Zulassungsnummer (Lebensmittel)

Die Zulassungsnummer ist auf der Verpackung eines Lebensmittels anzubringen, wenn der Lebensmittelbetrieb für Produkte tierischer Herkunft und die Art ihrer Vermarktung eine Zulassung braucht. Die Zulassungsnummer ist Teil des EU-weit gültigen Genusstauglichkeits- und Identitätskennzeichens. In der Schweiz wird die äquivalente Kontrollnummer Bewilligungsnummer genannt.

Die Zulassungsnummer (je nach Lebensmittel auch Milchnummer, Fleischnummer oder einfach nur Betriebsnummer genannt) besteht aus einer Zahlen- (Österreich) oder Zahlen-Buchstaben-Kombination (Deutschland), die jedem Betrieb zugeordnet ist, der mit tierischen Lebensmitteln wie z. B. Milch, Fleisch, Fisch und Eier oder tierischen Produkten (z. B. Tierfutter) handelt, sie verarbeitet transportiert oder umpackt (z. B. Molkereien, Schlachthöfe). Diese eindeutige Nummer ist auf jedem Milch-, Fleisch- und Fischprodukt zu finden und soll Konsumenten und Verbraucherschutzbehörden zur Herkunftsfeststellung dienen. Das Kennzeichen gibt Auskunft über den hygienisch Verantwortlichen, nicht aber über die Herkunft oder den Ursprung des Erzeugnisses, da nur der Standort/Betrieb des (letzten) Verarbeitungs- oder Verpackungsschrittes festgehalten ist.

Beispiel (Deutschland):
Genusstauglichkeits- und Identitätskennzeichen: DE BY 110 EG
Zulassungsnummer: BY 110

Genusstauglichkeitskennzeichen auf einer Milchpackung

Vor der Zulassungsnummer steht stets das Landeskürzel, z. B. DE (früher: D) für Deutschland oder AT (früher: A) für Österreich. Die abschließenden Zeichen sind stets die landestypische Abkürzung des Begriffs der Europäische (Wirtschafts-)Gemeinschaft, z. B. EG (früher: EWG, bzw. in anderen EU-Sprachen: CE, EC, EB, EF, EK, EO, ES, EÜ, EY oder WE), weshalb die Veterinärnummer auch als EWG-Nummer bezeichnet wird.

Die Zulassungsnummer selbst besteht bei Molkereiprodukten aus einem Kürzel (Deutschland) oder einer Zahl (Österreich) für das Bundesland und einer Zahl für den jeweiligen Betrieb. So steht BY 110 für die Milchwerke Berchtesgadener Land Chiemgau e. G. in Piding. In Bayern gibt es zudem die Besonderheit, dass sich aufgrund der ersten Stelle der Betriebsnummer der Regierungsbezirk ermitteln lässt. Dabei entspricht die Systematik derjenigen, die auch bei den Kreiskennziffern verwendet wird (z. B. 4=Oberfranken).

Bei Fleischerzeugnissen wird statt des Bundeslandkürzels ein Kürzel für die Art des fleischverarbeitenden Betriebs angegeben, z. B. steht EV für Verarbeitungsbetrieb.

Anhand von Zulassungsnummern können auch diverse Eigenmarken von Discountern den jeweiligen Markenherstellern zugeordnet werden.

In Deutschland lässt sich über das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) anhand der Nummer über eine interaktive Betriebslisten-Datenbank der verarbeitende Betrieb ermitteln.[1] In Österreich veröffentlicht das Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend stets aktuelle Listen der zugelassenen Betriebe als [.pdf]-Datei.[2] In der Schweiz ermöglicht das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) eine Abfrage der Bewilligungsnummern.[3]

