„Kooptation“ – Versionsunterschied
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'''Kooptation''' (latein ''cooptatio''), auch '''Kooption''' oder '''Kooptierung''', ist die Ergänzungswahl, Zuwahl, Aufnahme oder Wahl von Mitgliedern durch die übrigen Mitglieder einer [[Gemeinschaft]]. |
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* Hochschullehrer als Angehörige der [[Fakultät]]en bzw. Fachbereiche von [[Universität]]en und [[Fachhochschule]]n |
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* Mitglieder der Logen der [[Freimaurerei|Freimaurer]] (''siehe auch:'' [[Kugelung]]) |
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* Mitglieder des [[Internationales Komitee vom Roten Kreuz|Internationalen Komitees vom Roten Kreuz]] (IKRK) |
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Für einen Staat ist die Kooptation in Form öffentlicher politischer [[Wahl]]en ungeeignet. Hier hätte sie einen [[Demokratie|undemokratischen]] Charakter, da Entscheidungsträger nicht stimmberechtigte Personen vertreten würden. |
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Version vom 5. September 2005, 16:16 Uhr
Kooptation (latein cooptatio), auch Kooption oder Kooptierung, ist die Ergänzungswahl, Zuwahl, Aufnahme oder Wahl von Mitgliedern durch die übrigen Mitglieder einer Gemeinschaft.
Sie ist in politischen, kirchlichen und gesellschaftlichen Verbänden und stark in Unternehmen in Gebrauch.
Mit Kooptierung bezeichnet man die Möglichkeit von Vorständen, sich weitere Mitglieder zuzuwählen. Sie ist sinnvoll, wenn es darum geht, Personen mit besonderer Sachkenntnis oder Vertreter befreundeter Organisationen in die laufende Vorstandsarbeit zu integrieren.
Beispiele für rechtliche Formen der Kooptation:
- Senatoren des Römischen Senats
- Hochschullehrer als Angehörige der Fakultäten bzw. Fachbereiche von Universitäten und Fachhochschulen
- Mitglieder der Logen der Freimaurer (siehe auch: Kugelung)
- Mitglieder des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK)
Für einen Staat ist die Kooptation in Form öffentlicher politischer Wahlen ungeeignet. Hier hätte sie einen undemokratischen Charakter, da Entscheidungsträger nicht stimmberechtigte Personen vertreten würden.