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Ehem. Land: Württemberg-Hohenzollern

Die Beratende Landesversammlung für Württemberg-Hohenzollern war ein nach dem Zweiten Weltkrieg bestehendes Gremium zur Ausarbeitung einer Landesverfassung. Als Vorgänger des Landtages für Württemberg-Hohenzollern entsprach sie den Beratenden Landesversammlungen in den beiden anderen Ländern der französischen Besatzungszone Rheinland-Pfalz und Baden sowie den Ernannten Landtagen der Länder in der amerikanischen und britischen Besatzungszone.

Geschichte

Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden die Länder Baden und Württemberg zwischen der amerikanischen Besatzungszone im Norden und der französischen im Süden aufgeteilt. Innerhalb der französischen Zone wurden die Länder Württemberg-Hohenzollern und Baden gegründet, in der amerikanischen Zone das Land Württemberg-Baden.

Am 16. Oktober 1945 gründete die französische Besatzungsmacht eine als „Staatssekretariat“ bezeichnete provisorische Regierung in Württemberg-Hohenzollern. Als Beratungsgremium für diese Regierung wurde eine Konferenz der Landräte und Oberbürgermeister eingerichtet, die erstmals am 3. November 1945 in Tübingen zusammenkam und danach regelmäßig an verschiedenen Orten des Landes tagte.

Die französische Militärverwaltung ordnete am 8. Oktober 1946[1] die Konstituierung der „Beratenden Landesversammlung für Württemberg-Hohenzollern“ an, deren Hauptaufgabe die Ausarbeitung eines Verfassungsentwurfs sein sollte. Nachdem am 15. September 1946 Wahlen für die Gemeinderäte[2] und am 13. Oktober 1946 Wahlen für die Kreisversammlungen[3] durchgeführt worden waren, erfolgte die Wahl der Mitglieder der Beratenden Landesversammlung am 17. November 1946. Die Wahl erfolgte nach dem Verhältniswahlsystem[4] über die Listen der zugelassenen Parteien[5] durch zwei Wahlgremien. Das erste Wahlgremium bestand aus den Delegierten der Kreisversammlungen[6], dem zweiten Gremium gehörten die Gemeinderäte der Städte über 7.000 Einwohner[7] an. Wählbar waren nur Bürgermeister, Mitglieder der Gemeinderäte und Mitglieder der Kreisversammlungen.[8]

Die Beratende Landesversammlung trat am 22. November 1946 zu ihrer konstituierenden Sitzung unter dem Alterspräsidenten Emil Niethammer im Schloss Bebenhausen zusammen. Sie verabschiedete den von ihr ausgearbeiteten Verfassungsentwurf am 22. April 1947. Die letzte Sitzung der Versammlung fand am 9. Mai 1947 statt. Nachdem die französische Militärregierung dem Text der Verfassung zugestimmt hatte, wurde die Verfassung der Bevölkerung gleichzeitig mit der Wahl zum ersten Landtag am 18. Mai 1947 zur Abstimmung vorgelegt. Sie erhielt 268.701 Ja-Stimmen bei 116.045 Nein-Stimmen.

Präsident

Auf der konstituierenden Sitzung der Beratenden Landesversammlung am 22. November 1946 wurde Karl Gengler (CDU) zu ihrem Präsidenten gewählt. Erster Stellvertreter war Fritz Fleck (SPD), Zweiter Stellvertreter Karl Kübler (DVP).

Direktor bei der Beratenden Landesversammlung war Friedrich Seethaler.

Zusammensetzung

Die Beratende Landesversammlung setzte sich einschließlich drei Abgeordneten aus dem bayerischen Kreis Lindau wie folgt zusammen[9]:

