„Kammer für Arbeiter und Angestellte“ – Versionsunterschied

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* Tirol: [[Erwin Zangerl]]
* Tirol: [[Erwin Zangerl]]
* Vorarlberg: [[Hubert Hämmerle]]
* Vorarlberg: [[Hubert Hämmerle]]

Version vom 17. Dezember 2013, 08:38 Uhr

Osterreich  Kammer für Arbeiter und Angestelltep1
Logo der Kammer für Arbeiter und Angestellte
Staatliche Ebene Bundesebene, Landesebene
Stellung Gesetzliche Interessensvertretung
Gründung 1920
Hauptsitz Wien 4, Prinz-Eugen-Straße 20-22
Leitung Rudolf Kaske (Präsident)
Website www.arbeiterkammer.at

Die Kammer für Arbeiter und Angestellte, kurz Arbeiterkammer (AK), ist die gesetzliche Interessenvertretung der Arbeitnehmer in Österreich. Ihre rechtliche Grundlage bildet das Arbeiterkammergesetz 1992 (kurz AKG, zu finden im BGBl. I 626/91). Für die meisten Arbeitnehmer besteht eine Pflichtmitgliedschaft in der Kammer. Die andere große Interessensvertretung der Arbeitnehmer ist die Gewerkschaft (in Österreich der ÖGB). Der ÖGB ist keine im Gesetz verankerte Institution, sondern ein Verein, der auf der freiwilligen Mitgliedschaft von Arbeitnehmern beruht.

Es gibt ähnliche Interessenvertretungen in den deutschen Bundesländern Bremen (Arbeitnehmerkammer Bremen) und Saarland (Arbeitskammer des Saarlandes) sowie in Luxemburg. Die italienischen Camere del lavoro sind dagegen örtliche Zusammenschlüsse von Gewerkschaften auf freiwilliger Grundlage.

Zentrale Aufgaben und Mittel

AK Wien Hauptgebäude
Das Arbeiterkammergebäude in Linz

Die Aufgaben der AK sind in § 1 AKG umschrieben: „Die Kammern für Arbeiter und Angestellte und die Bundeskammer für Arbeiter und Angestellte sind berufen, die sozialen, wirtschaftlichen, beruflichen und kulturellen Interessen der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen zu vertreten und zu fördern.“

In § 4 werden die Mittel zur Erfüllung des gesetzlichen Auftrags angeführt: zum Beispiel Stellungnahmen in Gesetzgebungsverfahren, Entsendung von Vertretern in Körperschaften und sonstige Organisationen, Durchführung von wissenschaftlichen Studien, Beratung und Vertretung der Mitglieder.

Mitglieder

Beschäftigte, geringfügig Beschäftigte, Lehrlinge, Arbeitslose, Präsenz- und Zivildiener, sowie Personen in Karenz sind Pflichtmitglieder der Arbeiterkammer (ausgenommen Beamte, Vertragsbedienstete des öffentlichen Dienstes, Freiberufler, Beschäftigte in der Landwirtschaft und leitende Angestellte). Die rund drei Millionen Mitglieder haben Rechtsanspruch auf Unterstützung in arbeits- und sozialrechtlichen Fragen.

Finanzierung

Alle Mitglieder müssen eine Arbeiterkammerumlage von 0,5 Prozent ihres Bruttogehalts zahlen, die automatisch, als Teil des Sozialversicherungsbeitrages, vom Lohn/Gehalt abgezogen und den Arbeiterkammern zugeleitet wird. Dadurch erfolgt die Finanzierung der AK „still“ und wird von den Mitgliedern kaum wahrgenommen.

Organisation

In jedem der neun Bundesländer gibt es eine eigene Arbeiterkammer, die zusammen die Bundesarbeitskammer (BAK) mit Sitz in Wien bilden. Die AK Wien führt die Geschäfte der Bundesarbeitskammer.

Sozialpartnerschaft

Neben den drei weiteren Sozialpartnern, der Wirtschaftskammer (WKO), dem Österreichischen Gewerkschaftsbund (ÖGB) und der Landwirtschaftskammer (LK) ist die BAK Teil der österreichischen Sozialpartnerschaft. Sie arbeitet dabei eng mit dem ÖGB zusammen, der ebenfalls die Interessen der Arbeitnehmer vertritt. Der Gewerkschaft bleibt der Abschluss von Kollektivverträgen vorbehalten. Die Expertenstäbe der Arbeiterkammerorganisation gelten als Think tank der Gewerkschaften. Sie erarbeiten Gesetzesvorschläge und geben Stellungnahmen zu Gesetzen und Verordnungen ab. Die SPÖ ist der politische Arm von AK und ÖGB. Mit ihrer Hilfe ist die die Umsetzung der Vorschläge in geltende Gesetze möglich.

