Liste der Schutzgebiete im Bodenseekreis

Beschilderung Naturschutzgebiet
Wappen des Bodenseekreises

Die Liste der Schutzgebiete im Bodenseekreis enthält die Statistik aller Schutzgebiete – Natur- und Landschaftsschutzgebiete, FFH- und SPA-Gebiete, Bann- und Schonwälder sowie Naturdenkmale – im baden-württembergischen Bodenseekreis in Deutschland.

Geographische Lage

Der rund 665 Quadratkilometer große Bodenseekreis erstreckt sich entlang des Nordufers des Bodensees mit dem anschließenden Oberschwäbischen Hügelland, das im Osten in das Westallgäuer Hügelland übergeht. Er grenzt im Norden an die Landkreise Sigmaringen und Ravensburg, im Osten an den bayerischen Landkreis Lindau, im Süden bildet der Bodensee die natürliche Grenze zur Schweiz (Kantone Thurgau und St. Gallen) und zu Österreich (Vorarlberg), im Westen grenzt er an den Landkreis Konstanz.

Im Bodenseekreis sind (Stand: 19. Oktober 2011) 33 Naturschutzgebiete mit einer Gesamtfläche von 1.217,26 Hektar (ha) ausgewiesen; das entspricht einem Anteil von 1,83 Prozent an der Fläche des Kreises. Hinzu kommen 27 ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete (9.114,64 ha; 13,71 %), elf FFH-Gebiete (3.900,78 ha; 5,87 %), drei Vogelschutzgebiete (882,98 ha), ein Bannwald (35,50 ha), zwei Schonwälder (137,80 ha) sowie insgesamt 175 Naturdenkmale (41,51 ha) und 4.508 Biotope.[1]

Erklärung

In den Tabellenköpfen der Listen werden folgende Überschriften und Abkürzungen verwendet:

  • SG-Nr.: Schutzgebietsnummer gemäß der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW)
  • Name: offizieller Name des Schutzgebiets gemäß der LUBW
  • Ort: Stadt, Gemeinde oder Ortsteil, die/der dem jeweiligen Schutzgebiet am nächsten liegt
  • Größe: Fläche in Hektar (1 Hektar = 10.000 m²) des jeweiligen Schutzgebiets, gerundet auf eine Nachkommastelle
  • Höhe: gibt die geographische Höhe bezogen auf Normalhöhennull an
  • TK: gibt die Nummer/n der jeweiligen Topografischen Karte, in der das Schutzgebiet verzeichnet ist, an
  • NR: gibt den Naturraum, in dem das Schutzgebiet liegt, an; „AD“ = Adelegg; „BB“ = Bodenseebecken; „HE“ = Hegau; „LI“ = Linzgau; „OH“ = Oberschwäbisches Hügelland; „WA“ = Westallgäuer Hügelland
  • KO: Angabe der geographischen Koordinaten des jeweiligen Schutzgebiets; verlinkt, öffnet Karte
  • Erfassung: Datum der jeweiligen Erfassung/Aufnahme in das entsprechende Schutzgebietsverzeichnis
  • Bemerkung/en: Beschreibungen usw. zum jeweiligen Schutzgebiet
  • Bild: Foto des jeweiligen Schutzgebiets

Alle angegebenen Daten mit Stand vom 19. Oktober 2011

Schutzgebiete

Naturschutzgebiete

Ein Naturschutzgebiet (NSG) ist ein streng geschütztes Gebiet. Die Definition von Naturschutzgebieten erfolgt in Deutschland durch oder auf Grundlage von Gesetzen. Umgangssprachlich bezeichnet der Begriff Naturschutzgebiet darüber hinaus alle Schutzgebiete in Natur- und Landschaftsschutz. Als Naturschutzgebiet werden häufig Gebiete ausgewiesen, welche für die Erhaltung der Tier- und Pflanzenwelt, oft auch für landschaftliche und erdkundliche Eigenarten von Bedeutung sind. Ziel ist es, Pflanzen- wie auch Tierarten in ihrem Verbreitungsgebiet unter Schutz zu stellen. Als Naturschutzgebiete werden auch Flächen ausgewiesen, wenn sie aus wissenschaftlichen oder naturgeschichtlichen Gründen, wegen ihrer Einzigartigkeit oder besonderen Schönheit als schützenswert gelten. Es handelt sich dabei oft um Biotope wie etwa Moorlandschaften, Heideflächen, Gebirgslandschaften oder Wälder. In Naturschutzgebieten ist die landwirtschaftliche Nutzung, das Verlassen der öffentlich gekennzeichneten Wege wie auch das Entfachen von Feuer meistens untersagt.

Im Bodenseekreis sind 33 Naturschutzgebiete mit einer Gesamtfläche von rund 1.217 Hektar ausgewiesen; das entspricht einem Anteil von 1,83 Prozent der Fläche des Kreises.

