„Diskussion:Yannic Hendricks“ – Versionsunterschied

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Ich halte es wie bereits auf der LD erwähnt für sinnvoll auch seinen Klarnamen zu erwähnen. Immerhin wird der in der bundesweiten Berichterstattung verwendet. -- [[Benutzer:Dr.üsenfieber|Dr.üsenfieber]] ([[Benutzer Diskussion:Dr.üsenfieber|Diskussion]]) 13:44, 7. Nov. 2018 (CET)
Ich halte es wie bereits auf der LD erwähnt für sinnvoll auch seinen Klarnamen zu erwähnen. Immerhin wird der in der bundesweiten Berichterstattung verwendet. -- [[Benutzer:Dr.üsenfieber|Dr.üsenfieber]] ([[Benutzer Diskussion:Dr.üsenfieber|Diskussion]]) 13:44, 7. Nov. 2018 (CET)
:Herrliches Beispiel für die linksradikale Schiene, die hier auf Wikipedia gefahren wird. Leute, die ihre Klarnamen aus gutem Grund verheimlichen, decken die Klarnamen von Leuten auf, deren Meinung sie nicht teilen. Markus Krause ist gegen Kindermord. --[[Benutzer:Peppermind|Peppermind]] ([[Benutzer Diskussion:Peppermind|Diskussion]]) 09:58, 15. Mär. 2019 (CET)

Sehe ich genauso. Das ist eine [[Person_des_öffentlichen_Lebens]], will es auch sein. Da hätte er weniger Fernsehinterviews geben sollen in denen er sich als Reallife-Troll feiert. --[[Benutzer:Chfreund|Chfreund]] ([[Benutzer Diskussion:Chfreund|Diskussion]]) 15:53, 7. Nov. 2018 (CET)
Sehe ich genauso. Das ist eine [[Person_des_öffentlichen_Lebens]], will es auch sein. Da hätte er weniger Fernsehinterviews geben sollen in denen er sich als Reallife-Troll feiert. --[[Benutzer:Chfreund|Chfreund]] ([[Benutzer Diskussion:Chfreund|Diskussion]]) 15:53, 7. Nov. 2018 (CET)
: Die Interviews hat er bewusst unter eines Pseudonym gegeben --[[Benutzer:Alopetyp|Alopetyp]] ([[Benutzer Diskussion:Alopetyp|Diskussion]]) 22:44, 7. Nov. 2018 (CET)
: Die Interviews hat er bewusst unter eines Pseudonym gegeben --[[Benutzer:Alopetyp|Alopetyp]] ([[Benutzer Diskussion:Alopetyp|Diskussion]]) 22:44, 7. Nov. 2018 (CET)

Version vom 15. März 2019, 10:58 Uhr

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Ich halte es wie bereits auf der LD erwähnt für sinnvoll auch seinen Klarnamen zu erwähnen. Immerhin wird der in der bundesweiten Berichterstattung verwendet. -- Dr.üsenfieber (Diskussion) 13:44, 7. Nov. 2018 (CET)Beantworten

Herrliches Beispiel für die linksradikale Schiene, die hier auf Wikipedia gefahren wird. Leute, die ihre Klarnamen aus gutem Grund verheimlichen, decken die Klarnamen von Leuten auf, deren Meinung sie nicht teilen. Markus Krause ist gegen Kindermord. --Peppermind (Diskussion) 09:58, 15. Mär. 2019 (CET)Beantworten

Sehe ich genauso. Das ist eine Person_des_öffentlichen_Lebens, will es auch sein. Da hätte er weniger Fernsehinterviews geben sollen in denen er sich als Reallife-Troll feiert. --Chfreund (Diskussion) 15:53, 7. Nov. 2018 (CET)Beantworten

