Feiertage in Luxemburg

Feiertage in Luxemburg sind im Arbeitsgesetz Art. 232 Abs. 2[1] festgelegt.

Gesetzliche Feiertage

Die elf gesetzlichen Feiertage in Luxemburg gelten landesweit einheitlich. Wie in den meisten europäischen Staaten werden die kirchlichen Feiertage Ostersonntag und Pfingstsonntag nicht als gesetzliche Feiertage geführt, da sie zwangsläufig auf einen Sonntag fallen.

FeiertagDatum
Neujahr1. Januar
OstermontagMontag nach Ostern
Tag der Arbeit1. Mai
Europatag9. Mai
Christi Himmelfahrt39 Tage nach Ostern
Pfingstmontag50 Tage nach Ostern
Nationalfeiertag23. Juni
Mariä Himmelfahrt15. August
Allerheiligen1. November
1. Weihnachtsfeiertag25. Dezember
2. Weihnachtsfeiertag (Stephanstag)26. Dezember

Fällt ein gesetzlicher Feiertag auf ein Wochenende, erhalten die Arbeitnehmer hierfür einen zusätzlichen Urlaubstag.

Weitere Feiertage

  • Pfingstdienstag (51 Tage nach Ostern) ist ein regionaler Feiertag in Echternach und landesweit schulfrei (fällt jedoch in der Regel ohnehin in die Pfingstferien).
  • Karfreitag ist ein Bankfeiertag, aber kein gesetzlicher Feiertag.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Code du Travail (Memento des Originals vom 26. Januar 2019 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/data.legilux.public.lu (PDF; 1,5 MB) - Arbeitsrecht