Die folgende, sortierbare Liste führt alle Naturschutzgebiete des Bodenseekreises; Namen und Nummern entsprechen den amtlichen Bezeichnungen, die Schutzgebietsnummer ergibt sich aus dem Regierungsbezirk (4 = Regierungsbezirk Tübingen) und einer fortlaufenden Nummer innerhalb des Bezirks.

SG-Nr.NameOrt/eGrößeHöheTKNRKOErfassungBemerkung/enBild
4.057AachtobelFrickingen
Owingen
Überlingen
72,0520–6078121BB53.113601524.03.1939eines der ältesten Naturschutzgebiete Deutschlands; wird von der Linzer Aach durchflossen
4.093AltweiherwieseOberteuringen78,34508222
8223
OH53.113601516.11.1981in früheren Literaturquellen auch als „Teuringer Moos“ oder „Altweihermoor“ bezeichnet
4.282ArgenKressbronn
Neukirch
Tettnang
296,3
FN: 234,8
RV: 61,5
395–4968323
8324
8423
BB
WA
53.113601516.12.1997Teil des Gebiets im Landkreis Ravensburg;
drittgrößter Zufluss des Bodensees
4.071AuweiherNeukirch7,3
FN: 3,1
RV: 4,2
5308324WA53.113601521.12.1973Teil des Gebiets im Landkreis Ravensburg;
NSG wird nach Westen von der Schwarzach durchflossen
4.315Berger WeiherKressbronn-Berg19,04508323WA53.113601518.05.2007Kalkflachmoorkomplexes in der Talsenke eines ehemaligen Weihers
4.206BirkenweiherTettnang12,95108323WA53.113601520.07.1992Kleinseggenried, das zahlreichen seltenen und geschützten Tier- und Pflanzenarten Lebensraum bietet
4.219BuchbachNeukirch
Tettnang
7,14908323WA53.113601520.03.1993Ökosystem mit naturnahen Kreuzweiherbach, Pfeifengras- und Feuchtwiesen, Tümpel und Hangquellmoor
4.259Ebersberger WeiherNeukirch25,8
FN: 23,7
RV: 2,1
5508324WA53.113601526.04.1995Teil des Gebiets im Landkreis Ravensburg;
reich strukturiertes Ökosystem aus einem Weiher, zwei verlandeten Weihern mit Feuchtwiesenflora, Streuwiesen und Pfeifengrasstreuwiesen
4.020Eriskircher RiedEriskirch
Friedrichshafen
552,0395–4008322
8323
BB53.113601508.07.1939größtes Naturschutzgebiet am nördlichen Ufer des Bodensees, zwischen der Rotach- und der Schussenmündung
4.210GemsenweiherNeukirch11,65608324WA53.113601501.10.1992ehemaliger Weiher, der sich zu einem Flachmoor mit Streuwiesen entwickelt hat
4.114Hepbacher-Leimbacher RiedFriedrichshafen
Markdorf
Oberteuringen
46,54408222
8322
BB53.113601507.12.1983Rest eines Niedermoorkomplexes, Quellgebiet der Brunnisach; anschließendes Landschaftsschutzgebiet
4.238HirrenseeTettnang16,35108323WA53.113601520.02.1994reich strukturiertes Ökosystem mit Flachmoor, Pfeifengrasstreu- und Streuobstwiesen
4.054Hödinger TobelSipplingen
Überlingen
27,75308220BB53.113601521.10.1938Erosionstobel im Überlinger Molassegebiet; eines der ältesten Naturschutzgebiete Deutschlands.
4.247HüttenseeNeukirch17,45508324WA53.113601520.10.1994natürlich entstandener See mit breitem Verlandungsgürtel und Schwimmblattgesellschaften, nährstoffarme Flach- und Hangquellmoorbereichen
4.224HüttenwiesenNeukirch7,85408324WA53.113601530.07.1993reich strukturiertes Ökosystem mit nährstoffarmen Hangquellmooren, Feucht- und Nasswiesen
4.211IgelseeNeukirch16,95458324WA53.113601501.10.1992Flach- und Hangquellmoor
