Benutzerin:Viciarg/Verunglimpfung

Verunglimpfung einer Person oder Einrichtung ist eine krasse Herabwürdigung der Betroffenen. § 90a StGB spricht in dem Zusammenhang von "beschimpfen" oder "böswillig verächtlich machen".

Folgende Strafrechtstatbestände befassen sich mit der Verunglimpfung:

§ 90 StGB - Verunglimpfung des Bundespräsidenten
§ 90a StGB - Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole
§ 90b StGB - Verfassungsfeindliche Verunglimpfung von Verfassungsorganen
§ 189 StGB - Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener

In den Delikten gegen die persönliche Ehre (Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung) spielt die Verunglimpfung ebenfalls eine Rolle, ohne jedoch in den Tatbeständen ausdrücklich erwähnt zu sein.