„Tunnelbegegnungsverbot“ – Versionsunterschied

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Als '''Tunnelbegegnungsverbot''' (Abk. ''TBV'') wird im [[Bahnbetrieb]] in Deutschland das Verbot der Begegnung bestimmter Züge in [[Eisenbahntunnel]]n auf mehreren mit wenigstens 250 km/h befahrenen [[Hochgeschwindigkeitsstrecke]]n bezeichnet. Betroffen sind insbesondere Begegnungen von [[Güterzug|Güterzügen]] mit sehr schnellen [[Personenzug|Personenzügen]]. Es kann rein dispositiv (fahrplanmäßig), durch ein technisches System oder eine technische Sicherung mit [[Signaltechnische Sicherheit|signaltechnischer Sicherheit]] sichergestellt werden. Während bei in den 1990er Jahren in Betrieb genommenen Strecken grundsätzlich ein dispositiver Ausschluss reicht, wird bei neueren Strecken ein besonders sicheres technisches Überwachungssystem gefordert.
Als '''Tunnelbegegnungsverbot''' (Abkürzung ''TBV'') wird im [[Bahnbetrieb]] in Deutschland das Verbot der Begegnung bestimmter Züge in [[Eisenbahntunnel]]n auf mehreren mit wenigstens 250 km/h befahrenen [[Hochgeschwindigkeitsstrecke]]n bezeichnet. Betroffen sind insbesondere Begegnungen von [[Güterzug|Güterzügen]] mit sehr schnellen [[Personenzug|Personenzügen]]. Es kann rein dispositiv (fahrplanmäßig), durch ein technisches System oder eine technische Sicherung mit [[Signaltechnische Sicherheit|signaltechnischer Sicherheit]] sichergestellt werden. Während bei in den 1990er Jahren in Betrieb genommenen Strecken grundsätzlich ein dispositiver Ausschluss reicht, wird bei neueren Strecken ein besonders sicheres technisches Überwachungssystem gefordert.


In Deutschland gilt ein Tunnelbegegnungsverbot auf den im Mischverkehr von Personen- und Güterzügen befahrenen [[Schnellfahrstrecke]]n [[Schnellfahrstrecke Nürnberg–Erfurt|Ebensfeld–Erfurt]], [[Schnellfahrstrecke Nürnberg–Ingolstadt|Nürnberg–Ingolstadt]], [[Schnellfahrstrecke Mannheim–Stuttgart|Mannheim–Stuttgart]] und [[Schnellfahrstrecke Hannover–Würzburg|Hannover–Würzburg]].<ref name="bt-19-24864">{{Literatur | Herausgeber= [[Deutscher Bundestag]] | Titel=Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Matthias Gastel, Stefan Gelbhaar, Oliver Krischer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/23845 – Zustand der Schnellfahrstrecken für den Deutschlandtakt und Stand der Leit- und Sicherungstechnik | Band=19 | Nummer= 24864 | Ort=Berlin | Datum=2020-12-03 | Seiten= 2, 6 | ISSN= 0722-8333 | Online= {{BT-Drs|19|24864}} }}</ref> Strecken ohne Tunnel (z.&nbsp;B. [[Schnellfahrstrecke Hannover–Berlin|Oebisfelde–Berlin]]) sowie die aus technischen Gründen nur vom Personenverkehr befahrene [[Schnellfahrstrecke Köln–Rhein/Main]] sind vom Tunnelbegegnungsverbot nicht betroffen.
In Deutschland gilt ein Tunnelbegegnungsverbot auf den im Mischverkehr von Personen- und Güterzügen befahrenen [[Schnellfahrstrecke]]n [[Schnellfahrstrecke Nürnberg–Erfurt|Ebensfeld–Erfurt]], [[Schnellfahrstrecke Nürnberg–Ingolstadt|Nürnberg–Ingolstadt]], [[Schnellfahrstrecke Mannheim–Stuttgart|Mannheim–Stuttgart]] und [[Schnellfahrstrecke Hannover–Würzburg|Hannover–Würzburg]].<ref name="bt-19-24864">{{Literatur | Herausgeber=[[Deutscher Bundestag]] | Titel=Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Matthias Gastel, Stefan Gelbhaar, Oliver Krischer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/23845 – Zustand der Schnellfahrstrecken für den Deutschlandtakt und Stand der Leit- und Sicherungstechnik | Band=19 | Nummer=24864 | Ort=Berlin | Datum=2020-12-03 | Seiten=2, 6 | ISSN=0722-8333 | Kommentar={{BT-Drs|19|24864}}}}</ref> Strecken ohne Tunnel (z.&nbsp;B. [[Schnellfahrstrecke Hannover–Berlin|Oebisfelde–Berlin]]) sowie die aus technischen Gründen nur vom Personenverkehr befahrene [[Schnellfahrstrecke Köln–Rhein/Main]] sind vom Tunnelbegegnungsverbot nicht betroffen.


== Anforderungen und Umsetzung ==
== Anforderungen und Umsetzung ==
Als kritisch für Begegnungen von Personen- und Güterzügen in Tunneln hatten sich Ende 1980er Jahre Behälter des [[Kombinierter Ladungsverkehr|Kombinierten Ladungsverkehrs]] erwiesen, die eine Reduktion der Druckbelastung bei Zugbegegnungen mit Personenzügen und damit eine Geschwindigkeitsreduktion des ICE erforderlich machte.<ref name="bundesbahn-1989-981">{{Literatur | Autor=Ronald Hartkopf | Titel=Probleme des Mischverkehrs auf Neubaustrecken | Sammelwerk=[[Die Bundesbahn]] | ISSN=0007-5876 | Nummer=11 | Datum=1989-11 | Seiten= 981–984}}</ref>
Als kritisch für Begegnungen von Personen- und Güterzügen in Tunneln hatten sich Ende 1980er Jahre Behälter des [[Kombinierter Ladungsverkehr|Kombinierten Ladungsverkehrs]] erwiesen, die eine Reduktion der Druckbelastung bei Zugbegegnungen mit Personenzügen und damit eine Geschwindigkeitsreduktion des ICE erforderlich machte.<ref name="bundesbahn-1989-981">{{Literatur |Autor=Ronald Hartkopf |Titel=Probleme des Mischverkehrs auf Neubaustrecken |Sammelwerk=[[Die Bundesbahn]] |Nummer=11 |Datum=1989-11 |Seiten=981–984 |ISSN=0007-5876}}</ref>


Nach den ''Anforderungen des Brand- und Katastrophenschutzes an den Bau und den Betrieb von Eisenbahntunneln'' (Tunnelrichtlinie) des [[Eisenbahn-Bundesamt]]es dürfen in „zweigleisigen“ Tunneln von mehr als 500&nbsp;m Länge fahrplanmäßige Begegnungen zwischen Reise- und Güterzügen nicht vorgesehen werden.<ref name="eba-2008-07-01">{{Internetquelle | url=https://www.eba.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Infrastruktur/Tunnelbau/21_rl_tunnelbau.pdf?__blob=publicationFile&amp;v=3 |titel=Anforderungen des Brand- und Katastrophenschutzes an den Bau und den Betrieb von Eisenbahntunneln |hrsg=[[Eisenbahn-Bundesamt]] |werk=eba.bund.de |seiten=5, 23 |datum= 2008-07-01 |archiv-url= |archiv-datum= | abruf=2020-08-02 |format=PDF }}</ref>
Nach den ''Anforderungen des Brand- und Katastrophenschutzes an den Bau und den Betrieb von Eisenbahntunneln'' (Tunnelrichtlinie) des [[Eisenbahn-Bundesamt]]es dürfen in „zweigleisigen“ Tunneln von mehr als 500&nbsp;m Länge fahrplanmäßige Begegnungen zwischen Reise- und Güterzügen nicht vorgesehen werden.<ref name="eba-2008-07-01">{{Internetquelle | url=https://www.eba.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Infrastruktur/Tunnelbau/21_rl_tunnelbau.pdf?__blob=publicationFile&amp;v=3 |titel=Anforderungen des Brand- und Katastrophenschutzes an den Bau und den Betrieb von Eisenbahntunneln |hrsg=[[Eisenbahn-Bundesamt]] |werk=eba.bund.de |datum=2008-07-01 |seiten=5, 23 |abruf=2020-08-02 |format=PDF; 161&nbsp;kB}}</ref>