4.119JägerweiherNeukirch6,25608324WA53.113601515.05.1990Weiher, mit breiten, floristisch wertvollen Verlandungszonen, Streuwiesen und Waldsaum
4.154KatharinenfelsenÜberlingen3,94208220BB53.113601516.02.1989einzigartige Landschaftsstruktur mit Felsformationen und Gletschertopf
4.268Knellesberger MoosMeckenbeuren
Tettnang
39,4
FN: 32,0
RV: 7,4
519–5418223
8323
WA53.113601528.08.1996Teil des Gebiets im Landkreis Ravensburg;
weites Wiesental mit fast durchgängig frei mäandrierender Schwarzach
4.152KöstenerbergSipplingen15,5400–5308120BB53.113601516.02.1989Weißseggen-Buchenwald und Geißklee-Föhrenwald, Halbtrockenrasen und Streuobstbestände mit äußerst vielfältiger und naturnaher Vegetation
4.070Kreuzweiher-LangenseeNeukirch74,95408324WA53.113601521.12.1973reich strukturiertes Ökosystem, aus den beiden Weihern Kreuzweiher und Langensee bestehend
4.102LipbachmündungFriedrichshafen
Immenstaad
15,73968322BB53.113601517.12.1982Gehölzbestand sowie Uferzone des Bodensees und der vorgelagerten Flachwasserzone
4.227LipbachsenkeFriedrichshafen
Immenstaad
29,04308322BB53.113601525.08.1993weitgehend natürliche Bachaue des meist frei mäandernden Lipbachs mit anschließendem Sumpfwald, Wald- und Gehölzsaum sowie Lehmgrubengewässern („Heger Weiher“)
4.232Loderhof-WeiherTettnang10,45008323WA53.113601524.11.1993Ökosystem aus Pfeifengrasstreu-, Nass- und Feuchtwiesen, Grünlandflächen, Einzelbaumbeständen und Gehölzstrukturen, feuchter Waldlichtung, Hangquellmoorbereich und Verlandungsflachmoor
4.196Markdorfer EisweiherMarkdorf12,34308222BB53.113601511.02.1992Rest eines Niedermoorkomplexes als Lebensraum seltener, zum Teil vom Aussterben bedrohter Tier- und Pflanzenarten
4.220Matzenhauser MahlweiherTettnang9,25008323WA53.113601501.04.1993reich strukturiertes Ökosystem, bestehend aus Hangquellmoor, Pfeifengrasstreu-, Feuchtwiesen und bewaldeter Endmoräne
4.310SchachriedKressbronn
Tettnang
11,04808323WA53.113601515.02.2005Niedermoorbereiche von gemeinschaftlicher Bedeutung
4.316SchönmoosKressbronn10,04608323WA53.113601518.05.2007Flachmoorkomplexes mit verschiedenen Biotoptypen und Artenzusammensetzungen
4.208Schwarzer GrabenSalem27,94458221BB53.113601524.07.1992Feuchtwiesen als Brut-, Nahrungs- und Rastplatz für Wiesenbrüter und durchziehende Vogelarten
4.059Seefelder AachmündungUhldingen-Mühlhofen54,73988221BB53.113601505.11.1940einzigartiger Mündungsbereich in den Bodensee mit ausgedehnten Riedflächen, einer Flachwasserzone, der Hochstaudenflur, den Schilfflächen und den Altwassern der Linzer Aach
4.153Sipplinger DreieckSipplingen15,0400–5288220BB53.113601516.02.1989äußerst naturnahe und vielfältige Vegetationseinheiten
4.055Spetzgarter TobelÜberlingen15,0400–5288220BB53.113601529.10.1938durch den Killbach bis zu 65 Meter tief eingeschnittene Erosionsschlucht (Tobel) in der „Sipplinger Molasselandschaft
4.025WasenmoosTettnang26,74658223
8323
BB
OH
53.113601518.10.1939Flach- und Übergangsmoor auf einer würmeiszeitlichen Talwasserscheide, größtenteils abgetorft, mit Birken-Bruchwald

