Diskussion:Beamtendeutsch

Eindeutigkeit

Der Sinn der Amtssprache kommt in dem Artikel überhaupt nicht zur Geltung. Für mich ist diese Sprachform sehr wichtig. Vereinfachte Volkswörter haben oft viele Bedeutungen. Die Amtssprache sorgt mit der sehr deutlichen Abgrenzung ganz erheblich dafür, dass absolut klar ist, was gemeint ist - DAS HEISST: das in Frage stellen von "ist nun das oder das gemeint" fällt vollständig weg. Ist mir auch ein Rätsel, wieso man die Worte nicht verstehen soll. Also ein Blinker ist doch ein Wort, dass man kennen muss. Die Bedeutung erschließt sich für uns nur aus dem täglichen Gebrauch, nicht aber aus dem Wort selbst. Denn "blinken" oder "Blinker" ist nicht explizit zum Fahrzeug zuzuordnen. Wohl aber das aus deutschen Einzelwörtern bestehende Amtswort gleicher Bedeutung (nach unserem Verständnis). Konform gehe ich damit, dass möglicherweise der Satz in amtsdeutscher Form schwer zu lesen ist, da er nicht dem gebräuchlichen Muster unterliegt. Aber bei Interesse für diese Amtssprache erschließt sich die Eindeutigkeit eher aus diesem Schreiben, statt dem eines Bürgers, der aus seinem üblichen Sprachgebrauch Wörter nutzt, die nicht allgemein verständlich oder gesellschaftsfähig erscheinen. Vereinfachtes Amtsdeutsch - ok. Abschaffung funktioniert nicht. a)"Sehr geehrte Damen und Herren" ist beispielsweise in vielen modernen Behörden geändert in: "Guten Tag, sehr geehrter Herr..." b) "Mit freundlichen Grüßen" heißt oftmals heute "Freundlich grüsst..." c) "Sie erhalten eine Frist von 2 Wochen zur Stellungnahme" lautet heute oftmals "Wir notieren uns höflichst eine Frist von 2 Wochen und würden uns freuen, zeitnah von Ihnen zu hören. Ein Anruf genügt!" d) Kitschig dagegen finde ich die Abwandlung in "Hier hat sich wohl der Fehlerteufel eingeschlichen", statt dem ehemaligen Amtsdeutsch "Wir bitten den Fehler zu entschuldigen".



Beispiele

Manche der Beispiele sind hanebüchen und an den Haaren herbeigezogen, wie etwa "Biosensor" für "Diensthund". Hier sollten richtige Beispiele stehen, von denen es in amtlichen Texten sicher zuhauf gibt. Erfindungen aufzulisten führt sicher nicht zu einem neutralen Wikipedia-Artikel. --Elwood j blues 23:37, 26. Jun 2006 (CEST)

Richtig, sonst kommt noch die Jahresendflügelpuppe der DDR (Weihnachtsengel) hier rein. --Dr.cueppers 23:08, 10. Jul 2006 (CEST)

weibliche Person anstelle Frau (vergl. männliche Person, weibliches Kind)

dummes Beispiel: eine weibliche Person kann eben auch kein Kind, eine Jugendliche oder eine Frau sein. Ein Wort statt dreien.

Schreibgerät (anstelle von Kugelschreiber, Bleistift pp.)

Dito. Ein Stift ist kein Füller. Ein Wort (Schreibgerät) als Überbegriff. Wie kann man darin etwas Schlechtes sehen?