=== Versuche auf der Schnellfahrstrecke Hannover–Würzburg ===
=== Versuche auf der Schnellfahrstrecke Hannover–Würzburg ===
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Zum Fahrplanwechsel am 13.&nbsp;Dezember 2009 wurde die zulässige Geschwindigkeit für [[ICE&nbsp;1]] und [[ICE&nbsp;2]] zwischen [[Kriebergtunnel|Krieberg-]] und [[Eichenbergtunnel]] im Abschnitt Hannover–Göttingen der Schnellfahrstrecke Hannover–Würzburg auf 280&nbsp;km/h angehoben.<ref name="eri-2010-01-02">Meldung ''ICE&nbsp;1 und&nbsp;2 mit 280&nbsp;km/h.'' In: ''[[Eisenbahn-Revue International]].'' Heft 1/2010, S.&nbsp;2.</ref> Eine durchgehende Geschwindigkeitserhöhung auf 280&nbsp;km/h auch in den [[Tunnel der Schnellfahrstrecke Hannover–Würzburg|Tunneln der Neubaustrecke]] wurde untersucht. Die dazu notwendige sichere Trennung von Personen- und Güterzügen sollte über Änderungen an der bestehenden Signaltechnik realisiert werden.<ref name="systemtechnik-2007-21">''Ausschluss gleichzeitiger Nutzung von Tunneln durch Reise- und Güterzüge.'' In: DB&nbsp;Systemtechnik (Hrsg.): ''Tätigkeitsbericht 2007''. S.&nbsp;21.</ref>
Zum Fahrplanwechsel am 13.&nbsp;Dezember 2009 wurde die zulässige Geschwindigkeit für [[ICE&nbsp;1]] und [[ICE&nbsp;2]] zwischen [[Kriebergtunnel|Krieberg-]] und [[Eichenbergtunnel]] im Abschnitt Hannover–Göttingen der Schnellfahrstrecke Hannover–Würzburg auf 280&nbsp;km/h angehoben.<ref name="eri-2010-01-02">Meldung ''ICE&nbsp;1 und&nbsp;2 mit 280&nbsp;km/h.'' In: ''[[Eisenbahn-Revue International]].'' Heft 1/2010, S.&nbsp;2.</ref> Eine durchgehende Geschwindigkeitserhöhung auf 280&nbsp;km/h auch in den [[Tunnel der Schnellfahrstrecke Hannover–Würzburg|Tunneln der Neubaustrecke]] wurde untersucht. Die dazu notwendige sichere Trennung von Personen- und Güterzügen sollte über Änderungen an der bestehenden Signaltechnik realisiert werden.<ref name="systemtechnik-2007-21">''Ausschluss gleichzeitiger Nutzung von Tunneln durch Reise- und Güterzüge.'' In: DB&nbsp;Systemtechnik (Hrsg.): ''Tätigkeitsbericht 2007''. S.&nbsp;21.</ref>


Im Rahmen des Projekts „Mischverkehr Fulda – Burgsinn“ wurde in einem dreiwöchigen<ref name="db-2010-12-43" /> Pilotbetrieb ab 23.&nbsp;November 2009<ref name="db-2010-12-43" /> in dem 44&nbsp;Kilometer langen Abschnitt ein Verfahren erprobt, mit dem es ermöglicht werden sollte, auch tagsüber Güterzüge fahren zu lassen.<ref name="db-2011-19" /><ref name="dbwelt-2010-03-15" /> Mit einer Software sollte dabei ausgeschlossen werden, dass sich Personen- und Güterzüge in Tunneln begegnen.<ref name="dbwelt-2010-03-15" /> Dazu wurden zwei Tunnelbereiche mit drei bzw. fünf Tunneln, getrennt durch den [[Bahnhof Mottgers|Überholbahnhof Mottgers]], gebildet. Dabei wird eine sichere Unterscheidung der Zugarten durch Messungen der Achsabstände an 24 Stellen mittels [[Achszähler|Radsensoren]] sichergestellt, die die Achsabstände mit einer Genauigkeit von 15&nbsp;Millimeter ermitteln.<ref name="db-2010-12-43">Eberhard Kieffer, Reinhard Koren: ''Tunnelreiche Schnellfahrstrecken besser auslasten.'' In: ''[[Deine Bahn]]'', 12/2010, {{ISSN|0948-7263}}, S.&nbsp;43–47 ([http://web.archive.org/web/20160307122417/http://www.drallesystem.de/demo/images/rokbox/deine%20bahn_12_2010_043.pdf PDF-Datei]).</ref>
Im Rahmen des Projekts „Mischverkehr Fulda – Burgsinn“ wurde in einem dreiwöchigen<ref name="db-2010-12-43" /> Pilotbetrieb ab 23.&nbsp;November 2009<ref name="db-2010-12-43" /> in dem 44&nbsp;Kilometer langen Abschnitt ein Verfahren erprobt, mit dem es ermöglicht werden sollte, auch tagsüber Güterzüge fahren zu lassen.<ref name="db-2011-19" /><ref name="dbwelt-2010-03-15" /> Mit einer Software sollte dabei ausgeschlossen werden, dass sich Personen- und Güterzüge in Tunneln begegnen.<ref name="dbwelt-2010-03-15" /> Dazu wurden zwei Tunnelbereiche mit drei bzw. fünf Tunneln, getrennt durch den [[Bahnhof Mottgers|Überholbahnhof Mottgers]], gebildet. Dabei wird eine sichere Unterscheidung der Zugarten durch Messungen der Achsabstände an 24 Stellen mittels [[Achszähler|Radsensoren]] sichergestellt, die die Achsabstände mit einer Genauigkeit von 15&nbsp;Millimeter ermitteln.<ref name="db-2010-12-43">Eberhard Kieffer, Reinhard Koren: ''Tunnelreiche Schnellfahrstrecken besser auslasten.'' In: ''[[Deine Bahn]].'' 12/2010, {{ISSN|0948-7263}}, S.&nbsp;43–47 ({{Webarchiv |url=http://www.drallesystem.de/demo/images/rokbox/deine%20bahn_12_2010_043.pdf |wayback=20160307122417 |text=drallesystem.de}} [PDF; 466&nbsp;kB]).</ref>


Das System sollte auch auf anderen Neubaustrecken zum Einsatz kommen.<ref name="dbwelt-2010-03-15">''Mischen ist möglich.'' In: [[DB Welt]], Ausgabe März 2010, S.&nbsp;15.</ref> Es sollte (Stand: 2010) weiter optimiert werden und zukünftig bei Bedarf zum Einsatz kommen.<ref name="db-2011-19">Deutsche Bahn AG (Hrsg.): [https://www.yumpu.com/de/document/view/4842444/db-systemtechnik-leistungsreport-2009-2010-deutsche-bahn-ag/3 ''DB Systemtechnik Leistungsreport 2009/2010''] (PDF; 1,5&nbsp;MiB), Broschüre mit Stand von Januar 2011, S.&nbsp;19.</ref> In einer weiteren Entwicklungsstufe sollten unter anderem unzulässige Fahrtsignale verhindert und die zuständigen Fahrdienstleiter am [[Betriebsbahnhof Burgsinn]] und der [[Betriebszentrale]] Frankfurt am Main entlastet werden.<ref name="db-2010-12-43" />
Das System sollte auch auf anderen Neubaustrecken zum Einsatz kommen.<ref name="dbwelt-2010-03-15">''Mischen ist möglich.'' In: ''[[DB Welt]].'' Ausgabe März 2010, S.&nbsp;15.</ref> Es sollte (Stand: 2010) weiter optimiert werden und zukünftig bei Bedarf zum Einsatz kommen.<ref name="db-2011-19">Deutsche Bahn AG (Hrsg.): [https://www.yumpu.com/de/document/view/4842444/db-systemtechnik-leistungsreport-2009-2010-deutsche-bahn-ag/3 ''DB Systemtechnik Leistungsreport 2009/2010.''] (PDF; 1,5&nbsp;MB), Broschüre mit Stand von Januar 2011, S.&nbsp;19.</ref> In einer weiteren Entwicklungsstufe sollten unter anderem unzulässige Fahrtsignale verhindert und die zuständigen Fahrdienstleiter am [[Betriebsbahnhof Burgsinn]] und der [[Betriebszentrale]] Frankfurt am Main entlastet werden.<ref name="db-2010-12-43" />