Landschaftsschutzgebiete

Das Landschaftsschutzgebiet (LSG) gehört in Deutschland zu den Möglichkeiten des gebietsbezogenen Naturschutzes, den das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) bereitstellt. Welche Flächen als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen werden können, bestimmen die Bundesländer. Sie legen auch fest, in welcher Form die Landschaftsschutzgebiete gekennzeichnet werden. Paragraph 26 des BNatSchG legt fest, dass Landschaftsschutzgebiete der Erhaltung und Entwicklung der Natur dienen sollen, Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes beseitigt werden sollen und die Leistungs- und Funktionsfähigkeit wiederhergestellt werden. Dies geschieht wegen der Vielfalt und Eigenart der Landschaft, ihrer kulturhistorischen Bedeutung oder ihrer besonderen Bedeutung für die Erholung.

Im Bodenseekreis sind 27 Landschaftsschutzgebiete mit einer Gesamtfläche von 9.114,64 Hektar ausgewiesen; das entspricht einem Anteil von 13,71 Prozent der Fläche des Kreises.

Die folgende, sortierbare Liste führt alle Landschaftsschutzgebiete des Bodenseekreises; Namen und Nummern entsprechen den amtlichen Bezeichnungen, die Schutzgebietsnummer ergibt sich aus dem Regierungsbezirk (4 = Regierungsbezirk Tübingen) und einer fortlaufenden Nummer innerhalb des Bezirks.

