„Pardon (Militärjargon)“ – Versionsunterschied

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→‎Einleitung: das ist nun unsinn. erstens erlaubt das humantäre völkerrecht überhaupt keine hinrichtungen, es verbietet sie bloß in bestimmten fällen auch nicht. zweitens ist der begriff des partisans viel zu weit gefasst, nicht jeder partisan ist ungesetzlicher kombattant. drittens gilt in der theorie auch für ungesetzliche kombattanten der un-zivilpakt, der vor willkürschnellhinrichtungen schützt
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Seit der Antike kam es vor, dass vor Schlachten befohlen wurde, kein Pardon zu geben, zu nehmen oder beides. Bekanntes Beispiel hierfür ist die sogenannte [[Hunnenrede]] von Wilhelm II. 1900 vor der Niederschlagung des [[Boxeraufstand]]es: „Pardon wird nicht gegeben! Gefangene werden nicht gemacht!“. Teilweise wurde dies auch vorher von beiden Seiten ausgemacht, wie zum Beispiel 1461 vor der [[Schlacht von Towton]] – „no quarter would be given nor asked“.<ref>{{Internetquelle |url=https://www.zeit.de/reden/die_historische_rede/200117_hr_wilhelm |titel=Die Reden Kaiser Wilhelms II. |werk=Johannes Penzler. Bd. 2: 1896–1900. Leipzig o.&nbsp;J., S. 209–212. |datum=1922 |zugriff=2019-11-21}}</ref>
Seit der Antike kam es vor, dass vor Schlachten befohlen wurde, kein Pardon zu geben, zu nehmen oder beides. Bekanntes Beispiel hierfür ist die sogenannte [[Hunnenrede]] von Wilhelm II. 1900 vor der Niederschlagung des [[Boxeraufstand]]es: „Pardon wird nicht gegeben! Gefangene werden nicht gemacht!“. Teilweise wurde dies auch vorher von beiden Seiten ausgemacht, wie zum Beispiel 1461 vor der [[Schlacht von Towton]] – „no quarter would be given nor asked“.<ref>{{Internetquelle |url=https://www.zeit.de/reden/die_historische_rede/200117_hr_wilhelm |titel=Die Reden Kaiser Wilhelms II. |werk=Johannes Penzler. Bd. 2: 1896–1900. Leipzig o.&nbsp;J., S. 209–212. |datum=1922 |zugriff=2019-11-21}}</ref>


Mit der [[Haager Landkriegsordnung]] 1899/1907 wurde der Befehl, ordentlichen [[Kombattant]]en kein Pardon zu geben, [[Völkerrecht|völkerrechtlich]] verboten. Danach nahm diese Praxis zumindest unter den unterzeichnenden Staaten ab. Dieser Grundsatz der Landkriegsordnung ist inzwischen als [[Völkergewohnheitsrecht]] auch für Nichtmitgliedstaaten sowie nichtstaatliche Konfliktparteien verbindlich. Die generelle Erklärung, dass kein Pardon gegeben wird, ist heutzutage ein [[Kriegsverbrechen]] nach Artikel 8 des [[Römisches Statut des Internationalen Strafgerichtshofs|Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs]] bzw. {{§|11|vstgb|juris}} des deutschen [[Völkerstrafgesetzbuch]]es.<ref>{{Internetquelle |url=https://www.un.org/en/genocideprevention/war-crimes.shtml |titel= War Crimes |werk= United Nations Office on genocide prevention and the responsibility to protect |datum=2019 |zugriff=2019-11-21}}</ref> Allerdings erlaubt das Kriegsrecht die Hinrichtung gefangener [[Partisan]]en; diesen kann also auch heute noch Pardon gegeben oder verweigert werden.
Mit der [[Haager Landkriegsordnung]] 1899/1907 wurde der Befehl, ordentlichen [[Kombattant]]en kein Pardon zu geben, [[Völkerrecht|völkerrechtlich]] verboten. Danach nahm diese Praxis zumindest unter den unterzeichnenden Staaten ab. Dieser Grundsatz der Landkriegsordnung ist inzwischen als [[Völkergewohnheitsrecht]] auch für Nichtmitgliedstaaten sowie nichtstaatliche Konfliktparteien verbindlich. Die generelle Erklärung, dass kein Pardon gegeben wird, ist heutzutage ein [[Kriegsverbrechen]] nach Artikel 8 des [[Römisches Statut des Internationalen Strafgerichtshofs|Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs]] bzw. {{§|11|vstgb|juris}} des deutschen [[Völkerstrafgesetzbuch]]es.<ref>{{Internetquelle |url=https://www.un.org/en/genocideprevention/war-crimes.shtml |titel= War Crimes |werk= United Nations Office on genocide prevention and the responsibility to protect |datum=2019 |zugriff=2019-11-21}}</ref>


== Weblinks ==
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Version vom 6. Dezember 2022, 00:15 Uhr

Pardon (im 17. Jahrhundert auch Quartier) zu geben bedeutete in früheren Zeiten, dass der Sieger das Leben des Besiegten schonte, wenn letzterer sich auf Gnade und Ungnade ergab. „Kein Pardon geben“ bedeutete, den Gegner zu töten, auch wenn er sich ergab. Es gab Truppenteile, die, um sich besonders gefürchtet zu machen, weder Pardon gaben noch nahmen.

Seit der Antike kam es vor, dass vor Schlachten befohlen wurde, kein Pardon zu geben, zu nehmen oder beides. Bekanntes Beispiel hierfür ist die sogenannte Hunnenrede von Wilhelm II. 1900 vor der Niederschlagung des Boxeraufstandes: „Pardon wird nicht gegeben! Gefangene werden nicht gemacht!“. Teilweise wurde dies auch vorher von beiden Seiten ausgemacht, wie zum Beispiel 1461 vor der Schlacht von Towton – „no quarter would be given nor asked“.[1]

Mit der Haager Landkriegsordnung 1899/1907 wurde der Befehl, ordentlichen Kombattanten kein Pardon zu geben, völkerrechtlich verboten. Danach nahm diese Praxis zumindest unter den unterzeichnenden Staaten ab. Dieser Grundsatz der Landkriegsordnung ist inzwischen als Völkergewohnheitsrecht auch für Nichtmitgliedstaaten sowie nichtstaatliche Konfliktparteien verbindlich. Die generelle Erklärung, dass kein Pardon gegeben wird, ist heutzutage ein Kriegsverbrechen nach Artikel 8 des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs bzw. § 11 des deutschen Völkerstrafgesetzbuches.[2]

Wiktionary: Pardon – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. Die Reden Kaiser Wilhelms II. In: Johannes Penzler. Bd. 2: 1896–1900. Leipzig o. J., S. 209–212. 1922, abgerufen am 21. November 2019.
  2. War Crimes. In: United Nations Office on genocide prevention and the responsibility to protect. 2019, abgerufen am 21. November 2019.