„Konstitutioneller Bischof“ – Versionsunterschied

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Ein '''Konstitutioneller Bischof''' war in [[Frankreich]] zur Zeit der [[Französische Revolution|Revolution]] zwischen [[1791]] und [[1801]] ein [[Bischof]], der aus dem [[Klerus]] stammte, aber einen Treueeid auf die Verfassung ablegte und sich dadurch von der [[Katholische Kirche|Katholischen Kirche]] in Rom loslöste.
Ein '''Konstitutioneller Bischof''' war in [[Frankreich]] zur Zeit der [[Französische Revolution|Revolution]] zwischen [[1791]] und [[1801]] ein [[Bischof]], der aus dem [[Klerus]] stammte, aber einen Treueeid auf die [[Zivilverfassung des Klerus]] (1790) ablegte und sich dadurch von der [[Katholische Kirche|Katholischen Kirche]] in Rom loslöste.


Die konstitutionellen Bischöfe waren meist [[Priester]], die den Ideen des [[Gallikanismus]] und der französischen Revolution nahe standen. Sie wurden von den Mitgliedern des konstitutionellen Klerus gewählt. Die Diözesen der konstitutionellen Bischöfe entsprachen den 1790 errichteten [[Département]]s.
Die konstitutionellen Bischöfe waren meist [[Priester]], die den Ideen des [[Gallikanismus]] und der französischen Revolution nahe standen. Sie wurden von den Mitgliedern des konstitutionellen Klerus gewählt. Die Diözesen der konstitutionellen Bischöfe entsprachen den 1790 errichteten [[Département]]s.

Version vom 10. September 2008, 04:55 Uhr

Ein Konstitutioneller Bischof war in Frankreich zur Zeit der Revolution zwischen 1791 und 1801 ein Bischof, der aus dem Klerus stammte, aber einen Treueeid auf die Zivilverfassung des Klerus (1790) ablegte und sich dadurch von der Katholischen Kirche in Rom loslöste.

Die konstitutionellen Bischöfe waren meist Priester, die den Ideen des Gallikanismus und der französischen Revolution nahe standen. Sie wurden von den Mitgliedern des konstitutionellen Klerus gewählt. Die Diözesen der konstitutionellen Bischöfe entsprachen den 1790 errichteten Départements.

In den Jahren 1797 und 1801 trafen die konstitutionellen Bischöfe zu nationalen Konzilien zusammen, um ihre Unabhängigkeit vom Papst und der römischen Kirche zu betonen. Mit der Unterzeichnung des Konkordats von 1801 durch Napoléon und Kardinal Consalvi als Vertreter Papst Pius VII. wurden die konstitutionellen Bischöfe, wie auch die noch lebenden Bischöfe des alten Regimes zum Amtsverzicht gedrängt. Einige der konstitutionellen Bischöfe wiesen ihre Demission zurück und verwiesen auf die Gültigkeit der Bischofswahl und -weihe. So fügte Henri Grégoire Zeit seines Lebens seinem Namen den Titel konstitutioneller Bischof von Blois hinzu.