SG-Nr.NameOrt/eGrößeHöheTKNRKOErfassungBemerkung/enBild
4.35.003Altweiherwiese und Taldorfer BachOberteuringen76,0450–4988222OH53.113601531.03.1952geologisch bedeutsame Schmelzwasserrinne des Würm-Spätglazials; Talabschnitt der Ur-Argen
4.35.002Argenaue ReutenenLangenargen11,04008423BB53.113601531.07.1985vorgeschichtliches Flussbett im Bereich der Argenaue mit Baumgruppen und Streuwiesen
4.35.031BodenseeuferDaisendorf, Hagnau, Immenstaad, Meersburg, Salem, Sipplingen, Stetten, Überlingen, Uhldingen-Mühlhofen3.765,08220
8221
8321
8322
BB
LI
15.09.198219 Teilgebiete; abwechslungsreiche Bodenseeuferlandschaft von überregionaler Bedeutung und mit hohem Erholungswert
4.35.028Drumlin BiblisÜberlingen15,06148120LI53.113601518.07.1938durch die Eiszeit geschaffener eindrucksvoller Drumlin
4.35.029Drumlin „Im Hasenbühl“ und „Gegez“Owingen18,0530–5768120LI53.113601518.07.1938durch die Eiszeit geschaffene eindrucksvolle Hügellandschaft in der jüngeren kuppigen Schmelzwasserlandschaft
4.35.038Eisrandformen zwischen Rebholz und KnellesbergMeckenbeuren279,0448–529822353.113601519.07.1996würmeiszeitliche Eisrandformen mit Seitenmoränen, Endmoränen und Auslauf in die Schussenniederung
4.35.040Eiszeitliche Ränder des Argentals mit ArgenaueKressbronn
Langenargen
Neukirch
Tettnang
1.621,0400–5758323
8324
8423
BB53.113601516.12.1997geologische Einheit des Urstromtals der Argen.
4.35.018Endmoränenkegel Ebersberg mit MahlweiherNeukirch5,05838324WA53.113601510.09.1954schlanker Rundkegel aus der Stillstandslage des Rheingletschers
4.35.017Endmoränenlage "Höhe 585,1" zwischen Gunzenweiler und LitzelmannshofNeukirch21,0550–5858324WA53.113601510.09.1954schlanker Rundkegel aus der Stillstandslage des Rheingletschers mit landschaftlicher Schönheit und Eigenart
4.35.008Endmoränenwall und Flachmoor nördlich RappertsweilerTettnang37,0500–5518323
8324
WA53.113601510.09.1954ein von Endmoränenwällen eingerahmtes, schilfbewachsenes Flachmoor
4.35.041HaldenbergFriedrichshafen105,0450–4798222
8223
8322
8323
BB53.113601526.11.2001markanter, von weit her sichtbarer, das Landschaftsbild prägende Drumlin mit der als Kulturdenkmal geschützten Haldenbergkapelle, Wiesen, Streuobstbereichen, Gehölzstrukturen, Äckern, Obstanlagen
4.35.027HeiligenbergFrickingen
Heiligenberg
202,07568121LI53.113601518.02.1938Höhenzug vom 'Alten Wachberg' über den 'Schlossberg' zum 'Nagelstein' mit Molassesporn und rißeiszeitlicher Bedeckung
4.35.033Hepbacher-Leimbacher RiedFriedrichshafen
Markdorf
Oberteuringen
66,94378222LI53.113601507.12.1983zwei Teilflächen;
das LSG dient der Vermeidung nachteiliger Einflüsse auf das gleichnamige NSG
4.35.032HöchstenDeggenhausertal7,08018122LI53.113601510.04.1938ein die Landschaft bestimmender Höhenzug mit hervorragender Aussicht
4.35.023Höhe 493,8 südlich Tettnang bei SchäferhofTettnang7,14948323WA53.113601524.12.1954Schmelzwasserkuppe von geologischer Bedeutung aus der Zeit des Spätglazials des Rheingletschers als einziger einsamer Hügel auf der tischartig ebenen Terrasse der Tettnanger Schotterfläche
4.35.039
und
4.36.073
Knellesberger MoosMeckenbeuren
Tettnang
22,0
FN: 14,4
RV:7,6
519–5418223WA53.113601528.08.1996Teil des Gebiets im Landkreis Ravensburg; zwei Teilflächen
Ergänzungsraum und Pufferzone für das gleichnamige NSG
4.35.037LipbachsenkeFriedrichshafen
Immenstaad
25,04308322BB53.113601525.08.1993weitgehend natürliche Bachaue des meist frei mäandernden Lipbachs mit anschließendem Sumpfwald, Wald- und Gehölzsaum sowie Lehmgrubengewässern
4.35.036Lippertsreuter UmlandSalem
Überlingen
527,0470–5598121LI53.113601523.12.1993vom Würmgletscher und dessen Schmelzwassern ausgebildete Landschaft mit Eisrandlagen, Erosionsrändern, reizvollen Tobeln sowie naturnahen Bach- und Flussläufen
4.35.035Markdorfer EisweiherMarkdorf16,3428–4358222LI53.113601511.02.1992die Randbereiche des gleichnamigen NSG dienen zur Vermeidung nachteiliger Einflüsse auf das NSG
4.35.030Salem-KillenweiherSalem550,08221LI53.113601517.09.1951Salemer Schlossbezirk mit Leopoldshöhe, Scheuerbuch, Krankenhalde, Wacholderbühl, Kirchberghölzle, Forsterhof, Spitznagelhof, Markgräfinweiher, Martinsweiher und den Killenweiher
4.35.022Sand- bzw. Baggergruben nördlich und westlich des BierkellersLangenargen15,08323BB53.113601524.12.1954Landschaft mit geologischen Aufschlüssen, auch aus Gründen des Fremdenverkehrs von wirtschaftlicher Bedeutung
4.35.034Seenplatte und Hügelland südlich der Argen und NonnenbachtalKressbronn
Tettnang
968,08323
8324
BB
WA
53.1136015
53.1136015
19.06.1986zwei Teilflächen;
Kuppenlandschaft mit eingelagerten Seen, Bachtälern und bewaldeten Hügeln in ihrer landschaftlichen Vielfalt und noch in großer Zahl vorhandene naturnahe Biotope
4.35.026Spätwürmeiszeitliche Terrassen zwischen Burnau, Prestenberg, Vorderreute, Buch und KrumbachTettnang23,0527OH53.113601525.01.1963flussgeschichtlich bedeutsame spätwürmeiszeitliche Terrassen
4.35.005Steilrand und Schotterfeld des Argentals südlich der KochermühleKressbronn13,0410BB53.113601510.09.1954spätglaziale Argenterrasse, eingeschlossen vom LSG Eiszeitliche Ränder des Argentals mit Argenaue
4.35.021Tettnanger Wald mit Hochwacht, Krüntenbühl, Reichenbühl, Argenhardter Kopf, Schoos und Steilrand des Argentales an dem SchwandenbogenTettnang701,0430–541BB
OH
53.113601519.09.1954landschaftlich bedeutungsvolle Punkte von geologischer Bedeutung für die Geschichte des Spätglazials wie die Eisrandlagen der mittleren und oberen Tettnanger Stufe
4.35.001Württembergisches BodenseeuferFriedrichshafen
Kressbronn
Langenargen
35,3BB53.113601513.09.1940drei Teilflächen; Naturstrand und Strandwald mit Schwarz-Pappel- und Eichenbeständen
4.35.042Württembergisches Bodenseeufer - Neufassung Teilbereich Friedrichhafen-WestFriedrichshafen114,0BB53.113601526.02.2004