Weitere Aufgaben

Ein weiteres Aufgabengebiet der AK ist der Verbraucherschutz. Da die Bildung der Arbeitnehmer ein wichtiges Anliegen der Kammer ist, betreibt sie zahlreiche öffentlich zugängliche Bibliotheken. Die größte davon ist die Sozialwissenschaftliche Studienbibliothek der Kammer für Arbeiter und Angestellte in Wien. Auch der Arbeitsklima Index wird von der Arbeiterkammer erhoben. Die Arbeiterkammern von Wien, Niederösterreich und Steiermark bieten mit der Betriebsräteakademie (BRAK) ein spezielles Ausbildungsprogramm für Arbeitnehmervertreter.

Wahlen

AK-Wahl 2009
Wahlbeteiligung: 43,83 % (–4,96 %p)
 %
70
60
50
40
30
20
10
0
55,81 %
(−7,60 %p)
24,94 %
(+1,21 %p)
8,71 %
(+3,81 %p)
4,68 %
(+0,33 %p)
5,86 %
(+2,25 %p)
FSG
ÖAAB
FA
AUGE
Sonst.
2004

2009


Alle fünf Jahre finden in den Bundesländern direkte und geheime Wahlen statt, in denen für jedes Bundesland eine Vollversammlung gewählt wird. Die neun gewählten Vollversammlungen wählen wiederum neun Landes-AK-Präsidenten. Zur Wahl stehen so genannte Fraktionen, von denen die größten jeweils einer der österreichischen Großparteien nahestehen.

Bei der letzten AK-Wahl 2009 erzielte die FSG österreichweit 55,81 Prozent der Stimmen (483 Mandate), der ÖAAB kam auf 24,94 Prozent (212 Mandate), die FA lag bei 8,71 Prozent (67 Mandate) und die AUGE bei 4,68 (38 Mandate). Zwölf weitere Fraktionen errangen insgesamt 40 Mandate. Von 2.677.273 Wahlberechtigten gingen 43,83 Prozent wählen.[1]

Geschichte der Arbeiterkammer

Forderungen nach Schaffung von Arbeiterkammern mit dem Recht der Mitwirkung an der Gesetzgebung analog zu den Handelskammern wurden schon in der Revolutionsperiode von 1848 gestellt. Anerkennung fand aber zunächst nur die Notwendigkeit einer „Arbeiterschutzgesetzgebung“ und die Forderung nach wissenschaftlicher Erforschung der sozialen Lage. Entsprechend formuliert war auch der Antrag auf Errichtung von Arbeiterkammern, den der liberale Reichsratsabgeordnete Ernst von Plener 1886 stellte.[2] Das Abgeordnetenhaus setzte darauf hin einen Spezialausschuss ein, der mehrere Jahre verhandelte. Anlässlich einer Enquete im Jahr 1889 lehnten allerdings gerade die Arbeitervertreter den Plener-Entwurf ab: man wollte kein bloßes statistisches Bureau sondern genau präzisierte Rechte. Auf Gewerkschaftsseite bestand auch die Sorge, die Mitwirkungsrechte der Arbeiterkammern könnten als Argument gegen die Einführung des allgemeinen und gleichen Wahlrechts dienen.

Das Arbeiterkammergesetz kam nicht zustande. Die Aufgabe der „Erhebung der sozialen Lage“ wurde 1898 einem „Arbeitsstatistischen Amt“ im Handelsministerium zugewiesen. Dem ihm angeschlossene „ständigen Arbeitsbeirat“, der immer häufiger auch zur Gesetzesbegutachtung herangezogen wurde, gehörten zu einem Viertel Arbeitervertreter an.

Eine wesentliche Initiative kam 1917 noch zur Zeit der Donaumonarchie von den tschechischen Sozialdemokraten und Tomáš Garrigue Masaryk. Freie und christliche Gewerkschafter zogen in dieser Sache an einem Strang.

Die Konstituierende Nationalversammlung der Republik Österreich beschloss am 26. Februar 1920 das von Sozialstaatssekretär Ferdinand Hanusch vorgelegte Arbeiterkammergesetz, die Errichtung von Kammern für Arbeiter und Angestellte für jedes der Bundesländer.[3] Hanusch, der auch einer der Vorsitzenden der Reichskommission der Freien Gewerkschaften war, wurde nach dem am 22. Oktober 1920 erfolgten Ausscheiden der Sozialdemokraten aus der Regierung erster Direktor der Arbeiterkammer in Wien.

