„Protegé“ – Versionsunterschied

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Version vom 6. März 2013, 23:55 Uhr

Ein Protégé (von französisch: le protégé „der Beschützte“; feminin: Protegée) ist ein Schützling oder Günstling; also eine junge Person, die von einer älteren Person mit gesellschaftlichem Einfluss und/oder mehr Erfahrung auf einem Gebiet gefördert wird. Das deutsche Wort „Günstling“ hat einen abwertenden Beiklang, der dem Wort „Protegé“ nicht so stark anhängt. Deshalb wird der Ausdruck zumeist mit „Schützling“ übersetzt.

Dem Trend zum Anglizismus in Wirtschaft sowie Gesellschaft folgend und um eine geschlechtsneutrale Formulierung zu ermöglichen, wird der Protégé bzw. die Protégée immer häufiger Mentee genannt (Gegenpart zu: Mentor).

In der Rechtsprechung und sonst veraltend oder gehoben ist ein Schutzbefohlener jemand, der jemands Schutz oder Obhut anbefohlen, d. h. anvertraut rsp. übergeben ist, also betreut und für den gesorgt wird. Ein Schutzbefohlener ist demnach ein/e Anvertraute(r) bzw. ein Schützling.

Siehe auch