„Sachverhalt“ – Versionsunterschied

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Keigauna (Diskussion | Beiträge)
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ROHA: Das will, ich Dir erklären: Die wikipedia besteht zu 50/100 aus wahren Aussasgen, aber zu 50/100 auch aus persönlichen Motiven. Ja, was hast Du gerade noch gefragt, was die Namen von Beiträgern
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Ein '''Sachverhalt''' ist eine Gegebenheit, in der sich Gegenstände eines beliebigen Interesses befinden. Mit den Worten „die Sache verhält sich so: ...“ läßt sich eine Aussage zu einem beliebigen Sachverhalt stets einleiten. Sachverhalte können sich bei Überprüfung als „der Fall“ erweisen („es verhält sich tatsächlich so“), man spricht dann von [[Tatsache]]n. Sie können sich genauso gut als Annahmen (etwa in einem Roman oder einem Experiment), als irrtümliche oder als irreführende oder als sinnlose Aussagen erweisen.
Ein '''Sachverhalt''' ist eine Gegebenheit, in der sich Gegenstände eines beliebigen Interesses befinden. Mit den Worten „die Sache verhält sich so: ...“ läßt sich eine Aussage zu einem beliebigen Sachverhalt stets einleiten. Sachverhalte können sich bei Überprüfung als „der Fall“ erweisen („es verhält sich tatsächlich so“), man spricht dann von [[Tatsache]]n. Sie können sich genauso gut als Annahmen (etwa in einem Roman oder einem Experiment), als irrtümliche oder als irreführende oder als sinnlose Aussagen erweisen.


Eine sinnvolle, aber irreführende Aussage über einen Sachverhalt kann etwa so lauten: Die Sonne ist ein Planet, welcher sich um die Erde bewegt. <!--Oder: Wittgenstein ist ein Philosoph, welcher sich um den Menschen Olaf Simon bewegt und dessen Denken seit etwa einem Jahr in Beschlag nimmt. Diese Aussagen sind Sachverhalte, und die durch die Aussagen beschriebenen ''Dinge'' sind ebenfalls Sachverhalte. (Ein ganz anderer Sachverhalt besteht etwa in folgender Aussage: Der Wikipedia-Benutzer, welcher unter der Bezeichnung ''Seewolf'' auftritt und sich seit kurzem in diese Diskussion eingemischt hat, versteht von derselben gar nichts, sondern verfolgt seine völlig persönlichen Zwecke -- siehe hierzu auch die Erörterungen von Wittgenstein zu den ''Privatsprachen''.) und was hat die Nennung von Benutzernamen und Autoren in einem Artikeltext verloren?-->
Eine sinnvolle, aber irreführende, Aussage über einen Sachverhalt kann etwa so lauten: Die Sonne ist ein Planet, welcher sich um die Erde bewegt. <!--Oder: Wittgenstein ist ein Philosoph, welcher sich um den Menschen Olaf Simon bewegt und dessen Denken seit etwa einem Jahr in Beschlag nimmt. Diese Aussagen sind Sachverhalte, und die durch die Aussagen beschriebenen ''Dinge'' sind ebenfalls Sachverhalte. (Ein ganz anderer Sachverhalt besteht etwa in folgender Aussage: Der Wikipedia-Benutzer, welcher unter der Bezeichnung ''Seewolf'' auftritt und sich seit kurzem in diese Diskussion eingemischt hat, versteht von derselben gar nichts, sondern verfolgt seine völlig persönlichen Zwecke -- siehe hierzu auch die Erörterungen von Wittgenstein zu den ''Privatsprachen''.) und was hat die Nennung von Benutzernamen und Autoren in einem Artikeltext verloren?-->


Gegenstände eines beliebigen Interesses können dabei formal definiert sein: „Die Winkelsumme im Dreieck beträgt 180 Grad“ - das erweist sich bei einer Überprüfung nach den Regeln [[Euklidische Geometrie|euklidischer Geometrie]] als der Fall. Genauso läßt sich der Sachverhalt: „Die deutsche Sprache kennt die Fälle Nominativ, Genitiv, Dativ und Akkusativ“ als Tatsache konventioneller [[Grammatik]] bestätigen. Ein Sachverhalt kann ebenso in einem Ereignis behauptet werden, an dem Personen beteiligt waren: „Ich war mit zwei Freunden Bier trinken“, „Der Täter drang in der Nacht ins Haus ein und stahl Bargeld und Schmuck“ - Sachverhalte, wie sie etwa in einer polizeilichen Ermittlung abgeklärt werden.
Gegenstände eines beliebigen Interesses können dabei formal definiert sein: „Die Winkelsumme im Dreieck beträgt 180 Grad“ - das erweist sich bei einer Überprüfung nach den Regeln [[Euklidische Geometrie|euklidischer Geometrie]] als der Fall. Genauso läßt sich der Sachverhalt: „Die deutsche Sprache kennt die Fälle Nominativ, Genitiv, Dativ und Akkusativ“ als Tatsache konventioneller [[Grammatik]] bestätigen. Ein Sachverhalt kann ebenso in einem Ereignis behauptet werden, an dem Personen beteiligt waren: „Ich war mit zwei Freunden Bier trinken“, „Der Täter drang in der Nacht ins Haus ein und stahl Bargeld und Schmuck“ - Sachverhalte, wie sie etwa in einer polizeilichen Ermittlung abgeklärt werden.