Die Interviews hat er bewusst unter eines Pseudonym gegeben --Alopetyp (Diskussion) 22:44, 7. Nov. 2018 (CET)Beantworten
Verklagt hat er unter seinem Realnamen, weil das mit Pseudonym nicht geht. --87.162.164.46 04:19, 8. Nov. 2018 (CET)Beantworten
Alopetyp (Diskussion) 10:27, 8. Nov. 2018 (CET) Die Klage ist aber nicht öffentlich.Beantworten
"Krause" hat nicht geklagt, er hat eine Strafanzeige erstattet. Und das kann man sogar anonym. Er hat dies allerdings nicht gemacht. Folglich musste er bei der Vielzahl von Anzeigen damit rechnen, dass sei Name irgendwann publik wird. -- Wo st 01 (Sprich mit mir) 13:49, 8. Nov. 2018 (CET)Beantworten
Man kann Strafanzeigen grundsätzlich nicht anonym ersatten! Ein Zeuge ist zur vollständigen und Wahrheitsgemßen Angabe seiner Personilien verpflichtet. Bei den Online-Formularen der Landespolizei sind die entsprechenden Felder Pflichtfelder. Auch nbei einer Anziege auf eoner Polizeiache muss man seinen Personalausweis vorzeigen, die Persnonalin werden in die Ermtittlungsakte aufgenommen. --Alopetyp (Diskussion) 15:58, 8. Nov. 2018 (CET)Beantworten
Bitte Wikipedia:Artikel_über_lebende_Personen#Weniger_bekannte_Personen beachten. --KurtR (Diskussion) 20:33, 8. Nov. 2018 (CET)Beantworten
Kurzer juristischer Hinweis: Eine Strafanzeige ist die bloße Mitteilung eines vom Mitteilenden als strafrechtlich relevant angesehenen Sachverhalts an eine Ermittlungsbehörde (üblicherweise Polizei, gelegentlich Staatsanwaltschaft). Selbstverständlich kann man eine Anzeige auch anonym erstatten - auf der Wache werden die Polizisten nach dem Personalausweis fragen, weil der Anzeigende für die Ermittlungen u.U. hilfreich sein könnte und nicht zuletzt auch um den Anzeigenden im Falle einer Falschanzeige selbst zur Verantwortung zu ziehen. Allerdings ist eine Anzeige per anonymem Brief genauso "gültig". Ein Anzeigender ist außerdem gar nicht zwangsläufig Zeuge. Allerdings hat H. von dieser Möglichkeit anscheinend nicht gebrauch gemacht. Hier halte ich die Namensnennung an sich für durchaus gerechtfertigt, allerdings nicht mit Blick auf irgendwelche Ausführungen zu anonymen Anzeigen, sondern einfach aufgrund der Verbreitung des Namens im Netz. Mit Blick auf die Abmahnung von H. an die Pro-Familia-Vorsitzende ein typischer Fall des Streisand-Effekts, den wir nicht ignorieren müssen. -- Milad A380 Disku +/- 21:47, 8. Nov. 2018 (CET)Beantworten
Wikipedia stützt sich auf reputable Belege WP:Q. Realnamens-Geraune in Sozialen Netzwerken gehört nicht dazu. Die allermeisten Medien verzichten bewusst auf den Realnamen. Wir helfen sicher nicht aktiv mit, Streisandeffekte zu fördern, wenn der Realname von verantwortungsvollen Medien bewusst nicht genannt wird. Lies bitte auch Wikipedia:Artikel_über_lebende_Personen#Weniger_bekannte_Personen. --KurtR (Diskussion) 22:03, 8. Nov. 2018 (CET)Beantworten
Eine anonymes Schreibes an die Polizei ist keine Strafanzeige im rechtlichen Sinne. Die Polizei ist allerdings auch verpflichtet anonymen Schreiben nachzugehend, wenn sich daaus ein konkreter Tatverdacht auf eine strafbare Handlung ergeben könnte. In den meisten Fälle wird anonyme Schreiben von der Polizei nicht bearbeitet. Abgesehen davon wäre es bei einem solchen anonymen Schreiben nicht möglich Beschwerde gegen die entschedung der Staatsanwaltscaft das VErfahren einzustellen einzulegen. Genau dies war aber bei dem Strafverfahren gegen Kristia Häönel der Fall. Es nach der Beschwerde "Krauses" wurden die Ermuttlungen wieder aufgenommen. Hätte er lediglch ein anonymes Schreiben statt einer STrafazeige unter Angabe seiner Personiel aufgesetzt hätte ihn die Staatsanwaltschaft Gießen nicht anschreiben könnn, sodass er keine Möglichkeit gehabt hätte gegen deren Entscheidung vorzugehen. Dann wäre es also nie zu dem Prozess gegen Kristina Hänel und somit auch nicht zu der gegenwärtigen politischen Diskusiion gekommen.Außerdem ist dieser Artikel bei Wikiepdia er erschnienen nachdem Buzzfeed bewusst seinen Namen geannt hat. Das ist aber kein Grund für Wikiepdia dies auch zu tun. Buzzfeed ist definitiv auf Seite der Abtreibunsgrechtbefürwortern und somit keine neutrale Quelle für die Rechtäßigkeit der Namensnennung.Wikipedia muss aber neutral bleiben. Deshalb sollte hier mit der Namensnennung zumindest bis zu der noch austehenden gerichtlichen Klärung dieser Frage gewartet werden. --Alopetyp (Diskussion) 23:15, 8. Nov. 2018 (CET)Beantworten
@Alopetyp: Wie kommst du denn zu dieser Annahme: "In den meisten Fälle wird anonyme Schreiben von der Polizei nicht bearbeitet." Mit Verlaub, aber das ist Bullshit. Polizei und Staatsanwaltschaft sind von Amts wegen dazu verpflichtet, dem in der Anzeige genannten Sachverhalt nachzugehen (Offizialmaxime). Das hat erst einmal nichts damit zu tun, wie die Erfolgsaussichten sind. Alles andere wäre Verfolgungsvereitelung durch Unterlassen von Strafverfolgungsmaßnahmen und das ist sogar strafbar. -- Wo st 01 (Sprich mit mir) 09:43, 9. Nov. 2018 (CET)Beantworten
Da die Anonymität eines Schreibens zu Zweifeln an der Richtigkeit führt besteht bereits schon deshalb kein hinreichender Tatverdacht. Weshalb sind die Felder zu den Personalien in den Online-Wache Pflichtfelder? --Alopetyp (Diskussion) 18:12, 9. Nov. 2018 (CET)Beantworten
Auch eine Aussage vor Gericht kann inhaltlich zweifelhaft sein. Eine Strafanzeige ist juristisch nur nach §158 StPO normiert, wo keine Anforderungen an Namensnennung des Absenders gestellt werden. Die Pflichtfelder bei der Online-Wache sind als Hemmschwelle gegen Spam und Unsinns-Anzeigen zu sehen. Dass eine anonyme Anzeige u.U. als "weniger glaubwürdig" angesehen wird, mag in der Praxis vorkommen, wenn die Beweislage nicht offensichtlich ist - hier ist aber genau das der Fall, schließlich hat auch die Polizei Internet und kann einfach nachsehen, ob sich auf der Website von Ärztinnen und Ärzten Informationen befinden, deren Bereitstellung gegen §219a StGB verstößt. Und wenn das der Fall ist, wird so oder so von Amts wegen ermittelt. -- Milad A380 Disku +/- 19:23, 9. Nov. 2018 (CET)Beantworten
Die Nichtangabe der Personalien wäre eine Ordnungswidrigkeit gemaß Paragraph 111 OwIG. Denn man würde dann gegenüber der zuständigen Behörde die Angabe Dr Personalien verweigert.--Alopetyp (Diskussion) 20:24, 9. Nov. 2018 (CET)Beantworten
Außerdem wäre es bei einer anonymen Mitteilung nicht möglich die Entscheidung der Staatsanwaltschaft anzufechten. So war es jedoch in diesem Fall. Erst nach der Dienstaufsichtsbeschwerde wurde das Ermittlungsverfahren wieder aufgenommen. Eine anonyme Mitteilung hätte also zur Einstellung des Verfahrens gegen Kristina Hänel geführt, sodass dann die aktuelle politische Debatte geführt. --Alopetyp (Diskussion) 20:29, 9. Nov. 2018 (CET)Beantworten
Als Anzeigenerstatter hat mal idR kein Auskunftsrecht und (außer man ist Opfer) auch kein Recht, die Entscheidung der StA anzufechten. H. hat die Dienstaufsicht bemüht. Dies ist eben gerade nicht in der StPO geregelt. Damit vergleichst du Äpfel mit Birnen. -- Wo st 01 (Sprich mit mir) 21:48, 9. Nov. 2018 (CET)Beantworten
Richtig. Zudem noch die Klarstellung: §111 OWiG ist hier nicht einschlägig, um Personalien verweigern zu können, muss der Verweigernde zuerst aufgefordert werden, Personalien anzugeben, was hier nicht der Fall ist. Es besteht keine Pflicht, Personalien proaktiv anzugeben. -- Milad A380 Disku +/- 22:06, 9. Nov. 2018 (CET)Beantworten
Damit Krause die Dienstaufsicht bemühen könnte, musste er aber zuvor von der Staatsanwaltschaft in Kenntnis gesetzt werden, dass sie das Verfahren eingestellt hat. Bei einer anonymen Strafsanzeige hätte Krause also nicht die Möglichkeit einer Dienstaufsichtsbeschwerde gehabt.--Alopetyp (Diskussion) 22:47, 9. Nov. 2018 (CET)Beantworten
Bei einer Onlineanzeige wird der Anzeigenerstatter natürlich aufgefordert seine Personalien anzugeben, nämlich durch ausfüllen der einschlägigen Felder des Online-Formulares. --Alopetyp (Diskussion) 22:47, 9. Nov. 2018 (CET)Beantworten
Zum hundertsten Mal: Um die Online-Anzeige einiger Landespolizeien geht es bei der Möglichkeit der anonymen Anzeige bspw. per Brief ja gerade nicht. Wir drehen uns im Kreis. Du wiederholst immer die gleichen, längst entkäfteten "Argumente". Ernsthaft? -- Milad A380 Disku +/- 12:11, 10. Nov. 2018 (CET)Beantworten
Alopetyp, du liegst zweifelsfrei falsch - bspw. kann man selbst bei der Onlinewache Niedersachsen Anzeigen anonym aufgeben, die Angaben zu Personalien sind dort keine Pflichtfelder.--Nothere 10:35, 15. Nov. 2018 (CET)Beantworten
Siehe: ww.saarland.de/dokumente/dienststelle_staatsanwaltschaft_saarbruecken/Strafanzeige_extern_mit_Merkblatt_schriftl(8).pdf: "Anonyme Anzeigen werden nur in Ausnahmefällen verfolgt."

Hier nochmal ein Zitat aus einem Bericht, der aus meiner Sicht klar begründet, warum die Nennung von H. absolut zulässig ist (Verlinkung von mir):

„Im Netz ist der H. Name bereits für jeden zu finden in einem Artikel des Magazins der Böll-Stiftung der Grünen. Eine Ärztin verriet dort in einem Interview, wer sie angezeigt hat: […] Gegen die Berichterstattung hat es keine rechtlichen Schritte gegeben, erklärte die Böll-Stiftung gegenüber t-online.de. Hierbei handelt es sich nach Einschätzung von Juristen um eine wahre Tatsachenbehauptung, für die ein öffentliches Interesse anzunehmen sei.“

-- Wo st 01 (Sprich mit mir) 21:01, 11. Nov. 2018

Realnamen wegen WP:BIO abgekürzt.--KurtR (Diskussion) 21:11, 11. Nov. 2018 (CET)(CET)Beantworten

Bekanntlich gibt es im Februar 2019 einen Gerichtstermin, ob eine Nennung gestattet ist oder nicht. Es wurde also noch nicht gerichtlich beurteilt, eine Nennung zum jetzigen Zeitpunkt einer wenigbekannten Person, die selber nicht mit Realnamen an die Öffentlichkeit getreten ist, ist äusserst problematisch. Im Zweifel für die Privatsphäre, steht auf WP:BIO --KurtR (Diskussion) 21:11, 11. Nov. 2018 (CET)Beantworten
„Äußerst problematisch“ wäre etwas ganz anderes.
Bisher gab es noch keinen Fall, in dem jemand WP einen Eintrag auf juristischem Wege untersagt hätte. Versuche gab es sehr wohl bereits, wie beispielsweise bei dem (vergleichweise zu „Krause“ kaum in den öffentlichen Medien genannten) Boris Floricic, für den (erfolglos) das Gericht bemüht wurde, den Realnamen aus WP herauszubekommen. Auch dort sah das Gericht durch die Namensnennung keine Persönlichkeitsrechte tangiert. Entweder ist „Krause“ wirklich so naiv, dass er sich selbst hat reinlegen lassen. Wäre nämlich das Persönlichkeitsrecht auch nur ansatzweise tangiert, hätte es längst eine einstweilige Verfügung gegeben. Kein Wunder, das nicht: Präzedenzfälle wie z.B. Boris Floricic gibt es ja. Würde „Krause“ aber ernsthaft Wert auf Anonymität legen, hätte er weder an Interviews teilgenommen, noch Abmahnungen verschickt. Die Verhandlung im Februar vor dem Landgericht Hamburg wird ja nicht nur öffentlich sein, dort wird auch nicht „Krause“, sondern sein wirklicher Name, der seit einem halben Jahr auf dutzenden Blogs schon genannt wird, an der Türe zum Gerichtssaal zu lesen sein. Und dort werden mit Sicherheit einige Journalisten stehen.
Wahrscheinlicher ist also, dass „Krause“ bewusst nicht irgendeinen Anwalt in Kleve genommen hat, sondern sich die rund 140 km entfernte Kanzlei Höcker mit ihrem allseits bekannten Ruf (Stichwort Abzocke mit Sex- und Flirtportalen z.B.) sehr überlegt ausgesucht hat, um die Situation auszunutzen. Bei der Gerichtsverhandlung gegen die Journalistin (!) Kersten Artus wird nicht viel rauskommen, außer dass es in die Berufung geht, und die wird frühestens Ende 2019 sein. Es geht ausschließlich darum, das Gerichtsverfahren als Druckmittel zum Angst-Erzeugen für die anderen Kandidaten in der Hand zu haben: Wenn bis dahin noch möglichst viele gefunden werden, die sich von 33 Seiten eigentlich wertloser Abmahnung einschüchtern lassen und 1.564,26 Euro bezahlen, ist das zumindest für einen beschränkten Zeitraum auch eine nette Einnahmequelle. So wie es seinerzeit Günter Dörr, Syndikus, Katja Günther u.a. schon als lukratives Geschäftsmodell identifiziert hatten. Denn: eine Kanzlei wie Höcker wird niemals für 1.564,26 Euro einen 33-seitigen Schriftsatz erstellen können und damit Geld verdienen. Stundensätze liegen dort im günstigen Fall bei 180€ bis 300€. Das rechnet sich also erst, wenn man ausreichend viele zur Zahlung gedrängt hat.
Wikipedia sollte sich sicher nicht zum Erfüllungsgehilfen solcher Geschäftemacher machen. Und Ströer Media, denen t-online gehört, hat nicht nur mehr Mitarbeiter als Wikipedia Autoren, die haben sich das garantiert gut überlegt, ob sie den Realnamen von „Krause“ hier nennen. --2001:A61:1712:7501:1141:3E31:CE0F:8D60 00:12, 12. Nov. 2018 (CET)Beantworten
@Wo st 01: Zustimmung. Außerdem riskiert jeder, der wie Y.H. unter Klarname Strafanzeige erstattet, die Nennung selbigen Klarnamens im öffentlichen Strafverfahren gegen die Beschuldigten. Er hatte schließlich die Möglichkeit, seine Anzeige anonym zu erstatten, und darauf verzichtet: venire contra factum proprium. (Mir persönlich ist egal, ob der Klarname reinkommt, aber ohne mindestens eine einstweilige Verfügung zugunsten „Krauses“ darf er rein.) Freundliche Grüße, Agathenon 13:19, 12. Nov. 2018 (CET)Beantworten

