Großkredit- und Millionenkreditverordnung

GroMiKV ist die Kurzbezeichnung für die Verordnung über die Erfassung, Bemessung, Gewichtung und Anzeige von Krediten im Bereich der Großkredit- und Millionenkreditvorschriften des Gesetzes über das Kreditwesen. Dabei handelt es sich um eine verbindliche Vorgabe der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) für die Ausgestaltung des Risikomanagements in deutschen Kreditinstituten.

Die GroMiKV ist eine ergänzende Verordnung zum Kreditwesengesetz.

http://www.gesetze-im-internet.de/gromikv/index.html