Inwärtseigen

Inwärtseigen (mhd. eigen = Besitz)[1] ist eine bestimmte Form des Grundeigentums in Zusammenhang mit Leibeigenschaft und Lehnswesen.

Als Inwärtseigen wurde im heimisch-deutschen Recht des Mittelalters das Grundeigentum der Ministerialen bezeichnet, das nur innerhalb (inwärts) einer örtlichen Abgrenzung galt[2] und an andere Untertanen desselben Grundherren weiter veräußert werden durfte.[3] Ein Beispiel sind die Stephanischen Eigen des Hochstifts Passau.[4]

Inwärtseigen kann auch als beschränkt dingliches Recht betrachtet werden, obwohl die Einschränkungen hier nur räumlich verstanden werden und nicht sachlich, wie etwa bei den klassischen römischen Servituten.

Einzelnachweise

  1. duden.de
  2. Zusammenfassung dogmatischer Beispiele zur Privatrechtsgeschichte
  3. DORIS - Digitales Oberösterreichisches Raum-Informations-System, Glossar
  4. Martin Hofbauer: Ausbildung und Struktur der Herrschafts- und Besitzverhältnisse des Hochstifts Passau im 13. und 14. Jahrhundert (in geographischer, wirtschaftlicher und sozialer Hinsicht), dargestellt an den Passauer Urbaren Univ.-Diss., Hamburg 2005