Zur Kenntnis: Begründung zu meiner Entscheidung einer VM in diesem Zusammehang:

„In der Wikipedia ist noch nicht einmal entschieden, ob die Person die WP-Relevanzkriterien für einen eigenen Artikel erfüllt. Falls nein, wird der Artikel gelöscht werden; falls ja, ist im Anschluss daran zu entscheiden, ob es im öffentlichen Interesse ist, seinen Klarnamen zu nennen. Dies wird im Februar 2019 von einem Gericht entschieden werden. Bis dahin gibt es kein Erfordernis, dies vorab in der WP zu entscheiden. Feststeht, dass er den Namen nicht selbst offenbart hat und dass die „Enthüllung“ auf Veröffentlichungen auf Internetseiten zurückgeht. Bis zur gerichtlichen Entscheidung hat WP:BIO zu gelten und die Entfernung des Namens auch auf der DS des Artikels entspricht eben diesen Vorgaben. Nach einer Behaltensentscheidung und einem entsprechenden Gerichtsurteil würde es wohl anders aussehen.“ 

--Horst Gräbner (Diskussion) 08:11, 13. Nov. 2018 (CET)Beantworten

@Horst Gräbner:Die Löschdiskussion wurde mit einer behalten-Entscheidung beendet. Ich finde es merkwürdig, mit dieser Begründung so vorzugehen. Entweder, der Name soll verschwinden, dann sollten alle Erwähnungen administrativ entfernt und versionsgelöscht werden, oder sie bleiben stehen. Die Taz nennt seinen Nachnamen in diesem Artikel übrigens sage und schreibe 19 mal. -- Dr.üsenfieber (Diskussion) 12:09, 14. Nov. 2018 (CET)Beantworten
Damit tut sich die deutsche WP seit jeher schwer, selbst bei allgemein längst bekannten Namen. Ich erinnere nur an den Herrn Q610528... Wikidata und anderssprachige WPs haben damit kein Problem. --AMGA (d) 18:34, 14. Nov. 2018 (CET)Beantworten

Es ist zwar absurd, den Realnamen von jemanden noch schützen zu wollen, der über den hier genannten Decknamen im Netz längst identifiziert werden kann, was ich aber unabhängig davon nicht verstehe, ist warum der von ihm selbst so bezeichnete Deckname/Tarnname/Pseudonym hier nicht analog zu "Dagobert" (Arno Funke) in Anführungszeichen gesetzt wird. ES ist verwirrend, ihn hier wie einen Realnamen verwendet zu sehen. --2A02:8109:92C0:1F08:B82A:262B:E99:B2C5 23:14, 24. Nov. 2018 (CET)Beantworten

Nachdem kein Widerspruch kam, setze ich das um. Bei Nichtgefallen einfach Revert. fg Agathenon 16:23, 11. Dez. 2018 (CET)Beantworten

Überhaupt verstehe ich die Logik nicht. Wenn "Artikel behalten", dann relevant als Person der Zeitgeschichte. Als solche muß man auch die Nennung seines Namens hinnehmen.
Gibt es denn andere Beispiele von Personen, die Relevanz für die WP haben, deren Klarname auch bekannt ist, der aber trotzdem nicht genannt wird in der WP?
(Ich stimme übrigens zu, daß jemand, der solche "Wellen" in der Berichterstattung (auch indirekt durch die Berichte über die Verfahren gegen die Ärzte, und in der Folge die Diskussion um 219a) auslöst, relevant ist.)
--2A02:8109:92C0:EB4:B82A:262B:E99:B2C5 06:25, 17. Dez. 2018 (CET)Beantworten

Ja, es gibt vergleichbare Fälle, u.a. Atze Schröder. -- Wo st 01 (Sprich mit mir) 13:29, 17. Dez. 2018 (CET)Beantworten
Ist in sofern ein schlechtes Beispiel, daß er die Kosten des Rechtsstreits mit der WP tragen musste, "da er nicht dargelegt hatte, inwiefern sein Interesse an Anonymität das Interesse der Öffentlichkeit an deren Aufhebung überwiege."
Auch daß der Bild im Januar 2018 das Recht der Namensnennung zugestanden wurde, zeigt daß das nicht so eindeutig ist.
Die Abwägung richtet sich anscheinend regelmäßg danach, ob sich derjenige etwas hat zu Schulden kommen lassen. Wenn Funke gegen Veröffentlichung seines Realnamens geklagt hätte, hätte er den Prozess sicher verloren (überwiegendes Interesse der Öffentlichkeit).
Daß "Krause" die Ärtze durch seine Interviews über seine Anzeigen in das Licht der Öffentlichkeit gerückt hat, dürfte die Abwägung an seinem Realnamen auch ehr zugunsten der Öffentlichkeit verschoben haben. --2A02:8109:92C0:EB4:B82A:262B:E99:B2C5 05:06, 27. Dez. 2018 (CET)Beantworten

Sachartikel statt Bio-Artikel

Wie ich vorher und schon mehrmals auf der LD geschrieben habe, ist die Person Krause nicht als Biografie relevant, zumindest zum jetzigen Zeitpunkt nicht. Was hingegen relevant ist ist die Debatte, die er mitausgelöst hat. Dies gehört dann in einen Sachartikel, wie z. B. Abtreibung oder ähnliches. Dort aber viel kürzer, die jetzige Darstellung ist für die Sache zu umfangreich. --KurtR (Diskussion) 21:50, 9. Nov. 2018 (CET)Beantworten

Genauer gehört die Debatte in den Artikel Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft. --KurtR (Diskussion) 21:10, 10. Nov. 2018 (CET)Beantworten

Das ist Unfug, der Mann hat in diversen Medien Interviews gegeben und sich damit selbst als Person in die Öffentlichkeit gegeben. Damit ist sein unstrittig relevantes Handeln auch mit seiner Person und auch mit seinem Realnamen verbunden. Der genannte Artikel behandelt den anderen Aspekt, nämlich die juristische Sicht und die Geschichte. Ganz sicher machen wir an dieser Stelle keine zweite Löschdiskussion auf. Wenn der Artikel belibt (wonach es stark aussieht), wird er nicht anschliessend per Verschiebung in den anderen Artikel gelöscht. Flossenträger 07:06, 12. Nov. 2018 (CET)Beantworten
Außerdem steht jedem frei, „Krause“ mit Relevanzbeleg zusätzlich in den Sachartikeln Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft und/oder Schwangerschaftsabbruch einzutragen, meinetwegen sogar in Pro Familia (Deutschland), deshalb muß er hier nicht verschwinden. In diesem Fall müßten dort imho aber auch Klaus Günter Annen und Martin Humer eingetragen werden, die sind/waren für vergleichbaren Anzeigenaktionismus weit bekannter als Y.H. (dem ich die Relevanz für einen eigenen Artikel nicht abspreche). fg Agathenon 13:58, 13. Nov. 2018 (CET)Beantworten