Ein Füller ist ein Füller, ein Bleistift ein Bleistift, ein Kugelschreiber ein Kugelschreiber und ein Überbegriff ist kein Wort.(Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 141.91.129.5 (DiskussionBeiträge) Skyman gozilla Bewerte mich! 00:39, 24. Mär. 2007 (CET)) Beantworten

Beispiel "Studierender" statt "Student": Beispiel gelöscht, weil nicht sinnvoll. Die "Studierenden" ist im Uni-Betrieb allgemein üblich und für den offziellen Gebrauch empfohlen, weil der Begriff beide Geschlechter - Studenten und Studentinnen - übergreift.(nicht signierter Beitrag von 147.142.186.54 (Diskussion) )

Gerade das ist ein klassisches Beispiel, wie das Beamtendeutsch in die Alltagssprache Eingang findet. Dieser Begriff ist im Hochschulrahmengesetz Ende der Siebziger von "Beamtens" kreiert worden, mit eben der Begründung und das hat den Jahrhunderte alten "Studenten" bzw. "Studentin" verdrängt. --Ekkehart baals 18:46, 7. Apr. 2008 (CEST)Beantworten
An welcher Uni lebt ihr denn? Verdrängt ist da gar nichts worden. Ich habe sogar einen Studentenausweis (sic) und bin da auch ziemlich stolz darauf, nicht weil ich etwas gegen Beamtensprache, sondern weil ich etwas gegen Sprachpolitik zum Zwecke der Herstellung einer "geschlechtergerechten Gesellschaft" habe. --84.154.52.252 21:46, 24. Okt. 2009 (CEST)Beantworten

Ich habe auch schon den Begriff "milchproduzierende Einzeleinheit" für "Kuh" gehört, habe aber keinen etwaigen Beleg. Darüber hinaus: "nicht lebende Einfriedung" für "Zaun", "einachsiger Dreiseitenkipper" für "Schubkarre" (zumindest bei der BW), "Lautraum" für "Diskothek", "Luftverlastung" für "Transport mit dem Hubschrauber". Die genannten sind auch hier aufgeführt, wobei ich die generelle Zitierfähigkeit der RP gegebenermaßen ein wenig in Zweifel ziehen möchte: http://www.rp-online.de/beruf/arbeitswelt/Kurioses-Beamtendeutsch_bid_25942.html --FelixAB 19:52, 22. Jun. 2010 (CEST)Beantworten

andersweitige Nationalität

"„deutscher Staatsbürger andersweitiger Nationalität“ anstelle von „eingebürgerter Ausländer“" - Quelle bitte. a) heißt es "deutscher Staatsangehöriger", b) heißt es "anderweitig" und c) hört sich die Formulierung eher nach einem Deutschen an, der auch noch eine weitere Staatsangehörigkeit besitzt. Und dafür ist mir eigentlich kein prägnanter und allgemeinverständlicher Begriff bekannt. --JensMueller 07:12, 23. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

„Fahrtrichtungsanzeiger“ für Blinker...

...ist sowieso falsch. Demnach müsste der Blinker ja ständig in Betrieb sein und die Fahrtrichtung anzeigen, auch wenn man schlicht geradeaus fährt. Wenn schon, dann müsste es „Richtungswechselanzeiger“ heißen. Oder irre ich? Myotis 13:11, 27. Sep. 2007 (CEST)Beantworten

Er heißt aber nunmal so, vergleiche Fahrtrichtungsanzeiger sowie § 54 StVZO. --Skyman gozilla Bewerte mich! 16:41, 30. Sep. 2007 (CEST)Beantworten
Dann setze das bitte als Quellennachweis. --Elwood j blues 11:52, 17. Nov. 2007 (CET)Beantworten

@Myotis! Mit Logik an die Sprache ranzugehen ist sowieso falsch; das ist ja gerade der Fehler von "Beamtens", dass sie glauben, die angeblich unlogischen Allgemeinbegriffe durch "logische Wortschöpfungen" ersetzen zu müssen. Da gibt es noch viel mehr Begriffe aus der Verkehrsbranche: Verkehrsampel --> LZA=LichtZeichenAnlage, Gaspedal --> Fahrfußhebel etc. --Ekkehart baals 18:58, 7. Apr. 2008 (CEST)Beantworten

Ein Fahrtrichtugnsanzeiger kann aber nicht nur ein "Blinker", sondern auch ein "Winker" sein (auch wenn es die heute praktisch nicht mehr gibt) (nicht signierter Beitrag von 212.185.80.5 (Diskussion | Beiträge) 19:58, 25. Jan. 2010 (CET)) Beantworten

Bravo bravo ihr Superformalisten! Man sieht, sogar Nichtbeamtete können superlogischen Murks produzieren! --Hans Eo 23:03, 23. Jun. 2011 (CEST)Beantworten

Weiterleitung Amtsdeutsch --> Beamtendeutsch...