1921 wurden die Arbeiterkammern (so die Kurzbezeichnung) den Unternehmerkammern gleichgestellt. Allerdings wurde ihr Begutachtungsrecht für Gesetzesentwürfe von manchen Ministerien zunächst noch ignoriert. Die Arbeiterkammern entwickelten aber binnen relativ kurzer Zeit kompetente Expertenstäbe für ihr Lobbying im Sinn der Arbeitnehmerinteressen. 1925 wurde in Wien die erste AK-Frauenabteilung geschaffen, ihre Leiterin war die später vom NS-Regime ermordete Käthe Leichter. Als Mitarbeiterin einer AK-Hilfsaktion für Arbeitslose entwickelten die Mitglieder eines Wissenschafterteams um Marie Jahoda ihre bedeutende Studie über die Folgen von Arbeitslosigkeit im niederösterreichischen Marienthal. In der Wirtschaftskrise zu Beginn der 1930er Jahre entwickelte die AK Wien das Konzept „Jugend am Werk“ mit Werkstätten für arbeitslose Jugendliche. Diese Aktion wurde auch nach 1934 weitergeführt.

1934 bis 1938 wurden die Arbeiterkammern zwar nicht aufgelöst, aber mit Gefolgsleuten des autoritären Regimes besetzt. 1938 wurde ihr Vermögen in die Deutsche Arbeitsfront eingegliedert. Nach Kriegsende kam es am 25. August 1945 zur Konstituierung der Arbeiterkammer-Vollversammlungen Wien-Niederösterreich-Burgenland, in der Folge konstituierten sich die AK Tirol am 13. April 1946, die AK Oberösterreich am 11. Mai 1946, die AK Salzburg am 11. Mai 1946, die AK Vorarlberg am 22. Juni 1946, die AK Steiermark am 29. Juli 1946, die AK Kärnten am 11. September 1946, die AK Burgenland (separat) am 4. Oktober 1948 und die AK Niederösterreich (separat) am 6. Oktober 1948.

Schon am 20. Juli 1945 hatte die provisorische Staatsregierung das Gesetz über die Wiedererrichtung der Arbeiterkammern erlassen – anerkannt zunächst aber nur von den Sowjets, in den Besatzungszonen der USA, Großbritanniens und Frankreichs dann Ende 1945. Deshalb fanden auch die AK-Konstituierungen außer für den Bereich AK Wien-Niederösterreich-Burgenland erst 1946 statt.

Jahrzehntelang bildete das Arbeiterkammergesetz 1954 die Rechtsbasis der Tätigkeit dieser offiziellen Interessenvertretung der Arbeitnehmerseite, mit 1992 trat aber ein neues Gesetz in Kraft. Nach zunehmender Kritik an der Pflichtmitgliedschaft und steuerähnlichen Umlagenfinanzierung der gesetzlichen Interessenvertretungen führten 1996 die österreichischen Arbeiterkammern eine Mitgliederbefragung durch. Die Frage lautete: „Sind Sie dafür, dass die Kammer für Arbeiter und Angestellte als gesetzliche Interessenvertretung aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bestehen bleibt?“ Sie wurde mit deutlicher Mehrheit bejaht.[4]

Fraktionen

Folgende Fraktionen treten nicht in allen Bundesländern zur Wahl an:

  • Gewerkschaftlicher Linksblock (GLB)
  • Kommunistische Gewerkschaftsinitiative – international (KOMintern)
  • Grüne Arbeitnehmer (GA)
  • FPK Arbeitnehmer (FPK)
  • BZÖ Arbeitnehmer (BZÖ)
  • Bündnis Mosaik (BM)
  • Bunte Demokratie für alle (BDFA)
  • Union der Österreichisch-Türkischen Arbeitnehmer (TÜRK)
  • Liste Perspektive (PER)
  • Die Abkürzungen weiterer Fraktionen: KOM, LD, GGN, Soli, NBZ

Aktuelle Kammerpräsidenten

Kulturelles Engagement

Die Arbeiterkammer ermöglichte von 2001–2005 das Kunstprojekt „Arbeitswelten“. Diese umfangreiche Ausstellungsreihe von museum in progress fand im öffentlichen Stadtraum in den Medien Plakat, auf Infoscreens im Wiener U-Bahn-System und in der Tageszeitung Der Standard statt.[5]

Literatur

  • Heidemarie Uhl, Ursula Leiner: Geschichte der steirischen Kammer für Arbeiter und Angestellte in der Ersten Republik. Europaverlag, Wien/Zürich 1991, ISBN 3-203-51156-8.
Commons: Kammer für Arbeiter und Angestellte – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Belege

  1. Das Wahlergebnis 2009 auf der AK-Homepage
  2. Ferdinand Seibt: Lebensbilder zur Geschichte der böhmischen Länder. Band 4, S. 206.
  3. StGBl. Nr. 100 / 1920 (= S. 171)
  4. Arbeit und Wirtschaft Die Arbeiterkammer – 60 Jahre Mitgestalterin der Zweiten Republik
  5. „Arbeitswelten“, ein Projekt von museum in progress