23. Zusatzartikel zur Verfassung der Vereinigten Staaten

Das Twenty-third Amendment, der 23. Zusatz zur Verfassung der USA, gewährt dem District of Columbia das Recht, Wahlmänner für die Wahl des Präsidenten und des Vizepräsidenten zu stellen. Der Zusatz wurde vom Kongress am 17. Juni 1960 vorgeschlagen und wurde von den Staaten am 29. März 1961 ratifiziert.

Wortlaut

Abschnitt 1

Englisch

The District constituting the seat of Government of the United States shall appoint in such manner as the Congress may direct:

A number of electors of President and Vice President equal to the whole number of Senators and Representatives in Congress to which the District would be entitled if it were a State, but in no event more than the least populous State; they shall be in addition to those appointed by the States, but they shall be considered, for the purposes of the election of President and Vice President, to be electors appointed by a State; and they shall meet in the District and perform such duties as provided by the twelfth article of amendment.

Deutsch

Der Bezirk welcher den Sitz der Regierung der Vereinigten Staaten aufnimmt soll in einer vom Kongress bestimmten Weise benennen:

Eine solche Anzahl an Wahlmännern des Presidenten und des Vizepräsidenten die der Zahl an Senatoren und Repräsentanten im Kongress entspricht, die der Bezirk entsenden dürfte, wenn er ein Staat wäre, aber in keinem Fall mehr als der bevölkerungsärmste Staat; diese sollen die von den Staaten benannten Wahlmänner ergänzen, für die Wahl des Präsidenten und des Vizepräsidenten sollen sie wie von einem Staat benannte Wahlmänner angesehen werden; und sie sollen sich im Bezirk treffen und jene Aufgaben erfüllen, die vom zwölften Zusatz zur Verfassung vorgegeben sind.

Abschnitt 2

Englisch

The Congress shall have power to enforce this article by appropriate legislation.

Deutsch

Der Kongress soll das Recht haben diesen Artikel durch angemessene Gesetzgebung durchzusetzen.


Wahlrechte des District of Columbia

Der District of Columbia war ursprünglich als Regierungssitz vorgesehen, nicht als Wohnort. Trotzdem hatte der District 1960 mehr Einwohner als dreizehn der 50 Staaten. Der District hatte jedoch nicht das Recht, Wahlmänner zur Wahl des Präsidenten zu ernennen; dieses Problem wurde durch diesen Verfassungszusatz bereinigt. Der District of Columbia darf nun, in der vom Kongress bestimmten Weise, so viele Wahlmänner benennen, als ein Staat der gleichen Einwohnerzahl benennen dürfte (die Anzahl der Wahlmänner eines Staates entspricht der von ihm entsandten Senatoren und Repräsentanten). Der District of Columbia darf jedoch in keinem Fall mehr Wahlmänner stellen als der bevölkerungsärmste Staat. Da Wyoming, der mit 500.000 Einwohnern bevölkerungsärmste Staat der Vereinigten Staaten gemäß der Volkszählung 2000, nur drei Wahlmänner stellt, ist auch der District of Columbia derzeit auf die Benennung von maximal drei Wahlmännern beschränkt. In letzter Zeit spielt diese Regel aber keine Rolle mehr, da der District aufgrund seiner Einwohnerzahl ohnehin nur drei Wahlmänner stellen dürfte.

Der Zusatz zur Verfassung macht aus dem District of Columbia keinen Staat und gewährt im keine Repräsentierung im Kongress. 1978 schlug der Kongress einen Verfassungszusatz vor, der dem District erlaubt hätte, Wahlmänner, Repräsentanten und Senatoren wie ein Staat zu stellen. Dieser Zusatz verfiel jedoch 1985 nachdem er nicht von der erforderlichen dreiviertel-Mehrheit der Staaten ratifiziert worden war.


Vorlage:Zusätze zur Verfassung der USA