn man "State Department" googelt ist [16]--Antemister (Diskussion) 20:08, 19. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]

Comedians?

Hallo! Ich suche eine Künstlertrio, zwei Männer und eine Frau, die in Ende der 80er/Anfang 90er mehrfach im TV auftragen. Heute würde das Programm sicher Comedy heißen, damals lief es unter Kabarett. Mir ist so, als ob sie entweder eine Sendung (im Dritten?) hatten, oder regelmäßige Gastauftritten. Alter damals Mitte 30 - Mitte 40, Sprache - für einen Berliner klangs nach Mundart, Hessisch o.ä. - hat jemand eine Ahnung, wer das sein könnte. Ich denke immer, die Frau war Maren Kroymann, aber in deren Artikel steht nichts dazu.Oliver S.Y. (Diskussion) 19:55, 19. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]

Sicher mit dem Trio? Für ein Duo hätte ich sofort auf Badesalz getippt; natürlich gab es bei einigen Sketches auch Auftritte von Damen. Grüße 85.180.195.254 20:17, 19. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
Danke, Och Joh hatte ich völlig vergessen, aber nein, die Zusammenstellung 2 Männer eine Frau stimmt. Rollenverteilung erinner ich mich vage, ein Schönling evtl. mit Schnauzer und ein etwas "einfacher" Mensch ala Martin Schneider.Oliver S.Y. (Diskussion) 20:27, 19. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
Hm, Trio, hessisch, Schnauzer? Da hätte ich noch das Vorläufige Frankfurter Fronttheater im Angebot. Grüße 85.180.195.254 20:42, 19. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
Danke, der Schnauzer von Dieter Thomas ist es ^^. Den Rest muß ich mir jetzt zusammensuchen. Denn Mathias Beltz kenn ich eigentlich unabhängig von diesen.Oliver S.Y. (Diskussion) 21:07, 19. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]

Aber wieder einmal interessant: über jede Quatsch-Comedy-Eintagsfliege haben wir einen Artikel, aber über Hendrike von Sydow gibt es keinen. --FA2010 (Diskussion) 21:37, 19. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]

Nebelmaschine ?

Datei:Akw neckarwestheim-nebelmaschine???.JPG
Was ist das?

Hallo, ich würde gerne wissen, um was es sich bei den drei Megafon-artigen Dingern im Kernkraftwerk Neckarwestheim handelt. Meine Vermutung ist, dass es sich um eine Nebelmaschine handelt, wobei mir dann nicht ganz klar ist, warum drei Stück direkt nebeneinander stehen und in nur leicht unterschiedliche Richtungen zeigen. Oder sind das riesige Lautsprecher für einen Super-GAU-Alarm? Nebenbei könnte man das technische Problem beheben, dass das Thumbnail richtig steht, das Bild in voller Auflösung jedoch auf der Seite liegt. Steak 20:33, 19. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]

Eigene Wortschöpfung Anonymous

Ich hab mir ein anti-anonymous Wort ausgedacht: annoynymous. Ist das im englischen ok? Also kommt da auch das was ich im Sinn hatte dabei raus?(also nerven-annoy) Sorgen macht mir das -nymous. Wie könnte man das übersetzen?

Gruß--91.89.69.192 22:03, 19. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]

Lied mit Originalaufnahme von Aleister Crowley als Intro?

Hi, ich hätte hier eine harte Nuss: Ich habe vor (vielen) Jahren einen Song gehört, der gegen Mitte/Ende einen Einspieler eines O-Tons des Magiers und Bürgerschrecks Aleister Crowley hatte. Die Crowley-Aufnahme war, wenn ich mich richtig erinnere, direkt von der Platte "The Beast speaks" oder "The beast 666". Seine Rezitation (glaube eines Gedichts) wurde direkt über den Rhythmus des Lieds gelegt. Leider weiß ich nicht mal mehr, was es für ein Song war, könnte zB Indie oder Techno gewesen sein. Ich habe schon viel im Netz gesucht und bin auf einige Musik gestoßen, bei der er zitiert wird, aber nie im O-Ton. Kann mir jemand einen Tip geben? 188.99.112.219 22:04, 19. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]