FraktionAbgeordnete
CDU42
SPD14
DVP8
KPD4
gesamt68

Mitglieder

NameLebens-
daten
FraktionAnmerkung
Richard Abt1892–1968CDU
Wilfried Acker1908–1979KPD
Wilhelm Baessler1878–1975CDU
Bernhard Bauknecht1900–1985CDU
Paul Binder1902–1981CDU
Philipp Jakob Bischoff1889–1959CDU
Lorenz Bock1883–1948CDU
Wilhelm Braun1887–1971CDU
Oswald Degenfelder1899–1981CDU
Hermann Dold1892–1953CDU
Franz Dreher1898–1977CDU
Otto Erbe1884–1965DVP
Fritz Erler1913–1967SPD
Walter Fetscher1890–1974CDU
Johannes Feyrer1891–1958CDU
Fritz Fleck1890–1966SPD
Karl Gengler1886–1974CDU
Josef Göser1878–1964DVPVertreter des Landkreises Lindau
Wilhelm Göttler1890–1953CDUVertreter des Landkreises Lindau
Franz Gog1907–1980CDU
Ernst Gräßle1894–1958CDU
Egon Grall1880–1957CDU
Eugen Hahn1874–1959CDU
Albert Hartmann1899–1991CDU
Adolf Hartmeyer1886–1953SPD
Friedrich Haux1887–1966DVP
Jakob Hermann1872–1952CDU
Christian Hofer1893–1951CDU
Herbert Holtzhauer1906–1987SPD
Oskar Kalbfell1897–1979SPD
Ernst Kinkelin1916–1991DVP
Hans Kohler1893–1962DVP
Karl Kübler1880–1955DVP
Otto Künzel1903–1966SPD
Johann Leibinger1903–1993CDU
Eduard Leuze1906–1973DVP
Bernhard Lieb1894–1978CDU
Judas Thaddäus Mayer1897–1972CDU
Gertrud Metzger1908–1993SPD
Anton Nassal1877–1949CDU
Emil Niethammer1869–1956CDU
Wilhelm Rathke1876–1951CDU
Dieter Roser1911–1975SPD
Friedrich Rothfuß1884–1960SPD
Hans Georg Rupp1907–1989SPD
Albert Sauer1902–1981CDU
Josef Schinle1896–1965CDU
Dora Schlatter1890–1969CDU
Carlo Schmid1896–1979SPD
Josef Schmid1888–1979CDUVertreter des Landkreises Lindau
Franz Schneider1880–1956CDU
Josef Schneider1893–1978CDU
Josef Schneider1891–1971SPD
Luitgard Schneider1893–1972CDU
Fritz Schuler1885–1955CDU
Thomas Schwarz1903–1974CDU
Erwin Seiz1889–1951DVP
Anton Sommer1893–1977SPD
August Sonntheimer1911–1966CDU
Ulrich Steiner1908–1961CDU
Oskar Stemmler1883–1964CDU
Heinrich Vollmer1885–1961CDU
Adolf Waldner1889–1959SPD
Wilhelm Weigold1894–1962KPD
Ludwig Wieland1901–1988KPD
Eugen Wirsching1891–1983CDU
Manfred Witzgall1914–1974CDU
Ferdinand Zeeb1894–1954KPD

Einzelnachweise und Anmerkungen

  1. Verordnung Nr. 6 des französischen Oberkommandos in Deutschland
  2. Grundlage war die Verordnung Nr. 53 des französischen Oberkommandos in Deutschland über die Gemeindewahlen in Württemberg, Hohenzollern und im Landkreis Lindau (Memento des Originals vom 5. März 2016 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.verfassungen.de
  3. Grundlage war dieVerordnung Nr. 61 des französischen Oberkommandos in Deutschland über die Wahlen zu den Kreisversammlungen in Württemberg (Memento desOriginals vom 5. März 2016 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.verfassungen.de
  4. Artikel 2 und 9 derVerordnung Nr. 66 des französischen Oberbefehlshabers in Deutschland über die Bildung einer Beratenden Versammlung für Württemberg (Memento desOriginals vom 5. März 2016 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.verfassungen.de
  5. Artikel 6 derVerordnung Nr. 66 des französischen Oberbefehlshabers in Deutschland über die Bildung einer Beratenden Versammlung für Württemberg (Memento desOriginals vom 5. März 2016 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.verfassungen.de
  6. Artikel 3 derVerordnung Nr. 66 des französischen Oberbefehlshabers in Deutschland über die Bildung einer Beratenden Versammlung für Württemberg (Memento desOriginals vom 5. März 2016 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.verfassungen.de
  7. Artikel 4 derVerordnung Nr. 66 des französischen Oberbefehlshabers in Deutschland über die Bildung einer Beratenden Versammlung für Württemberg (Memento desOriginals vom 5. März 2016 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.verfassungen.de
  8. Artikel 8 derVerordnung Nr. 66 des französischen Oberbefehlshabers in Deutschland über die Bildung einer Beratenden Versammlung für Württemberg (Memento desOriginals vom 5. März 2016 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.verfassungen.de
  9. Landtag von Baden-Württemberg (Hrsg.): MdL, die Abgeordneten der Landtage in Baden-Württemberg 1946–1978. Stuttgart 1978, ISBN 3-12-911930-2, Seite 200

Literatur

  • Landtag von Baden-Württemberg (Hrsg.): MdL, die Abgeordneten der Landtage in Baden-Württemberg 1946–1978. Stuttgart 1978, ISBN 3-12-911930-2, Seite 37–38