FFH-Gebiete

Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, kurz FFH- oder Habitatrichtlinie, ist eine 1992 beschlossene Naturschutz-Richtlinie der Europäischen Union. Sie dient gemeinsam mit der Vogelschutzrichtlinie im Wesentlichen der Umsetzung der Berner Konvention; eines ihrer wesentlichen Instrumente ist ein zusammenhängendes Netz von Schutzgebieten, das Natura 2000 genannt wird.

Die korrekte deutsche Bezeichnung der FFH-Richtlinie lautet Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen. Es wird in Deutschland jedoch fast ausschließlich die Bezeichnung FFH-Richtlinie benutzt, die sich von Fauna (= Tiere), Flora (= Pflanzen) und Habitat (= Lebensraum) ableitet.

Im Bodenseekreis sind elf FFH-Gebiete mit einer Gesamtfläche von 3.900,78 Hektar ausgewiesen; das entspricht einem Anteil von 5,87 Prozent der Fläche des Kreises.

Die folgende, sortierbare Liste führt alle FFH-Gebiete des Bodenseekreises. Namen und Nummern entsprechen den amtlichen Bezeichnungen.

SG-Nr.NameOrt/eGrößeHöheTKNRKOErfassungBemerkung/enBild
DE8323342Argen und Feuchtgebiete südlich LangnauKressbronn
Langenargen
Neukirch
Tettnang
508,5
FN: 416,4
RV: 91,1
394–5648323
8324
8423
BB
WA
53.113601501.01.2005Teil des Gebiets im Landkreis Ravensburg;
naturnahe, alpin beeinflusste Flusslandschaft der Argen mit angrenzenden bzw. nahegelegenen naturnahen Seen und Niedermoorkomplexen
DE8221341Bodensee Hinterland bei ÜberlingenFrickingen
Owingen, Salem
Überlingen
Uhldingen-Mühlhofen
316,9411–6748120
8121
8221
BB
HE
OH
53.113601501.01.2005eiszeitlich geprägte Landschaft mit tief eingeschnittenen Tobeln, naturnahen Fließgewässern, Wiesen und Weihern
DE8221342Bodenseehinterland zwischen Salem und MarkdorfBermatingen, Daisendorf, Friedrichshafen, Immenstaad, Markdorf, Meersburg, Oberteuringen, Salem, Uhldingen-Mühlhofen404,6401–5638221
8222
8322
BB
LI
53.113601501.01.2005Weiher, Moore und Wälder im Hinterland des Bodensees
DE8322341Bodenseeufer westlich FriedrichshafenFriedrichshafen
Hagnau
Immenstaad
Meersburg, Stetten
458,8
FN: 35,2
388–4248321
8322
BB53.113601501.01.2005Flachwasser- und Uferzone des Bodensees
DE8423341Bodenseeuferlandschaft östlich FriedrichshafenEriskirch
Friedrichshafen
Kressbronn
Langenargen
1363,4
FN: 808,9
391–4638322
8323
8423
BB53.113601501.01.2005größte Flachwasserzone am Nordufer des Obersees mit Flussmündungen, Riedflächen, Pfeifengraswiesen und Wäldern
DE8222341Deggenhauser TalDeggenhausertal
Heiligenberg
Markdorf
Salem
811,9
FN: 806,1
SIG: 5,8
472–8148121
8122
8222
OH
LI
53.113601501.01.2005Teil des Gebiets im Landkreis Sigmaringen;
Talzug der Deggenhauser Aach mit Seitentälern, Talhängen, Randhöhen und vielgestaltigem Nutzungsmosaik
DE8324341Moore und Weiher um NeukirchNeukirch
Tettnang
240,0
FN: 201,7
RV: 38,3
478–5808224
8323
8324
BB
WA
53.113601501.01.2005Teil des Gebiets im Landkreis Ravensburg;
Moore, Weiher und Seen in den Senken der Jungmöränenlandschaft um Neukirch, teils im Offenland, teils im Wald
DE8222342Rotachtal BodenseeDeggenhausertal
Friedrichshafen
Oberteuringen
466,2
FN: 173,0
RV: 293,2
53.113601501.01.2005Teil des Gebiets im Landkreis Ravensburg;
Tal der Rotach bis zur Mündung in den Bodensee mit tief eingeschnittenen Tobeln im Oberlauf, sowie Niedermoorgebiet, Altweiherwiese und Tongrube
DE8323341Schussenbecken und Schmalegger TobelEriskirch
Friedrichshafen
Meckenbeuren
Tettnang
904,8
FN: 204,3
RV: 700,5
BB
OH
53.113601501.01.2005Teil des Gebiets im Landkreis Ravensburg;
zusammenhängendes Fließgewässersystem mit Gräben, naturnahen und ausgebauten Bächen
DE8220342Überlinger See und BodenseeuferlandschaftMeersburg
Sipplingen
Überlingen
Uhldingen-Mühlhofen
3768,7
FN: 410,4
KN: 264,4
BB
HE
53.113601501.01.2005Teil des Gebiets im Landkreis Konstanz;
Überlinger See und Überlinger Steiluferlandschaft, die in markanter Weise von der Flachwasserzone des Bodensees bis auf die Höhen über dem See reicht
DE8324343Untere Argen und SeitentälerNeukirch982,8
FN: 3,1
RV: 978,9
496–7378224/25
8226
8324/26
AD
WA
53.113601501.01.2005Teil des Gebiets im Landkreis Ravensburg;
naturnahe, alpin beeinflusste Flusslandschaft mit hoher natürlicher Dynamik und tief eingeschnittenen Seitentälern.

Vogelschutzgebiete

Als Europäisches Vogelschutzgebiet oder Special Protection Area (SPA) bezeichnet man Schutzgebiete, deren Grundlage 1979 im Artikel 4 (1) der Vogelschutzrichtlinie der Europäischen Union (EU) gelegt wurde. Diese Gebiete sind Teil des europaweiten Biotopverbunds Natura 2000. Das Konzept der Vogelschutzgebiete in ganz Europa dient besonders dem Schutz der Zugvögel, die auf Raststationen auf ihren Zugwegen angewiesen sind, um Nahrung zu suchen und um sich ausruhen zu können. Die Europäischen Vogelschutzgebiete unterliegen den Schutzkriterien der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie. Da die Umsetzungen seitens der EU-Mitgliedstaaten teils nur sehr langsam voranging, wurden von Naturschutzverbänden sogenannte Important Bird Areas benannt, die man zur Ausweisung als Europäische Vogelschutzgebiete vorschlug.

