„Gerrymandering“ – Versionsunterschied

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* im [[Vereinigtes Königreich|Vereinigten Königreich]], insbesondere in [[Nordirland]] (jahrzehntelang zugunsten der [[Unionismus (Irland)|Unionisten]]),
* im [[Vereinigtes Königreich|Vereinigten Königreich]], insbesondere in [[Nordirland]] (jahrzehntelang zugunsten der [[Unionismus (Irland)|Unionisten]]),
* in [[Belgien]] (Streitigkeiten zwischen [[Flamen]] und [[Wallonen]] bezüglich der Teilung des Wahlkreises [[Wahlkreis Brüssel-Halle-Vilvoorde|Brüssel-Halle-Vilvoorde]])
* in [[Belgien]] (Streitigkeiten zwischen [[Flamen]] und [[Wallonen]] bezüglich der Teilung des Wahlkreises [[Wahlkreis Brüssel-Halle-Vilvoorde|Brüssel-Halle-Vilvoorde]])
* in [[Wien]] – Der [[Landtags- und Gemeinderatswahlkreis Innen-West|Wahlkreis Innen-West]] (Zusammenfassen der ehemals „bürgerlichen Bezirke“ bevorzugt die [[Sozialdemokratische Partei Österreichs|SPÖ]])


Wenn auch nicht mit dem Mehrheitswahlrecht zusammenhängend, wurde Gerrymandering auch 1922 in Österreich durchgeführt, als aus dem Bundesland Niederösterreich die Länder Wien und [[Niederösterreich]] geschaffen wurden. Dies ermöglichte es der [[Sozialdemokratische_Arbeiterpartei_(Österreich)|SDAP]] (Vorgängerpartei der SPÖ) als auch der [[Christlichsoziale_Partei_(Österreich)|CS]] (Vorgängerpartei der ÖVP) eine politische Hochburg aufzubauen.<ref name="Stochastik">[http://othes.univie.ac.at/10988/1/2010-08-24_9804366.pdf Stochastik in politischen Fragestellungen] Markus Dorn, 2010</ref>
Wenn auch nicht mit dem Mehrheitswahlrecht zusammenhängend, wurde Gerrymandering auch 1922 in Österreich durchgeführt, als aus dem Bundesland Niederösterreich die Länder Wien und [[Niederösterreich]] geschaffen wurden. Dies ermöglichte es der [[Sozialdemokratische_Arbeiterpartei_(Österreich)|SDAP]] (Vorgängerpartei der SPÖ) als auch der [[Christlichsoziale_Partei_(Österreich)|CS]] (Vorgängerpartei der ÖVP) eine politische Hochburg aufzubauen.<ref name="Stochastik">[http://othes.univie.ac.at/10988/1/2010-08-24_9804366.pdf Stochastik in politischen Fragestellungen] Markus Dorn, 2010</ref>

Version vom 18. Februar 2016, 15:45 Uhr

Satirische Darstellung der Wahlbezirke von Massachusetts aus dem Jahr 1812

Gerrymandering (ursprünglich [ˈɡɛrimændərɪŋ], heute jedoch verbreitet [ˈdʒɛriˌmændərɪŋ] bzw. Wahlkreisschiebung, ein Begriff der Politikwissenschaft) ist die absichtliche, dem Stimmgewinn dienende Manipulation der Grenzen von Wahlkreisen bei einem Mehrheitswahlsystem. Der Begriff ist benannt nach Elbridge Gerry, einem Gouverneur von Massachusetts des frühen 19. Jahrhunderts und späteren US-Vizepräsidenten, dessen Wahlbezirk nach einem Neuzuschnitt – wie ein zeitgenössischer Zeitungskarikaturist bemerkte – einem Salamander glich. Daher auch der Name Gerry + Salamander. Obwohl Gerrys Name mit einem harten G ausgesprochen wurde, ist für das Wort Gerrymandering die Aussprache gleich dem Anfang des Wortes „Dschungel“ üblich.

Die Manipulation setzt damit an der Wahlkreisgeometrie und nicht der Wahlkreisgröße an. Ein reines Verhältniswahlrecht schließt Gerrymandering aus.

