Lediger

Ein Lediger ist nach heutigem Sprachgebrauch eine Person, die noch nie geheiratet hat.

In Österreich werden die Familienstände „ledig“, „verheiratet“, „in eingetragener Partnerschaft lebend“, „geschieden“, „aufgelöste eingetragene Partnerschaft“, „verwitwet“ und „hinterbliebene eingetragene Partnerin/hinterbliebener eingetragener Partner“ unterschieden.[1]Alleinstehende“ sind Personen, die in keiner Gemeinschaft leben, also auch ohne Kinder, mit Kindern wären sie „Alleinerziehende“.

Die ursprüngliche Bedeutung von „ledig“ war frei, los beispielsweise frei von Gefangenschaft, Strafe, Schuld oder einer Verpflichtung oder auch aus der Lehre entlassen.[2] In der Heraldik ist ein lediger Schild ein Schild, der mit keiner Figur belegt ist.[3]

Der Begriff „lediges Kind“ (synonym[4] zu nichtehelich geborenes Kind,[5] auch „außereheliches Kind“ oder „uneheliches Kind“ oder „nichteheliches Kind“, veraltet auch „illegitimes Kind“) bezeichnet also "einer Ledigen´s Kind".

Begriff

Im Melderegister ist die Angabe ledig (LD) neben geschieden und verwitwet eine der drei Arten der Ehelosigkeit als Familienstand (in der Schweiz Zivilstand genannt).

Im kanonischen Recht bedeutet die Nichtigkeitserklärung nicht die Auflösung einer bestehenden Ehe, sondern die Feststellung, dass nach katholischem Verständnis von Anfang an keine gültige Ehe bestanden hat. Im Christentum gilt der Zölibat neben Armut und Gehorsam als ungeteilte Nachfolge Christi und Zeichen für das endzeitliche Heil. Er ist auch durch sexuelle Enthaltsamkeit geprägt. Alleinstehende sind dagegen Personen, die ohne Ehe- oder Lebenspartner und ohne Kinder in einem Haushalt leben, unabhängig vom Familienstand. Es gehören also auch Verwitwete und Geschiedene oder beispielsweise Mönche zu den Alleinstehenden.

Rechtsstellung

Unverheiratete gehören zu einer anderen Lohnsteuerklasse als Verheiratete.

Kunst und Kultur

In Kinofilmen sind Ledige und ihre sozialen Beziehungen ein eigenes Genre. Beispiele sind

Statistik

Während in Deutschland und der Schweiz der Anteil der Ledigen an der Bevölkerung größer ist als der der Verheirateten und in Lebenspartnerschaft Lebenden,[6][7] ist das Verhältnis in Österreich umgekehrt.[8] Dort beträgt der Anteil Verheirateter an Personen in Privathaushalten ab 15 Jahren fast 50 %, der Anteil Lediger nur gut ein Drittel.

Wiktionary: ledig – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. Website der Republik Österreich oesterreich.gv.at
  2. Deutsches Wörterbuch.
  3. Ledig. Pierer’s Universal-Lexikon, Band 10. Altenburg 1860, S. 206. zeno.org, abgerufen am 20. Januar 2024.
  4. beispielsweise bei Website der Republik Österreich oesterreich.gv.at
  5. Verein „Dokumentation lebensgeschichtlicher Aufzeichnungen“ (Hrsg.): „Als lediges Kind geboren“: Autobiographische Erzählungen 1865–1945. Herausgegeben vom Institut für Wirtschafts- und Sozialgeschichte der Universität Wien. Böhlau, Wien 2008, ISBN 978-3-205-77284-2.
  6. Bevölkerung nach Familienstand. Statistisches Bundesamt, Stand 20. Juni 2023.
  7. Zivilstand. Bundesamt für Statistik, Stand 31. Dezember 2022.
  8. Familienstand. Statistik Austria, Stand 7. Dezember 2023.

Siehe auch