Volkskammerwahl 1963

Wahlbeteiligung 99,25 %
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99,95 %
0,05 %
Sitze in der Volkskammer nach der Wahl 1963

Die Volkskammerwahl 1963 war die Wahl zur 4. Volkskammer der DDR und fand am 20. Oktober 1963[1] statt. Sie war eine Scheinwahl. Es konnte lediglich über die Einheitsliste der Nationalen Front abgestimmt werden. Die Wahl hatte auf die Stärke der Fraktionen keinen Einfluss. Deren Größe wurde im Voraus festgelegt. Das Wahlrecht der DDR erlaubte auf dem Papier die öffentliche Kontrolle der Wahlauszählung. In der Praxis fand dies aus Angst vor Repressionen nicht statt.

Aufgrund des Viermächte-Status der Stadt Berlin wurden die 66 Abgeordneten von Ost-Berlin indirekt durch den Magistrat von Ost-Berlin bestimmt.

Wahlergebnis

Die Wahlbeteiligung lag nach offiziellen Angaben bei 99,25 %. Dem Wahlvorschlag der Nationalen Front stimmten 99,95 % zu, 0,05 % der Stimmen waren ungültig.

Partei/GruppeAkronymSitze
Sozialistische Einheitspartei DeutschlandsSED127
Freier Deutscher GewerkschaftsbundFDGB68
Christlich-Demokratische Union DeutschlandsCDU52
Liberal-Demokratische Partei DeutschlandsLDPD52
Demokratische Bauernpartei DeutschlandsDBD52
National-Demokratische Partei DeutschlandsNDPD52
Freie Deutsche JugendFDJ40
Demokratischer Frauenbund DeutschlandsDFD35
KulturbundKB22

Siehe auch

Literatur

  • Gerhard A. Ritter, Meredith Niehuss: Wahlen in Deutschland 1946–1991, ISBN 3-406-35207-3, S. 189.

Einzelnachweise

  1. wahlrecht.de - Wahlsystem der DDR-Volkskammerwahlen, abgerufen am 6. Juni 2015.