„Sachverhalt“ – Versionsunterschied

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Ein sinnvoll formulierter Sachverhalt erlaubt stets die Frage: „Verhält sich das so oder nicht?“ Die sinnvolle Formulierung setzt darum voraus, daß diejenigen, die sich ihrer bedienen, wissen, unter welchen Bedingungen sie den Sachverhalt als gegeben einstufen wollen. In den obigen Beispielen werden die einzelnen Aussagen erst sinnvoll, wenn man „Dreiecke“ nach den Regeln euklidischer Geometrie definieren kann, weiß was eine „Winkelsumme“ oder nach bestehender Grammatik ein „Kasus“ ist.
Ein sinnvoll formulierter Sachverhalt erlaubt stets die Frage: „Verhält sich das so oder nicht?“ Die sinnvolle Formulierung setzt darum voraus, daß diejenigen, die sich ihrer bedienen, wissen, unter welchen Bedingungen sie den Sachverhalt als gegeben einstufen wollen. In den obigen Beispielen werden die einzelnen Aussagen erst sinnvoll, wenn man „Dreiecke“ nach den Regeln euklidischer Geometrie definieren kann, weiß was eine „Winkelsumme“ oder nach bestehender Grammatik ein „Kasus“ ist.

Ein sinnvoll formulierter Sachverhalt erlaubt stets die Frage: Ist der ''Pluto'' ein Planet ? Eine sinnvolle Antwort könnte lauten: Er war es bis vor kurzem. Eine andere sinnvolle Antwort lautet: Der Himmelskörper, welcher von uns "Pluto" genannt wird, verhält sich weiterhin nach den auf ihn wirkenden Naturkräften, welche aus Massenanziehung und Fluchtgeschwindigkeit bestehen. Also besteht der ''Sachverhalt'' hier in folgendem: Der Himmelskörper "Pluto" schert sich nicht darum, was ''ein Mensch als sinnvoll'' erachtet (etwa eine Definition), er verhält sich gerade so, wie ''die Sache'' es erfordert. Der Himmelskörper bewegt sich um die Sonne. Wie immer die Menschen diesen Himmelskörper auch bezeichnen mögen. Das ist ein Sachverhalt. Was die Menschen darüber sagen, sind ''Meinungen'', die manchmal sehr umstritten sein können (so wie im Falle des -- vormaligen -- Planeten "Pluto", dessen neue Klassifizierung als "Klein-Planet" die Amerikaner in Unruhe versetzt -- auch ein Sachverhalt --, weil keiner der sonstigen Planeten von einem Amerikaner entdeckt wurde -- eine Tatsache, und deshalb ein Sachverhalt.) Die einzige Tatsache und der einzige Sachverhalt in Beziehung zum Himmelskörper "Pluto" besteht darin, daß dieser Himmelskörper sich ohne Beeinträchtung durch menschliche Diskussionen weiterhin auf seiner Bahn bewegt.


==Die logischen Grenzen sinnvoller Sachverhalte==
==Die logischen Grenzen sinnvoller Sachverhalte==

Version vom 23. September 2006, 13:34 Uhr

Ein Sachverhalt ist eine Gegebenheit in der sich Gegenstände eines beliebigen Interesses aussagegemäß befinden sollen. Mit den Worten „die Sache verhält sich so: ...“ läßt sich eine Aussage zu einem angeblichen Sachverhalt immer einleiten. Sachverhalte können sich bei Überprüfung als „der Fall“ erweisen („es verhält sich tatsächlich so“), man spricht dann von Tatsachen. Sie können sich genauso gut als Annahmen, irrtümliche oder irreführende Aussagen erweisen.

Gegenstände eines beliebigen Interesses können sehr formal definiert sein: „Die Winkelsumme im Dreieck beträgt 180 Grad“ - das erweist sich bei einer Überprüfung nach den Regeln euklidischer Geometrie als der Fall. Genauso läßt sich der Sachverhalt: „Die deutsche Sprache kennt die Fälle Nominativ, Genitiv, Dativ und Akkusativ“ als Tatsache konventioneller Grammatik bestätigen. Ein Sachverhalt kann ebenso in einem Ereignis behauptet werden, an dem Personen beteiligt waren: „Ich war mit zwei Freunden Bier trinken“, „Der Täter drang in der Nacht ins Haus ein und stahl Bargeld und Schmuck“ - Sachverhalte, wie sie etwa in einer polizeilichen Ermittlung abgeklärt werden.

Ein sinnvoll formulierter Sachverhalt erlaubt stets die Frage: „Verhält sich das so oder nicht?“ Die sinnvolle Formulierung setzt darum voraus, daß diejenigen, die sich ihrer bedienen, wissen, unter welchen Bedingungen sie den Sachverhalt als gegeben einstufen wollen. In den obigen Beispielen werden die einzelnen Aussagen erst sinnvoll, wenn man „Dreiecke“ nach den Regeln euklidischer Geometrie definieren kann, weiß was eine „Winkelsumme“ oder nach bestehender Grammatik ein „Kasus“ ist.