Im Bodenseekreis sind drei Europäische Vogelschutzgebiete mit einer Gesamtfläche von 882,98 Hektar ausgewiesen; das entspricht einem Anteil von 1,33 Prozent der Fläche des Kreises.

Die folgende, sortierbare Liste führt alle SPA-Gebiete des Bodenseekreises; Namen und Nummern entsprechen den amtlichen Bezeichnungen.

SG-Nr.NameOrt/eGrößeHöheTKNRKOAufnahmeBemerkung/enBild
DE8323401Eriskircher RiedEriskirch
Friedrichshafen
Langenargen
603,5395–4018322
8323
BB53.113601520.11.2007Flachwasserzone, Riedflächen und Streuwiesen zwischen Schussen- und Rotachhmündung; Rastgebiet von internationaler Bedeutung, bedeutendes Brutgebiet der Kolbenente
DE8221401Salemer KlosterweiherSalem
Uhldingen-Mühlhofen
136,5409–4608221BB53.113601520.11.2007Mehrere räumlich benachbarte, bewirtschaftete Fischteiche mit Röhrichtbeständen; Rastgebiet nationaler Bedeutung
DE8220404Überlinger See des BodenseesSipplingen
Überlingen
Uhldingen-Mühlhofen
2555,8
FN: 519,2
KN: 1108,1
395–6898120
8220
8221
8321
BB
HE
53.113601520.11.07Teil des Gebiets im Landkreis Konstanz;
Bodenseeteil mit Steilufer, Flachwasserzonen, Auwaldresten und Tobel; Rastgebiet von internationaler Bedeutung.

Bannwälder

Der Begriff Bannwald bedeutet allgemein ein als Ganzes erhaltenswertes Waldstück – oder eine spezielle Form davon. Im deutschsprachigen Raum wird mit dem Ausdruck „Bannwald“ allgemein ein Schutzwald bezeichnet (Lawinen-, Felssturz, Murgang- und Hochwasserschutz), oder geschützte Waldgebiete aus Gründen des Natur- und Umweltschutzes oder als Erholungsraum. Die forstwirtschaftliche Nutzung ist weiterhin erlaubt und bei Schutzwäldern sogar ausdrücklich erwünscht, bei Kerngebieten von Naturschutzgebieten aber untersagt. Im § 32 des Waldgesetzes wird der Bannwald in Baden-Württemberg als „ein sich selbst überlassenes Waldreservat“ definiert.

Im Bodenseekreis ist ein Bannwald mit einer Fläche von 35,50 Hektar ausgewiesen. Das entspricht einem Anteil von weniger als einem Prozent der Fläche des Kreises.

SG-Nr.NameOrt/eGrößeHöheTKNRKOAufnahmeBemerkung/enBild
100057KohltobelDeggenhausertal35,5570–6198122
8222
OH53.113601523.09.2004Naturnaher und baumartenreicher Tobelwald auf Molassehängen eines abgeschlossenen Talzugs

Schonwälder

Als Schonwald bezeichnet man in Baden-Württemberg ein geschütztes Waldgebiet, in dem die wirtschaftliche Nutzung des Waldes zwar erlaubt ist, aber gewissen Einschränkungen unterliegt. Der Begriff wird in anderen deutschsprachigen Regionen nicht oder bestenfalls umgangssprachlich verwendet. Schonwald wird in § 32 des baden-württembergischen Waldgesetzes folgendermaßen definiert: „Schonwald ist ein Waldreservat, in dem eine bestimmte Waldgesellschaft mit ihren Tier- und Pflanzenarten, ein bestimmter Bestandsaufbau oder ein bestimmter Waldbiotop zu erhalten, zu entwickeln oder zu erneuern ist. Die Forstbehörde legt Pflegemaßnahmen mit Zustimmung des Waldbesitzers fest.[2]

Im Bodenseekreis sind zwei Schonwälder mit einer Gesamtfläche von 137,80 Hektar ausgewiesen. Das entspricht ebenfalls einem Anteil von weniger als einem Prozent der Fläche des Kreises.

Die folgende, sortierbare Liste führt alle Schonwälder des Bodenseekreises; Namen und Nummern entsprechen den amtlichen Bezeichnungen.