Gem. Löschdiskussion sieht es danach aus, dass man Krause als Pseudonym relevant findet. Wie bereits bekannt, ist Krause nie unter seinem Realnamen an die Öffentlichkeit getreten, auch ist juristisch bisher nichts entschieden. Unabhängig von der juristischen Seite, gilt auch WP:BIO besonders bei weniger bekannten Person, was er eindeutig ist, man weiss über die reale Person sehr wenig, wie man auch im Artikel hier sieht. Es gilt Wikipedia:Artikel_über_lebende_Personen#Weniger_bekannte_Personen. Es ist sehr fraglich, ob eine Namensnennung je gerechtfertigt sein wird. Aber das ist kein Thema, was jetzt zu besprechen ist, es wird sich zeigen, wie sich das Ganze entwickeln wird und soll dann beurteilt werden. --KurtR (Diskussion) 20:44, 13. Nov. 2018 (CET)Beantworten

 Info: In der Löschdiskussion wurde bereits auf Behalten entschieden, auch zum Klarnamen liegt eine administrative Entscheidung vor. – Außerdem geht es in diesem Abschnitt um die Art des Artikels, der Klarname wurde im Abschnitt oberhalb behandelt. Freundliche Grüße, Agathenon 15:09, 14. Nov. 2018 (CET)Beantworten

Bereits ergangene rechtskräftige Urteile

Es gab auch vor Händels Verurteilung bereits Urteil, und zwar sogar bereits rechtskräftige Urteile:

2008 Amtsgericht Wuppertal:

Prangerseite mit Blick auf Persönlichkeitsrechte dort genannter Ärzte, die anders als das Artikelsubjekt nie in politischen Auseinandersetzungen aufgetreten sind, entfernt. -- Milad A380 Disku +/- 23:42, 16. Nov. 2018 (CET)Beantworten

Das Urteil ist rechtskräftig, siehe:

http://www.taz.de/!5444891/?goMobile=1539648000000

Dort wird ein Strafbefehl gegen die selbe Ärztin erwähnt der dazu geführt hat, dass sie damit vorbestraft ist. Auch dieses Strafbefehlsverfahren ist also rechtskräftig. Und somit liegt ein zweites rechtskräftiges Urteil vor.

2006 Landgericht Bayreuth:

https://dejure.org/ext/1604ad376fab2b6e9c1355c27c222ba2

Bestätigt durch das Oberlandesgericht Bamberg und damit rechtskräftig.

Die anderslautende Behauptung in dem Artikel, Frau Hänels Verurteilung sei das erste Strafurteil ist also falsch. ++Alopetyp (Diskussion) 03:51, 16. Nov. 2018 (CET)Beantworten

Es geht in dem Artikel um den Mann, der sich hinter dem Pseudonym „Markus Krause“ versteckt, der seit 2015 mit (Zitat) „einer systematischen Anzeigenkampagne gegen Ärzte“ unterwegs ist. Urteile von 2006 oder 2008 haben damit nichts zu tun, für die Anzeigen von Krause gibt es bisher keine einzige rechtskräftige Verurteilung eines von ihm angezeigten Arztes, wie aus den Belegen im Artikel hervorgeht. Außerdem betreibst Du nicht nur WP:EW nach administrativer Zurücksetzung, Du hast gleichzeitig weitere belegte Informationen gelöscht, was weiteren Vandalismus darstellt. --Wibramuc 07:06, 16. Nov. 2018 (CET)Beantworten
Dass der Ersteller des Abschnitts eine Webseite verlinkt, in der Abtreibung mit dem Holocaust verglichen wird, spricht Bände. Ich kotze im Strahl. -- Milad A380 Disku +/- 23:12, 16. Nov. 2018 (CET)Beantworten
Wobei die Kritik an dem Satz in der Einleitung berechtigt ist: Er stützt sich wohl auf Vetter, der schreibt, "einer der wenigen Paragrafen, für den die Urteilsdatenbanken kein einziges Strafurteil auswerfen". Daraus abzuleiten, dass es bisher zu keinen rechtskräftigen Verurteilungen gekommen wäre, überdehnt den Beleg: Bei weitem nicht jede rechtskräftige Verurteilung ist in den Urteilsdatenbanken nachgewiesen, zumal bei Urteilen auf Amtsgerichtsebene. Außerdem ist unklar, warum das so bedeutend sei soll, dass es durch Nennung in der Einleitung hervorgehoben wird. --Rudolph Buch (Diskussion) 14:30, 17. Dez. 2018 (CET)Beantworten
Nein, nicht berechtigt. Es gab in den letzten sechs Jahren zwar (ohne 2018) von dem Mathematiksstudenten aus Kleve sowie dem Rentner aus Weinheim rund einhundert Strafanzeigen wg. §219a StGB, aber nur vier Aburteilungen, die letzte, die rechtskräftig war, ist die aus 2015, d.h. vor der Zeit von „Markus Krause“. Gegen Kristina Hänel gab es 2017 zwar ein (auf eine Anzeige von „Markus Krause“ zurückzuführendes) Urteil, dass aber niemals rechtskräftig wurde. Siehe diesen Artikel und die Anfrage von Cornelia Möhring (S. 28f). --Wibramuc 21:12, 17. Dez. 2018 (CET)Beantworten
Voraussichtlich wird Hendricks’ Erfolgsquote dauerhaft bei Null bleiben, das schon mal als Vormerkung. fg Agathenon 17:09, 30. Jan. 2019 (CET)Beantworten

Hendricks ./. Buzzfeed

Hallo, unter [1] findet man das Update von buzzfeed zur vom Kläger geforderten Unterlassung. -- Wo st 01 (Sprich mit mir) 11:41, 16. Jan. 2019 (CET)Beantworten

Warum wurde die Namensnennung Rückgängig gemacht? MMn sollte der komplette Artikel umbenannt werden. HinzkeDiskussionBewertung 13:32, 16. Jan. 2019 (CET)Beantworten
Ich kenn mich mit euren Praktiken hier ja nicht so aus, aber ich denke Hinzke hat recht. LTO berichtet auch mit Klarnamen heute. Gruß SoWhy 17:33, 16. Jan. 2019 (CET)Beantworten
Wir haben hier nicht zu beurteilen, wie wahrscheinlich ein Sieg "Krauses" wäre. Ferner ist dieses Urteil natürlich an die Sache gebunden. Es ist eine Einzelfalentscheidung, dass die Namensnennung in dem einen Buzzfeedartikel rechtmäßig war, aber nicht dass sein Name grundsätzlich genannt werden darf. Das Gericht hat sich laut dem Artikel auf das Grundrecht auf Pressefreiheit berufen. Ob das auch anolog für Wikipedia gilt ist fraglich. Schließlich ist Wikipedia wo e Online-Enzyklopädie und kein Presseerzeugnis. --Alopetyp (Diskussion) 20:19, 17. Jan. 2019 (CET)Beantworten
Und kein Prozeßgegner von Yannic Hendricks. Umgekehrt ist Buzzfeed, wie die Wikipedia, ein Onlinemedium. Zwei Abschnitte unterhalb habe ich einen Lösungsvorschlag gemacht. fg Agathenon 15:48, 18. Jan. 2019 (CET)Beantworten
Also erst mal hat "Krause" verloren... soweit er nicht an das nächsthöhere richtige Gericht geht, wo drei Richter zusammen sitzen. Die bisherige Entscheidung: LG Düsseldorf, 16.01.2019, Az 12 O 282/18. -- 92.72.141.68 00:32, 20. Jan. 2019 (CET)Beantworten

Anonymisierung

Mit Blick auf das Urteil des LG Düsseldorf sehe ich keinen Grund mehr, den Artikel zu anonymisieren und rege Verschiebung auf Yannikc Hendricks an. -- Wo st 01 (Sprich mit mir) 21:05, 16. Jan. 2019 (CET)Beantworten

Bei Netzpolitik.org heißt er mit Vornamen "Yannic" [2]. Grüße, Stefan64 (Diskussion) 21:50, 16. Jan. 2019 (CET)Beantworten
Na dann macht mal, liebe Admins!
Konsens auf der Disk ist da, Medien reden auch nur noch vom Klarnamen Yannic Hendricks. Hier ist kein Grund für die Anonymisierung gegeben und der Artikel kann auf das richtige Lemma verschoben werden. 109.91.38.137 23:19, 16. Jan. 2019 (CET)Beantworten
Der Beschluss des LG Düsseldrof ist noch nicht rechtskräftig. Also besser abwarten. (nicht signierter Beitrag von 87.164.114.51 (Diskussion) 16. Jan. 2019, 23:31:39‎ (CET))