Eine signaltechnisch sichere Lösung werde nach DB-Angaben von 2018 gesucht. Die Umsetzung sei nicht absehbar.<ref name="db-2018-05-24" /> Im Juni 2021 schrieb die Deutsche Bahn die Entwicklung und Lieferung eines technischen Zugarterkennungssystems zur Unterstützung des TBV aus. Dieses System soll in [[Kalbach]] (bei Fulda) aufgebaut werden.<ref name="db-2021-06-02">{{Internetquelle | url= https:/bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/eva/supplierportal/portal/subproject/0f54fb6b-2bf5-4cf3-9ac6-60d6d1aa2133/details |titel=Entwicklung und Lieferung eines technischen Zugarterkennungssystems zur Unterstützung des Tunnelbegegnungsverbots |werk=bieterportal.noncd.db.de |archiv-url=http://web.archive.org/web/20210614184239/https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/eva/supplierportal/portal/subproject/0f54fb6b-2bf5-4cf3-9ac6-60d6d1aa2133/details |abruf=2021-06-14 |datum=2021-06-02 }}</ref> Die Ergebnisse des zu entwickelnden „Zugscanners“ sollen an den Bediener im Stellwerk Fulda zur Verfügung gestellt werden. Er soll drei Jahre auf technische Funktionsfähigkeit und Zuverlässigkeit überprüft werden. Höchstens einer von tausend Zügen dürfe falsch erkannt werden.<ref name="db-2021-05-26">{{Internetquelle | url=https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/supplier/subproject/0f54fb6b-2bf5-4cf3-9ac6-60d6d1aa2133/projectFilesZip |titel= Leistungsbeschreibung Zugscanner |autor=Ralph Dziallas, Gerrit Gras |hrsg=DB Netz |werk=bieterportal.noncd.db.de |datum=2021-05-26 |archiv-url=http://web.archive.org/web/20210614184459/https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/supplier/subproject/0f54fb6b-2bf5-4cf3-9ac6-60d6d1aa2133/projectFilesZip |archiv-datum=2021-06-14 |format=PDF |kommentar=Datei ''C_21FEI52795 Anlage 1b Leistungsbeschreibung.pdf'' in verschachteltem ZIP-Archiv |abruf=2021-06-14 }}</ref> Bei Umsetzung des Systems könnten zwischen Fulda und Burgsinn in den Tagesstunden bis zu 20 zusätzliche Trassen pro Richtung aufgenommen werden.<ref name="db-2018-05-24">{{Internetquelle |url=https://fahrweg.dbnetze.com/resource/blob/2872830/37cca884fc5f59e2f39bd56aefa9c181/PEK---Strecke-3600-data.pdf |titel=Plan zur Erhöhung der Schienenwegkapazität (PEK) für den als überlastet erklärten Schienenweg Hailer-Meerholz – Fulda (Strecke 3600) |hrsg=DB Netz |datum=2018-05-24 |seiten=17, 22 |abruf=2018-06-24 |format=PDF}}</ref>
Eine signaltechnisch sichere Lösung werde nach DB-Angaben von 2018 gesucht. Die Umsetzung sei nicht absehbar.<ref name="db-2018-05-24" /> Im Juni 2021 schrieb die Deutsche Bahn die Entwicklung und Lieferung eines technischen Zugarterkennungssystems zur Unterstützung des TBV aus. Dieses System soll in [[Kalbach]] (bei Fulda) aufgebaut werden.<ref name="db-2021-06-02">{{Internetquelle |url=https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/eva/supplierportal/portal/subproject/0f54fb6b-2bf5-4cf3-9ac6-60d6d1aa2133/details |titel=Entwicklung und Lieferung eines technischen Zugarterkennungssystems zur Unterstützung des Tunnelbegegnungsverbots |werk=bieterportal.noncd.db.de |datum=2021-06-02 |archiv-url=https://web.archive.org/web/20210614184239/https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/eva/supplierportal/portal/subproject/0f54fb6b-2bf5-4cf3-9ac6-60d6d1aa2133/details |archiv-datum=2021-06-14 |abruf=2021-06-14}}</ref> Die Ergebnisse des zu entwickelnden „Zugscanners“ sollen an den Bediener im Stellwerk Fulda zur Verfügung gestellt werden. Er soll drei Jahre auf technische Funktionsfähigkeit und Zuverlässigkeit überprüft werden. Höchstens einer von tausend Zügen dürfe falsch erkannt werden.<ref name="db-2021-05-26">{{Internetquelle |autor=Ralph Dziallas, Gerrit Gras |url=https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/supplier/subproject/0f54fb6b-2bf5-4cf3-9ac6-60d6d1aa2133/projectFilesZip |titel=Leistungsbeschreibung Zugscanner |werk=bieterportal.noncd.db.de |hrsg=DB Netz |datum=2021-05-26 |format=PDF; 118&nbsp;kB |archiv-url=https://web.archive.org/web/20210614184459/https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/supplier/subproject/0f54fb6b-2bf5-4cf3-9ac6-60d6d1aa2133/projectFilesZip |archiv-datum=2021-06-14 |kommentar=Datei ''C_21FEI52795 Anlage 1b Leistungsbeschreibung.pdf'' in verschachteltem ZIP-Archiv |abruf=2021-06-14}}</ref> Bei Umsetzung des Systems könnten zwischen Fulda und Burgsinn in den Tagesstunden bis zu 20 zusätzliche Trassen pro Richtung aufgenommen werden.<ref name="db-2018-05-24">{{Internetquelle |url=https://fahrweg.dbnetze.com/resource/blob/2872830/37cca884fc5f59e2f39bd56aefa9c181/PEK---Strecke-3600-data.pdf |titel=Plan zur Erhöhung der Schienenwegkapazität (PEK) für den als überlastet erklärten Schienenweg Hailer-Meerholz – Fulda (Strecke 3600) |werk=fahrweg.dbnetze.com |hrsg=DB Netz |datum=2018-05-24 |archiv-url=https://web.archive.org/web/20180616203847/https://fahrweg.dbnetze.com/resource/blob/2872830/37cca884fc5f59e2f39bd56aefa9c181/PEK---Strecke-3600-data.pdf |archiv-datum=2018-06-16 |abruf=2018-06-24 |seiten=17, 22 |format=PDF; 5,0&nbsp;MB}}</ref>


