„Wikipedia Diskussion:Schiedsgericht/Anfragen/Angebliche ANON-Verletzung“ – Versionsunterschied

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Schlesinger und sein übliches Geraune. Geraune ist zudem auch viel, viel cooler, als sich ernsthaft mit einem Problem zu beschäftigen, weil man dafür keine Substanz benötigt. Horst Gräbner musst du im übrigen nicht mehr entfernen, denn abgesehen von der riesen Arbeit, die er für dieses Projekt unermüdlich geleistet hat, ist er inzwischen anscheinend am Ende seiner Kraft und Leidensfähigkeit angekommen. Du hast also mit dazu beigetragen großes zu leisten Schlesinger. Klopf dir mal kräftig auf die Schultern. Gruß --[[Benutzer:Itti|Itti]] 13:25, 7. Sep. 2019 (CEST)
Schlesinger und sein übliches Geraune. Geraune ist zudem auch viel, viel cooler, als sich ernsthaft mit einem Problem zu beschäftigen, weil man dafür keine Substanz benötigt. Horst Gräbner musst du im übrigen nicht mehr entfernen, denn abgesehen von der riesen Arbeit, die er für dieses Projekt unermüdlich geleistet hat, ist er inzwischen anscheinend am Ende seiner Kraft und Leidensfähigkeit angekommen. Du hast also mit dazu beigetragen großes zu leisten Schlesinger. Klopf dir mal kräftig auf die Schultern. Gruß --[[Benutzer:Itti|Itti]] 13:25, 7. Sep. 2019 (CEST)
:<small>Einschub: Itti, ganz allgemein: Aus eigener Erfahrung weiß ich, wie anstrengend die Arbeit bisweilen ist und kann die psychologischen Mechanismen einigermaßen einschätzen. Ich bitte Dich, über Deinen Solidaritätsschatten zu springen, nicht in Parteikategorien zu denken, kritische Einwände unterschiedlicher Mitarbeiter nicht pauschal zu verwerfen, „Kraft und Leidensfähigkeit“ auch bei anderen Menschen zu erkennen, die von Maßnahmen betroffen sein können. Horst Gräbner hat sich nach bestimmten Entscheidungen und Reaktionen schon mehrfach zurückgezogen und wird vermutlich in einigen Tagen oder Wochen wieder da sein, um in Personalunion von OS (Löschung) und Admin (Sperrung) so weiterzumachen wie bisher. Eben diese Union kann durchaus kritisch beleuchtet werden, ohne in irgendeine Ecke geschoben zu werden. Gruß --[[Benutzer:Gustav von Aschenbach|Gustav]] ([[Benutzer Diskussion:Gustav von Aschenbach|Diskussion]]) 13:52, 7. Sep. 2019 (CEST) </small>
:<small>Einschub: Itti, ganz allgemein: Aus eigener Erfahrung weiß ich, wie anstrengend die Arbeit bisweilen ist und kann die psychologischen Mechanismen einigermaßen einschätzen. Ich bitte Dich, über Deinen Solidaritätsschatten zu springen, nicht in Parteikategorien zu denken, kritische Einwände unterschiedlicher Mitarbeiter nicht pauschal zu verwerfen, „Kraft und Leidensfähigkeit“ auch bei anderen Menschen zu erkennen, die von Maßnahmen betroffen sein können. Horst Gräbner hat sich nach bestimmten Entscheidungen und Reaktionen schon mehrfach zurückgezogen und wird vermutlich in einigen Tagen oder Wochen wieder da sein, um in Personalunion von OS (Löschung) und Admin (Sperrung) so weiterzumachen wie bisher. Eben diese Union kann durchaus kritisch beleuchtet werden, ohne in irgendeine Ecke geschoben zu werden. Gruß --[[Benutzer:Gustav von Aschenbach|Gustav]] ([[Benutzer Diskussion:Gustav von Aschenbach|Diskussion]]) 13:52, 7. Sep. 2019 (CEST) </small>

:: Ich schreibe nicht [https://meta.wikimedia.org/w/index.php?title=Steward_requests/Permissions&curid=164533&diff=19358672&oldid=19357874 leichtfertig] und ich empfinde es als großen Verlust. Ich würdige seine Arbeit, nicht zuletzt nachhaltig aus persönlichen Gründen Danke ich ihm dafür ausdrücklich. Ihr könnt gerne weiter kritisch beleuchten. Es ist einfach, wenn man dafür einfach nur raunen muss und die Kritik nicht auszuhalten hat. Gruß --[[Benutzer:Itti|Itti]] 13:55, 7. Sep. 2019 (CEST)


Vielleicht könnten die SG-Kollegen dies Vorgehen mit den Oversightern und Ombudsleuten abklären und mit Fionas Einverständnis das Verfahren so begleiten, dass kein "Ämterhopping" für den Antragstaller entsteht und dessen zeitliche Ressourcen überschaubar eingesetzt werden müssen. --[[Benutzerin:Belladonna*|Belladonna]] [[Benutzer Diskussion:Belladonna*|<small>Elixierschmiede</small>]] 13:28, 7. Sep. 2019 (CEST)
Vielleicht könnten die SG-Kollegen dies Vorgehen mit den Oversightern und Ombudsleuten abklären und mit Fionas Einverständnis das Verfahren so begleiten, dass kein "Ämterhopping" für den Antragstaller entsteht und dessen zeitliche Ressourcen überschaubar eingesetzt werden müssen. --[[Benutzerin:Belladonna*|Belladonna]] [[Benutzer Diskussion:Belladonna*|<small>Elixierschmiede</small>]] 13:28, 7. Sep. 2019 (CEST)

Version vom 7. September 2019, 13:56 Uhr

Diese Diskussionsseite dient dazu, unklare Punkte an der Projektseite Angebliche ANON-Verletzung zu diskutieren, sachdienliche Hinweise zu liefern und auf eventuelle Fehler oder Probleme aufmerksam zu machen, die bei der Bearbeitung der Anfrage durch die Schiedsrichter auftreten.