Ich bin in der Frage ambivalent. Einerseits gibt es heute wieder umfangreiche Berichterstattung über YH (z.B. taz, Vice, Buzzfeed, Netzpolitik.org, LTO). Die Relevanz des Artikels stand für mich stets außer Frage. Bereits das Landgericht Gießen hatte in seiner Urteilsbegründung gegen Kristina Hänel hervorgehoben, dass der § 219a StGB eine Lösung ohne Problem ist: „Bedeutung“ hatten dessen Bestimmungen „in der Strafrechtspraxis … bis vor wenigen Jahren überhaupt keine. Gestört wurde der eingetretene Rechtsfrieden nicht durch die Strafverfolgungsbehörden, sondern durch zwei extreme gesellschaftliche Positionen.“[3] Ruft man sich die Länge der Relevanzdiskussion in Erinnerung, ist die Urteilsbegründung des Landgerichts Düsseldorf nichts anderes als eine ausführliche Relevanzbegründung dieses Artikels.[4] Trotzdem geht es in der öffentlichen Wahrnehmung weniger um die Person YH, womit er unverändert unter WP:BIO#Weniger bekannte Personen fällt. Auch wenn es durch die zahlreichen Medien, die seinen Realnamen nennen, nicht schwer ist, den herauszufinden – für die Leser der Wikipedia kann ich keinen Nutzen darin erkennen, den Realnamen explizit im Artikel zu nennen, erst recht nicht, den Artikel umzubenennen (bzw. zu verschieben). Wikipedia ist kein Pranger. --Wibramuc 23:38, 16. Jan. 2019 (CET)Beantworten

Können wir dann Arno Funke bitte auch wieder nach "Dagobert" zurückanonymisieren?
Deine Einschätzung, es gäbe kein Interesse der Öffentlichkeit an seinem Realnamen bzw. ihm als Person, kann ich nicht nachvollziehen. Es wurde schon bisher diskutiert, wie jemand zu solchen Ansichten kommen und daraus folgend dann so ein "Hobby" entwickeln kann. Die Leute diskutieren nicht nur über Abtreibung, sondern auch über die Person, die diese Diskussion (unfreiwillig - Streisand-Effekt) angeschoben hat.
Man kann die Rechtskräftigkeit des Urteils noch abwarten (in 6 Monaten, wenn er nicht vorher in Widerspruch geht), aber spätestens dann ist sein Name genauso zu nennen, wie das auch für andere Personen hier gemacht wird, die Berühmtheit erlangt haben. --2A02:8109:92C0:EB4:B82A:262B:E99:B2C5 01:09, 17. Jan. 2019 (CET)Beantworten
Gutes Beispiel: Erstens ist hier nicht die Disk zu Arno Funke, der seit knapp fünf Jahren selbst unter verifiziertem Realnamen bei WP editiert und 2013 Dschungelcamp-Kandidat war. Dagegen wird z.B. bei Atze Schröder – obwohl sicherlich prominenter als YH – in der deutschsprachigen WP auch nicht der Realname genannt. Dass – wie von der Klever IP angemerkt der Entscheid vom Landgericht Düsseldorf zudem noch nicht rechtskräftig ist – kommt noch dazu. --Wibramuc 09:03, 17. Jan. 2019 (CET)Beantworten
Allerdings ist "Markus Krause" auch kein Künstlername, so dass der Vergleich mit Atze Schröder als Kunstfigur, für die HA ja bekannt wurde, hier auch nicht wirklich passt. Der "Schutz", den Krause für sich beansprucht, hat das LG Düsseldorf abgelehnt. Arno Funke passt insoweit mE sogar besser, da es hier auch um eine "Tarnidentität" ging, um lediglich den eigenen Namen zu verschleiern - natürlich aus anderen Motiven. -- Wo st 01 (Sprich mit mir) 09:49, 17. Jan. 2019 (CET)Beantworten
Es gibt überhaupt keinen Grund mehr, auf die Namensnennung zu verzichten; jetzt ist gerichtlich festgestellt, dass sich Hendricks nicht auf Persönlichkeitsrechte berufen kann, die weitere Entfernung wäre Löschung belegter Informationen und damit nahe am Vandalismus. Dass die Unterdrückung des Realnamens nach entsprechender Gerichtsentscheidung nicht aufrecht erhalten werden kann, entspricht auch der VM-Abarbeitung Horst Gräbners Mitte Dezember. Dementsprechend werde ich den Artikel jetzt wieder verschieben. -- MX8 Disk 11:00, 17. Jan. 2019 (CET)Beantworten
Es ist eben noch nicht rechtskräftig gerichtlich festgestellt, dass er sich nicht auf Persönlichkeitsrechte berufen kann. Es wurde im Eilverfahren entschieden. Die Beruf wurde zugeöassen. Es ist nicht anzushehen, ob das Urteil sofenr Rechtsmittel eingelegt werden in einer zweiten Instanz Erfolg haben wird. --Alopetyp (Diskussion) 15:38, 17. Jan. 2019 (CET)Beantworten
Bis zu einem rechtskräfigen Abschluss des Verfahrens gilt das Ergebnis des Eilverfahrens, wir sind hier nicht im Strafrecht (wo ein nicht rechtskräftiges Urteil keine wirkliche praktische Folge hat). Der juristische Status quo ist und bleibt auf Monate, wenn nicht Jahre (so lange kann es nämlich bis zur Rechtskraft dauern), dass der Name genannt werden kann, alles andere wäre völlig absurd. Im extrem unwahrscheinlichen Fall eines Sieges von Hendricks in der nächsten Instanz kann selbstverständlich revertiert werden, danach sieht es aber absolut nicht aus. -- MX8 Disk 20:05, 17. Jan. 2019 (CET)Beantworten
Nochmal: Bei medienrechtlichen Eilverfahren gibt es überhaupt keinen Grund, die Entscheidung in der Hauptsache abzuwarten, da diese Jahre dauern kann und quasi nie zu Gunsten des Klägers ausfällt (denn schon wenn dies auch nur möglich erscheinen würde, hätte das Gericht einstweiligen Rechtsschutz erteilt!) -- MX8 Disk 20:19, 17. Jan. 2019 (CET)Beantworten
+1 Erstens weil Argument von MX8 schlüssig. Zweitens wegen Streisand-Effekt: Der Realname ist längst allgemein bekannt, der Hashtag #YannicHendricks bei Twitter Hundertfach geteilt. Den Artikel auf dem bisherigen Lemma zu belassen und den eigentlichen Namen nicht zu nennen wäre realitätsfremd. --Mussklprozz (Diskussion) 20:59, 17. Jan. 2019 (CET)Beantworten
Ich plädiere dafür, die Anonymisierung beizubehalten. Ungeachtet der juristischen Kontroverse – es gibt dazu bislang lediglich ein nicht rechtskräftige erstinstanzliches Urteil und auch beachtliche Argumente, es anders zu sehen als das LG Düsseldorf – stellt sich doch die Frage, wie wir nach unseren WP-Regularien damit verfahren sollten. Diese besagen, dass bei weniger bekannten Personen im Zweifel für die Privatsphäre zu entscheiden ist. Danach würde ich hier verfahren, da mir bislang noch nicht klar geworden ist, welches Interesse daran besteht, den Klarnamen zu nennen. Es scheint mir allein darum zu gehen, die bloße Neugier zu befriedigen. Einen irgendwie gearteten informativen Mehrwert erkenne ich nicht. Auf Gegenargumente lasse ich mich aber gerne ein. --MephistoGF (Diskussion) 09:26, 18. Jan. 2019 (CET)Beantworten
Schutz der Privatsphäre ist gut und richtig, daher nennen wir nicht die Uni, an der er studiert, und anderes, was man in nicht reputablen Blogs oder sozialen Medien über ihn finden kann. Man könnte z.B. auch noch streichen, dass er aus Kleve kommt, das tut ja nichts zur Sache. Aber der Name ist nunmal durch Berichterstattung zahlreicher Medien bekannt. Das LG Ddorf hat eine Abwägung der Rechtsgüter vorgenommen und festgestellt, dass ein legitimes Interesse an seiner Identität besteht. Das ist derzeit Stand der Dinge und daran sollten wir uns orientieren. Grüße, Stefan64 (Diskussion) 10:43, 18. Jan. 2019 (CET)Beantworten

Ich sehe das wie Wo st 01, aber die Kernfrage ist: Sollte nicht neutral abgewartet werden bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung? Es gibt immer solche und solche Entscheidungen. Es gibt auch den Fall Atze Schröder. -- Tischgenosse (Diskussion) 23:39, 18. Jan. 2019 (CET)Beantworten

