Rückkauf

Als Rückkauf bezeichnet man die Kündigung einer Lebensversicherung durch den Versicherungsnehmer. Das Rückkaufsrecht steht dem Versicherungsnehmer gemäß dem Versicherungsvertragsgesetz jederzeit zum Ende der laufenden Versicherungsperiode zu. Bei Rückkauf ist der Versicherer verpflichtet, dem Versicherungsnehmer den Rückkaufswert zu zahlen. Übersteigt dieser allerdings die Leistung, die im Todesfall fällig wäre, wird nur die Todesfallleistung ausgezahlt und der übersteigende Betrag für die Bildung einer beitragsfreien Versicherung verwendet.