Allgemeine Betrachtungen zum Projektzustand, Ad-personam-Diskussionen und süffisante Spitzen gegen einzelne Beteiligte gehören nicht hierher.

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Bwag

Das hier ist doch ziemlich dasselbe wie damals bei Bwag[1] Seine Anfrage wurde abgelehnt mit der Begründung, das SG sei keine SP 2. --MatthiasGutfeldt (Diskussion) 16:35, 6. Sep. 2019 (CEST)Beantworten

Hallo Matthias, meine persönliche Meinung: Jein, zunächst einmal ist das SG keine regelmäßige SP2.0, in nachvollziehbaren Einzelfällen schon. Und ja, es gibt Parallelen zur damaligen Anfrage, aber es gibt auch Unterschiede, z. B. in der beschriebenen OS-Funktion und wie weitreichend ANON ist (Stichwort 'über Bande'). Viele Grüße, --Ghilt (Diskussion) 16:47, 6. Sep. 2019 (CEST)Beantworten
@Luke081515:: Wo siehst du einen Unterschied, dass du hier annimmst und damals abgelehnt hast? --Riepichiep (Diskussion) 16:39, 6. Sep. 2019 (CEST)Beantworten
Täte mich auch interessieren, lieber Luke und schließe mich daher der Frage an. Bwag 10:18, 7. Sep. 2019 (CEST)Beantworten

Das ist natürlich _nicht_ das gleiche: dieses Mal geht es um Medienberichte von seriösen Medien, die auch Ansichten von Wissenschaftlern enthalten. Das kann man wohl kaum mit "Videos" auf YouTube, wo jeder ein Video einstellen kann, vergleichen, deren Inhalt von ... Nichtfachleuten kommt und in denen u.a. Kopfgelder auf WP-AutorInnen ausgerufen werden. Diese Diskussion ist völlig überflüssig. --AnnaS. (DISK) 08:21, 7. Sep. 2019 (CEST)Beantworten

Hallo AnnaS. aus I., danke für Stellungnahme! Ich verlinke meine Anfrage nochmals: [2] und empfehle dir den Abschnitt „Benutzer:Bwag (Problemschilderungen) - Was war vorgefallen?“ durchzulesen. Du wirst dann eventuell registrieren, dass es in meinem Fall auch um einen „Medienbericht eines seriösen Mediums“ ging - und zwar um Die Welt. Also ich ersuche dich daher deinen Kommentar im Sinne einer korrekten Darstellung zu korrigieren - Danke! Bwag 10:16, 7. Sep. 2019 (CEST)Beantworten

Ombudsleute

Gehören die Ombudsleute zu den Instanzen, welche vor einer SGA kontaktiert werden sollten? Gruss --109.42.1.82 16:35, 6. Sep. 2019 (CEST)Beantworten

In Bezug auf diese Anfrage werden wir das diskutieren. Viele Grüße, --Ghilt (Diskussion) 16:49, 6. Sep. 2019 (CEST)Beantworten
Das ist ein Fakt, das braucht ihr nicht zu diskutieren. Richtig wäre es gewesen die SG-Anfrage abzulehnen mit dem Verweis auf die fehlende Anfrage beim Ombudsmann. Ihr macht euch doch als SG lächerlich. Einmal hüh einmal hott. --Pittimann Glückauf 16:54, 6. Sep. 2019 (CEST)Beantworten
Die Anfrage ist doch noch gar nicht vom SG angenommen, sondern lediglich von einem einzigen Mitglied. Insofern ist es unangebracht, von "ihr" zu schreiben. -- Nicola - kölsche Europäerin 16:57, 6. Sep. 2019 (CEST)Beantworten
Vorne geht es aber bereits fleißig zur Sache. --Pittimann Glückauf 16:58, 6. Sep. 2019 (CEST)Beantworten
??? Ja, unter den Beteiligten. Das bedeutet doch nicht die Annahme. Und selbst das Mitglied, dass die Anfrage angenommen hat, verweist auf die Ombudsleute. Also bitte genau hinschauen, bevor man von "lächerlich machen" schreibt. -- Nicola - kölsche Europäerin 17:02, 6. Sep. 2019 (CEST)Beantworten

Fragen

@Horst Gräbner: Kannst Du bitte Deine Beweggründe schildern, warum Du die betreffenden Versionen sofort OS-gelöscht hast, statt dem meiner Ansicht nach normalen Vorgehen, also: 1. normale Versionslöschung (wären für Admins weiter sichtbar), 2. Abarbeitung der Vandalismusmeldung (selbst oder durch anderen Admin), 3. OS-Versionslöschung zu einem Zeitpunkt, an dem eine angemessene Frist für eine Sperrprüfung verstrichen ist?
Und eine zweite Frage: Gehen wir mal, unabhängig davon ob das konkret ein realistisches Szenario in diesem Fall ist, ganz allgemein von folgendem aus: Angenommen es gibt einen Benutzer, der regelwidrig ohne Offenlegung bezahlt schreibt und über den aus öffentlich zugänglichen Quellen bekannt ist, dass er gezielt Artikeln einen extremistischen POV aufdrückt: Wie kann ein anderer Benutzer die Sperrung per VM oder per BSV erreichen, ohne gegen ANON zu verstoßen?
Danke, Gruß, Aspiriniks (Diskussion) 17:38, 6. Sep. 2019 (CEST)Beantworten

