Vorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz

Die Vorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz (VSG) sind die Unfallverhütungsvorschriften der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft. Die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft ist Teil der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG). Die VSGen werden nach § 15 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch von der Vertreterversammlung der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft als autonomes Recht beschlossen und bedürfen der Genehmigung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS). Sie sind rechtsverbindlich für alle Versicherten der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft.

Aktuelle Vorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz

Zurzeit gibt es 22 Unfallverhütungsvorschriften der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft.

VSGBezeichnung
VSG 1.1Allgemeine Vorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz
VSG 1.2Sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung
VSG 1.3Erste Hilfe
VSG 1.4Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
VSG 1.5Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung
VSG 2.1Arbeitsstätten, bauliche Anlagen und Einrichtungen
VSG 2.2Lagerstätten
VSG 2.3Leitern und Tritte
VSG 2.4Gärräume
VSG 2.5Weinberganlagen
VSG 2.6Gewächshäuser
UVV 2.7Bauarbeiten
VSG 2.8Güllelagerung, Gruben, Kanäle und Brunnen
VSG 3.1Technische Arbeitsmittel
VSG 4.1Tierhaltung
VSG 4.2Gartenbau, Obstbau und Parkanlagen
VSG 4.3Forsten
VSG 4.4Jagd
VSG 4.5Gefahrstoffe
VSG 4.6Werkstätten und Reparaturarbeiten
UVV 4.6Gräbereien und Steinbrüche
VSG 4.7Friedhöfe und Krematorien