=== Schnellfahrstrecke Nürnberg–Ingolstadt ===
=== Schnellfahrstrecke Nürnberg–Ingolstadt ===
Auf der [[Schnellfahrstrecke Nürnberg–Ingolstadt]] dürfen Züge mit mehr als 250&nbsp;km/h fahren, wenn keine Züge auf der Strecke fahren, die mehr als 250&nbsp;km/h schnellen Zügen nicht begegnen, an diesen vorbeifahren oder diese überholen dürfen.<ref name="bmv-2020-06-19">{{Internetquelle | url=https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Datei%3AAusnahmezulassung_300_kmh_2006-05-19.pdf |titel= Zugfahrten mit Geschwindigkeiten über 250<!--sic-->km/h bis 300&nbsp;km/h |titelerg= |hrsg=Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung |seiten=3 |datum=2006-05-19 |archiv-url= |archiv-datum= | abruf=2020-08-02 |format=PDF }}</ref>
Auf der [[Schnellfahrstrecke Nürnberg–Ingolstadt]] dürfen Züge mit mehr als 250&nbsp;km/h fahren, wenn keine Züge auf der Strecke fahren, die mehr als 250&nbsp;km/h schnellen Zügen nicht begegnen, an diesen vorbeifahren oder diese überholen dürfen.<ref name="bmv-2020-06-19">{{Internetquelle | url=https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Datei%3AAusnahmezulassung_300_kmh_2006-05-19.pdf |titel=Zugfahrten mit Geschwindigkeiten über 250<!--sic-->km/h bis 300&nbsp;km/h |titelerg= |hrsg=Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung |seiten=3 |datum=2006-05-19 |abruf=2020-08-02 |format=PDF}}</ref>


Auf der Strecke soll ebenfalls ein TBV-System zum Einsatz kommen.<ref name="ted-2020-350545">{{Internetquelle | url=https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:350545-2020:TEXT:DE:HTML |titel=Deutschland-Frankfurt am Main: Elektrische Signaleinrichtungen für den Eisenbahnverkehr |titelerg=Dokument 2020/S 142-350545 |werk=[[Tenders Electronic Daily]] |datum= 2020-07-24 |archiv-url= |archiv-datum= |abruf=2020-08-03 |offline=}}</ref>
Auf der Strecke soll ebenfalls ein TBV-System zum Einsatz kommen.<ref name="ted-2020-350545">{{Internetquelle | url=https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:350545-2020:TEXT:DE:HTML |titel=Deutschland-Frankfurt am Main: Elektrische Signaleinrichtungen für den Eisenbahnverkehr |titelerg=Dokument 2020/S 142-350545 |werk=[[Tenders Electronic Daily]] |datum=2020-07-24 |abruf=2021-08-13}}</ref>


=== Schnellfahrstrecke Ebensfeld–Erfurt ===
=== Schnellfahrstrecke Ebensfeld–Erfurt ===
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Die Sicherung war letztlich als [[Stellwerk]]sfunktion umzusetzen.<ref name="ei-2017-12-11">{{Literatur | Autor= Hermann Schmalfuß | Titel= Inbetriebnahme der Neubaustrecke Ebensfeld – Erfurt | Sammelwerk=[[Der Eisenbahningenieur]] | Band=68 | Nummer=12 | ISSN=0013-2810 | Datum=2017-12 | Seiten=11–13 }}</ref> Das System wurde ab Mitte 2017 erprobt.<ref name="eri-2018-70">{{Literatur | Titel=Neubaustrecke VDE 8.1 eröffnet | Sammelwerk=[[Eisenbahn-Revue International]] | ISSN=1421-2811 | Nummer=70&nbsp;f. | Datum=2018-02 | Seiten= 70–72 }}</ref> Das [[Radio Block Centre|RBC]] übermittelt dem Stellwerk dazu Zugdaten, das Stellwerk stellt dem RBC Geschwindigkeitsvorgaben bereit.<ref name="etcs-2020">{{Literatur | Autor=Richard Kahl | Herausgeber= [[Jochen Trinckauf]], Ulrich Maschek, Richard Kahl, Claudia Krahl | Titel=ETCS Level 2 | Sammelwerk= ETCS in Deutschland | Auflage= 1 | Verlag= Eurailpress | Ort= Hamburg | Datum= 2020 | Online= | Seiten= 197–225 | ISBN= 978-3-96245-219-3 }}</ref> Das Standardbediensystem für Elektronische Stellwerke wurde angepasst.<ref name="sd-107-1-6">{{Literatur | Autor=Helmut Steindl | Titel=Internationaler SIGNAL+DRAHT-Kongress 2014 | Sammelwerk=[[Signal + Draht]] | ISSN=0037-4997 | Band= 107 | Nummer=1 | Datum= 2014-01 | Seiten= 6–21 | Online= }}</ref> Die [[Fahrdienstleiter]] der Strecke wurden zur Bedienung des Systems geschult.<ref name="ei-2017-12-11" />
Die Sicherung war letztlich als [[Stellwerk]]sfunktion umzusetzen.<ref name="ei-2017-12-11">{{Literatur | Autor= Hermann Schmalfuß | Titel= Inbetriebnahme der Neubaustrecke Ebensfeld – Erfurt | Sammelwerk=[[Der Eisenbahningenieur]] | Band=68 | Nummer=12 | ISSN=0013-2810 | Datum=2017-12 | Seiten=11–13 }}</ref> Das System wurde ab Mitte 2017 erprobt.<ref name="eri-2018-70">{{Literatur | Titel=Neubaustrecke VDE 8.1 eröffnet | Sammelwerk=[[Eisenbahn-Revue International]] | ISSN=1421-2811 | Nummer=70&nbsp;f. | Datum=2018-02 | Seiten= 70–72 }}</ref> Das [[Radio Block Centre|RBC]] übermittelt dem Stellwerk dazu Zugdaten, das Stellwerk stellt dem RBC Geschwindigkeitsvorgaben bereit.<ref name="etcs-2020">{{Literatur | Autor=Richard Kahl | Herausgeber= [[Jochen Trinckauf]], Ulrich Maschek, Richard Kahl, Claudia Krahl | Titel=ETCS Level 2 | Sammelwerk= ETCS in Deutschland | Auflage= 1 | Verlag= Eurailpress | Ort= Hamburg | Datum= 2020 | Online= | Seiten= 197–225 | ISBN= 978-3-96245-219-3 }}</ref> Das Standardbediensystem für Elektronische Stellwerke wurde angepasst.<ref name="sd-107-1-6">{{Literatur | Autor=Helmut Steindl | Titel=Internationaler SIGNAL+DRAHT-Kongress 2014 | Sammelwerk=[[Signal + Draht]] | ISSN=0037-4997 | Band= 107 | Nummer=1 | Datum= 2014-01 | Seiten= 6–21 | Online= }}</ref> Die [[Fahrdienstleiter]] der Strecke wurden zur Bedienung des Systems geschult.<ref name="ei-2017-12-11" />