Gegenfrage: Wieso ist das normale Vorgehen deiner Ansicht nach zunächst die einfache Versionslöschung? Auch Admins sollten ANON-Verstöße nicht zugänglich gemacht werden, schließlich haben sie was ANON angeht keine Sonderrechte, sonst bräuchte es ja keine Oversighter. Wieso sollte bei der Abarbeitung eine eventuelle(!) Sperrprüfung berücksichtigt werden - Ist es denn nicht wichtiger, dass der ANON-Verstoß versteckt wird, als dass eine Sperrprüfung durch Admins ohne OS-Rechte durchgeführt werden kann? Meiner Meinung nach ist es hochproblematisch, dass nur Oversighter solche Sperrprüfungen entscheiden können, innerhalb der vorhandenen Strukturen sehe ich aber auch keine andere Möglichkeit, als so zu handeln, wie es Horst getan hat. --109.41.194.150 19:05, 6. Sep. 2019 (CEST)Beantworten
Siehe Intro, hier geht es nicht um "Allgemeine Betrachtungen zum Projektzustand", sondern darum, daß Horst hier seine Vorgehensweise erläutern kann, was ggf. für eine Schiedsgerichtsentscheidung von Belang sein könnte. Zu Deiner Frage nur soviel: In der deutlichen Mehrheit der Fälle werden ANON-Verstöße zuerst von normalen Administratoren abgearbeitet, schon allein weil die wenigen OSler nicht rund um die Uhr ihre Augen überall offen haben können. Mir geht es nicht darum, Horst Vorwürfe zu machen, sondern seine Beweggründe zu verstehen und zu wissen, wie er sich einen richtigen Umgang mit Fällen wie diesem vorstellt. Gruß, Aspiriniks (Diskussion) 19:14, 6. Sep. 2019 (CEST)Beantworten
Richtigstellung: Die allermeisten ANON-Verstöße werden nicht von Admins abgearbeitet. Die allermeisten Admins merken noch nicht einmal, wenn gegen ANON verstoßen wurde (es gibt nur ganz wenige Admins, die überhaupt Meldungen an OS absetzen). Und wenn sie es tun, dann hat er/sie in der Regel als einziger Admin den entsprechenden Inhalt gesehen. Manchmal melden sich Betroffene, manchmal (und das eher öfter als durch Admins) werden ANON-Verstöße von Benutzern ohne besondere Rechte gemeldet. Die überwiegende ANON-Verstöße bemerke ich durch meine Sichtertätigkeit selbst.
Wenn es bestimmte Vorfäle und Zusammenhänge gibt, werden einschlägige Seiten von OSern auf BEO gesetzt und die entsprechenden Edits schnell diskret beseitigt.
Neu angemeldete Benutzer bzw. Vorratssocken werden sofort unbeschränkt gesperrt. IPs ebenfalls sofort.
Bei angemeldeten Benutzern erfolgt in der Regel eine Ansprache, aber bereits mit dem Hinweis, dass im Wiederholungsfall eine Sperre verhängt wird. Außerhalb des „in der Regel“ erfolgen (und erfolgten) Benutzersperren, wenn von einem gezieltem Handeln auszugehen bist, d. h., dem Benutzer klar gewesen sein muss, dass es sich um einen ANON-Verstoß handelt (ist kontextabhängig). --Horst Gräbner (Diskussion) 20:05, 6. Sep. 2019 (CEST)Beantworten
Du hast gefragt, warum er nicht normal vorgegangen ist und ich habe erläutert, warum ich das Vorgehen durchaus normal finde. Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass nicht immer ein Oversighter zur Stelle ist - Schließlich ist es ja zu begrüßen, wenn das einmal der Fall ist. --109.41.194.150 19:24, 6. Sep. 2019 (CEST)Beantworten
Ich möchte auch hier nochmal darauf hinweisen, dass die Richtlinie von "Entfernung von nicht-öffentlichen persönlichen Informationen" spricht. Daraus wurde hier die Entfernung der Namen öffentlich erscheinender Zeitungen gemacht, weil deren Nennung ein "ANON-Verstoß über Bande" – ein Konstrukt, dass die Richtlinie nicht kennt – sei. Ob das wichtiger ist als die Adminrechte auf Sperrprüfung, scheint mir doch zweifelhaft. --Amberg (Diskussion) 19:30, 6. Sep. 2019 (CEST)Beantworten
