„Funkamateur“ – Versionsunterschied

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== Rechtlicher Rahmen in Deutschland ==
== Rechtlicher Rahmen in Deutschland ==
Das Amateurfunkgesetz von März 1949 wurde zwei Monate vor dem Grundgesetz unter starker Mithilfe der britischen Besatzungsmacht verabschiedet und war bis 1997 national gültig. Die internationalen Regelungen sind bis dato bindend für die Bundesrepublik von 1930 Washingtoner Abkommen.
Das Amateurfunkgesetz von 4. März 1949 wurde zwei Monate vor dem Grundgesetz unter starker Mithilfe der britischen Besatzungsmacht verabschiedet und war bis 1997 national gültig. Die internationalen Regelungen sind bis dato bindend für die Bundesrepublik von 1930 Washingtoner Abkommen.
Das [[Amateurfunkgesetz]] von 1997 definiert:
Das [[Amateurfunkgesetz]] von 1997 definiert:
: ''Funkamateur ''ist'' der Inhaber eines [[Amateurfunkzeugnis]]ses oder einer harmonisierten Amateurfunk-Prüfungsbescheinigung auf Grund der Verfügung 9/1995 des Bundesministeriums für Post und Telekommunikation vom 11. Januar 1995 (Amtsblatt S. 21), der sich mit dem Amateurfunkdienst aus persönlicher Neigung und nicht aus gewerblich-wirtschaftlichem Interesse befasst.''
: ''Funkamateur ''ist'' der Inhaber eines [[Amateurfunkzeugnis]]ses oder einer harmonisierten Amateurfunk-Prüfungsbescheinigung auf Grund der Verfügung 9/1995 des Bundesministeriums für Post und Telekommunikation vom 11. Januar 1995 (Amtsblatt S. 21), der sich mit dem Amateurfunkdienst aus persönlicher Neigung und nicht aus gewerblich-wirtschaftlichem Interesse befasst.''

Version vom 9. November 2006, 14:03 Uhr

Als Funkamateur bezeichnet man eine Person, die sich mit dem Gebiet des Amateurfunks befasst. Über die Möglichkeiten eines Funkamateurs wird ausführlich im Amateurfunk-Artikel berichtet.

Funkamateur Kamal Edirisinghe aus Sri Lanka arbeitet mit einer tragbaren Amateurfunkstelle südlich von Stockholm, Schweden

Neben dem Begriff Funkamateur gibt es noch die Bezeichnung Amateurfunker. Letzteres ist streng genommen die Bezeichnung für einen Hobby-Funker, der außerhalb der Bedingungen des Amateurfunkdienstes eine Funkstelle bedient. Allerdings ist diese Unterscheidung oft nur Fachleuten präsent. Wenn jemand ausschließlich Übertragungen empfängt, nennt man ihn Empfangsamateur (sog. SWLs – Short Wave Listeners).

Rechtlicher Rahmen in Deutschland

Das Amateurfunkgesetz von 4. März 1949 wurde zwei Monate vor dem Grundgesetz unter starker Mithilfe der britischen Besatzungsmacht verabschiedet und war bis 1997 national gültig. Die internationalen Regelungen sind bis dato bindend für die Bundesrepublik von 1930 Washingtoner Abkommen. Das Amateurfunkgesetz von 1997 definiert:

Funkamateur ist der Inhaber eines Amateurfunkzeugnisses oder einer harmonisierten Amateurfunk-Prüfungsbescheinigung auf Grund der Verfügung 9/1995 des Bundesministeriums für Post und Telekommunikation vom 11. Januar 1995 (Amtsblatt S. 21), der sich mit dem Amateurfunkdienst aus persönlicher Neigung und nicht aus gewerblich-wirtschaftlichem Interesse befasst.

