Kategorie:Opfer eines Justizirrtums

In diese Kategorie werden Personen eingetragen, die von einem Gericht zu einer Freiheitsentziehung oder Strafe verurteilt und danach von einem ordentlichen Gericht wegen erwiesener oder zumindest hochgradig wahrscheinlicher Unschuld (nicht nur aus Mangel an Beweisen) freigesprochen, rehabilitiert oder freigelassen wurden.

Nicht in diese Kategorie gehören Personen, die noch im Gefängnis sitzen und versuchen, ihren Fall wieder aufnehmen zu lassen. Auch Personen, die begnadigt wurden, gehören nur dann in diese Kategorie, wenn sie belegt im wesentlichen wegen Rechtsfehlern zu unrecht verurteilt wurden. Auch durch eine Amnestie Begünstigte werden dieser Kategorie nicht zugeordnet.