Guter Einwand, den man so stehenlassen kann. Ich denke aber, dass die Richtlinie teleologisch so auszulegen ist, dass auch quasi ANON-Verstöße zu entfernen sind, sonst verfehlte sie ihren Zweck. Mir scheint auch, dass zumindest die Oversighter dieser Ansicht sind, siehe SPP. --109.41.194.150 19:44, 6. Sep. 2019 (CEST)Beantworten
(BK) Es gibt etwa 200 Menschen mit Adminrechten. Wenn etwas nicht öffentlich sein sollte, sind das zu viele. Deshalb gibt es OS, und deshalb gibt es OSler. Im zweifel sollte ein OSler immer löschen, denn wieder sichtbar machen kann man hinterher immer noch, wenn man sich geirrt hat. Löscht man nicht und es liest jemand etwas, was er nicht sollte, lässt sich das nicht rückgängig machen.
Und aus Erfahrung weiß ich, dass unserer OSler mit Augenmaß arbeiten: Ich melde alle paar Monate eine Versionslöschung, die ich durchgeführt habe, bei den OSlern, damit sie sie gegebenenfalls oversighten. In etwa der Hälfte der Fälle tun sie das, in den restlichen erhalte ich die Info, dass das nicht nötig sei, oder sogar dass sie die administrative Versionslöschung für nicht unbedingt erforderlich gehalten hätten. -- Perrak (Disk) 19:45, 6. Sep. 2019 (CEST)Beantworten
Perrak, da ich gestern Abend aus den bekannten Gründen meine ausführliche Antwort nicht anbringen konnte, jetzt eine Kurzversion: Schön, dass wenigstens Du so zufrieden bist. Ich habe den Eindruck, dass – anders als ich es früher auch erlebt habe – Augenmaß und Diskretion, oder das Bemühen, wie ich es an anderer Stelle nannte, eine mit gutem Grund sehr eng begrenzte Aufgabe möglichst geräuscharm zu erledigen, in der Ära Gräbner zumindest zu einem Teil verloren gegangen sind. Stattdessen wird versucht, die Grenzen des Auftrags eigenmächtig durch kreative Erfindungen, die die Richtlinie nicht kennt ("ANON-Verstoß über Bande"), zu erweitern, und man will eine Botschaft verbreiten, was ja gerade nicht geräuscharm geht. Man sieht sich nicht mehr als stiller Dienstleister, sondern als Lehrer und Vorgesetzter. Die Tugend, Zusatzfunktion und Admintätigkeit soweit wie möglich voneinander zu trennen (bei CU und SG ja sogar zwingend vorgeschrieben) weicht dem Bestreben, durch abschreckende Sanktionen der Botschaft Nachdruck zu verleihen. Dass man dafür 97% der Admins mal eben eines ihrer wichtigsten Rechte beraubt, wird genauso zumindest billigend in Kauf genommen wie der Streisand-Effekt und der Umstand, dass z. B. ein BSV oder selbst administrative Maßnahmen gegen einen der Lohnschreiberei für Rechtsaußen dringend verdächtigen Benutzer faktisch ausgeschlossen werden. --Amberg (Diskussion) 10:36, 7. Sep. 2019 (CEST)Beantworten
Die Trennung der Aufgaben ist von der WMF nicht zwingend vorgeschrieben, es sind lokale Regeln in der de-WP. Bei OS wäre eine solche Trennung nicht sinnvoll, da OSler eigentlich nichts anderes machen als Admins, nur so, dass auch ein Admin gelöschte Versionen nicht mehr sehen kann. Der "ANON-Verstoß über Bande" ist keine neue Erfindung, das haben Leute schon vor Jahren gemacht und sind dafür auch ermahnt und so weit ich erinnere auch gesperrt worden. Von welcher Botschaft schreibst Du? Dass man sich an WP:ANON zu halten hat? Das sollte eine Selbstverständlichkeit sein, ich finde es beschämend, dass man das als "Botschaft" verbreiten muss. -- Perrak (Disk) 12:25, 7. Sep. 2019 (CEST)Beantworten
Es gibt einfach Vorfälle, die man nicht öffentlich verhandeln, sondern per Email etc. ansprechen sollte. Dazu gehört mit Sicherheit auch eine (wenn auch indirekte) Verknüpfung von Nick und Klarnamen. Das ist eine der Grundsäulen der WP, ich finde es erstaunlich, dass man sich für die Einhaltung dieser Regel rechtfertigen muss. -- Nicola - kölsche Europäerin 12:33, 7. Sep. 2019 (CEST)Beantworten