...geht eigentlich in die falsche Richtung: Umgekehrt wird ein Schuh draus. Ein Behördenmitarbeiter (Angestellter oder Beamter) kann ganz normal reden und sprechen wie jeder andere auch. Nur "im Amt" muß er die Sprache verwenden, die dieses ihm vorgibt. Und das sind in 9 von 10 Fällen Sprachungetüme aus Gesetzen und Verordnungen, gegen die der einzelne Beamte sich gar nicht wehren kann, weil ihm das Gericht ansonsten seine Entscheidungen zerlegt. Daher mein Vorschlag: Tauschen und den Artikel nach "Amtsdeutsch" verschieben mit Weiterleitung von "Beamtendeutsch". Heinrich L. 21:49, 18. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

Bin auch dafür! Die Katze 15:50, 15. Mär. 2008 (CET)Beantworten
Ack, die Argumente von Heinrich L. sind logisch! # RX-Guru 16:06, 15. Mär. 2008 (CET)Beantworten

Und wer hat diese Begriffe in die Gesetzessprache gebracht??? Große Frage! lasst bloß den "HerrGott" aus dem Spiel. --Ekkehart Baals 13:30, 24. Jun. 2011 (CEST)Beantworten

Studierender

Liebe Kinderinnen und Kinder, "Studierender" ist ja wohl eher ASTA-Deutsch als Beamtendeutsch. Eine elegante Möglichkeit aus dem sperrigen "Studentinnen und Studenten" wieder ein Einzelwort zu machen, ohne sich des Sexismus verdächtigen lassen zu müssen und ohne auf das orthografisch problematische Binnen-I ausweichen zu müssen. Analog Lehrkraft statt Lehrer/Lehrerin. --217.231.38.67 18:22, 28. Jul. 2008 (CEST)Beantworten

Nee, nee! Das stammt aus der Neufassung des Hochschulrahmengesetzes aus den Siebzigern. Ist also eindeutig Beamtendeutsch. --Ekkehart baals 11:31, 29. Jul. 2008 (CEST)Beantworten

Und wo kommt das Hochschulrahmengesetz her, dreimal bitte raten, war da nicht zehn Jahre vorher eine Studentenbewegung? - Das sperrige "Studentinnen und Studenten" kann man übrigens einfach durch "Studenten" ersetzen. Die Nennung beider grammatischer Geschlechter ist im Deutschen nur in der formellen Anrede üblich ("liebe Studentinnen und Studenten" - wo ein "liebe Studierende" wiederum ziemlich blöd klingen würde), im übrigen setzt das Deutsche nur das Maskulinum (Ausnahme: Berufsbezeichnung als typisch weiblich angesehener Berufe - wie man sieht, kann man das ganz neutral formulieren). --84.154.52.252 21:51, 24. Okt. 2009 (CEST)Beantworten

Und "Studierende" muß nicht das Ende sein. Aus Bäcker bzw. Bäckerin könnte man die Backenden machen. Lehrer und Lehrerin werden zu den Lehrenden. Ich bin auch der Meinung das "Studierender" mal kein Amtsdeutsch, sondern eher Geschlechterkampf-Deutsch ist. Nebenbei bemerkt ist es im Grunde auch noch falsch, weil der Studierende jemand ist, der gerade im Augenblick studiert, während Student eine "Berufsbezeichnung" ist. Ein Studierender muß auch kein Student sein. Wenn ich aus einem Buch etwas studiere bin ich für diesen Moment ein Studierender. Ein schlafender Student hingegen kann kein Studierender sein. (Genauso wenig wie ein schlafender Bäcker ein Backender ist). (nicht signierter Beitrag von 212.185.80.5 (Diskussion | Beiträge) 19:58, 25. Jan. 2010 (CET)) Beantworten