SG-Nr.NameOrt/eGrößeHöheTKNRKOAufnahmeBemerkung/enBild
200399GehrenbergDeggenhausertal
Markdorf
131,0550–6778222OH53.113601519.11.2001naturnahe Buchen-Tannen-Fichten-Wälder, artenreiche Mischwälder, zahlreiche Stillgewässer und kleinflächiges Vorkommen der Orchideenart Gelber Frauenschuh
Hiking trail map in Gehrenberg Forest
200290SchönbuchDeggenhausertal6,8640–7208122OH53.113601515.01.1991Molasse-Schluchtwald mit reichem Baumartenspektrum und natürlichem Eiben-Vorkommen

Naturdenkmale und Biotope

Naturdenkmale

Das Naturdenkmal ist ein unter Naturschutz stehendes Landschaftselement. Dabei handelt es sich um ein Einzelobjekt oder ein Gebiet von geringer Flächengröße bis zu fünf Hektar. Letzteres ist ein Flächennaturdenkmal und als solches klar von seiner Umgebung abgegrenzt. Das Naturdenkmal wird oft als Naturschöpfung bezeichnet, kann jedoch gleichzeitig Zeuge der historischen Kulturlandschaft sein, zum Beispiel markante Einzelbäume oder Aufschlüsse mit besonderen geologischen Bildungen. In Deutschland ist der Schutz von Naturdenkmälern in §28 des Bundesnaturschutzgesetzes und in den Länder-Naturschutzgesetzen verankert. Der Schutz begründet sich durch die Seltenheit, Eigenart oder Schönheit des Naturdenkmals sowie seinen Wert für Wissenschaft, Heimatkunde und Naturverständnis und umfasst ein weitgehendes Veränderungsverbot. Näheres regeln Rechtsverordnungen auf der Grundlage des jeweiligen Landesrechtes.

Im Bodenseekreis sind 28 Flächennaturdenkmäler mit einer Gesamtfläche von 40,46 Hektar und 147 Einzelobjekte mit einer Gesamtfläche von 1,05 Hektar ausgewiesen.

Biotope

Ein Biotop ist ein bestimmter Lebensraum einer in diesem Gebiet vorkommenden Lebensgemeinschaft (Biozönose). Biotope sind die kleinsten Einheiten der Biosphäre. Im Bereich des Naturschutzes und der Landschaftspflege werden Biotope aus pragmatischen Gesichtspunkten zu Biotoptypen zugeordnet. Der Biotopschutz ist eine Strategie innerhalb des Naturschutzes. Sein Ziel ist in der Regel die Erhaltung von Populationen gefährdeter und schutzwürdiger Tier- und Pflanzenarten durch besonderen Schutz und Erhalt ihrer Lebensräume. Gegensatz (bzw.: komplementär dazu) ist der (direkte) Artenschutz. Typisches Instrument des Biotopschutzes ist die Ausweisung von Schutzgebieten. Es sollen Gebiete definiert und erhalten werden, in denen der Schutz der Natur Vorrang gegenüber Landnutzungen besitzt, oder in denen zumindest bei der Nutzung die Naturschutzbelange berücksichtigt werden müssen.

Übersicht

Aufgrund der Vielzahl von Flächendenkmalen (F), Einzelobjekten (E) und Biotopen (B) wird an dieser Stelle keine Liste geführt und auf die entsprechenden Artikel der einzelnen Städte und Gemeinden verwiesen (→ Details).

Anzahl
F
Gesamtfläche
F
[ha]
Flächenanteil
F
[%]⁠a
Anzahl
E
Gesamtfläche
E
[ha]
Flächenanteil
E
[%]a
Anzahl
B
Gesamtfläche
B
[ha]
Flächenanteil
B
[%]a
Link
zur jew.
Liste
Bermatingen008050,283,3Details
Daisendorf002216,816,9Details
Deggenhausertal10,60473356,5905,7Details
Eriskirch0082520,8035,7Details
Frickingen0020592,2673,5Details
Friedrichshafen1110,60,15225422673,6249,6Details
Hagnau003437,71912,7Details
Heiligenberg010275142,2883,5Details
Immenstaad0291221,92024,0Details
Kressbronn08140210,5810,3Details
Langenargen0967196,33312,9Details
Markdorf01294170,9094,2Details
Meckenbeuren26,36273109,1443,4Details
Meersburg36,1210070,3235,8Details
Neukirch00175178,8806,7Details
Oberteuringen0093308,12415,4Details
Owingen01269144,8833,9Details
Salem22,034410190,7263,4Details
Sipplingen21,90109155,03536,2Details
Stetten002910,7572,5Details
Tettnang27,516328297,4514,2Details
Überlingen24,40,07531388238,6644,1Details
Uhldingen-Mühlhofen31,22145160,78310,3Details
Bodenseekreis2840,46< 1 %b1471,05< 1 %b45084529,5266,8b
a 
Anteil an Fläche der jeweiligen Stadt/Gemeinde
b 
Anteil an Fläche des Bodenseekreises

Siehe auch

Allgemein

Bann- und Schonwälder

Einzelnachweise

  1. 'Schutzgebietsstatistik Regierungsbezirke' (Memento des Originals vom 16. Mai 2015 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.lubw.baden-wuerttemberg.de, LUBW (PDF; 23 kB)
  2. Waldgesetz für Baden-Württemberg (PDF) bei der Landesforstverwaltung Baden-Württemberg