Geburtsortsprinzip

Ius soli kann frei übersetzt werden mit "Bodenrecht".

Es bedeutet, dass man automatisch Bürger des Landes ist, auf dessen Territorium man geboren wird, oder auch der Ort, an dem man lebt, unabhängig von der Staatsangehörigkeit der Eltern.

Bis zum Ende des 18. Jahrhunderts bzw. auch noch zu Beginn des 19. Jahrhunderts wurde in Deutschland ausschliesslich das ius soli zur Bestimmung der Staatsangehörigkeit heran gezogen. Nach und nach wurde das Bodenrecht jedoch gegen das ius sanguinis, das auch als Abstammungsrecht bekannt ist, abgelöst.

Nahezu unbedeutend wurde das ius soli in Deutschland, als man 1913 das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz schuf, denn dieses regelte die Staatsangehörigkeit fast ausschliesslich nach dem ius sanguinis.