Nach manchen Angaben sei das System bereits Ende 2017 in Betrieb gewesen (u.{{nnbsp}}a. für beladene [[Bahndienstfahrzeug]]e), nach anderen Angaben solle die Umsetzung 2018 erfolgen.<ref name="eri-2018-70" /><ref name="etr-spezial-2017-53">{{Literatur | Autor=Reiner Behnsch, Jens Reißaus | Titel=Konzeption der Leit- und Sicherungstechnik auf den Neubaustrecken der VDE 8 | Sammelwerk=[[Eisenbahntechnische Rundschau|ETR]] Spezial | Datum=2017-12 | Online= [http://www.eurailpress.de/fileadmin/user_upload/ETR_VDE8_verlinkt.pdf PDF-Datei] | Seiten= 53–55 | ISSN=0013-2845 | ISBN=978-3-87154-620-4 }}</ref> Die Zulassung des Systems stand Anfang 2019 noch aus, womit Güterzüge ebenso wenig wie nicht [[Druckertüchtigte Schienenfahrzeuge|druckertüchtigte]] [[Flixtrain]]-Züge (für das TBV-System als Güterzüge) nicht über die Strecke geführt werden konnten.<ref name="eri-2019-217">{{Literatur | Titel=Flixtrain Berlin – Köln kommt im Mai | Sammelwerk=[[Eisenbahn-Revue International]] | ISSN=1421-2811 | Nummer= | Datum= | Seiten= 217 }}</ref> Laut DB-Angaben war im Februar 2019 die „Erstellung technischer Rahmenbedingungen“, die einen Mischbetrieb unter Berücksichtigung des Tunnelbegegnungsverbots zulassen, im Gange.<ref name="ft-2019-02-18">{{Literatur | Titel= Kein Güterzug auf der ICE-Trasse | Sammelwerk=[[Fränkischer Tag]] Bamberg | Datum= 2019-02-18 | Seiten= 3 }}</ref> Laut DB-Angaben von Ende 2020 sei ein System zum Tunnelbegegnungsverbot „in Erstellung“.<ref name="bt-19-24864" /> Laut Angaben von Februar 2021 sei die Beauftragung zur technischen Umsetzung erfolgt. Die Inbetriebnahme soll bis Oktober 2025 erfolgen.<ref name="rb-2021-02-15">{{Literatur | Titel=VDE 8.1 bereit für schwerere Güterzüge | Sammelwerk= Rail Business | Nummer=7 | Datum= 2021-02-15 | Seiten= 8 | ZDB=2559332-8 | ISSN=1867-2728 }}</ref>
Nach manchen Angaben sei das System bereits Ende 2017 in Betrieb gewesen (u.{{nnbsp}}a. für beladene [[Bahndienstfahrzeug]]e), nach anderen Angaben solle die Umsetzung 2018 erfolgen.<ref name="eri-2018-70" /><ref name="etr-spezial-2017-53">{{Literatur | Autor=Reiner Behnsch, Jens Reißaus | Titel=Konzeption der Leit- und Sicherungstechnik auf den Neubaustrecken der VDE 8 | Sammelwerk=[[Eisenbahntechnische Rundschau|ETR]] Spezial | Datum=2017-12 | Online= [http://www.eurailpress.de/fileadmin/user_upload/ETR_VDE8_verlinkt.pdf#page=53 eurailpress.de] |Format=PDF |KBytes=8810 | Seiten= 53–55 | ISSN=0013-2845 | ISBN=978-3-87154-620-4}}</ref> Die Zulassung des Systems stand Anfang 2019 noch aus, womit Güterzüge ebenso wenig wie nicht [[Druckertüchtigte Schienenfahrzeuge|druckertüchtigte]] [[Flixtrain]]-Züge (für das TBV-System als Güterzüge) nicht über die Strecke geführt werden konnten.<ref name="eri-2019-217">{{Literatur | Titel=Flixtrain Berlin – Köln kommt im Mai | Sammelwerk=[[Eisenbahn-Revue International]] | ISSN=1421-2811 | Nummer= | Datum= | Seiten=217 }}</ref> Laut DB-Angaben war im Februar 2019 die „Erstellung technischer Rahmenbedingungen“, die einen Mischbetrieb unter Berücksichtigung des Tunnelbegegnungsverbots zulassen, im Gange.<ref name="ft-2019-02-18">{{Literatur | Titel=Kein Güterzug auf der ICE-Trasse | Sammelwerk=[[Fränkischer Tag]] Bamberg | Datum=2019-02-18 | Seiten=3}}</ref> Laut DB-Angaben von Ende 2020 sei ein System zum Tunnelbegegnungsverbot „in Erstellung“.<ref name="bt-19-24864" /> Laut Angaben von Februar 2021 sei die Beauftragung zur technischen Umsetzung erfolgt. Die Inbetriebnahme soll bis Oktober 2025 erfolgen.<ref name="rb-2021-02-15">{{Literatur | Titel=VDE 8.1 bereit für schwerere Güterzüge | Sammelwerk=Rail Business | Nummer=7 | Datum=2021-02-15 | Seiten=8 | ZDB=2559332-8 | ISSN=1867-2728}}</ref>


Gemäß einer Vorgabe des Eisenbahn-Bundesamtes darf das selbsttätig gesteuerte Zugleitsystem momentan nicht als alleiniges Mittel zum Ausschluss der Begegnung unterschiedlicher Zugarten in Tunneln zum sicherungstechnischen Einsatz kommen. (Stand: 2019) Soweit die Zugart im Fahrzeuggerät nicht als unveränderlicher Wert eingetragen wurde, sind vor Fahrtantritt anhand einer Checkliste die Prüfungsschritte zur Sicherstellung der korrekten Eingabe der Zugart in das [[European Vital Computer|ETCS-Bordgerät]] schriftlich zu dokumentieren.<ref>{{Internetquelle | url=https://fahrweg.dbnetze.com/fahrweg-de/kunden/nutzungsbedingungen/technischer_netzzugang/Tunnelbegegnungsverbot-4173804 |titel=Tunnelbegegnungsverbot auf Strecke 5919 Erfurt – Unterleiterbach |hrsg=DB Netz |werk=fahrweg.dbnetze.com |datum=2019 |archiv-url= |archiv-datum= | abruf=2020-08-04 |offline=}}</ref><ref name="db-2017-12-10">{{Internetquelle | url=https://www-ecm-pu.deutschebahn.com/resource/blob/1357300/05fd960694bee917e28f8ca5179ceb60/rw2019_402-0211-data.pdf |titel=ETCS-Zugkategorie eingeben |titelerg= |autor=Volker Butzbach |hrsg=Deutsche Bahn |werk=deutschebahn.com |datum=2017-12-10 | abruf=2020-08-20 |format=PDF }}</ref><ref>{{Internetquelle | url= https://fahrweg.dbnetze.com/resource/blob/4173930/e98aa24a59bfe330d4bd862b5fbf78d6/Checkliste-data.pdf |titel=Checkliste zur Wahl der ETCS Zugkategorie für EVU |werk=fahrweg.dbnetze.com | abruf=2020-08-04 |format=PDF |offline=}}</ref>
Gemäß einer Vorgabe des Eisenbahn-Bundesamtes darf das selbsttätig gesteuerte Zugleitsystem momentan nicht als alleiniges Mittel zum Ausschluss der Begegnung unterschiedlicher Zugarten in Tunneln zum sicherungstechnischen Einsatz kommen. (Stand: 2019) Soweit die Zugart im Fahrzeuggerät nicht als unveränderlicher Wert eingetragen wurde, sind vor Fahrtantritt anhand einer Checkliste die Prüfungsschritte zur Sicherstellung der korrekten Eingabe der Zugart in das [[European Vital Computer|ETCS-Bordgerät]] schriftlich zu dokumentieren.<ref>{{Internetquelle | url=https://fahrweg.dbnetze.com/fahrweg-de/kunden/nutzungsbedingungen/technischer_netzzugang/Tunnelbegegnungsverbot-4173804 |titel=Tunnelbegegnungsverbot auf Strecke 5919 Erfurt – Unterleiterbach |hrsg=DB Netz |werk=fahrweg.dbnetze.com |datum=2019 |archiv-url= |archiv-datum= | abruf=2020-08-04 |offline=}}</ref><ref name="db-2017-12-10">{{Internetquelle |autor=Volker Butzbach |url=https://www-ecm-pu.deutschebahn.com/resource/blob/1357300/05fd960694bee917e28f8ca5179ceb60/rw2019_402-0211-data.pdf |titel=ETCS-Zugkategorie eingeben |titelerg= |werk=deutschebahn.com |hrsg=Deutsche Bahn |datum=2017-12-10 |offline=2021-08-13 |abruf=2020-08-20 |format=PDF |kommentar=keine Mementos<!-- nicht abrufbar: PR_CONNECT_RESET_ERROR, 2021-08-13 -->}}</ref><ref>{{Internetquelle | url=https://fahrweg.dbnetze.com/resource/blob/4173930/e98aa24a59bfe330d4bd862b5fbf78d6/Checkliste-data.pdf |titel=Checkliste zur Wahl der ETCS Zugkategorie für EVU |werk=fahrweg.dbnetze.com |abruf=2020-08-04 |format=PDF; 27&nbsp;kB}}</ref>


