„Kategorie:Opfer eines Justizirrtums“ – Versionsunterschied

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In diese Kategorie werden Personen eingetragen, die von einem [[Gericht]] zu einer [[Freiheitsentziehung]] oder [[Strafe]] verurteilt und danach von einem ordentlichen Gericht wegen erwiesener oder zumindest hochgradig wahrscheinlicher Unschuld (nicht nur [[Freispruch#„Freispruch zweiter Klasse“|aus Mangel an Beweisen]]) [[Freispruch|freigesprochen]], [[Rehabilitation|rehabilitiert]] oder freigelassen wurden.
[[Kategorie:Recht (Sonstiges)]]

Mangels einer eigenen Kategorie werden in diese Kategorie ggf. auch Personen aufgenommen, die nicht einem ''Irrtum'', sondern einem politisch motivierten Justizmord zum Opfer fielen; für Opfer der NS-Justiz gibt es die [[:Kategorie:Opfer der NS-Justiz]] (mit Unterkategorien).

Nicht in diese Kategorie gehören Personen, die noch im Gefängnis sitzen und versuchen, ihren [[Wiederaufnahme des Verfahrens|Fall wieder aufnehmen]] zu lassen. Auch durch eine [[Amnestie]] Begünstigte werden dieser Kategorie nicht zugeordnet. Personen, die [[Gnadenbefugnis|begnadigt]] wurden, gehören nur dann in diese Kategorie, wenn sie wegen Rechtsfehlern zu Unrecht verurteilt worden waren.

[[Kategorie:Opfer|Justizirrtum]]
[[Kategorie:Justizirrtum]]
[[Kategorie:Verurteilte Person]]

Aktuelle Version vom 5. Juli 2024, 17:25 Uhr

In diese Kategorie werden Personen eingetragen, die von einem Gericht zu einer Freiheitsentziehung oder Strafe verurteilt und danach von einem ordentlichen Gericht wegen erwiesener oder zumindest hochgradig wahrscheinlicher Unschuld (nicht nur aus Mangel an Beweisen) freigesprochen, rehabilitiert oder freigelassen wurden.

Mangels einer eigenen Kategorie werden in diese Kategorie ggf. auch Personen aufgenommen, die nicht einem Irrtum, sondern einem politisch motivierten Justizmord zum Opfer fielen; für Opfer der NS-Justiz gibt es die Kategorie:Opfer der NS-Justiz (mit Unterkategorien).

Nicht in diese Kategorie gehören Personen, die noch im Gefängnis sitzen und versuchen, ihren Fall wieder aufnehmen zu lassen. Auch durch eine Amnestie Begünstigte werden dieser Kategorie nicht zugeordnet. Personen, die begnadigt wurden, gehören nur dann in diese Kategorie, wenn sie wegen Rechtsfehlern zu Unrecht verurteilt worden waren.