Strategien

Beim Gerrymandering sind mehrere Strategien zu unterscheiden:

Veranschaulichung: Trotz Überzahl der blauen „Stimmen“ entsteht durch den Zuschnitt der drei „Wahlkreise“ eine Mehrheit für die rote „Partei“.
Verdünnung
Wahlkreiszuschnitt, sodass die Opposition den Wahlkreis nicht gewinnen kann und die oppositionellen Stimmen verfallen.
Hochburgbildung
Möglichst viele Wähler der Opposition in einem „Wegwerf“-Wahlkreis zusammenfassen, sodass viele überschüssige, für den Wahlerfolg nicht mehr benötigte Stimmen anfallen, die der Opposition dann in anderen Wahlkreisen fehlen.
Aufeinanderhetzung
Dies ist dann möglich, wenn nur Bewohner dieses Wahlkreises darin auch wählbar sind. Ein Wahlkreis wird so gebildet, dass zwei zur Zeit aktive Abgeordnete der Opposition ihren Wohnsitz darin haben. Einer der beiden muss umziehen oder bei der nächsten Wahl gegen den anderen kandidieren oder seinen Sitz aufgeben.
Eine Hand wäscht die andere
Beide Parlamentsfraktionen teilen gemeinsam die Wahlkreise so auf, dass derzeitige Sitzinhaber mit großer Wahrscheinlichkeit wiedergewählt werden, während Gegenkandidaten wenig Chancen haben. Anstrengende Wahlkampagnen und schwer zu haltende Wahlversprechen werden somit vermieden, auch müssen die Abgeordneten kaum noch Rücksicht auf die Wechselwähler der politischen Mitte nehmen und können somit besser auf Parteilinie gebracht werden.
Durch geschicktes Ziehen der Wahlkreisgrenzen kann bei gleicher Stimmenzahl für jede Partei ein Vorsprung erzielt werden.

In den USA

4. Wahlbezirk (grün) von Illinois, der die hauptsächlich hispanischen Stadtteile von Chicago umfasst und das hauptsächlich von Afroamerikanern bewohnte Gebiet dazwischen ausschließt[1]

Das Gerrymandering wird in den Vereinigten Staaten von Amerika inzwischen systematisch per Computer und Data-Mining durchgeführt, sodass im Repräsentantenhaus nur noch ca. 1/15 der Sitze wirklich regelmäßig umkämpft sind. Die übrigen sind inzwischen mehr oder minder zum Gewohnheitsbesitztum der beiden Parteien geworden. Im Senat, wo die Wahlbezirke den ganzen Bundesstaaten entsprechen und Gerrymandering somit unmöglich ist, sind knappe Ergebnisse und spannende Wahlkämpfe dagegen viel häufiger. Allerdings sind auch die Grenzen der Einzelstaaten teilweise auf Gerrymandering bei der Umwandlung von Territorien in Staaten im 19. Jahrhundert zurückzuführen. Im Fall Vieth v. Jubelirer urteilte 2004 der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten, dass Gerrymandering erlaubt ist, solange es aus politischen und nicht etwa aus rassistischen Gründen praktiziert wird.[2]

In der Regel werden Wahlkreise in den Einzelstaaten alle zehn Jahre kurz nach der Volkszählung neu eingeteilt. Nachdem die Republikaner im Jahr 2002 in Texas zwischen den Volkszählungen die Mehrheit in der Staatslegislative eroberten, ersetzten sie 2003 die zugunsten der Demokraten vorgenommene Wahlkreiseinteilung zur Wahl des Repräsentantenhauses durch eine zugunsten der Republikaner veränderte. Bei der Wahl 2002 hatten die Republikaner 59 % und die Demokraten 40 % der Stimmen für das Repräsentantenhaus erzielt, die Demokraten erhielten jedoch 17 (53 %) und die Republikaner nur 15 (47 %) Repräsentanten. Nach der Neueinteilung erhielten die Republikaner bei der Wahl 2004 mit 58 % der Stimmen 21 Repräsentanten (66 %) und die Demokraten mit 41 % der Stimmen 11 Repräsentanten (34 %). Die Neueinteilung erregte große Aufmerksamkeit, weil einige demokratische Abgeordnete sie zu verhindern versuchten, indem sie in Nachbarstaaten flohen und so das Zustandekommen des in Texas geltenden Quorums von 2/3 der Abgeordneten verhinderten. Zeitweise fahndete das Ministerium für Innere Sicherheit erfolglos nach diesen Abgeordneten.[3][4] Nach mehreren Sondersitzungen konnten die Republikaner den Plan schließlich durchsetzen. Anschließend wurde die neue Wahlkreiseinteilung gerichtlich angegriffen. Der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten entschied 2006 schließlich, dass die Neueinteilung auch zwischen den Volkszählungen im Wesentlichen rechtmäßig sei, ein Wahlkreis müsse aber neu abgegrenzt werden, weil die dortige Mehrheit der Latinos ohne rechtfertigenden Grund aufgehoben worden sei, was eine verbotene rassische Diskriminierung darstelle.