An meiner FH werden wir bspw. zwecks Abgrenzung auch als "Studierende" bezeichnet. Studentenausweise, mit denen man ja vielerorts Vergünstigungen erhält, haben wir nicht; die heißen bei uns "Studierendenausweise" und Vorteile gibt es damit de jure natürlich auch nicht. Daher nahm ich bislang auch an, dass hier ein qualitativer Unterschied zwischen beiden Bezeichnungen bestände. --FelixAB 19:56, 22. Jun. 2010 (CEST)Beantworten

Wald mit Tieren

Gerade das ist ein Beispiel, warum Beamtendeutsch manchmal nötig ist, weil man das sonst anders interpretieren kann (z.B., falls es zu einem Prozess kommt).

Nicht jeder Wald ist auch eine forstwirtschaftliche Nutzfläche, z.B. ein Bannwald. Nicht alle Tiere im Wald sind automatisch Wildtiere, z.B. könnten sich ja auch Haustiere (Schafherde, Hund, ...) darin aufhalten. --91.49.196.153 11:05, 4. Sep. 2008 (CEST)Beantworten


Die Bedeutungen stimmen nicht überein!

Auch wenn sich diese Begriffe bzw. Formulierungen teilweise komisch anhören, sind sie wenigstens eindeutig. einige Beispiele wurden ja schon genannt, hier noch ein paar weitere:


„deutscher Staatsbürger andersweitiger Nationalität“ anstelle von „Deutscher ausländischer Abstammung“

  => "andersweitige Nationalität" ist nicht gleich "ausländische Abstammung"

„Forstwirtschaftliche Nutzfläche mit Wildtierbestand“ anstelle von „Wald mit Tieren“

  => wurde schon erwähnt. "Forstwirtschaftliche Nutzfläche" ist nicht gleich Wald und
     "Tiere"  sind nichg unbedingt Wildtiere.

„Raumübergreifendes Großgrün“ anstelle von „Baum“

  => "Baum" ist nicht gleich „Raumübergreifendes Großgrün“. Das kann auch ein Busch,
     Strauch oder sonstwas sein.

„Spontanvegetation“ anstelle von „Unkraut“

  => Auch hier: Es ist nicht das Gleiche. "Unkraut" ist ein umgangsprachlicher Begriff.
     Als Unkraut wird teilweise alles bezeichnet, was "unnütz" erscheint.
     „Spontanvegetation“ = Pflanzenwuchs, der nicht gewollt/gesät/gepflanzt wurde.

„Postwertzeichen“ anstelle von „Briefmarke“

  => Ebenfalls nicht das Selbe. Ein Postwertzeichen kann z.B. auch ein Freistempelabdruck sein.

„weibliche Person“ anstelle von „Frau“ (vergl. „männliche Person“, „weibliches Kind“)

  => Zum "weiblichen Kind": Mädchen (ich denke, darauf läuft es hier hinaus) wird teilweise auch
     für jung wirkende Erwachsende (18/19/20 Jahre alt) verwendet. "weibliches Kind" ist hier
     juristisch Eindeutig, wobei ich sogar noch "weiblicher Minderjähriger" bevorzugen würde.

„das Niedersachsen-Ticket hat in diesem Zug keine Gültigkeit“, „das Niedersachsen-Ticket ist in diesem Zug nicht gültig“ anstelle von „das Niedersachsen-Ticket gilt in diesem Zug nicht“

  => Hier macht es wirklich keinen großen Unterschied, durch den Umschreibungsvorschlag wird es
     aber auch nicht besser oder kürzer.