Das Hobby eines Funkamateurs ist es, eine Amateurfunkstation zu errichten und zu betreiben. Der Betrieb von Funksendeanlagen ist genehmigungspflichtig. Jeder Funkamateur muss seine Sachkunde (auf den Gebieten Technik, Betriebstechnik und Vorschriften) in einer schriftlichen Prüfung bei der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA) nachweisen und erhält dann ein Amateurfunkzeugnis ausgestellt. Mit dem Amateurfunkzeugnis kann die Zulassung zum Amateurfunkdienst in Form eines Rufzeichens beantragt werden. Durch die Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst, also der Zuteilung seines Rufzeichens, erwirbt der Funkamateur insbesondere das Recht, abweichend vom üblicherweise festgelegten Konformitätsbewertungsverfahren, die Funkgeräte seiner Amateurfunkstelle selbst zu fertigen, sowie im Handel erhältliche Sendeanlagen, die auf Amateurfunkbänder umgebaut wurden, zu betreiben. Der Funkamateur darf mit seiner Amateurfunkstelle nur auf den im Frequenznutzungsplan für den Amateurfunkdienst ausgewiesenen Frequenzen senden. Der Funkamateur hat als Sendebetreiber Beiträge nach dem EMVG und nach dem TKG für die Frequenznutzung zu zahlen. Mit diesem Rufzeichen darf er die dem Amateurfunk zugeteilten Amateurbänder benutzen. Dazu stellt er sich mit einem oder mehreren (eventuell auch selbst gebauten Funkgeräten) seine eigene Amateurfunkstelle zusammen. Durch die bei der Prüfung bewiesene Sachkunde sind Funkamateure die einzigen, die das Recht haben ihre Sender selber zu bauen. Mit ihrer Funkstation pflegen Funkamateure Kontakte zu anderen Funkamateuren in der ganzen Welt. Der Funkamateur darf nur mit anderen Amateurfunkstellen Funkverkehr abwickeln. Er darf Nachrichten, die nicht den Amateurfunkdienst betreffen, (bis auf in Notfällen) für und an Dritte nicht übermitteln.

Tätigkeit in Notfällen

Mrs Bharathi Prasad, VU4RBI, einige Tage vor dem Erdbeben vom 26. Dezember 2004

Funkamateure sind bei ausgefallenen Kommunikationsnetzen oft die einzige Verbindung zur Außenwelt, da sie auch mit einfachsten Mitteln interkontinentale Funkverbindungen aufbauen können. Diesen Funkverkehr nennt man Notfunk.

Prominente Funkamateure

Zu den ersten Funkamateuren zählen unter anderem James Clerk Maxwell, Heinrich Hertz, Alexander Stepanowitsch Popow und Guglielmo Marconi, auch wenn es zu ihrer Zeit den Begriff Funkamateur noch gar nicht gab, waren sie die ersten, die sich aus persönlichen Neigungen und Interesse heraus mit Funktechnik beschäftigten.

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König Juan Carlos I., EA0JC auf einer spanischen 2-Euro-Münze

Könige/Prinzen

  • König Hussein war JY1
  • Mutter des heutigen Königs von Jordanien Muna Hussein ist JY2
  • König Juan Carlos ist EAØJC
  • König Fahd von Saudi Arabien war HZ1AA
  • Prinz Talal von Saudi Arabien ist SU1VN/P
  • Prinz Yousuf Al-Sabah von Kuwait ist 9K2CS
  • Qaboos Bin Said Al-Said, Sultan von Oman ist A41AA
  • König von Thailand Bhumibol Adulyadej ist HS1A
  • ehem. König von Sikkim Palden Thondup Namgyal war AC3PT
  • ehem. Prinz von Persien Mohammad Reza Pahlavi war EP1MP

Politiker

Raumfahrer

Nahezu alle Astronauten sind Funkamateure.

Schauspieler

Musiker

Sonstige bekannte Personen

  • Maximilian Kolbe, Märtyrer, SP3RN
  • Clifford Stoll, Wissenschaftler, Autor (Das Kuckucksei) ist K7TA
  • Kevin Mitnick, Hacker, N6NHG
  • Sako Hasegawa, Gründer der japanischen Firma Yaesu, war JA1MP
  • Anton Habsburg, Enkel (?) des letzten österreichischen Kaisers, OE5AH
  • Roger Mahony, r.k. Kardinal in Los Angeles, W6QYI
  • John Kraus, Radio-Astronom und Antennen-Entwickler, W8JK
  • Joseph H.Taylor jr., Nobelpreisträger Physik 1993 und Entwickler von WSJT, K1JT
  • Heinz Oskar Vetter, deutscher Gewerkschafter, DL6BQ