Moderation Count Count

1. Halte ich dich nach den intensiven Diskussionen und deiner dort geäußerten Extrempositionen für eher befangen. Überlasse das doch bitte anderen Schiedsgerichtsmitgliedern.

2. Bist du dir sicher, dass du als Schiedsgerichtsmitglied Versionslöschungen durchführen darfst?

3. Der Hinweis auf eine willkürliche Anwendung der Versionslöschung in diesem Kontext ist schon hilfreich. Deine Löschbegründung ist nicht ausreichend.--Perfect Tommy (Diskussion) 10:26, 7. Sep. 2019 (CEST)Beantworten

SG-Mitglieder erhalten Adminrechte unter anderem zur Moderation von SG-Seiten. -- Perrak (Disk) 10:28, 7. Sep. 2019 (CEST)Beantworten
Ja, ob Versionslöschungen darunter fallen ist wohl mindestens diskutabel. Diese hier war auch eher kontrovers bzw. ungerechtfertigt. --Perfect Tommy (Diskussion) 10:29, 7. Sep. 2019 (CEST)Beantworten
Du kannst ja ein AP machen. Damit hast du ja schon Erfahrung--Der-Wir-Ing(„DWI“)(Disk) 10:44, 7. Sep. 2019 (CEST)Beantworten
Diese Häme steht dir nicht gut.--Perfect Tommy (Diskussion) 10:45, 7. Sep. 2019 (CEST)Beantworten
Wieso Häme? Wenn du denkst, dass ein SGler seine Adminrechte missbraucht hat, kannst du ein AP machen. --Der-Wir-Ing(„DWI“)(Disk) 10:49, 7. Sep. 2019 (CEST)Beantworten
[BK]Vorher versucht man das aber so zu Regeln. Am besten auf Augenhöhe. Bei ihm habe ich da noch Hoffnung, bei dir nicht. Und den Ton deines Beitrages habe ich schon richtig als Häme gedeutet. Verarschen kann ich mich selbst.
Hallo Tommy, zum Punkt 1) für eine Befangenheit müsstest Du a) umseitig als Beteiligter eingetragen sein, b) eine Besorgnis der Befangenheit äußern und c) es müsste eine Befangenheit nach WP:SGR#Befangenheit festgestellt werden. Zum Punkt 2: Ja, Schiris haben Adminrechte unter anderem für SG-Seiten, denn laut MB 2007/1 "erhalten alle gewählten Mitglieder zur Ausführung ihrer Aufgaben Adminrechte" - das hier betrifft die SG-Seiten und ich hab mir das Versionsgelöschte angesehen und stimme ihm hier zu, das fiel unter H:VL. Zum Punkt 3: warum willkürlich? Die Entfernung kann ich gut nachvollziehen. Und ich könnte mir vorstellen, dass bei einer freundlichen Nachfrage (ohne Unterstellung 'willkürlich') CountCount Dir auch eine ausführlichere Begründung liefert. Grüße, --Ghilt (Diskussion) 10:52, 7. Sep. 2019 (CEST)Beantworten
Schiris haben keine Mandat H:VL auszulegen und anzuwenden. Gibt es da einen Präzedenzfall? P.S. Ich bin doch Beteiligter. --Perfect Tommy (Diskussion) 10:57, 7. Sep. 2019 (CEST)Beantworten
Eher umgekehrt, woraus leitest Du "Schiris haben keine Mandat H:VL auszulegen und anzuwenden" ab? Und ja, a) ist erfüllt. Viele Grüße, --Ghilt (Diskussion) 11:01, 7. Sep. 2019 (CEST)Beantworten
(BK)Gab es schon [3][4] --Der-Wir-Ing(„DWI“)(Disk) 11:02, 7. Sep. 2019 (CEST)Beantworten

Gem. der Regeln haben sie Moderationsrecht auf ihren Seiten und dürfen dort auch administrativ tätig sein. Sie dürfen jedoch außerhalb dieser Seiten nicht administrativ tätig sein, auch nicht Beteiligte sperren oder entsperren. Seine Handlung sehe ich als durch die Aufgabenbeschreibung gedeckt an, diese ist nicht abschließend. Die Forderung nach Befangenheit dürfte hingegen wenig zielführend sein, da er die Anfrage eh abgelehnt hat. Meiner Meinung nach mit einer 100% zutreffenden Begründung. Für OS-Aktionen sind die Ombutsleute zuständig. Gruß --Itti 11:04, 7. Sep. 2019 (CEST)Beantworten