Wichtig ist, dass es eindeutig ist. Dass Lieschen Müller das für Blödsinn hält, ist klar, sie hält auch "CIO" oder "Router" für Blödsinn. Effektiv ist es eben so, dass gerade in Ämtern/Gesetzen Eindeutigkeit herrschen muss, auch wenn das dann der Ein oder Andere vielleicht nicht sofort versteht.

Ich bin ebenfalls ein Bürokratiefeind, aber in gewissen Punkten muss es einfach sein.

-- 217.224.158.198 17:05, 18. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

Büsche und Sträucher sind ja auch keine Bäume, daher halte ich das für unproblematisch. --FelixAB 19:58, 22. Jun. 2010 (CEST)Beantworten

Sind "Amtscodes" rechtens?

Wie rechtens ist es wenn jegliche Beamte oder Angestellte im Kontakt mit Bürgern dieses "Beamtendeutsch" zur Anwendung bringen? Zum internen Gebrauch ist eine gewisse "Fachsprache" normal, aber kein (stereotyp gesagt) Staubsaugervertreter würde sein Produkt verkaufen indem er dessen Vorzüge mit Ingenieursbegriffen anpreist. Als Bürger muss man sich das aber gefallen lassen. Hat man nicht ein Anrecht darauf in allgemeinverständlichem Hochdeutsch, wie es jeder mit weiterführendem Schulabschluss beherrscht, informiert zu werden? Kann ich mich nicht quasi hinstellen und von einem Polizeibeamten der mir etwas vorwirft erstmal verlangen dass er mir in normalem Hochdeutsch (Ampel statt "Lichtzeichenanlage" etc.) erklärt was er mir eigentlich vorwirft bevor ich dazu Stellung beziehe? Was ist vor Gericht wenn ich z.B. unbewusst eine falsche oder mich belastende Aussage mache, weil ich den Beamten sprachlich nicht verstanden hab - und der mir das auch nicht in normalem Deutsch erklären konnte/wollte? Sind unverständlich formulierte Bescheide etc. überhaupt rechtens, gibt es hierzu evtl. sogar Gerichtsurteile? Das alles würde mich und wohl manchen anderen an dieser Stelle interessieren. Damit hätte der Artikel auch einen echten Mehrwert gegenüber dem Artikel der ganz allgemein auf Verwaltungssprache eingeht.84.155.53.55 16:14, 17. Aug. 2009 (CEST)Beantworten

Erstmal ist da das Problem: Der Staubsaugervertreter will dich zu etwas bewegen (nämlich Geld zu zahlen), und deswegen will er dir auch eine - wir gehen davon aus, daß er überdies ein ehrlicher Kaufmann ist: adäquate - Gegenleistung bringen: einen guten Staubsauger und gute (voreingenommene gewiß, aber ehrliche) Beratung. Der Beamte will dich nicht zu etwas bewegen: er ist Obrigkeit, er kann dir etwas befehlen. Es ist korrekt und sicherlich lobenswert, daß die Befehlsgewalt bzw. beamtenspr. "Weisungsbefugnis" durch rechtsstaatliche Gesetze weit eingeschränkt ist. Aber das ist die historische Stellung des Beamten. Meine Zeilen sind nicht sarkastisch zu verstehen: Wer - bei aller Notwendigkeit, die Staatsmacht um der Freiheit willen einzuschränken - soweit ginge, den Beamten vom gefühlten Vorgesetzten zum gefühlten Untergebenen des Bürgers und den Staat zum Dienstleistungsunternehmen zu machen, stellt die gesamte Ordnung auf den Kopf und den Staat auf einen Platz, wo er nicht hingehört.
Außerdem soweit ich die Verwaltungssprache kenne (z. B. in den hier aufgeführten Beispielen), erfüllt sie zwar meist nicht die Wünsche sprachlicher Ästheten und löst nicht allzu selten Kopfschütteln aus, aber ist dennoch verständlich. Auch was ein raumübergreifendes Großgrün ist, versteht auf Anhieb jeder, wenn er das Wort auch nicht verwenden würde. Ausnahmen bestätigen die Regel (ich denke da an den Unterschied von Grünpfeil und Grünem Pfeil.)
Schließlich wird sicherlich jeder Beamte den Sachverhalt auch Lieschen Müller in ihrer Sprache erklären, wenn sie darum bittet.
Und zu guterletzt: Man muß ja schließlich liebgewordene Traditionen (mal davon abgesehen, daß oben behauptet worden ist, die Bezeichnungen seien vernünftig weil eindeutig), die nicht weh tun, nicht unbedingt gleich abschaffen. Mir würde grausen vor einem irdischen Staat oder Gesellschaft, in der man über nichts mehr spotten kann, und das meine ich ernst. Und eine Beamtensprache, die Christian Morgensterns "Korf erhält vom Polizeibureau" hervorgebracht hat, kann so schlimm auch nicht sein. --84.154.112.133 22:16, 25. Aug. 2009 (CEST)Beantworten