Länderkürzel

Kürzel ab 2003Kürzel bis 2002EU-Land⁠1
ATAÖsterreich
BEBBelgien
BGBulgarien
CYZypern
CZTschechische Republik
DEDDeutschland
DKDKDänemark
EEEstland
ELELGriechenland
ESESpanien
FIFINFinnland
FRFFrankreich
HUUngarn
IRIRLIrland
ITIItalien
LTLitauen
LULLuxemburg
LVLettland
MTMalta
NLNLNiederlande
PLPolen
PTPPortugal
RORumänien
SESSchweden
SISlowenien
SKSlowakei
UKUKVereinigtes Königreich
1 
Die Namen der Mitgliedsstaaten der europäischen Union sollen in allen Amtssprachen einheitlich abgekürzt werden. Dabei ist, außer für Griechenland (EL) und das Vereinigte Königreich (UK), der zweistellige ISO-Code zu verwenden. Bei Tabellen ist die alphabetische Reihenfolge der Länderkürzel bestimmend und hier die deutsche Kurzform des jeweiligen EU-Landes angegeben.[4]

Bundeslandkürzel (Molkereibetriebe)

DeutschlandKürzel
BrandenburgBB
BerlinBE
Baden-WürttembergBW
BayernBY
Bremen1HB
HessenHE
HamburgHH
Mecklenburg-VorpommernMV
NiedersachsenNI
Nordrhein-WestfalenNW
Rheinland-PfalzRP
Schleswig-HolsteinSH
SaarlandSL
SachsenSN
Sachsen-AnhaltST
ThüringenTH
ÖsterreichKürzel ab 2010Kürzel bis 2009
Burgenland1B
Kärnten2K
Niederösterreich3N
Oberösterreich4O
Salzburg5S
Steiermark6ST
Tirol7T
Vorarlberg8V
Wien9W
1 
Für Bremen gibt es im Milchbereich kein Kürzel, da hier mittlerweile keine Molkerei mehr ansässig ist.

Betriebsartenkürzel (fleischverarbeitende Betriebe)

  • EFx Fischereierzeugnis- und Muschelbetriebe
  • EHK Hackfleisch- u. Zubereitungsbetriebe
  • EK Kühl- oder Gefrierhäuser
  • EMR, EMV Fischereierzeugnis- und Muschelbetriebe
  • EP Eiproduktbetriebe
  • ES Schlachtbetriebe
  • ESG Geflügelschlachtbetriebe
  • ESK, EZK Hauskaninchenbetriebe
  • EUZ Umpackbetriebe
  • EV Verarbeitungsbetriebe
  • EVG, GV, G, GS Gelatinebetriebe
  • EW Wildbearbeitungsbetriebe
  • EZ Zerlegungsbetriebe
  • EZG Geflügelfleischzerlegungsbetriebe

Österreichisches Identitätskennzeichen

In Österreich müssen Schlacht-, Zerlege-, Verarbeitungsbetriebe und andere Unternehmen, die Lebensmittel tierischen Ursprungs herstellen und bearbeiten, ihre Zulassung beim Landeshauptmann beantragen. Im Zuge der EU-weiten Harmonisierung durch die EWG-Verordnung 853/2004 wurden vor dem 1. Januar 2006 zugelassene Veterinärkontrollnummern (runder Genusstauglichkeitsstempel) gegenstandslos und durch das neue, ovale Genusstauglichkeits- und Identitätskennzeichen abgelöst. Verpackungen mit alten Nummern durften noch bis 31. Dezember 2012 aufgebraucht werden.

Schweizer Bewilligungsnummer

In der Schweiz müssen Betriebe, die Lebensmittel tierischer Herkunft herstellen, verarbeiten, behandeln, lagern oder vertreiben, eine Bewilligungsnummer haben (Art. 13 der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung). Die Anforderungen dafür sind äquivalent zur Regelung in der Europäischen Union. Die Bewilligungsnummer besteht nur aus Ziffern, für Milchprodukte aus vier Ziffern. Verantwortlich für die Bewilligungsnummern ist das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen, vergeben werden sie von den kantonalen Vollzugsbehörden.

Das Identitätskennzeichen des Betriebs (äquivalent zum Genusstauglichkeitskennzeichen in der Europäischen Union) besteht aus den Buchstaben „CH“ und der Bewilligungsnummer in einer Ellipse.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. http://apps2.bvl.bund.de/bltu/app/process/bvl-btl_p_veroeffentlichung?execution=e2s1
  2. http://www.statistik.at/ovis/pdf/
  3. Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV): Listen bewilligter Betriebe - Lebensmittel (Memento vom 6. März 2016 im Internet Archive)
  4. http://publications.europa.eu/code/de/de-370102.htm