Requisition

Requisition stammt aus dem Lateinischen, "requirere" bedeutet wörtlich "aufsuchen", "untersuchen", "verlangen". Das Wort kann in unterschiedlichen Zusammenhängen verwendet werden:

Requisition bedeutet im militärischen Sinne die Beschlagnahmung von zivilen Sachgütern für Heereszwecke. Dadurch unterscheidet sie sich von der Kontribution, bei der zivile Geldmittel beschlagnahmt werden. Einzelnde Soldaten, die Gegenstände beschlagnahmen, begehen hingegen Plünderung.

Nach Artikel 52 der Haager Landkriegsordnung von 1899 darf nur der Befehlshaber in einem besetzten Gebiet eine Requisition anordnen, ferner muss bei Requisition in besetzten Gebieten eine Entschädigung erfolgen. Durch das Zusatzprotokoll des Genfer Abkommens über den Opferschutz bei internationalen bewaffneten Konflikten wird die Requisition weiter eingeschränkt: Eine Requisition von Gegenständen ziviler Organsationen (beispielsweise zivile Sanitätsdienste) darf nur erfolgen, wenn sie nicht zum Nachteil von Zivilisten geschieht, wenn sie für die Bedürfnisse anderer Zivilisten benötigt werden und wenn die Requisition nur so lange anhält, wie die Notwendigkeit besteht.

Ferner ist Requisition im Rechtswesen ein veralteter Begriff für eine Nachforschung, eine Untersuchung sowie ein Rechtshilfeersuchen.

Quellen