Version vom 1. Oktober 2006, 12:54 Uhr

Ein Sachverhalt ist eine Gegebenheit, in der sich Gegenstände eines beliebigen Interesses befinden. Mit den Worten „die Sache verhält sich so: ...“ läßt sich eine Aussage zu einem beliebigen Sachverhalt stets einleiten. Sachverhalte können sich bei Überprüfung als „der Fall“ erweisen („es verhält sich tatsächlich so“), man spricht dann von Tatsachen. Sie können sich genauso gut als Annahmen (etwa in einem Roman oder einem Experiment), als irrtümliche oder als irreführende oder als sinnlose Aussagen erweisen.

Eine sinnvolle, aber irreführende, Aussage über einen Sachverhalt kann etwa so lauten: Die Sonne ist ein Planet, welcher sich um die Erde bewegt.

Gegenstände eines beliebigen Interesses können dabei formal definiert sein: „Die Winkelsumme im Dreieck beträgt 180 Grad“ - das erweist sich bei einer Überprüfung nach den Regeln euklidischer Geometrie als der Fall. Genauso läßt sich der Sachverhalt: „Die deutsche Sprache kennt die Fälle Nominativ, Genitiv, Dativ und Akkusativ“ als Tatsache konventioneller Grammatik bestätigen. Ein Sachverhalt kann ebenso in einem Ereignis behauptet werden, an dem Personen beteiligt waren: „Ich war mit zwei Freunden Bier trinken“, „Der Täter drang in der Nacht ins Haus ein und stahl Bargeld und Schmuck“ - Sachverhalte, wie sie etwa in einer polizeilichen Ermittlung abgeklärt werden.

Ein sinnvoll formulierter Sachverhalt erlaubt die Frage: „Verhält sich das so oder nicht?“ Die sinnvolle Formulierung setzt im selben Moment voraus, daß diejenigen, die sich ihrer bedienen, eine Vorstellung davon teilen, unter welchen Bedingungen sie den Sachverhalt als gegeben einstufen wollen. In den obigen Beispielen werden die einzelnen Aussagen erst sinnvoll, wenn man „Dreiecke“ nach den Regeln euklidischer Geometrie definieren kann, weiß was eine „Winkelsumme“ oder nach bestehender Grammatik ein „Kasus“ ist.

Die logischen Grenzen sinnvoller Sachverhalte

Die Grenzen sinnvoll formulierter Sachverhalte zeigte Ludwig Wittgenstein 1922 im Tractatus Logico-Philosophicus auf. Sie liegen dort, wo sich die beschriebenen Umstände nicht überprüfen lassen. Damit sind aber nicht Überprüfungen in Form von Naturgesetzen gemeint. Dass der Kölner Dom 37 km hoch ist, formuliert beispielsweise einen „möglichen“ Sachverhalt. Die Formulierung erscheint uns sinnvoll, weil wir jederzeit sagen können „Das ist tatsächlich der Fall" oder "Das ist nicht der Fall“.

  • Alle Umstände, die uns als Tatsachen begegnen, lassen sich mit einer Aussage ausdrücken, die wir mit "ist der Fall" überprüfen können. Diese Aussagen sind daher Sachverhalte, die sich aus Tatsachen zusammensetzen.
  • Weniger eindeutig sind Aussagen zu Kausalität sowie ethische, moralische und ästhetische Bewertungen.
    • Wenn man eine Bedingung für zukünftige Ereignisse formuliert, ist klar, was das Ergebnis sein wird, wenn die Bedingung erfüllt ist. Wir können jederzeit überprüfen, ob die formulierte Regel „immer“ zutrifft. Wenn wir hingegen Begründungen für eingetretene Ereignisse formulieren, ist unklar, ob das Ergebnis nur ein zeitliches Zusammentreffen ist (es geschieht „wenn“ die Ausgangslage gegeben ist) oder aber die Folge (es geschieht "weil" die Ausgangslage gegeben ist). Das kann empirisch nicht überprüft werden.
    • Aussagen wie „Du sollst nicht töten“, oder „Gerade Linien sind schön“ entziehen sich einer Überprüfung, ob sie wahr oder falsch sind, da es keine objektiven Kriterien für sie gibt. Sie sind daher keine Sachverhalte. Ein Sachverhalt ist, um beim obigen Beispiel zu bleiben, dass „Du sollst nicht töten!“ eines der zehn Gebote ist (Dekalog), nicht aber das Gebot selbst.

Rechtswissenschaft

In der Rechtswissenschaft ist ein Sachverhalt die Gesamtheit aller juristisch relevanten Tatsachen. Innerhalb von Verfahrensentscheidungen eines Gerichts (Beschlüssen, Urteilen) oder verbindlichen Äußerungen eines Rechtsanwaltes (Gutachten, Schriftsätze) ist er der selektierte Teil der in einer Akte gesammelten Fakten eines Falles, bei einem erstinstanzlichen Urteil z.B. sein Tatbestand. Er bildet die Grundlage der Beurteilung des Falles und ist von dessen rechtlicher Bewertung auch äußerlich deutlich zu trennen.

Bei der Erarbeitung eines Sachverhalts, etwa anhand von aktenersichtlichen Zeugenaussagen, Polizeiberichten etc. dürfen keine wesentlichen Umstände weggelassen oder hinzugefügt werden. Der Fehler von Jurastudenten, in einer Sachverhaltsdarstellung Aussagen zu machen, die sich nicht aus mitgeteilten Tatsachen ergeben, sondern aus eigener Interpretation, heißt unter Prüfern "Sachverhaltsquetsche".

Die grundlegende Fragestellung zu einem Sachverhalt bezeichnet man als Kardinalfrage. Anhand ihrer ermittelt ein geübter Jurist schnellstmöglich: wer will was von wem woraus?

Siehe auch