Warum die Rechtskraft hier nicht sonderlich von Bedeutung ist, habe ich oben mehrfach ausgeführt. -- MX8 Disk 23:57, 18. Jan. 2019 (CET)Beantworten
Es ist vermutlich aber klar, dass die Nennung des Echtnamens zu Beeinträchtigungen des Privatlebens der Person in diesem Falle führen kann? Gruß Tischgenosse (Diskussion) 06:31, 19. Jan. 2019 (CET)Beantworten
Das geschieht doch nach dem taz-Bericht sowieso schon wahrscheinlich. Wir schreiben auf einer amerkanischen Website, die Leute lesen aber hierzulande auch deutschen Journalismus. Und solange die Weiterleitung nicht gelöscht wird, die seit 648 min. unbearbeitet ist, diskutiert ihr ins Leere. Google findet die ca. an 6. Stelle bei mir. Grüße, --Bellini 11:26, 19. Jan. 2019 (CET)Beantworten
Hier steht alles, was der Leser wissen will. --Bellini 11:32, 19. Jan. 2019 (CET)Beantworten
Der Maßstab ist nicht, was manche Aktivisten verschiedener Strömungen, die Presse oder der Leser wollen. Das sind doch alles keine Argumente.
Wenn ein Urteil erlassen wird, gibt es eine Frist. Das Urteil wird gültig, wenn bis zum Ablauf nicht Rechtsmittel eingelegt wurden. Haben wir hier irgendwo einen Beleg vorliegen, dass diese Person selbst irgendwo unter Echtnamen in der Öffentlichkeit agiert? So lange das nicht der Fall ist, muss man prüfen, inwieweit für Anzeigensteller ein Persönlichkeitssschutz gilt, wenn jemand von seinem Recht, (vermeintliche) Rechtsverstösse und Strafttaten zu melden, Gebrauch macht. Diese Prüfung fällt deutlich leichter, wenn ein rechtskräftiges Urteil mit Datum und Aktenzeichen vorliegt.
Und wenn es nicht um mindestens vermeintliche Rechtsverstösse ginge, wäre eine Änderung im StGB nicht in der Diskussion. -- Tischgenosse (Diskussion) 12:24, 19. Jan. 2019 (CET)Beantworten
Wir geben hier wieder, was in reputablen Medien steht. Laienhafte eigene Rechtsauffassungen spielen da keine Rolle. Hätte der Name bereits im Artikel gestanden und Hendricks wäre mit seiner Klage erfolgreich gewesen, wäre der Name aus dem Artikel geflogen, und zwar innerhalb weniger Sekunden und ohne Diskussion. Grüße, Stefan64 (Diskussion) 12:49, 19. Jan. 2019 (CET)Beantworten
Dass die Nennung des Realnamens zu Beeinträchtigungen im Real life führen kann, stimmt. Nur: Der Name ist spätestens durch die Berichterstattung nach dem Urteil vor einigen Tagen ohnehin "raus", das Real life wird durch die Erwähnung im WP-Artikel nicht nennenswert weiter beeinträchtigt. Und dass sich Hendricks diese Beeinträchtigung gefallen lassen muss, sagt das Urteil. Befremdlich finde ich, dass einige User mantraartig mit der noch nicht bestehenden Rechtskraft argumentieren, obwohl ich mehrfach dargelegt habe, dass die Rechtskraft hier (anders als in einem Strafprozess) von untergeordneter Bedeutung ist. Davon abgesehen kann sich WP an dem orientieren, was andere Medien nutzen, und da steht ausnahmslos der Realname. -- MX8 Disk 15:39, 19. Jan. 2019 (CET)Beantworten
Das Problem ist allerdings, dass es sich bei den Medien, die seinen Klarnamen nennen um solche Medien handelt die politisch auf der Seite der Abtreibungsbefürworter stehen, Buzzfeed, Taz, Vide, Netzpolitik etcl.
Damit erfolgt die Klarnamennennung in eindeutiger politischen Absicht.
Unabhänig von der rechtlichen Berwertung der Klarnamensnennung ist die Wikipedia poltisch und weltanschaulich neutral. --Alopetyp (Diskussion) 16:32, 19. Jan. 2019 (CET)Beantworten

Das Urteil des LG Düsseldorf ist unter [5] einsehbar und definitv wert, mal gelesen zu werden. -- Wo st 01 (Sprich mit mir) 16:26, 19. Jan. 2019 (CET)Beantworten

Zustimmung zur Empfehlung der Lektüre des Urteils. Unabhängig davon ist der Vorwurf, aus einer bloßen Wiedergabe von Informationen einen NPOV-Verstoß zu begehen, schon absurd. -- MX8 Disk 17:06, 19. Jan. 2019 (CET)Beantworten
Es gibt eine ähnliche Sache. Der Komiker Atze Schröder und Niels Ruf gerieten körperlich aneinander. BILD, auch Stern [6] berichteten daraufhin mit Echtnamen. Das führte zum Prozess. Der Tenor des Urteils klingt ähnlich [7]: „Die Berichterstattung über ihn als Person (und nicht die durch die ihn verkörperte Kunstfigur) hat der Kläger selbst veranlasst, indem er die ,Rangelei‘ mit Niels Ruf nicht als ,Atze Schröder‘, sondern als Hubertus Albers vom Zaune brach.“ Wie das da weiterging, müsste man dann mal klären. Ggf. kann man dann auch den Artikel Atze Schröder bearbeiten oder verschieben. Laut Artikel wurde hier eine Berufung angekündigt. -- Tischgenosse (Diskussion) 17:10, 19. Jan. 2019 (CET)Beantworten
Grundsätzlich gilt hier WP:BNS. Inhaltlich sei angemerkt, dass sich Hendricks seine Relevanz durch seine unter Realnamen durchgeführte Strafanzeigenkampagne, "Atze" aber durch seine Tätigkeiten unter Künstlername verdient hat. -- MX8 Disk 17:16, 19. Jan. 2019 (CET)Beantworten
Strafanzeigen erstattet man aber grundsätzlich auch nicht unter einem Künstlernamen. Die nicht öffentlich erfolgende Anzeigenerstattung und das Auftreten als Comedien in diversen Medien ist etwas völlig unterschiedliches. --Alopetyp (Diskussion) 17:30, 19. Jan. 2019 (CET)Beantworten
Zunächst mal kann man hier von "Krause" und von "Schröder" sprechen.
In beiden Fällen widersprechen diese Personen der Nennung ihres Namens (das Namensrecht fußt auf § 12 BGB).
In beiden Fällen ist hier die Rede von nicht-rechtskräftigen Urteilen.
In beiden Fällen versuch(t)en Leute auch in der Wikipedia, durch Klarnamen-Spamming Einfluß auf die weitere Entwicklung zu nehmen. -- Tischgenosse (Diskussion) 17:29, 19. Jan. 2019 (CET)Beantworten
Der User Tischgenosse demonstriert hier seine völlige juristische Sachkenntnislosigkeit, wenn er auf §12 BGB verweist. Der regelt nämlich den Gebrauch eines Namens, also wenn eine natürliche oder juristische Person für sich selbst (und in besonders kreativen Fällen für andere) nutzt, während ein anderer Rechte an diesem Namen hat. §12 BGB ist bei persönlichkeitsrechtlichen Fragen wie der Nennung eines Namens nicht einschlägig. Der Feststellung des Users Alopetyp, dass es sich beim hiesigen Fall und beim Fall Atze Schröder um völlig unterschiedliche Fälle handelt, ist nichts hinzuzufügen, weshalb das Ergebnis der Frage, ob der Name genannt wird, selbstverständlich ein anderes sein kann. Diskussionen zum Realnamen von Atze Schröder sollten im Übrigen auf der dortigen Diskussionsseite geführt werden. -- MX8 Disk 17:42, 19. Jan. 2019 (CET)Beantworten

Vor ein paar Monaten wurde der Realname hier mit der Begründung versionsgelöscht, daß ja noch ein Gerichtsverfahren anhängig sei. Jetzt wo das Gerichtsurteil bekannt ist, sollen Gerichtsurteile auf einmal irrelevant sein als Kriterium. Das zeigt doch, daß es damals nicht wirklich um Bedenken wegen des Gerichtsprozesses ging, sondern das nur vorgeschoben war.
Es ist längst eine neue Situation entstanden: damals ging es tatsächlich um $219a. INZWISCHEN hat sich das aber gewandelt, es gibt jetzt auch ein öffentliches Interesse an der Person selber, die diesen "Krieg" angezettelt hat. Es geht hier im Artikel nicht mehr nur um eine Gegnerschaft zu Abtreibungen, es geht um die Person Yannic Lukas Hendricks. Und das haben nicht irgendwelche "Abtreibungs-befürwortenden" Medien (O-Ton Alopetyp) verursacht, sondern Hendricks selber dadurch daß er in Interviews Position bezogen hat. Er wollte, zwar anonym, aber er wollte in das Licht der Öffentlichkeit. Er hat dabei nicht nur zur Sache gesprochen, sondern auch über sich selbst, warum ER das macht.
Den großen etablierten Medien, die auch seinen Klarnamen nennen, eine explizit Abtreibungs-befürwortende Einstellung, gar eine politische Agenda zu unterstellen, sagt ehr etwas über den aus, der diese Behauptungen aufstellt.

Übrigens wurde Dagobert's Artikel schon vor 14 Jahren unter seinem Klarnamen angelegt, nicht erst seit er selber unter Realnamen auftritt.

M.M. gehört der Artikel auf den Klarnamen verschoben und der vollständige Klarname in der Einleitung genannt. Und im Artikel ist mit dem Klarnamen zu arbeiten, das Pseudonym verdient eine Erwähnung nur in der Einleitung.