Ein sinnvoll formulierter Sachverhalt erlaubt stets die Frage: Ist der Pluto ein Planet ? Eine sinnvolle Antwort könnte lauten: Er war es bis vor kurzem. Eine andere sinnvolle Antwort lautet: Der Himmelskörper, welcher von uns "Pluto" genannt wird, verhält sich weiterhin nach den auf ihn wirkenden Naturkräften, welche aus Massenanziehung und Fluchtgeschwindigkeit bestehen. Also besteht der Sachverhalt hier in folgendem: Der Himmelskörper "Pluto" schert sich nicht darum, was ein Mensch als sinnvoll erachtet (etwa eine Definition), er verhält sich gerade so, wie die Sache es erfordert. Der Himmelskörper bewegt sich um die Sonne. Wie immer die Menschen diesen Himmelskörper auch bezeichnen mögen. Das ist ein Sachverhalt. Was die Menschen darüber sagen, sind Meinungen, die manchmal sehr umstritten sein können (so wie im Falle des -- vormaligen -- Planeten "Pluto", dessen neue Klassifizierung als "Klein-Planet" die Amerikaner in Unruhe versetzt -- auch ein Sachverhalt --, weil keiner der sonstigen Planeten von einem Amerikaner entdeckt wurde -- eine Tatsache, und deshalb ein Sachverhalt.) Die einzige Tatsache und der einzige Sachverhalt in Beziehung zum Himmelskörper "Pluto" besteht darin, daß dieser Himmelskörper sich ohne Beeinträchtung durch menschliche Diskussionen weiterhin auf seiner Bahn bewegt.

Die logischen Grenzen sinnvoller Sachverhalte

Die Grenzen sinnvoll formulierter Sachverhalte zeigte Ludwig Wittgenstein 1922 im Tractatus Logico-Philosophicus auf. Sie liegen dort, wo sich die beschriebenen Umstände nicht überprüfen lassen. Damit sind aber nicht Überprüfungen in Form von Naturgesetzen gemeint. Dass der Kölner Dom 37 km hoch ist, formuliert beispielsweise einen „möglichen“ Sachverhalt. Die Formulierung erscheint uns sinnvoll, weil wir jederzeit sagen können „Das ist tatsächlich der Fall" oder "Das ist nicht der Fall“.

  • Alle Umstände, die uns als Tatsachen begegnen, lassen sich mit einer Aussage ausdrücken, die wir mit "ist der Fall" überprüfen können. Diese Aussagen sind daher Sachverhalte, die sich aus Tatsachen zusammensetzen.
  • Weniger eindeutig sind Aussagen zu Kausalität sowie ethische, moralische und ästhetische Bewertungen.
    • Wenn man eine Bedingung für zukünftige Ereignisse formuliert, ist klar, was das Ergebnis sein wird, wenn die Bedingung erfüllt ist. Wir können jederzeit überprüfen, ob die formulierte Regel „immer“ zutrifft. Wenn wir hingegen Begründungen für eingetretene Ereignisse formulieren, ist unklar, ob das Ergebnis nur ein zeitliches Zusammentreffen ist (es geschieht „wenn“ die Ausgangslage gegeben ist) oder aber die Folge (es geschieht "weil" die Ausgangslage gegeben ist). Das kann empirisch nicht überprüft werden.
    • Aussagen wie „Du sollst nicht töten“, oder „Gerade Linien sind schön“ entziehen sich einer Überprüfung, ob sie wahr oder falsch sind, da es keine objektiven Kriterien für sie gibt. Sie sind daher keine Sachverhalte. Ein Sachverhalt ist, um beim obigen Beispiel zu bleiben, dass „Du sollst nicht töten!“ eines der zehn Gebote ist (Dekalog), nicht aber das Gebot selbst.

Rechtswissenschaft

In der Rechtswissenschaft ist ein Sachverhalt die Gesamtheit aller juristisch relevanten Tatsachen. Innerhalb von Verfahrensentscheidungen eines Gerichts (Beschlüssen, Urteilen) oder verbindlichen Äußerungen eines Rechtsanwaltes (Gutachten, Schriftsätze) ist er der selektierte Teil der in einer Akte gesammelten Fakten eines Falles, bei einem erstinstanzlichen Urteil z.B. sein Tatbestand. Er bildet die Grundlage der Beurteilung des Falles und ist von dessen rechtlicher Bewertung auch äußerlich deutlich zu trennen.

Bei der Erarbeitung eines Sachverhalts, etwa anhand von aktenersichtlichen Zeugenaussagen, Polizeiberichten etc. dürfen keine wesentlichen Umstände weggelassen oder hinzugefügt werden. Der Fehler von Jurastudenten, in einer Sachverhaltsdarstellung Aussagen zu machen, die sich nicht aus mitgeteilten Tatsachen ergeben, sondern aus eigener Interpretation, heißt unter Prüfern "Sachverhaltsquetsche".

Die grundlegende Fragestellung zu einem Sachverhalt bezeichnet man als Kardinalfrage. Anhand ihrer ermittelt ein geübter Jurist schnellstmöglich: wer will was von wem woraus?

Siehe auch