Es ist richtig, dass man als Ablehner nicht an der Entscheidung mitwirkt. Allerdings darf man, wenn ich es richtig sehe, noch an der Kommentierung der Anfrage teilnehmen – finde ich merkwürdig, scheint aber so zu sein –, während man sich als Befangener ganz raushalten soll. --Amberg (Diskussion) (ohne (gültigen) Zeitstempel signierter Beitrag von Amberg (Diskussion | Beiträge) 11:23, 7. Sep. 2019 (CEST))Beantworten
Hi Amberg, auch als konfliktbeteiligter Schiri darf und soll man sich selbstverständlich verteidigen können, also darf sogar als Beteiligter kommentiert werden. Viele Grüße, --Ghilt (Diskussion) 11:35, 7. Sep. 2019 (CEST)Beantworten
Nein, als Beteiligter laut Regel doch wohl nicht, siehe das Zitat unten ("aber nicht beteiligt sind"). --Amberg (Diskussion) 11:46, 7. Sep. 2019 (CEST)Beantworten
Sorry, nein, ein Umkehrschluss ist nicht automatisch erlaubt. Wie ich schrieb, darf jeder Konfliktbeteiligte sich selbstverständlich äußern. Das sind m.E. Grundrechte. --Ghilt (Diskussion) 11:55, 7. Sep. 2019 (CEST)Beantworten
Das war kein Umkehrschluss, sondern wörtliches Zitat aus euren selbstgegebenen Regeln! Und natürlich dürfte sich ein fallbeteiligtes SG-Mitglied als Fallbeteiligter äußern wie alle anderen Fallbeteiligten auch, darum geht es doch nicht, aber nicht mehr als SG-Mitglied in den Beratungen des Schiedsgerichts kommentieren. Während laut Regel nichtbeteiligte Ablehner genau das dürfen. --Amberg (Diskussion) 12:04, 7. Sep. 2019 (CEST)Beantworten
Das Zitat betrifft über befangene und nichtbeteiligte Schiris. Es trifft keine Aussage zu beteiligten Schiris. Insofern ist Deine Deutung ein Umkehrschluss. Aber ich kann Dir versichern, dass konfliktbeteiligte Schiris sich aus der Telko und der Bearbeitung Anfrage im SG-Wiki heraushalten. Kommentieren dürfen sie aber in der de.wp, wie jeder andere Konfliktbeteiligte auch. --Ghilt (Diskussion) 12:11, 7. Sep. 2019 (CEST)Beantworten
Für mich geht aus dem Kontext hervor, dass Kommentierungen innerhalb der Fallberatung des SGs, in Ausübung der SG-Mitgliedschaft gemeint sind, anders ergibt für mich der Passus an der Stelle keinen Sinn. Dass Fallbeteiligte, die zufällig auch SG-Mitglieder sind, alle Rechte von Fallbeteiligten haben, sollte ja wohl genauso selbstverständlich sein, wie dass sie für den Fall keine Rechte als SG-Mitglieder haben. Aber das ist sowieso eine Phantomdiskussion, denn es gibt im umseitigen Fall ja keine fallbeteiligten SG-Mitglieder.
Die Frage war vielmehr, ob ein Befangenheitsantrag gegen einen Ablehner etwas verändern kann. Itti meinte nein, ich glaubte das bisher auch, habe dann aber in den Regeln nachgeguckt, und da steht eben, Ablehner "dürfen die Anfrage kommentieren", während Befangene "auch an den Diskussionen über die Anfrage nicht mitwirken und sich Meinungsäußerungen im SG-Wiki oder auf den Telefonkonferenzen enthalten" sollen (freilich nur weil sich das "als gute Praxis erwiesen" habe – das sollte man auch als klare Vorschrift formulieren, denn es liegt in der Logik der Befangenheit). Sie sollen also auch nicht mehr kommentieren, während Ablehner das noch dürfen. Insofern kann zumindest theoretisch auch ein Befangenheitsantrag gegen einen Ablehner u. U. noch eine kleine Veränderung bewirken. --Amberg (Diskussion) 12:56, 7. Sep. 2019 (CEST)Beantworten
@Itti ich fordere keine Befangenheit, ich stelle sie schlicht und einfach fest. Dabei ist es mir auch egal, ob zielführend oder nicht. Befangen zu sein ist nichts schlimmes.--Perfect Tommy (Diskussion) 11:31, 7. Sep. 2019 (CEST)Beantworten
Das habe ich zwar anders erlebt, doch das sehen wir ohnehin nicht, in den Abstimmungen sind sie raus. Nur sehe ich da auch keine Befangenheit, nur weil moderiert hat. Aber, da er eh abgelehnt hat, ist das auch völlig egal. --Itti 11:34, 7. Sep. 2019 (CEST)Beantworten
"Schiedsrichter, die eine Anfrage nicht angenommen haben, aber nicht beteiligt sind, dürfen die Anfrage kommentieren, aber nicht die Falldarstellung verfassen oder am Ende des Verfahrens über die Maßnahmen abstimmen."
Finde ich, wie gesagt, unglücklich, da man unter Umständen ja auch mit Kommentierungen die Entscheidungsfindung der anderen beeinflussen kann, steht aber bei den Regeln. Ich hoffe, dass in der Praxis davon kein Gebrauch gemacht wird. --Amberg (Diskussion) 11:43, 7. Sep. 2019 (CEST)Beantworten
@Perfect Tommy, du stellst es als eine allwissende Gewissheit somit umfänglich fest. Ich verneige mich, vor derartigem Wissen. Gruß --Itti 11:35, 7. Sep. 2019 (CEST)Beantworten
Das ist eine bösartige Interpretation einer allgemeingebräuchlichen Formel. Dass ich hier nur meine Meinung vertrete und selbstverständlich diese nicht für das MAß aller Dinge erachte, steht außer Frage. Du hast gar nicht verstanden, worauf ich hinaus wollte.--Perfect Tommy (Diskussion) 11:47, 7. Sep. 2019 (CEST)Beantworten
Das mit "bösartig" reiht sich in deine Aussagen sehr deutlich ein. Nein, du bist leider auch nicht zu verstehen. Was ich von deinen Aussagen verstehe sind Eigeninterpretationen und Regelauslegungen, die sich so nicht decken lassen. Diese äußerst du jedoch mit einer derartig überzeugenden Grundeinstellung, die jede andere Meinung wegwischen möchte. Du empfindest es also als "bösartig" wenn dir der Spiegel vorgehalten wird? --Itti 11:50, 7. Sep. 2019 (CEST)Beantworten
SR haben Admin-Rechte lediglich für die Ausübung von SG-Aufgaben. VL'en gehören nicht dazu. Hierfür müßten sie Voll-Admins um Amtshilfe bitten. Die Aktion von Count Count ist daher regelwidrig. Aber mit Regelwidrigkeiten (vgl. Brixner-Anfrage) ist dieser SR ja vertraut. Bedauerlicherweise gibt es kein Mißtrauensvotum gg SR. Bedauerlich auch, daß eigentl. integre SG-Mitglieder diese Regelüberschreitung decken. MfG, --Brodkey65|...Am Ende muß Glück sein. 12:01, 7. Sep. 2019 (CEST)Beantworten
Bösartig ist es, aus dem Hinweis darauf, dass man jemanden "für eher befangen" hält und dem Hinweis darauf, dass man keine Befangenheit fordern kann (man könnte vielleicht die Feststellung oder das Eingestehen einer Befangenheit fordern) eine "allwissende Gewissheit" meinerseits zu folgern. --Perfect Tommy (Diskussion) 12:02, 7. Sep. 2019 (CEST)Beantworten
Die Versionslöschingen sind natürlich gerechtfertigt und auch Zulässig. Auf Seiten des Schiedsgerichts, dürfen Schiedsgerichtsmitglieder alles. Administratoren hingegen haben auf diesen Seiten hingegen keine Befugnis und dürfen nichts löschen, außer es wird ein grober Verstoß gemacht der irgend welch Rechte verletzt.-WikiBayer 👤💬 Kenst du scho de boarische Wikipedia? 12:44, 7. Sep. 2019 (CEST)Beantworten

Antwort auf eine Frage der Vorderseite

@Fiona B.: da ich dort nicht schreiben darf, hier. Per OS entfernte Beiträge dürfen durch die OSler ohne Genehmigung der WMF niemandem zugänglich gemacht werden. Auch keinen Admins. Die Ombudsleute haben hingegen die Rechte und die Aufgabe solche Fälle zu prüfen. Du bittest momentan das falsche Gremium. Die Ombudsleute ändern meines Wissens ggf. auch Sperrvermerke. Gruß --Itti 11:56, 7. Sep. 2019 (CEST)Beantworten