Ein von [[Siemens Mobility|Siemens]] patentiertes Verfahren sieht vor, [[Lichtwellenleiter]] und [[Optische Zeitbereichsreflektometrie]] zur Zugarterkennung einzusetzen.<ref>{{Internetquelle | url=https://patentimages.storage.googleapis.com/ae/34/7f/47fcb6376baf08/WO2016139031A1.pdf |titel=Verfahren und Vorrichtung zur Umsetzung eines Begegnungsverbots für vorbestimmte Zugarten auf einem Streckenabschnitt einer Eisenbahntechnischen Anlage |titelerg=WO 2016/139031&nbsp;A1 |hrsg=[[Weltorganisation für geistiges Eigentum]] |seiten= |datum=2016-09-09 |archiv-url= |archiv-datum= | abruf=2020-08-02 |format=PDF |kommentar= |zitat= |offline=}}</ref>
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Fällt die Überwachung des Tunnelbegegnungsverbots aus wird der Betrieb auf der Strecke eingestellt und der Verkehr umgeleitet.<ref name="sa-2021-2-21">{{Literatur | Titel=Und dann war da noch…| Sammelwerk=Schiene aktuell | Nummer=2 | Datum= 2021 | Seiten=21 | ZDB= 1376592-9 }}</ref>
Fällt die Überwachung des Tunnelbegegnungsverbots aus wird der Betrieb auf der Strecke eingestellt und der Verkehr umgeleitet.<ref name="sa-2021-2-21">{{Literatur | Titel=Und dann war da noch… | Sammelwerk=Schiene aktuell | Nummer=2 | Datum=2021 | Seiten=21 | ZDB=1376592-9}}</ref>


Aufgrund des Tunnelbegegnungsverbots kann auf der Strecke Güterverkehr grundsätzlich nur nachts fahren.<ref name="sz-2019-02-14">{{Internetquelle | url=https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/deutsche-bahn-schnelltrasse-berlin-muenchen-gueterverkehr-1.4328369 |titel=Kein Güterzug auf der ICE-Trasse |autor= Markus Balser |werk=sueddeutsche.de |datum=2019-02-14 | abruf=2020-08-14}}</ref>
Aufgrund des Tunnelbegegnungsverbots kann auf der Strecke Güterverkehr grundsätzlich nur nachts fahren.<ref name="sz-2019-02-14">{{Internetquelle |autor=Markus Balser |url=https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/deutsche-bahn-schnelltrasse-berlin-muenchen-gueterverkehr-1.4328369 |titel=Kein Güterzug auf der ICE-Trasse |werk=sueddeutsche.de |datum=2019-02-14 | abruf=2020-08-14}}</ref>


=== Ausblick ===
=== Ausblick ===
Mittels der bis 2030 geplanten Einführung von ETCS soll das Tunnelbegegnungsverbot auf der [[Schnellfahrstrecke Mannheim–Stuttgart]] überwacht und damit 280&nbsp;km/h auch in Tunneln zugelassen werden können.<ref name="db-2020">{{Internetquelle | url=http://www.bahnprojekt-stuttgart-ulm.de/mediathek/detail/download/infoplakate-der-tage-der-offenen-baustelle-stuttgart-hauptbahnhof-2020/mediaParameter/download/Medium/ |titel=Der Knoten Stuttgart im 2. Gutachterentwurf des Deutschland-Takts |hrsg=Deutsche Bahn |werk=bahnprojekt-stuttgart-ulm.de |seiten=4 im PDF |datum= 2020 | abruf=2020-01-03 |archiv-url=http://web.archive.org/web/20200103202702/http://www.bahnprojekt-stuttgart-ulm.de/mediathek/detail/download/infoplakate-der-tage-der-offenen-baustelle-stuttgart-hauptbahnhof-2020/mediaParameter/download/Medium/ |archiv-datum=2020-01-03 |format=PDF |offline=}}</ref> Durch den Ausbau der Strecke könne im [[Deutschland-Takt]] die Reisezeit auf einer Reihe von Verbindungen verkürzt und die Knoten Stuttgart, Ulm und Augsburg besser miteinander verbunden werden.<ref name="vm-2020-03-10">{{Internetquelle | url=https://vm.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/minister-hermann-erfreut-ueber-fortschritte-beim-ausbau-des-nordzulaufs-fuer-den-hauptbahnhof-stuttgar/ |titel=Minister Hermann erfreut über Fortschritte beim Ausbau des Nordzulaufs für den Hauptbahnhof Stuttgart |hrsg=Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg |werk=vm.baden-wuerttemberg.de |datum=2020-03-08 |archiv-url= |archiv-datum= | abruf=2020-03-11 |sprache= |offline=}}</ref>
Mittels der bis 2030 geplanten Einführung von ETCS soll das Tunnelbegegnungsverbot auf der [[Schnellfahrstrecke Mannheim–Stuttgart]] überwacht und damit 280&nbsp;km/h auch in Tunneln zugelassen werden können.<ref name="db-2020">{{Internetquelle | url=http://www.bahnprojekt-stuttgart-ulm.de/mediathek/detail/download/infoplakate-der-tage-der-offenen-baustelle-stuttgart-hauptbahnhof-2020/mediaParameter/download/Medium/ |titel=Der Knoten Stuttgart im 2. Gutachterentwurf des Deutschland-Takts |hrsg=Deutsche Bahn |werk=bahnprojekt-stuttgart-ulm.de |seiten=4 im PDF |datum=2020 | abruf=2020-01-03 |archiv-url=http://web.archive.org/web/20200103202702/http://www.bahnprojekt-stuttgart-ulm.de/mediathek/detail/download/infoplakate-der-tage-der-offenen-baustelle-stuttgart-hauptbahnhof-2020/mediaParameter/download/Medium/ |archiv-datum=2020-01-03 |format=PDF}}</ref> Durch den Ausbau der Strecke könne im [[Deutschland-Takt]] die Reisezeit auf einer Reihe von Verbindungen verkürzt und die Knoten Stuttgart, Ulm und Augsburg besser miteinander verbunden werden.<ref name="vm-2020-03-10">{{Internetquelle | url=https://vm.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/minister-hermann-erfreut-ueber-fortschritte-beim-ausbau-des-nordzulaufs-fuer-den-hauptbahnhof-stuttgar/ |titel=Minister Hermann erfreut über Fortschritte beim Ausbau des Nordzulaufs für den Hauptbahnhof Stuttgart |hrsg=Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg |werk=vm.baden-wuerttemberg.de |datum=2020-03-08 |archiv-url= |archiv-datum= | abruf=2020-03-11 |sprache= |offline=}}</ref>


Auf der [[Neubaustrecke Rhein/Main–Rhein/Neckar]] soll voraussichtlich ein Tunnelbegegnungsverbot vorgesehen werden.<ref name="bt-19-24864" />
Auf der [[Neubaustrecke Rhein/Main–Rhein/Neckar]] soll voraussichtlich ein Tunnelbegegnungsverbot vorgesehen werden.<ref name="bt-19-24864" />


== Weblinks ==
== Weblinks ==
*[https://www.youtube.com/watch?v=h2PmRLjEx1c ''Das Tunnelbegegnungsverbot auf der VDE 8.1'']. Erklärfilm auf Youtube.
* {{YouTube|h2PmRLjEx1c|Das Tunnelbegegnungsverbot auf der VDE 8.1|2021-08-13|uploader=|upload=|kommentar=Erklärfilm}}


== Einzelnachweise ==
== Einzelnachweise ==

Version vom 13. August 2021, 02:28 Uhr

Als Tunnelbegegnungsverbot (Abkürzung TBV) wird im Bahnbetrieb in Deutschland das Verbot der Begegnung bestimmter Züge in Eisenbahntunneln auf mehreren mit wenigstens 250 km/h befahrenen Hochgeschwindigkeitsstrecken bezeichnet. Betroffen sind insbesondere Begegnungen von Güterzügen mit sehr schnellen Personenzügen. Es kann rein dispositiv (fahrplanmäßig), durch ein technisches System oder eine technische Sicherung mit signaltechnischer Sicherheit sichergestellt werden. Während bei in den 1990er Jahren in Betrieb genommenen Strecken grundsätzlich ein dispositiver Ausschluss reicht, wird bei neueren Strecken ein besonders sicheres technisches Überwachungssystem gefordert.

