Nennbetriebsart

Jede elektrische Maschine muss für eine bestimmte Betriebsart ausgelegt sein, die durch den Verwendungszweck der Maschine bestimmt ist. Beispielsweise muss ein Motor, der ständig anläuft und abgebremst wird größer ausgelegt werden, als ein Motor, der mit konstanter Belastung läuft. Ein Motor, der nur im Kurzzeitbetrieb läuft, kann wiederum kleiner ausgelegt werden. Folgende Nennbetriebsarten sind in den einschlägigen Vorschriften (VDE-Vorschrift 0530, ÖVE M10, ..) festgelegt:

S1: Dauerbetrieb

S2: Kurzzeitbetrieb

S3: Aussetzbetrieb ohne Einfluss des Anlaufvorganges

S4: Aussetzbetrieb mit Einfluss des Anlaufvorganges

S5: Aussetzbetrieb mit Einfluss des Anlaufvorganges und der elektrischen Bremsung

S6: Ununterbrochener periodischer Betrieb mit Aussetzbelastung

S7: Ununterbrochener periodischer Betrieb mit Anlauf und Bremsung

S8: Ununterbrochener periodischer Betrieb mit periodischer Drehzahländerung

S9: Ununterbrochener periodischer Betrieb mit nichtperiodischer Last- und Drehzahländerung