Kritischer Aufsatz oder Enzyklopädie?

Der Text erscheint unnötig subjektiv und durchaus kritisch gefasst. Es erscheint z.B. die Behauptung, dass derzeit die (vielleicht einfach ernst und präzise erfassten) Schreiben etwa nicht bürgerfreundlich (ist bürgerfreundlich auch ein Beispiel für Beamtendeutsch?) und nicht akzeptabel seien. Dazu haben einige der genannten Beispiele wenig mit der Beamtensprache zu tun und sind einfach technische Fachbegriffe, die noch teilweise unpräzise bzw. irreführend erklärt wurden. So kann im Artikel Vereinzelungsanlage gelesen werden, dass es sich bei diesen nicht nur um Drehkreuze, sondern auch verschiedene andere Ausführungsarten handelt. Shaqspeare 20:59, 1. Jul. 2010 (CEST)Beantworten

Kopfabschnitt

„Als Beamtendeutsch oder Amtsdeutsch wird umgangssprachlich eine sehr förmliche Ausdrucksweise im geschäftlichen Schriftverkehr vieler Behörden und Verwaltungen, die aber ebenso in vielen Privatfirmen und Konzernen Verwendung findet, bezeichnet.“

Soll das etwa ironisch sein? Passiv, Verbklammer um langen Relativsatz, unnötige Aufzählung aus Pedanterie ("Behörden und Verwaltungen" / "Privatfirmen und Konzernen" - ist das exhaustiv? disjunkt?) – das ist doch selber schon Beamtendeutsch! Und dazu noch mindestens ungenau, denn "förmlich" ist auch ein Kondolenzbrief, der dabei aber nicht amtsdeutsch ist. Und man liest nicht nur Beamtendeutsch, nein, man hört es auch oft! (Ansprachen amtswaltender Bürgermeister u.ä.)

Schadenersatz / Schadensersatz

Ich würde gern das Beispiel entfernen, da selbst der Gesetzgeber sich selbst nicht einig ist, ob es Schadensersatz oder Schadenersatz heißt. Das BGB verwendet beide Schreibweisen. Gegenstimmen? Jensen 17:18, 18. Nov. 2010 (CET)Beantworten

Noch mal zu den beispielen

Ein Teileil der Beispiele ist meiner Meinung nach an den Haaren herbeigezogen und wurde nach einer löschung bereits wieder ohne Quellen eingefügt. ich äußere mal meine Meinung zu den Beispielen in der Hoffnung, daß entsporechende Quellen genannt werden. Sollte dazu nichts kommen, werde ich das ganze im laufe des nächsten Monats stutzen.

