Präsidium des 19. Deutschen Bundestages

Wolfgang Schäuble

Das Präsidium des 19. Deutschen Bundestages besteht aus dem Bundestagspräsidenten Wolfgang Schäuble (CDU) sowie den fünf Stellvertretern Thomas Oppermann (SPD), Hans-Peter Friedrich (CSU) und Petra Pau (Die Linke), Wolfgang Kubicki (FDP) sowie Claudia Roth (Bündnis 90/Die Grünen).

Wahl des Präsidenten des Bundestages

Die Wahl des Bundestagspräsidenten fand in der konstituierenden Sitzung des am 24. September 2017 neu gewählten Bundestags am 24. Oktober 2017 statt. Den Wahlvorgang leitete der Alterspräsident Hermann Otto Solms (FDP). Der eigentliche Alterspräsident nach Jahren im Bundestag, Wolfgang Schäuble, hatte auf das Amt verzichtet, da wahrscheinlich war, dass er zum Bundestagspräsident gewählt werden würde.

Da die Union nach der Bundestagswahl weiterhin die stärkste Fraktion stellte, hatte sie traditionell das Recht, den Bundestagspräsidenten zu stellen. Die Unionsfraktion schlug den bisherigen Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble vor. Dieser erhielt 501 der 704 abgegebenen Stimmen, was 71,16 % entsprach.

Wahl der Vizepräsidenten

Der Wahl der Vizepräsidenten ging wie schon vier Jahre zuvor nach einer Abstimmung über die Zahl der Vizepräsidenten voraus. Jeder Fraktion wurde ein Vizepräsident zugebilligt; die Anzahl wurde auf sechs festgelegt. Wie zuvor wurden die Vizepräsidenten in geheimer Abstimmung gewählt, jedoch in einem zusammengefassten Wahlgang. Es kandidierten die bisherigen Vizepräsidentinnen Petra Pau (Die Linke) und Claudia Roth (Bündnis 90/Die Grünen). Neu kandidierten Thomas Oppermann (SPD), Hans-Peter Friedrich (CSU), Wolfgang Kubicki (FDP) und Albrecht Glaser (AfD).

Ergebnis der Wahl der Vizepräsidenten

Erster Wahlgang

KandidatJaNeinEnthaltungenUngültig
Hans-Peter Friedrich (CSU)507112822
Claudia Roth (Bündnis 90/Die Grünen)489166453
Wolfgang Kubicki (FDP)4891001113
Petra Pau (Die Linke)456187546
Thomas Oppermann (SPD)396220826
Albrecht Glaser (AfD)1155502612

Damit waren Petra Pau, Claudia Roth, Thomas Oppermann, Hans-Peter Friedrich und Wolfgang Kubicki zu Bundestagsvizepräsidenten gewählt.

Zweiter Wahlgang

Da Albrecht Glaser im ersten Wahlgang nicht zum Bundestagsvizepräsidenten gewählt wurde, beantragte die AfD einen zweiten Wahlgang. Es wurden 697 Stimmen abgegeben.

KandidatJaAnteilNeinEnthaltungenUngültig
Albrecht Glaser (AfD)12317,67 %549241

Dritter Wahlgang

Da Albrecht Glaser auch im zweiten Wahlgang nicht zum Bundestagsvizepräsidenten gewählt wurde, beantragte die AfD einen dritten Wahlgang. Im dritten Wahlgang wäre Albrecht Glaser gewählt worden, wenn er eine relative Mehrheit der Stimmen erhalten hätte. Enthaltungen dabei blieben unberücksichtigt. Es wurden 685 Stimmen abgegeben.

KandidatStimmenAnteilNeinEnthaltungenUngültig
Albrecht Glaser (AfD)11416,64 %545260

Der wegen seiner Forderung, Muslimen Grundrechte zu entziehen, in den anderen Fraktionen umstrittene AfD-Kandidat Glaser scheiterte somit in allen drei Wahlgängen. Er hätte somit nur mit Zustimmung des Ältestenrates in einem vierten Wahlgang antreten können. Am 18. Januar 2018 entschied der Ältestenrat, eine weitere Kandidatur Glasers nicht zuzulassen.

In weiteren Wahlgängen scheiterten die AfD-Fraktionsmitglieder Mariana Harder-Kühnel und Gerold Otten jeweils drei Mal, Paul Podolay zwei Mal.

Quellen