Dieses Werk wurde von seinem Urheber Armin Schönewolf als gemeinfrei veröffentlicht. Dies gilt weltweit. In manchen Staaten könnte dies rechtlich nicht möglich sein. Sofern dies der Fall ist: Armin Schönewolf gewährt jedem das bedingungslose Recht, dieses Werk für jedweden Zweck zu nutzen, es sei denn, Bedingungen sind gesetzlich erforderlich.
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Die fotografische Wiedergabe dieser geschützten Arbeit fällt unter den Artikel § 59 des deutschen Urheberrechtsgesetzes, nach dem es „zulässig ist, Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden, mit Mitteln der Malerei oder Graphik, durch Lichtbild oder durch Film zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben. Bei Bauwerken erstrecken sich diese Befugnisse nur auf die äußere Ansicht.“
Wie bei allen anderen „Schranken des Urheberrechts durch gesetzlich erlaubte Nutzungen“ sind nach § 62 des deutschen Urheberrechtsgesetzes (UrhG) keine Änderungen am eigentlichen Werk zulässig.
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2006-04-06 18:49 Armin Schönewolf 1600×1200× (455925 bytes) Grabanlage von Rune Mields, Grab auf einem öffentlichem Friedhof in Kassel von Armin Schönewolf selbst fotografiert am 6.4.2006
Kurzbeschreibungen
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In dieser Datei abgebildete Objekte
Motiv
Urheberrechtsstatus
in die Gemeinfreiheit entlassen durch den Rechteinhaber
Lizenz
in die Gemeinfreiheit entlassen durch den Rechteinhaber
Datum der Gründung, Erstellung, Entstehung, Erbauung
6. April 2006
aufgenommen mit
Canon Digital IXUS 30
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