Polizeifunk

Berliner Funkausstellung 1928:
„Der Empfangs-Apparat für die drahtlose Übermittlung von wichtigen Nachrichten […]“
BOS-Funk Antenne für den Polizeifunk Münchens
Sprechfunker der thailändischen Polizei

Mit Polizeifunk wird, hauptsächlich umgangssprachlich, eine Frequenz oder ein Frequenzbereich bezeichnet, der ausschließlich von polizeilichen Organen verwendet wird.

Hierfür wird in Deutschland der BOS-Funk (Funk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben) verwendet. In der Regel findet der Funkverkehr im 4-Meter-Band statt. Hierfür sind Funkverkehrskreise eingerichtet, z. B. für eine regionale Polizeidirektion oder für Großeinsätze. Das 4-Meter-Band ist auch der hauptsächliche Funkverkehrskreis für die Kommunikation mit der Leitstelle. Die Reichweite im 4-Meter-Band ist wesentlich größer als im 2-Meter-Band, das für kleinere Distanzen benutzt wird, z. B. für die Meldewege Streife – Streife oder Streife – Dienststelle. Sämtlicher Funkverkehr wird in der Regel aufgezeichnet.

In vielen Ballungsräumen besteht ein Funkmeldesystem im 4-Meter-Band. In besonderen Fällen wird eine Stimmverschlüsselung des Funkverkehrs (Krypto) vorgenommen, wobei sowohl der Sender als auch der Empfänger mit speziellen Ver- und Entschlüsselungstechniken ausgestattet sein muss. Der im Einzelnen verwendete Code muss dem Empfänger bekannt sein.

Die Polizei Nordrhein-Westfalen betreibt in Aachen seit 2004 einen Pilotversuch mit dem System TETRA. Alleine für dieses Pilotprojekt sind 190 Millionen Euro ausgegeben worden.

Nachdem die anfänglichen Differenzen zwischen den Bundesländern und der Bundesregierung über die Finanzierung der Investitionen in Höhe von rund 7,25 Milliarden Euro (Aufgeteilt auf Bund und Länder) beigelegt sind und in einer Bund-Länder Vereinbarung festgeschrieben worden sind, begint seid 2009 endlich auch in Deutschland der Aufbau eines digitalen Behörden-Funksystem. Eine flächendeckende Abdeckung wird nicht vor 2013 erwartet.

Die Bundesregierung hat für den Planung die Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben mit Sitz in Berlin geschaffen.

Wer unbeabsichtigt einen nicht-öffentlichen Funkdienst empfängt, darf den Inhalt und die Tatsache des Empfangs anderen nicht mitteilen (§ 89 Telekommunikationsgesetz).

BOS-Frequenztabellen dürfen nur zur Meidung dieser Frequenzen benutzt werden.

Zur Rufnamen im Polizeifunk siehe auch Funkrufname#Polizeiliche_BOS.

Zu älteren Polizeifunkgerät siehe auch FuG_(ab_1945)

Literatur

  • Linde, Christof: Aufbau und Technik des digitalen BOS-Funks, Franzis Verlag, 2008 ISBN 3-7723-4216-7