EBM 2000plus

EBM 2000plus ist die Bezeichnung für den seit 1. April 2005 in Deutschland gültigen Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM), einem Verzeichnis, das die Abrechnung ambulanter Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung regelt.

Der EBM 2000plus hat besondere Bedeutung erlangt, weil die um ihn geführte Diskussion besonders in den Jahren 1998 bis 2005 viele Aspekte der Finanzierung von ambulanten Krankenkassenleistungen in die Öffentlichkeit getragen hat. So ist von Seiten der Ärzte und anderer Leistungserbringer die immer schlechtere Vergütung ihrer Leistungen kritisiert worden, die aus dem Abfall des Punktwertes resultierte. Dieser Punktwert bezeichnet den Geldwert eines EBM-Punktes und war beispielsweise von 1993 bis 1996 um 25% gesunken. Die Kassenärzte fordern deshalb ein Abrechnungssystem, dass ihre Leistungen auf der Basis betriebswirtschaftlicher Berechnungen mit festgelegten (Euro-)Beträgen vergütet. Die Krankenkassen auf der anderen Seite verweisen auf das Problem unvorhersehbarer Kostensteigerungen, wenn Leistungen ohne Mengenbegrenzung mit festgelegten Beträgen vergütet werden.

Geschichte

  • Dezember 1993: Beschluss der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, "… eine neue Gebührenordnung unter Berücksichtigung betriebswirtschaftlicher Erfordernisse der einzelnen Fachgebiete als Ersatz für den EBM zu erarbeiten …".
  • 1. Januar 1996: letzte Reform des vorherigen EBM.
  • Mai 1998: Ablehnung des ersten EBM-Entwurfes ("EBM 2000") durch die Vertreterversammlung der KBV.
  • November 2000: Vorlage des ersten kompletten EBM-Entwurfs mit Punktwerten.
  • Mai 2004: Beschluss des Bewertungsausschusses, den EBM 2000plus zum 1. Januar 2005 in Verbindung mit einer zeitgleich in Kraft tretenden Mengensteuerung (morbiditätsbezogene Regelleistungsvolumina) einzuführen.
  • 1. April 2005: Einführung des EBM 2000plus ohne die Regelleistungsvolumina.

Konzeption

Neben notwendiger Anpassungen an den medizinischen Fortschritt seit der letzten EBM-Reform 1996 haben auch grundsätzlich neue Konzepte im EBM 2000plus Aufnahme gefunden.

  • Viele bisher einzeln bewertete Leistungen sind zu Komplexen und Pauschalen zusammengefasst. Beispiel: der Ordinationskomplex beinhaltet neben dem persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt bereits viele bisher gesondert abzurechnende Leistungen, z. B. die symptombezogene Untersuchung, die Ausstellung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und die Untersuchung der Prostata.
  • Eine Altersgewichtung dieses Ordinationskomplexes soll dem unterschiedlichen Aufwand in Abhängigkeit vom Patientenalter Rechnung tragen. So wird er im Bereich hausärztlicher Versorgung mit 145 (6.-59. Lebensjahr) bis 225 Punkten (ab 60. Lebensjahr) bewertet.
  • Gleiche Leistungen werden je nach Arztgruppenzugehörigkeit teilweise sehr unterschiedlich bewertet. Beispiel: der Ordinationskomplex (ab 60. Lebensjahr) wird im Bereich hausärztliche Versorgung mit 225 Punkten, im fachärztlichen Versorgungsbereich Innere Medizin hingegen mit 230 Punkten bewertet. Wenn dabei noch eine gründliche körperliche Untersuchung durchgeführt und ein Elektrokardiogramm (EKG) angefertigt werden, so können im hausärztlichen Bereich zusätzlich 300 Punkte für den Ganzkörperstatus und 220 Punkte für das EKG abgerechnet werden, insgesamt also 745 Punkte. Im fachärztlichen Bereich bleibt es bei 230 Punkten, da Ganzkörperstatus und EKG im Ordinationskomplex enthalten sind.
  • Bestimmte Leistungen werden exklusiv der haus- oder fachärztlichen Versorgungsebene und innerhalb des fachärztlichen Bereichs den einzelnen Fachgebieten zugeordnet. Beispiel: die Spiegelung der Bronchien (Bronchoskopie) ist im EBM 2000plus nur noch für Fachärzte der Hals-Nasen-Ohrenheilkunde oder Lungenheilkunde (Pneumologie) abrechenbar.

Internetportal der KBV zum EBM 2000plus
Der aktuelle EBM 2000plus (HTML-Version)