In Deutschland gilt ein Tunnelbegegnungsverbot auf den im Mischverkehr von Personen- und Güterzügen befahrenen Schnellfahrstrecken Ebensfeld–Erfurt, Nürnberg–Ingolstadt, Mannheim–Stuttgart und Hannover–Würzburg.[1] Strecken ohne Tunnel (z. B. Oebisfelde–Berlin) sowie die aus technischen Gründen nur vom Personenverkehr befahrene Schnellfahrstrecke Köln–Rhein/Main sind vom Tunnelbegegnungsverbot nicht betroffen.

Anforderungen und Umsetzung

Als kritisch für Begegnungen von Personen- und Güterzügen in Tunneln hatten sich Ende 1980er Jahre Behälter des Kombinierten Ladungsverkehrs erwiesen, die eine Reduktion der Druckbelastung bei Zugbegegnungen mit Personenzügen und damit eine Geschwindigkeitsreduktion des ICE erforderlich machte.[2]

Nach den Anforderungen des Brand- und Katastrophenschutzes an den Bau und den Betrieb von Eisenbahntunneln (Tunnelrichtlinie) des Eisenbahn-Bundesamtes dürfen in „zweigleisigen“ Tunneln von mehr als 500 m Länge fahrplanmäßige Begegnungen zwischen Reise- und Güterzügen nicht vorgesehen werden.[3]

Versuche auf der Schnellfahrstrecke Hannover–Würzburg

Zum Fahrplanwechsel am 13. Dezember 2009 wurde die zulässige Geschwindigkeit für ICE 1 und ICE 2 zwischen Krieberg- und Eichenbergtunnel im Abschnitt Hannover–Göttingen der Schnellfahrstrecke Hannover–Würzburg auf 280 km/h angehoben.[4] Eine durchgehende Geschwindigkeitserhöhung auf 280 km/h auch in den Tunneln der Neubaustrecke wurde untersucht. Die dazu notwendige sichere Trennung von Personen- und Güterzügen sollte über Änderungen an der bestehenden Signaltechnik realisiert werden.[5]

Im Rahmen des Projekts „Mischverkehr Fulda – Burgsinn“ wurde in einem dreiwöchigen[6] Pilotbetrieb ab 23. November 2009[6] in dem 44 Kilometer langen Abschnitt ein Verfahren erprobt, mit dem es ermöglicht werden sollte, auch tagsüber Güterzüge fahren zu lassen.[7][8] Mit einer Software sollte dabei ausgeschlossen werden, dass sich Personen- und Güterzüge in Tunneln begegnen.[8] Dazu wurden zwei Tunnelbereiche mit drei bzw. fünf Tunneln, getrennt durch den Überholbahnhof Mottgers, gebildet. Dabei wird eine sichere Unterscheidung der Zugarten durch Messungen der Achsabstände an 24 Stellen mittels Radsensoren sichergestellt, die die Achsabstände mit einer Genauigkeit von 15 Millimeter ermitteln.[6]

Das System sollte auch auf anderen Neubaustrecken zum Einsatz kommen.[8] Es sollte (Stand: 2010) weiter optimiert werden und zukünftig bei Bedarf zum Einsatz kommen.[7] In einer weiteren Entwicklungsstufe sollten unter anderem unzulässige Fahrtsignale verhindert und die zuständigen Fahrdienstleiter am Betriebsbahnhof Burgsinn und der Betriebszentrale Frankfurt am Main entlastet werden.[6]

Eine signaltechnisch sichere Lösung werde nach DB-Angaben von 2018 gesucht. Die Umsetzung sei nicht absehbar.[9] Im Juni 2021 schrieb die Deutsche Bahn die Entwicklung und Lieferung eines technischen Zugarterkennungssystems zur Unterstützung des TBV aus. Dieses System soll in Kalbach (bei Fulda) aufgebaut werden.[10] Die Ergebnisse des zu entwickelnden „Zugscanners“ sollen an den Bediener im Stellwerk Fulda zur Verfügung gestellt werden. Er soll drei Jahre auf technische Funktionsfähigkeit und Zuverlässigkeit überprüft werden. Höchstens einer von tausend Zügen dürfe falsch erkannt werden.[11] Bei Umsetzung des Systems könnten zwischen Fulda und Burgsinn in den Tagesstunden bis zu 20 zusätzliche Trassen pro Richtung aufgenommen werden.[9]

Schnellfahrstrecke Nürnberg–Ingolstadt

Auf der Schnellfahrstrecke Nürnberg–Ingolstadt dürfen Züge mit mehr als 250 km/h fahren, wenn keine Züge auf der Strecke fahren, die mehr als 250 km/h schnellen Zügen nicht begegnen, an diesen vorbeifahren oder diese überholen dürfen.[12]

Auf der Strecke soll ebenfalls ein TBV-System zum Einsatz kommen.[13]

Schnellfahrstrecke Ebensfeld–Erfurt

Eine Ausnahmezulassung des Bundesverkehrsministeriums erlaubt den Betrieb mit 300 km/h zwischen Ebensfeld und Erfurt
Der Tunnel Goldberg ist ein typischer Tunnel mit zweigleisigem Querschnitt auf der Schnellfahrstrecke Ebensfeld–Erfurt.

Nachdem die Planfeststellung der Neubaustrecke Ebensfeld–Erfurt 1996 mit „zweigleisigen“ Tunneln abgeschlossen worden war, wurde die Tunnelrichtlinie des Eisenbahn-Bundesamtes fortgeschrieben, um die Sicherheit zu erhöhen. Die Richtlinie erlaubt seither nur noch „eingleisige“ Tunnel. Im Ergebnis einer Prüfung und Bewertung durch DB Netz, EBA und Bundesministerien erfolgte eine Zustimmung zur Errichtung „zweigleisiger“ Tunnel. Damit hätten auch die Umwelteingriffe und Kosten begrenzt werden können. Als Auflage wurde ein Tunnelbegegnungsverbot verfügt.[14] Eine Begegnung im Tunnel von mit mehr als 250 km/h fahrenden Reisezügen und hierfür technisch nicht geeigneten Zügen, insbesondere Güterzügen, ist aus aerodynamischen Gründen auszuschließen, da hierzu keine Erkenntnisse über das Verhalten von Fahrzeugen und Ladung vorliegen.

Die Begegnung von mehr als 250 km/h schnellen Personen- mit Güterzügen ist laut EBO-Ausnahmezulassung „durch ein selbsttätig wirkendes technisches System sicher auszuschließen“. Dieses System – so die Begründung – „soll den höchsten realisierbaren signaltechnischen Anforderungen, mindestens jedoch SIL 4, genügen“.[15] Damit dürfte es höchstens alle 113.000 Jahre zu einer unzulässigen Begegnung zwischen einem Reise- und einem Güterzüg kommen.

