„Lohnsteuer“ – Versionsunterschied
[ungesichtete Version] | [gesichtete Version] |
Inhalt gelöscht Inhalt hinzugefügt
Keine Bearbeitungszusammenfassung Markierungen: Mobile Bearbeitung Mobile Web-Bearbeitung | K Änderungen von 2A01:598:9903:BDD:1:2:C4F6:B01B (Diskussion) auf die letzte Version von Q-bit array zurückgesetzt Markierung: Zurücksetzung | ||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
Die '''Lohnsteuer''' (Abkürzung: '''LSt''') ist eine Vorauszahlung auf die [[Einkommensteuer]]. | Die '''Lohnsteuer''' (Abkürzung: '''LSt''') ist eine Vorauszahlung auf die [[Einkommensteuer]]. | ||
Sie wird als | Sie wird als [[Quellensteuer]] auf [[Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit]] erhoben. Der [[Arbeitgeber]] behält sie von [[Arbeitsentgelt|Lohn und Gehalt]] des [[Arbeitnehmer]]s ein und führt sie an das [[Finanzamt]] ab. Gibt der Arbeitnehmer nach Ablauf des Kalenderjahres eine [[Einkommensteuererklärung]] ab, wird die Lohnsteuer auf seine endgültige Einkommensteuerschuld angerechnet. | ||
Zu den spezifischen nationalen Regelungen siehe: | Zu den spezifischen nationalen Regelungen siehe: |
Version vom 13. Februar 2020, 09:43 Uhr
Die Lohnsteuer (Abkürzung: LSt) ist eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer.
Sie wird als Quellensteuer auf Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben. Der Arbeitgeber behält sie von Lohn und Gehalt des Arbeitnehmers ein und führt sie an das Finanzamt ab. Gibt der Arbeitnehmer nach Ablauf des Kalenderjahres eine Einkommensteuererklärung ab, wird die Lohnsteuer auf seine endgültige Einkommensteuerschuld angerechnet.
Zu den spezifischen nationalen Regelungen siehe:
- Lohnsteuer (Deutschland)
- Lohnsteuer (Österreich)
- Quellensteuer (Schweiz) (keine generelle Lohnsteuer)