Kanzler (Diplomatischer Dienst)

Ein Kanzler im diplomatischen Dienst leitet die Verwaltung einer Auslandsvertretung.

Amtsbezeichnung in Deutschland

In Deutschland ist in den Besoldungsgruppen A 11 bis A 13 für Beamte im gehobenen auswärtigen Dienst die Amtsbezeichnung „Kanzler“ mit A 11 und „Kanzler erster Klasse“ mit A 12 und A 13 verbunden, sofern der Beamte mit der Leitung der Verwaltung beauftragt sind.

Spanien

Auch in Spanien gibt es einen Kanzler (Canciller) als Leiter von Auslandsvertretungen. In anderen spanischsprachigen Ländern ist der canciller der Außenminister.

Siehe auch