Und um Atze Schröder hier als Pseudoargument mal zu "beerdigen": Der hat ein Recht darauf, in seiner Eigenschaft als Comedian unter seinem Künstlernamen genannt zu werden. In seiner Eigenschaft als Straftäter genießt er dieses Recht nicht, wie das Gericht auch festgestellt hat. --2A02:8109:92C0:EB4:B82A:262B:E99:B2C5 03:54, 27. Jan. 2019 (CET)Beantworten

Er gibt Interviews die in Zeitschriften abgedruckt werden, such die Öffentlichkeit, zerstört die Existenz und das Leben von hunderten Menschen, und bezeichnet sich selber als "Lebensschützer" und nimmt für sichin Anspruch annonym bleiben zu können ? Also entweder er vertritt eine Position öffentlich, und das hat er mit seiner ersten Anzeige getan, da auch die Staatsanwaltschaft, mindesten aber der nachfolgende Prozess öffentlich ist oder er lässt es bleiben. Da er aber immer wieder - auch im Internet die öffentlichkeit gesucht hat, ist es nur legetim seinen Klarnamen zu nennen.

An der öffentlichen Strafprozessen hat er allerdings nicht mitgewirkt. Er ist soweit aus den Medienberichten zu entnehmenn nicht als Zeuge aufgetreten. --Alopetyp (Diskussion) 19:56, 12. Feb. 2019 (CET)Beantworten

Artikelsperre

Der Artikel wurde nach meiner Meldung wegen EW nun von einem Admin vollgeschützt. Jedem, der sich über den Stand des Artikels ärgert, sei die Lektüre von WP:DFV empfohlen. Inhaltlich kann es gerne oben dann weitergehen. -- Wo st 01 (Sprich mit mir) 21:50, 20. Jan. 2019 (CET)Beantworten

Ich halte es durchaus für problematisch, in der „falschen Version“ zu sperren, wenn Schutzgüter wie WP:BIO berührt sind. Um genau zu sein, Graphikus, halte ich das für ziemlich verantwortungslos. --Gripweed (Diskussion) 23:28, 20. Jan. 2019 (CET)Beantworten
Bei einer lfd. WP:BIO-Diskussion nach zahlreichen VMs in der Sache einfach „in der falschen Version“ (also schlicht willkürlich) zu sperren, kann ich ebenfalls nicht nachvollziehen. Krass. --Jonaster (Diskussion) 00:11, 21. Jan. 2019 (CET)Beantworten
Ja, die Sperre in diser Version ist grotesk und macht absolut keinen Sinn. --KurtR (Diskussion) 00:20, 21. Jan. 2019 (CET)Beantworten

Ich denke, wie müssen endlich mal zu Potte kommen, ob bezüglich der Namensnennung nun BIO anzuwenden ist oder nicht. Ansonsten wird das hier ein Dauerdrama. Grüße, Stefan64 (Diskussion) 00:19, 21. Jan. 2019 (CET)Beantworten

Ja, nach der Lektüre der EWs, VMs und Diskbeiträge würde ich das auch so sehen. Aber doch nicht mit einer Artikelsperre dieser Form. In Abwägung mit WP:BIO kann WP:DFV nicht greifen. - In der Sache: In finde es auch absurd, die „Namensveröffentlichung“ durch Beschneidung von Zitationen zu „unterbinden“. Irgendwie kein so einfaches Problem. --Jonaster (Diskussion) 00:55, 21. Jan. 2019 (CET)Beantworten
Natürlich ist WP:BIO auf alle Biographien anzuwenden, nur der Abschnitt zu weniger bekannten Personen trifft aus Sachgründen nicht (mehr) auf diesen Artikel zu. Siehe auch die ungefilterten Suchläufe unter #Verschiebung, die über 20.000 Treffer für den korrekten Namen ausweisen und das sind nur die indexierten Seiten. Dazu kommen noch die zahlreichen Seiten, die nur das Pseudonym nennen und zusätzlich zur Bekanntheit der Lemmaperson beitragen. Insofern ist der Vollschutz in gegenwärtiger Form imho auch kein Regelverstoß oder Mißbrauch von Adminrechten. fg, Agathenon 12:40, 21. Jan. 2019 (CET)Beantworten
Ja, die Argumente sind bekannt und ausgetauscht. Mir ging es darum, dass die Sache jetzt hier verbindlich entschieden und entsprechend festgeschrieben wird, damit nicht beim nächsten (absehbaren) Edit-War eine andere "falsche Version" geschützt wird. Grüße, Stefan64 (Diskussion) 13:58, 21. Jan. 2019 (CET)Beantworten
+1 --Bellini 20:28, 21. Jan. 2019 (CET)Beantworten

Vielleicht sollten die Admins anhand der IP mal prüfen, ob da evtl. aus Kleve bzw. Uni DU-E im Sinne Hendricks editiert wird. --2A02:8109:92C0:EB4:B82A:262B:E99:B2C5 03:03, 27. Jan. 2019 (CET)Beantworten

Das dürfen sie nicht und der normale Admin kann das auch technisch nicht. Sprich: die IP-Adresse eines angemeldeten Benutzers wird nur unter Auflagen überprüft (Checkuser-Verfahren), wenn der Verdacht besteht, dass jemand mehrere Accounts anlegt, um damit Mehrheiten vorzutäuschen etc. Siehe WP:CU. In privat betriebenen Wikis, etwa Stadtwikis kann das anders geregelt sein. Grüße, --Bellini 11:00, 27. Jan. 2019 (CET)Beantworten
Wer aber unangemeldet unter IP editiert, muss damit rechnen, dass Infos wie sein Standort, Provider von jedem hier eingesehen werden können. Dazu gibt es sowohl intern als auch im Netz ausreichende Möglichkeiten. --Bellini 11:04, 27. Jan. 2019 (CET)Beantworten
 Info: Der Standort unangemeldeter IPs kann mit dem Tool GeoIP überprüft werden, es ist auch in der Checkuservorlage enthalten. – Sollte der begründete Verdacht bestehen, daß Yannic Hendricks hier von seinem Wohnort Kleve oder seinem Studienort Duisburg aus mitschreibt, mit Nick oder IP, kann unter Berufung auf WP:Interessenkonflikt eine Checkuseranfrage gestellt werden. Die Anfrage kann per Mail z.B. an Benutzerin:Alraunenstern gerichtet werden, sie gehört zu den Checkuser(inne)n meines Vertrauens und zeigt erfahrungsgemäß keine Tendenz, christliche Fundamentalisten zu decken. Über die anderen Checkuser(inn)en weiß ich diesbezüglich nicht genug beziehungsweise sage ich nichts. fg Agathenon 20:13, 28. Jan. 2019 (CET)Beantworten
Selbst wenn Hendricks hier editiert, es wäre sein gutes Recht, solange er zB nicht Sockenpuppen einsetzt. Es besteht für ihn zB keine Pflicht zur Offenlegung. Im Ergebnis rechne ich einer CU-Anfrage wenig Chancen auf Erfolg aus. -- Wo st 01 (Sprich mit mir) 22:47, 28. Jan. 2019 (CET)Beantworten
Nun ja. Siehe Wikipedia:Checkuser/Anfragen/Benutzer_Alopetyp,_Benutzer_Mydrof,_div._IPs#Entscheid_und_Ergebnisse. Grüße, --Bellini 19:58, 2. Mär. 2019 (CET)Beantworten
Gratuliere! Gut recherchiert... -- Wo st 01 (Sprich mit mir) 21:21, 2. Mär. 2019 (CET)Beantworten

Foto des Plakates an der roten Flora

Wegen des Plakates wurde Strafanzeige erstattet vgl. [8]. Hier liegt sicherlich ein Verstoß gegen das Recht am eigenen Bild des Abgebildeten vor. --Alopetyp (Diskussion) 14:05, 13. Feb. 2019 (CET)Beantworten

Bitte den Artikel Panoramafreiheit versuchen verstehend zu lesen. Grüße vom Sänger ♫ (Reden) 15:23, 13. Feb. 2019 (CET)Beantworten
 Info: Löschdiskussion zur Bilddatei. Zu diesem Aspekt des Artikels habe ich keine Meinung. fg Agathenon 16:46, 13. Feb. 2019 (CET)Beantworten
Panoramafreiheit hat was mit Urheberrechten aber nichts mit Persönlichkeitsrechten zu tun. Wenn also das Plakat diese verletzten sollte (keine Ahnung ob tatsächlich), dann sollte man zumindest drüber nachdenken, ob auch eine Abbildung des Plakates in einem relativ bekannten und recht häufig aufgerufenen Internetlexikon eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte darstellt. Denn ob der gute Mann tatsächlich mit seinem Gesicht in der Öffentlichkeit bekannt ist, möchte eher bezweifeln, was ihn also vll. mit seinem Namen und seinem Tun relevant für die WP macht, aber eher weniger mit seinem Gesicht. Gruß Finanzer (Diskussion) 17:36, 13. Feb. 2019 (CET)Beantworten
Ist bekannt. fg Agathenon 17:52, 13. Feb. 2019 (CET)Beantworten
Aber nicht in diesem Zusammenhang. Und unabhängig davon ist eine Verlertzung des Rechts am eigenen Bild nicht gerechtfertigt nur weil der betroffene ein Foto wie hier in der WAZ veröffentlich hat. Denn damit hat ja nur in eben diese VEröffentlichung zugestimmt aber nicht in die hier gegebene Veröffentlichung an der roten Flora und in diesem Artikel.--Alopetyp (Diskussion) 18:27, 13. Feb. 2019 (CET)Beantworten
 Info: Unverpixelt bei Neues Deutschland [9]. Auch bereits verklagt? Stefan64 (Diskussion) 18:40, 13. Feb. 2019 (CET)Beantworten
Das Problem besteht eher darin, dass das Plakat wahrscheinlich nicht dauerhaft angebracht ist und ein Upload unter freier Lizenz deswegen nicht möglich ist, ohne die Rechte des Urhebers zu verletzen. Gruß --Parvolus 18:49, 13. Feb. 2019 (CET)Beantworten
Auch wenn es im Neuen Deutschland unverpixelt steht heißt es nicht dass es rechtmäßg ist. --Alopetyp (Diskussion) 19:07, 13. Feb. 2019 (CET)Beantworten
Parvolus hat es erkannt. Das Plakat ist von der Kunstfreiheit gedeckt, durch die breite und zeitüberdauernde Berichterstattung (zuletzt ND) kann Hendricks sich auch nicht mehr wirklich auf das Persönlichkeitsrecht berufen. Problematisch könnte jedoch sein, dass der Künstler weiterhin die Rechte an seinem Werk hat und diese nicht in Vereinbarung mit den Lizenzbestimmungen der Wikipedia stehen. Aber das wäre mal eine Frage für einen Juristen. --Paul Ewe20:15, 13. Feb. 2019 (CET)Beantworten
Die Kunstfreiheit gilt nicht absolut, sie schlägt nicht a priori die Persönlichkeitsrechte, und schon gar nicht berechtigt sie zum Anprangern. Wir kritisieren zu Recht die BILD, weil sie Leute bloßstellt. Das hier ist um keinen Deut besser. --Mussklprozz (Diskussion) 21:03, 13. Feb. 2019 (CET)Beantworten