Die Mitglieder des Arbitration Committee erhalten bei Bedarf so eine Genehmigung von der WMF. Das sollte für das SG der DE-WP dann auch möglich sein, bzw. nicht an der WMF scheitern. --DaizY (Diskussion) 13:03, 7. Sep. 2019 (CEST)Beantworten
Das englischsprachige Arbcom ist die Beschwerdestelle für OS-Aktionen dort. Mitglieder des Arbcom bekommen das Oversight-Recht mit ihrer Wahl. Sie müssen dementsprechend auch nach der Richtlinie für den Zugang zu nichtöffentlichen Informationen eine Geheimhaltungsvereinbarung unterzeichnen. Für die Ausübung ihrer Oversight-Rechte im Rahmen ihrer Arbcom-Tätigkeit brauchen sie keine Genehmigung von irgendwem. --Count Count (Diskussion) 13:18, 7. Sep. 2019 (CEST)Beantworten
wir haben hier im dewiki-Projekt jedoch andere Regeln als im enwiki-Projekt. Hier hat das SG keine OS-Richtlinienkompetenz, somit auch keine Rechte hinsichtlich dieser und somit sind die Ombudsleute zuständig, nicht das SG. Gruß --Itti 13:21, 7. Sep. 2019 (CEST)Beantworten
@Count Count: Danke für die Klarstellung/ Präzisierung. Es ist also tatsächlich so, dass es an einer Genehmigung seitens der WMF nicht scheitern würde.
@Itti: Das weiß ich. In Deinem Eingangspost verweist Du auf eine fehlende Genehmigung der WMF. Mein Punkt ist, dass es kein Problem wäre, diese zu bekommen. Es liegt bei uns und unseren Regeln, nicht bei der WMF. --DaizY (Diskussion) 13:26, 7. Sep. 2019 (CEST)Beantworten
Nur haben wir halt diese Teilung in den Zuständigkeiten, welche nicht zuletzt darauf beruht, dass man hier in diesem Projekt "Macht" so divers wie möglich halten möchte. So ist dann aber auch der Weg einzuhalten, den man zuvor vorgegeben hat und nicht mit Beliebigkeit vorzugehen. Diese hat halt immer ein Geschmäckle. --Itti 13:29, 7. Sep. 2019 (CEST)Beantworten
Sehe ich wie Itti. Ich finde dieses Hin- und Herschieben von Fionas Anfrage zwar inzwischen etwas kafkaesk (das SG schickt sie zu den Ombudsleuten, die raten ihr Stewards oder die WMF zu fragen und hier wird sie wieder zu den Ombudsleuten zurückgeschickt …), aber wenn die Regelung zumindest für die de. nun mal so ist, daß nur Ombudsleute Entscheidungen zu de.-OS-Entscheidungen treffen sollen/können, dann ist das so. Solche checks and balances oder wie Itti sagt „Macht so divers wie möglich halten" hat schon einen Sinn und einen Grund. Man sollte das nicht ohne allerhöchste Not über Bord werfen. --Henriette (Diskussion) 13:38, 7. Sep. 2019 (CEST)Beantworten
Man sollte es einfach nicht auf die fehlende Genehmigung der WMF schieben. Daran würde es nicht scheitern. Das war mein Punkt. Dass wir uns hier an unsere Regeln zu halten haben, sehe ich auch so. --DaizY (Diskussion) 13:45, 7. Sep. 2019 (CEST)Beantworten
Doch DaizY, momentan fehlt die Genehmigung der WMF. Diese mag gegeben werden, auf Anfrage. Aber auch nach einem Meinungsbild, welches z.B. dem SG diese Rechte zubilligt. So, wie es momentan aussieht, dürften die OSler jedoch nicht die Inhalte verbreiten. Sie haben sich im übrigen, wie auch die CUler gegenüber der WMF identifizierbar gemacht und unterliegen der Ordnung der WMF und diese ist recht rigide. Gruß --Itti 13:48, 7. Sep. 2019 (CEST)Beantworten

Itti un ddie berühmten Zuständigkeiten. Also die übliche, vorhersehbare Taktik, Delinquenten durch bürokratische Finessen und Schikanen so zu zermürben, dass sie aufgeben. Horst Gräbner und sein Kollege Doc Taxon sind dafür verantwortlich. Ob es ihnen aber gelingt, diese völlig überzogene Sperre für eine streitbare und kritische Autorin, die ihnen ein Dorn im Auge zu sein scheint, aufrecht zu erhalten, ist allerdings fraglich. Die beiden Oversighter sind jedenfalls untragbar geworden und sollten möglichst schnell entmachtet werden, damit zukünftig solche Willkürsperren vermieden werden. Es empfiehlt sich außerdem, eine wirksame Kontrollmöglichkeit einzurichten. Da sich dieser SG-Fall sowieso zu einer sinnlosen Veranstaltung entwickeln wird, sollte ein mutiger Admin seinen Kollegen, der Fiona gesperrt hat, einfach overrulen. Zur Erinnerung: Horst Gräbner war im Fall Janneman ja auch nicht gerade zimperlich mit "Overruling", Atregor weiß mehr. --Schlesinger schreib! 13:22, 7. Sep. 2019 (CEST)Beantworten

Schlesinger und sein übliches Geraune. Geraune ist zudem auch viel, viel cooler, als sich ernsthaft mit einem Problem zu beschäftigen, weil man dafür keine Substanz benötigt. Horst Gräbner musst du im übrigen nicht mehr entfernen, denn abgesehen von der riesen Arbeit, die er für dieses Projekt unermüdlich geleistet hat, ist er inzwischen anscheinend am Ende seiner Kraft und Leidensfähigkeit angekommen. Du hast also mit dazu beigetragen großes zu leisten Schlesinger. Klopf dir mal kräftig auf die Schultern. Gruß --Itti 13:25, 7. Sep. 2019 (CEST)Beantworten