In Deutschland

In Deutschland wird auf Bundes- und Landesebene überwiegend ein Personalisiertes Verhältniswahlrecht angewendet; durch die Einrichtung von Direktmandat und besonders Grundmandat und Überhangmandat gibt es jedoch auch starke Elemente des Mehrheitswahlrechts.

Beim Neuzuschnitt der Bundestagswahlkreise in Berlin kamen Vorwürfe auf, hier würden West- und Ostbezirke so miteinander verknüpft, dass die Chancen der PDS auf Direktmandate dabei minimiert wurden,[5] wofür auch das Ergebnis der Bundestagswahl 2002 sprechen könnte.

Auch 2011 beim Neuzuschnitt der Wahlkreise für den Landtag Schleswig-Holstein wurden parteipolitische Interessen verfolgt.[6][7] Der Wahlkreisausschuss hatte eigentlich die Aufgabe, die Entscheidungen des Landesverfassungsgerichts zur Verfassungswidrigkeit des geltenden Wahlrechts zu beachten und gemäß Landtagsbeschluss die Anzahl der Wahlkreise von 40 auf 35 zu reduzieren.[8]

Der Neuzuschnitt der Landtagswahlkreise in Sachsen vor der Landtagswahl 2014 wurde von den Oppositionsparteien kritisiert, mit den neuen Wahlkreisgrenzen würden die Direktkandidaten der CDU bevorteilt.[9][10]

Weiteres Vorkommen

Umstritten sind Praktiken des Gerrymandering beinahe allen Ländern mit Mehrheitswahlrecht, unter anderem in:

Wenn auch nicht mit dem Mehrheitswahlrecht zusammenhängend, wurde Gerrymandering auch 1922 in Österreich durchgeführt, als aus dem Bundesland Niederösterreich die Länder Wien und Niederösterreich geschaffen wurden. Dies ermöglichte es der SDAP (Vorgängerpartei der SPÖ) als auch der CS (Vorgängerpartei der ÖVP) eine politische Hochburg aufzubauen.[11]

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Congressional redistricting: How to rig an election. In: The Economist. 25. April 2002, abgerufen am 13. Dezember 2013 (englisch).
  2. sueddeutsche.de: Wahl ohne Überraschung - Der Sieg des Salamanders
  3. TP: Homeland Security jagt Politiker
  4. CNN: Fugitive Texas Democrats declare victory
  5. Wahlkreisgeometrie - Gerrymandering, von Martin Fehndrich, Wahlrechtslexikon (letzte Aktualisierung: 1. Juli 2006)
  6. Die Qual der Wahlkreise Von Ulf Kämpfer, landesblog.de, 25. Mai 2011
  7. Dickschädeligkeit siegt — Der Wahlkreisausschuss hat entschieden Von Ulf Kämpfer, landesblog.de, 27. Mai 2011
  8. Verfahren über die Wahlprüfungsbeschwerden LVerfG 3/09, LVerfG 1/10, Schleswig-Holsteinisches Landesverfassungsgericht, 30. August 2010
  9. Reformpläne: "Eigenartig strukturierte Wahlkreise" in Dresden, Leipzig und Chemnitz, Ingolf Pleil, Dresdner Neueste Nachrichten, 13. September 2012
  10. Landtag Sachsen: Grüner Gegenentwurf zu CDU-Wahlkreisplänen mdr, 31. Januar 2013
  11. Stochastik in politischen Fragestellungen Markus Dorn, 2010