In wenigstens 1000 m langen Tunneln sind mögliche Begegnungen und Überholungen von Personen- und Güterzügen aus Gründen des Brand- und Katastrophenschutzes sowie der Aerodynamik auszuschließen. Für kürzere Tunnel wird erwogen, Geschwindigkeitsbeschränkungen im Tunnelbegegnungsverbotsystem einzurichten.[16]

Für die Realisierung des Tunnelbegegnungsverbots zwischen Personen- und Güterzügen wurden verschiedene Lösungen untersucht und letztlich ein spezielles System konzipiert, das dem Stellwerk Erlaubnisse zur Einfahrten in Tunnel übermittelt, soweit bestimmte Kriterien eingehalten sind. Derartige Erlaubnisse können auch mit einer Geschwindigkeitsbeschränkung verbunden sein, die ebenfalls an das Stellwerk übertragen wird. Dazu sind Projektierungsdaten (z. B. Tunnelbereiche), Regeln für zulässige und unzulässige Begegnungen sowie Zugkategorien mit verschiedenen Merkmalen (z. B. Achsmuster und ETCS-Zugkategorien) zu hinterlegen. Ein entsprechendes System war Mitte 2015 in der Endphase der Entwicklung.[17][18]

Die Sicherung war letztlich als Stellwerksfunktion umzusetzen.[14] Das System wurde ab Mitte 2017 erprobt.[19] Das RBC übermittelt dem Stellwerk dazu Zugdaten, das Stellwerk stellt dem RBC Geschwindigkeitsvorgaben bereit.[20] Das Standardbediensystem für Elektronische Stellwerke wurde angepasst.[21] Die Fahrdienstleiter der Strecke wurden zur Bedienung des Systems geschult.[14]

Nach manchen Angaben sei das System bereits Ende 2017 in Betrieb gewesen (u. a. für beladene Bahndienstfahrzeuge), nach anderen Angaben solle die Umsetzung 2018 erfolgen.[19][22] Die Zulassung des Systems stand Anfang 2019 noch aus, womit Güterzüge ebenso wenig wie nicht druckertüchtigte Flixtrain-Züge (für das TBV-System als Güterzüge) nicht über die Strecke geführt werden konnten.[23] Laut DB-Angaben war im Februar 2019 die „Erstellung technischer Rahmenbedingungen“, die einen Mischbetrieb unter Berücksichtigung des Tunnelbegegnungsverbots zulassen, im Gange.[24] Laut DB-Angaben von Ende 2020 sei ein System zum Tunnelbegegnungsverbot „in Erstellung“.[1] Laut Angaben von Februar 2021 sei die Beauftragung zur technischen Umsetzung erfolgt. Die Inbetriebnahme soll bis Oktober 2025 erfolgen.[25]

Gemäß einer Vorgabe des Eisenbahn-Bundesamtes darf das selbsttätig gesteuerte Zugleitsystem momentan nicht als alleiniges Mittel zum Ausschluss der Begegnung unterschiedlicher Zugarten in Tunneln zum sicherungstechnischen Einsatz kommen. (Stand: 2019) Soweit die Zugart im Fahrzeuggerät nicht als unveränderlicher Wert eingetragen wurde, sind vor Fahrtantritt anhand einer Checkliste die Prüfungsschritte zur Sicherstellung der korrekten Eingabe der Zugart in das ETCS-Bordgerät schriftlich zu dokumentieren.[26][16][27]

Ein von Siemens patentiertes Verfahren sieht vor, Lichtwellenleiter und Optische Zeitbereichsreflektometrie zur Zugarterkennung einzusetzen.[28]

Fällt die Überwachung des Tunnelbegegnungsverbots aus wird der Betrieb auf der Strecke eingestellt und der Verkehr umgeleitet.[29]

Aufgrund des Tunnelbegegnungsverbots kann auf der Strecke Güterverkehr grundsätzlich nur nachts fahren.[30]

Ausblick

Mittels der bis 2030 geplanten Einführung von ETCS soll das Tunnelbegegnungsverbot auf der Schnellfahrstrecke Mannheim–Stuttgart überwacht und damit 280 km/h auch in Tunneln zugelassen werden können.[31] Durch den Ausbau der Strecke könne im Deutschland-Takt die Reisezeit auf einer Reihe von Verbindungen verkürzt und die Knoten Stuttgart, Ulm und Augsburg besser miteinander verbunden werden.[32]

Auf der Neubaustrecke Rhein/Main–Rhein/Neckar soll voraussichtlich ein Tunnelbegegnungsverbot vorgesehen werden.[1]

Einzelnachweise

  1. a b c Deutscher Bundestag (Hrsg.): Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Matthias Gastel, Stefan Gelbhaar, Oliver Krischer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/23845 – Zustand der Schnellfahrstrecken für den Deutschlandtakt und Stand der Leit- und Sicherungstechnik. Band 19, Nr. 24864, 3. Dezember 2020, ISSN 0722-8333, S. 2, 6 (BT-Drs. 19/24864).
  2. Ronald Hartkopf: Probleme des Mischverkehrs auf Neubaustrecken. In: Die Bundesbahn. Nr. 11, November 1989, ISSN 0007-5876, S. 981–984.
  3. Anforderungen des Brand- und Katastrophenschutzes an den Bau und den Betrieb von Eisenbahntunneln. (PDF; 161 kB) In: eba.bund.de. Eisenbahn-Bundesamt, 1. Juli 2008, S. 5, 23, abgerufen am 2. August 2020.
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  10. Entwicklung und Lieferung eines technischen Zugarterkennungssystems zur Unterstützung des Tunnelbegegnungsverbots. In: bieterportal.noncd.db.de. 2. Juni 2021, archiviert vom Original am 14. Juni 2021; abgerufen am 14. Juni 2021.
  11. Ralph Dziallas, Gerrit Gras: Leistungsbeschreibung Zugscanner. (PDF; 118 kB) In: bieterportal.noncd.db.de. DB Netz, 26. Mai 2021, archiviert vom Original am 14. Juni 2021; abgerufen am 14. Juni 2021 (Datei C_21FEI52795 Anlage 1b Leistungsbeschreibung.pdf in verschachteltem ZIP-Archiv).
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  17. Reiner Behnsch, Jens Reißaus: Konzeption der Leit- und Sicherungstechnik auf den Neubaustrecken der VDE 8. In: Eisenbahntechnische Rundschau. Band 61, Nr. 4, 2016, ISSN 0013-2845, S. 10–12.
  18. Michael Fußy, Sven Beyer: ETCS Level 2 ohne Signale auf der Strecke Halle/Leipzig – Erfurt. In: Deine Bahn. Band 43, Nr. 6, 2015, ISSN 0172-4479, S. 12–17.
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  20. Richard Kahl: ETCS Level 2. In: Jochen Trinckauf, Ulrich Maschek, Richard Kahl, Claudia Krahl (Hrsg.): ETCS in Deutschland. 1. Auflage. Eurailpress, Hamburg 2020, ISBN 978-3-96245-219-3, S. 197–225.
  21. Helmut Steindl: Internationaler SIGNAL+DRAHT-Kongress 2014. In: Signal + Draht. Band 107, Nr. 1, Januar 2014, ISSN 0037-4997, S. 6–21.
  22. Reiner Behnsch, Jens Reißaus: Konzeption der Leit- und Sicherungstechnik auf den Neubaustrecken der VDE 8. In: ETR Spezial. 2017, ISBN 978-3-87154-620-4, ISSN 0013-2845, S. 53–55 (eurailpress.de [PDF; 8,9 MB]).
  23. Flixtrain Berlin – Köln kommt im Mai. In: Eisenbahn-Revue International. ISSN 1421-2811, S. 217.
  24. Kein Güterzug auf der ICE-Trasse. In: Fränkischer Tag Bamberg. 18. Februar 2019, S. 3.
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  27. Checkliste zur Wahl der ETCS Zugkategorie für EVU. (PDF; 27 kB) In: fahrweg.dbnetze.com. Abgerufen am 4. August 2020.
  28. Verfahren und Vorrichtung zur Umsetzung eines Begegnungsverbots für vorbestimmte Zugarten auf einem Streckenabschnitt einer Eisenbahntechnischen Anlage. (PDF; 164 kB) WO 2016/139031 A1. Weltorganisation für geistiges Eigentum, abgerufen am 2. August 2020.
  29. Und dann war da noch… In: Schiene aktuell. Nr. 2, 2021, ZDB-ID 1376592-9, S. 21.
  30. Markus Balser: Kein Güterzug auf der ICE-Trasse. In: sueddeutsche.de. 14. Februar 2019, abgerufen am 14. August 2020.
  31. Der Knoten Stuttgart im 2. Gutachterentwurf des Deutschland-Takts. (PDF) In: bahnprojekt-stuttgart-ulm.de. Deutsche Bahn, 2020, S. 4 im PDF, archiviert vom Original am 3. Januar 2020; abgerufen am 3. Januar 2020.
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