Einschub: Itti, ganz allgemein: Aus eigener Erfahrung weiß ich, wie anstrengend die Arbeit bisweilen ist und kann die psychologischen Mechanismen einigermaßen einschätzen. Ich bitte Dich, über Deinen Solidaritätsschatten zu springen, nicht in Parteikategorien zu denken, kritische Einwände unterschiedlicher Mitarbeiter nicht pauschal zu verwerfen, „Kraft und Leidensfähigkeit“ auch bei anderen Menschen zu erkennen, die von Maßnahmen betroffen sein können. Horst Gräbner hat sich nach bestimmten Entscheidungen und Reaktionen schon mehrfach zurückgezogen und wird vermutlich in einigen Tagen oder Wochen wieder da sein, um in Personalunion von OS (Löschung) und Admin (Sperrung) so weiterzumachen wie bisher. Eben diese Union kann durchaus kritisch beleuchtet werden, ohne in irgendeine Ecke geschoben zu werden. Gruß --Gustav (Diskussion) 13:52, 7. Sep. 2019 (CEST) Beantworten
Ich schreibe nicht leichtfertig und ich empfinde es als großen Verlust. Ich würdige seine Arbeit, nicht zuletzt nachhaltig aus persönlichen Gründen Danke ich ihm dafür ausdrücklich. Ihr könnt gerne weiter kritisch beleuchten. Es ist einfach, wenn man dafür einfach nur raunen muss und die Kritik nicht auszuhalten hat. Gruß --Itti 13:55, 7. Sep. 2019 (CEST)Beantworten

Vielleicht könnten die SG-Kollegen dies Vorgehen mit den Oversightern und Ombudsleuten abklären und mit Fionas Einverständnis das Verfahren so begleiten, dass kein "Ämterhopping" für den Antragstaller entsteht und dessen zeitliche Ressourcen überschaubar eingesetzt werden müssen. --Belladonna Elixierschmiede 13:28, 7. Sep. 2019 (CEST)Beantworten

Belladonna* dann musst du die per Meinungsbild festgelegten Zuständigkeiten neu regeln. Alles andere wäre Willkür und Amtsanmaßung. --Itti 13:30, 7. Sep. 2019 (CEST)Beantworten
Ich wüsste nicht, dass die Abklärung eines Vorgehens (gäbe es keine zu berücksichtigende Grenzen, bräuchte es auch keine Abklärung) und dessen Begleitung Amtsanmaßung und Willkür ist. --Belladonna Elixierschmiede 13:40, 7. Sep. 2019 (CEST)Beantworten
Würde das SG sich hier zuständig fühlen und bei OS und den internationalen Ombudsleuten eigenständig die Zuständigkeit für eine Prüfung verlangen, würden sie sich eine "Macht" aneignen, die ihnen per Meinungsbild nicht zugestanden wurde. --Itti 13:41, 7. Sep. 2019 (CEST)Beantworten
ich sprach von Abklärung eines Vorgehens im Kontext der zu berücksichtigenden Grenzen und dessen Begleitung, mit dem Ziel, der Antragsstellerin ein Ämterhopping zu ersparen. Dus sprichst von einem bestimmten Vorgehen, dass ich gar nicht formuliert habe. --Belladonna Elixierschmiede 13:53, 7. Sep. 2019 (CEST)Beantworten

Die Sperre wurde von drei Admins gut geheissen. Dass was aktuell hier veranstaltet wird ist IMHO sinnloses Gerudere und wird IMHO auch ohne Konsequenz bleiben. Kollegialen Gruß -- Nasir Wos? 13:42, 7. Sep. 2019 (CEST)Beantworten

Abstrahieren

Ich habe mich das schon bei nachträglicher Lektüre der Sperrprüfung gefragt, und fände es auch für das Schiedsgericht hilfreich: Können gesperrte und sperrende Person den Vorgang nicht so abstrahieren, dass darin keine identifizierbaren Informationen enthalten sind, eine Besprechung aber noch möglich ist? Also im Sinne: Die Benutzerin hat einen Beitrag auf der Funktionsseite/Diskussionsseite/Benutzerdiskussionsseite des Typs A abgesetzt. Eine Identifizierbarkeit eines Benutzers, und damit ein WP:ANON-Verstoß, ergab sich durch die darin als Link auf die Homepage/Deeplink/Hinweis/Andeutung angegebene Webseite des Typs B (Blog/Video/Presse/???) und zwar unmittelbar durch deren Inhalt/mittelbar durch Rückschlüsse. Die Rückschlüsse ergaben sich aus der Threadüberschrift/dem Kontext/dem Vorgang auf der Funktionseite/anderer Beiträge der gleichen Benutzerin im Zusammenhang/anderer Beiträge anderer Benutzer im gleichen Zusammenhang. Beziehungsweise: Keine Identifizierbarkeit ergab sich durch das Fehlen eines Links/Kontext/Hinweis/Andeutung/andere Vorkehrungen etc.

Wäre dies möglich, und könnten sich gesperrte und sperrende Person sogar auf eine in Teilen übereinstimmende Darstellung einigen, sänke der Bedarf, versteckte Beiträge für eine Bewertung betrachten zu können, ab. --Superbass (Diskussion) 13:32, 7. Sep. 2019 (CEST)Beantworten