  • Belegt und damit bleibend:
    • Die Vermittlung einer Pflegefamilie für ein Kind wird als „Beelterung“ bezeichnet.[1]
    • Schulbesuch: „Beschulung“. [http://www.sachsen-anhalt.de/LPSA/index.php?id=18373]
    • Fahrtrichtungsanzeiger“ für „Blinker“[2]
    • „Lichtsignalanlage, Wechsellichtzeichen, Lichtzeichenanlage“ auch aus der StVO belegbar
    • „Handschließen“ oder „Schließzange“ für „Handschellen“, gibt es in verschiedenen Verwaltungsvorschriften zur Aussattung von Polizei- und Justizbeamten, muss ich raussuchen, dann belegbar (die Schließzange ist allerdings etwas anderes ans Handschellen. Es handelt sich dabei wirklich im eine Zange mit der die Handgelenke umschlossen werden und dient dem Führen von Personen)
  • Fraglich, Meinung bitte!
  • „deutscher Staatsbürger ausländischer Herkunft“ Das ist meiner Meinung nach ein begriff aus dem Statistkwesen, kommt also auch wie der Migrationshintergrund übrigens in der amtlichen Statistik vor, kann daher auch zur Verwaltungssprache im weiteren Sinn gerechnet werden. Im eigentlichen Verwaltungssinn wird dann aber ohnehin nur zwischen Deutschen und Ausländern unterschieden da hier keine entsprechenden Rechtsfolgen aus der ausländischen Herkunft ableitbar ist.
    • „Spontanvegetation“ für Unkraut Es gibt einen Beleg [1] die Umschreibung Unkraut ist aber nicht ganz richtig, da es nicht immer Unkraut ist. Mir fällt aber momentan keine gute Erklärung des Begriffs ein
    • „Begleitgrün“ anstelle von „Grünfläche“ oder „Grünstreifen“, auch hier mehr oder weniger gut belegbar aber die "Übersetzung" ist auch hier nur teilweise richtig [2]
    • Postwertzeichen“ für „Briefmarke“, auch hier ist die Übersetzung mangelhaft, da es sich auch um einen Freistempler handeln kann
    • „verbringen“ im Sinne von „hinbringen“, da kann man sich streiten ob das nicht auch umgangssprachlich verwendet wird
    • „Personenvereinzelungsanlage“ für „Drehkreuz“, aus einer Norm, glaube ich, muss ich raussuchen, kann aber auch was anderes als ein Drehkreuz sein, zum Beispiel eine Türschleuse
  • eher humoristische, zu löschen
    • „Abstandseinhaltungserfassungsvorrichtung“ für Querstreifen zur Abstandsmessung auf der Autobahn: auf den ersten 5 Gogle-Seiten habe ich nur Links zu seiten die sich humoristisch mit Beamtendeutsch befassen, gefunden, also eher Erfindung
    • „mobile ethnische Minderheiten“ für Roma, Sinti, fahrendes Volk, auch hier das Gleiche: Zeitungsartikel usw. aber keine echte Quelle
    • „Raumübergreifendes Großgrün“ für Baum: Da gibt es als einziges Ergebnis ein Buch, dass ich mit dem Lemma befasst, eher Erfindung als echt--HolgerB 19:56, 27. Jan. 2011 (CET)Beantworten

Einzelnachweise

  1. „Die Welt“ vom 10. Dezember 2006: Familiendrama: In Sachen K…
  2. § 5 StVO

Die Einleitung ist undeutlich, euphemistisch und unvollständig

Als Beamtendeutsch oder Amtsdeutsch wird umgangssprachlich eine sehr förmliche Ausdrucksweise im geschäftlichen Schriftverkehr vieler Behörden und Verwaltungen, die aber ebenso in vielen Privatfirmen und Konzernen Verwendung findet, bezeichnet.

Das empfinde ich als zu undeutlich und arg euphemistisch. Beamtendeutsch ist auch eine Geheimsprache, eine Fachsprache, ein Soziolekt und dient zuminsdesten funktional dazu, Bürger und Nichtbürge deklassieren und abweisen oder in Fallen oder in die Irre laufen lassen zu können. All das Bedarf der Erwähnung. --Purodha Blissenbach 18:22, 28. Jul. 2011 (CEST)Beantworten

Hast du einen Beleg dafür? --Gnom 18:52, 28. Jul. 2011 (CEST)Beantworten