So sehr ich die Nennung des Klarnamens befürworte, so übel finde ich dieses Plakat. Das ist ein Pranger der übelsten Sorte. --Mussklprozz (Diskussion) 20:38, 13. Feb. 2019 (CET)Beantworten

Kann ich verstehen. Aber mMn gehört es zu den Wikipedia:Grundprinzipien, dass wir ebendiesen Pranger zeigen, solange Gegner der Darstellung des Plakats das tolerieren (Nicht unterstützen!) können. --Paul Ewe21:01, 13. Feb. 2019 (CET)Beantworten
Es geht nicht um das Persönlichkeitsrechts "Krauses", sondern um dessen Recht am eigenen Bild nach dem Kunsturheberrechtsgesetzes. Es gehört m. E. nicht zu den Grundprinizipen an einem solchen Pranger mitzuwirken, in dem man den Pranger durch dieses Plakat digital im Netz verbreitet. --Alopetyp (Diskussion) 21:29, 13. Feb. 2019 (CET)Beantworten
Und im Übrigen kann man dieses Pranger, selbst wenn man ihn für erwähneswert hält, auch mittels einen verpixeltes Foto des Plakates zeigen, so wie es auch das Hambuger Abendblatt tut: [10].
Ich würde mich auf § 23 Abs. 1 KunsturhG zurückziehen: "Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden: Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte". Dieses Bild ist m.E. ganz klar ein "Bildnis aus dem Bereich der Zeitgeschichte". --Reinhard Kraasch (Diskussion) 22:11, 13. Feb. 2019 (CET)Beantworten
Dann ließ Dir bitte Mal durch wer eine Person der Zeitgeschichte ist. --Alopetyp (Diskussion) 22:28, 13. Feb. 2019 (CET)Beantworten
Im KunsturhG steht nichts von "Person der Zeitgeschichte", dort heißt es "Bildnis aus dem Bereich der Zeitgeschichte", das ist etwas anderes. --Reinhard Kraasch (Diskussion) 10:28, 14. Feb. 2019 (CET)Beantworten

Das Bild auf Commons könnte ich verpixeln. Grüße, --Bellini 23:47, 13. Feb. 2019 (CET) Geschehen, s.o. --Bellini 22:21, 18. Feb. 2019 (CET) Der Autor des Bildes hat allerdings zurückgesetzt. Sehr euch die zweite Version des Bildes auf Commons an. Grüße, --Bellini 03:39, 19. Feb. 2019 (CET)Beantworten

Ein "Bildnis aus dem Bereich der Zeitgeschichte" liegt hier gewiss nicht vor, das Plakat ist ja, wie bereiits erwähnt noch nicht einmal ein dauerhaftes "Kunsterwerk". Verpixeln wäre eine Idee, so wie es auch das Hamburger Abendblatt getan hat und zwar sicherlichnocht grundlos, sondern nach Rücksprache mit Juristen. --Alopetyp (Diskussion) 11:15, 14. Feb. 2019 (CET)Beantworten
Die Hamburger Abendpost hat das Bild mittlerweile verpixelt. Es gibt keinen Grund hier eine Person der nicht „Nicht-Zeitgeschichte“ öffentlich zur Schau zu stellen. Für mich hat das mittlerweile die Dimension einer „Menschenjagd“; auch wenn ich die Aktionen der fraglichen Person nicht billige, gibt es keinen Grund, in der WP (oder auch in der Öffentlichkeit) gegen deren Persönlichkeitsrechte zu verstoßen. --Horst Gräbner (Diskussion) 11:42, 14. Feb. 2019 (CET)Beantworten

Wir haben hier kein Foto, sondern eine stilisierte Darstellung einer Person, eingebettet in ein Plakat eines unbekannten "Künstlers"(ist das ->schützenswerte<- Kunst [Schöpfungshöhe]?), diese widerum eingebettet in eine Panorama-Aufnahme, zu der es auch wieder eigene Bestimmungen gibt. Welche davon haben jetzt Priorität über welche anderen Bestimmungen? --2A02:8109:92C0:EB4:B82A:262B:E99:B2C5 23:25, 14. Feb. 2019 (CET)Beantworten

Schöpfungshöhe ist m.E. definitiv vorhanden, über die Prioritäten könnte man bis hinauf zum Bundesverfassungsgericht streiten, wenn man wollte. Weiterhin ohne Meinung grüßt Agathenon 16:49, 15. Feb. 2019 (CET)Beantworten

Ich sehe kein Foto, sondern eine s/w-Bild, das ist kein Foto. Nicht mal Graustufe... -- schmitty 12:49, 19. Feb. 2019 (CET)Beantworten

Reicht das? --Bellini 08:39, 25. Feb. 2019 (CET)Beantworten

Bitte das Bild nicht einfach ohne Diskussion entfernen. Ich hatte eine verpixelte Version angefertigt und jetzt diese eingesetzt. --Bellini 18:10, 28. Feb. 2019 (CET)Beantworten

Dürfen wir hier selber überhaupt solche Bildbearbeitung betreiben? Im Artikel wird beim Bild jetzt auch nicht darauf hingewiesen, daß das reale Plakat nicht so (verpixelt) aussieht.
Wie ich weiter oben schon angesprochen habe, sollten wir erst mal das Verhältnis der rechtl. Bestimmungen zueinander, für stilisierte Abbildungen, also künstlerische (verfremdete) Darstellungen; im Kontext eines Plakates mit zusätzl. Text; im Kontext eines Fotos des Ganzen (Panoramafreiheit) diskutieren, bevor wir hier vorschnell in Aktionismus verfallen und evtl. selber rechtl. problemantische Sachen machen. Das Foto muß ja nicht sofort in den Artikel, ein paar Tage Zeit hat das schon. --109.41.3.198 23:07, 1. Mär. 2019 (CET)Beantworten

Religiöse und politische Hintergründe von Yannic Hendricks

Es wäre gut, das Thema hier zu besprechen, statt hin- und herzurevertieren. Vorschläge? fg Agathenon 20:25, 21. Feb. 2019 (CET)Beantworten

Man kann zwar anführen, daß er sein Tun mit religiösen Motiven begründet, ob da aber ein ("klassisch") christlicher Glaube, oder ehr ein religiöser Eifer als "Lebensretter" wirkt, das finde ich schwierig und zweifelhaft, dazu ein Urteil zu formulieren. --178.24.238.46 23:21, 22. Feb. 2019 (CET)Beantworten
Danke. Beurteilen dürfen wir sowieso nicht, höchstens wiedergeben, und da gibt es zwei scheinbar widersprüchliche Fakten. Als „Krause“ bestreitet er religiöse Gründe für die Anzeigen. Als Hendricks bewegt er sich politisch wie religiös in Fratzbuchgruppen am rechten bis ultrarechten Rand: Reichsbürgerbewegung, AfD-Gruppen, Verschwörungsszene, „DVCK e.v.“/KiG (geleitet von Mathias von Gersdorff, der auch nicht ohne ist). Beide Herren, Hendricks wie Gersdorff, sind effektiv und einschlägig vernetzt. Freundliche Grüße, Agathenon 15:51, 23. Feb. 2019 (CET)Beantworten
Ich würde sagen, gut zusammengefasst. m.M. könnten wir das so in den Artikel übernehmen, falls da nicht noch jemand Widerspruch anmeldet? --109.41.3.198 23:11, 1. Mär. 2019 (CET)Beantworten