„Specially Designated Nationals and Blocked Persons“ – Versionsunterschied

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Die '''Specially Designated Nationals and Blocked Persons''' (kurz '''SDN'''; {{deS|''Besonders benannte Staatsangehörige und gesperrte Personen''}}<ref>[[Europäische Kommission]]: {{CELEX|52021DC0535|''Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat zu Artikel 7 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 2271/96 des Rates („Blocking-Verordnung“)''}}, 3. September 2021.</ref>) ist ein US-[[Embargo]], das neben Sanktionen gegen Terroristen oder Angehörige diktatorischer Regimes auch Delikte wie z.&nbsp;B. [[Drogenhandel]] umfasst. Auf einer Blacklist befinden sich Tausende Unternehmen, Organisationen, Vereine oder Individuen weltweit, die ein Risiko für die nationale Sicherheit sowie die Außen- und Wirtschaftspolitik der USA darstellen könnten und deshalb sanktioniert werden.<ref name="20min">[http://www.20min.ch/schweiz/basel/story/Keine-PCs-fuer-Vereine---wegen-US-Blacklist-17717870 ''Keine PCs für Vereine – wegen US-Blacklist''], [[20 Minuten]], 23. November 2017, abgerufen am 23. November 2017.</ref> Die dazu gehörige Liste nennt sich '''Specially Designated Nationals and Blocked Persons list'''.
Die '''Specially Designated Nationals and Blocked Persons''' (kurz '''SDN'''; {{deS|''Besonders benannte Staatsangehörige und gesperrte Personen''}}<ref>[[Europäische Kommission]]: {{CELEX|52021DC0535|''Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat zu Artikel 7 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 2271/96 des Rates („Blocking-Verordnung“)''}}, 3. September 2021.</ref>) ist ein US-[[Embargo]], das neben Sanktionen gegen für die US-Regierung unliebsame Personen, wie beispielsweise die damalige Chefanklägerin des Internationalen Strafgerichtshofs Fatou Bensouda, die Ermittlungen wegen möglicher Kriegsverbrechen von US-Soldaten und CIA-Mitarbeitern in Afghanistan eingeleitet hatte, auch Terroristen, Angehörige diktatorischer Regimes oder Delikte wie z.&nbsp;B. [[Drogenhandel]] umfasst. Auf einer Blacklist befinden sich Tausende Unternehmen, Organisationen, Vereine oder Individuen weltweit, die ein Risiko für die nationale Sicherheit sowie die Außen- und Wirtschaftspolitik der USA darstellen könnten und deshalb sanktioniert werden.<ref name="20min">[http://www.20min.ch/schweiz/basel/story/Keine-PCs-fuer-Vereine---wegen-US-Blacklist-17717870 ''Keine PCs für Vereine – wegen US-Blacklist''], [[20 Minuten]], 23. November 2017, abgerufen am 23. November 2017.</ref> Die dazu gehörige Liste nennt sich '''Specially Designated Nationals and Blocked Persons list'''.


== Anwendung ==
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== Weblinks ==
== Weblinks ==
* www.treasury.gov: [http://www.treasury.gov/resource-center/sanctions/SDN-List/Pages/default.aspx Specially Designated Nationals List]
* OFAC: [https://sanctionslist.ofac.treas.gov/Home/SdnList Specially Designated Nationals List] Übersicht
** [https://www.treasury.gov/ofac/downloads/sdnlist.pdf Liste] (PDF, etwa 2100 Seiten)
** [https://www.treasury.gov/ofac/downloads/sdnlist.pdf ''Specially Designated Nationals and Blocked Persons List.''] (PDF (13,6 MB), etwa 2100 Seiten), abgerufen am 24. Juni 2024.


== Einzelnachweise ==
== Einzelnachweise ==

Aktuelle Version vom 24. Juni 2024, 13:58 Uhr

Die Specially Designated Nationals and Blocked Persons (kurz SDN; deutsch Besonders benannte Staatsangehörige und gesperrte Personen[1]) ist ein US-Embargo, das neben Sanktionen gegen für die US-Regierung unliebsame Personen, wie beispielsweise die damalige Chefanklägerin des Internationalen Strafgerichtshofs Fatou Bensouda, die Ermittlungen wegen möglicher Kriegsverbrechen von US-Soldaten und CIA-Mitarbeitern in Afghanistan eingeleitet hatte, auch Terroristen, Angehörige diktatorischer Regimes oder Delikte wie z. B. Drogenhandel umfasst. Auf einer Blacklist befinden sich Tausende Unternehmen, Organisationen, Vereine oder Individuen weltweit, die ein Risiko für die nationale Sicherheit sowie die Außen- und Wirtschaftspolitik der USA darstellen könnten und deshalb sanktioniert werden.[2] Die dazu gehörige Liste nennt sich Specially Designated Nationals and Blocked Persons list.

Anwendung

Die SDN muss von US-Bürgern und Nicht-US-Bürgern oder Gesellschaften beachtet werden, die mit Produkten arbeiten, welche „subject to EAR“ (Export Administration Regulations) sind. Besonders beim Export von Gütern aus den USA bzw. beim Re-Export ist die SDN von Bedeutung. Da die Anwendungsgebiete von Sanktion zu Sanktion stark variieren, ist eine generelle Aussage über die Anwendbarkeit nicht möglich.[3]

Die zuständige Behörde ist das Office of Foreign Assets Control.

Einzelnachweise

  1. Europäische Kommission: Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat zu Artikel 7 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 2271/96 des Rates („Blocking-Verordnung“), 3. September 2021.
  2. Keine PCs für Vereine – wegen US-Blacklist, 20 Minuten, 23. November 2017, abgerufen am 23. November 2017.
  3. IDprove: US Embargos, abgefragt am 24. April 2013