„Diskussion:NSU-Prozess“ – Versionsunterschied

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:::Dass aus dieser Diskussion eine Verbesserung des Artikels erwächst, bezweifle ich leider. -- [[Benutzer:Amtiss|Amtiss]], <small>[[Benutzer_Diskussion:Amtiss|SNAFU ?]]</small> 17:21, 15. Jul. 2018 (CEST)
:::Dass aus dieser Diskussion eine Verbesserung des Artikels erwächst, bezweifle ich leider. -- [[Benutzer:Amtiss|Amtiss]], <small>[[Benutzer_Diskussion:Amtiss|SNAFU ?]]</small> 17:21, 15. Jul. 2018 (CEST)

== Kosten ==

Bestimmt hat mal jemand ausgerechnet, was dieser Prozess gekostet hat. Zwar ist es so, dass der verurteilte Straftäter die Gerichts- und seine Anwaltskosten zu tragen hat, aber hier dürfte wohl der Staat "drauf sitzenbleiben". Spannend auch die Frage, ob in einem solchen Fall die Nebenkläger ihre Anwälte selber bezahlen müssen. Kann da jemand etwas dazu beisteuern? --[[Benutzer:Schließzylinder|Schließzylinder]] ([[Benutzer Diskussion:Schließzylinder|Diskussion]]) 09:30, 10. Mär. 2019 (CET)

Version vom 10. März 2019, 10:30 Uhr

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Archiv
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Angestrebter neuer Abschnitt "Bewertung" oder "Kritik"

Als Unterabschnitt zum Prozessverlauf oder danach als Extraabschnitt hatte ich vorgehabt, die vielfältigen Kritikpunkte am Verfahren (z.B. durch Nebenklage, kritische Öffentlichkeit, Politiker aller Parteien) zu benennen. Lasst uns doch mal zusammen eine Liste erstellen, die für einen solchen Abschnitt sinnvoll wäre.

Aspekt Wahrheit / Vollständigkeit

  • Trio-Theorie der Bundesanwaltschaft
    • übernommen von Richtern
    • verhindert Ermittlungen, Beweisanträge, Zeugenbefragungen und bestimmte Fragestellungen, die für Aufdeckung der Zusammenhänge
    • dies kreiert eine Wahrheit auf deren Grundlage mögliche Folge-Prozesse behandelt werden (so z.B. Andreas Kienzle)
  • Gedächtnisverlust (Täter, Neonazi-Zeugen, Verfassungsschutz-Beamte, weitere?)
  • Rolle der Behörden, allen voran den Verfassungsschutz-Ämtern wird nicht beleuchtet
    • härtestes Beispiel Andreas Temme wird für glaubhaft befunden, trotz Widersprüche und gegenteiliger Polizisten-Aussagen

Aspekt Prozessführung (neben obigen Punkten)

  • Zulassen der schriftlichen Fragebeantwortung

Erstmal soweit, ich werde wohl gleich noch ergänzen, wenn ich ein Prozesszusammenfassung angehört habe. --Amtiss, SNAFU ? 13:47, 22. Sep. 2016 (CEST)Beantworten

Finde ich gut und richtig, allerdings bin ich kein Fan von Kritik-Abschnitten und würde als Abschnittsüberschrift für den ersten Aspekt eher so etwas wie Umfang der gerichtlichen Untersuchung wählen (inspiriert von § 155 StPO, mir fällt bestimmt noch was Besseres ein), also das Thema inhaltlich fassen, und zugleich neben der berechtigten Kritik auch die Gegenkritik einbauen: Dass eben die gerichtliche Wahrheitssuche beschränkt ist auf das, was in den Prozess eingebracht wird, und eine umfassende Aufklärung zum NSU und seinem Netzwerk in einem solchen Verfahren gar nicht geleistet werden kann. Das gehört nämlich, ungeachtet der möglichen Versäumnisse und allzu harschen Abweisung vieler Beweisanträge, auch zum Bild dazu. Dem zweiten Aspekt würde ich genauso eine Überschrift Prozessführung geben und dort neben den schriftlichen Aussagen weitere kritische Punkte anbringen (man könnte etwa den Umgang mit dem Statement des Vaters von Halit Yozgat und überhaupt die medial durchaus kontrovers beurteilte Verhandlungsführung durch Götzl erwähnen). Ob man die beiden Aspekte dann unter eine gemeinsame Überschrift (etwa: Rezeption / Öffentliche Wahrnehmung?) bringt, wäre zu überlegen. --Andropov (Diskussion) 14:21, 22. Sep. 2016 (CEST)Beantworten
Mir fiel gerade noch der APuZ-Artikel Journalisten und der NSU-Prozess in die Hände, der für einen solchen Abschnitt hilfreich wäre, sowohl für die Wahrnehmung desGerichts und der Prozessakteure als auch für die Kritik an der Medienberichterstattung, die ebenfalls dazugehört. --Andropov (Diskussion) 14:35, 22. Sep. 2016 (CEST)Beantworten
Nur auf Basis valider Quellen (Spiegel, SZ, FAZ, Zeit). Wenn es in diesen Medien keine Relevante abschließende Bewertung oder Kritik gibt, ist diese her ebenfalls TF. Und bitte gleich im Voraus keine nicht-reputablen Quellen verwenden, das erspart mir das Entfernen. --GiordanoBruno (Diskussion) 17:04, 22. Sep. 2016 (CEST)Beantworten
Und was betrachten Sie noch als valide Quelle, ihre Hoheit? -- Amtiss, SNAFU ? 17:19, 22. Sep. 2016 (CEST)Beantworten
Wist es dann schon sehen. --GiordanoBruno (Diskussion) 23:23, 22. Sep. 2016 (CEST)Beantworten

Informationssammlung

Anonymisierung

Gerlach, Wohlleben und Eminger sind relevant im Sinne der Wikipedia RK. Bei allen wird der Klarname in seiösen Medien genannt, ebenfalls bei Schultze. Schultze als "Minderjährigen" zu anonymisieren, nur weil er nach dem Jugendstrafrecht verurteilt wurde und ihn dadurch zu schützen ergibt keinen Sinn, da Heranwachsende nach dem Jugendstrafrecht auch volljährig sind. Er hätte auch nach Erwachsenenstrafrecht verurtelt werden können.

In einigen Medien wird auch Wohlleben anonymisiert, weil wohl vermieden werden soll faschistische Verbrecher n den Pranger zu stellen. Schultze könnte aber beispielsweise bei tätiger Reue auch eine neue Identität erhalten.

Was allgemein bekannt und korrekt wiedergegeben ist unterliegt nicht mehr einem "Recht auf Vergessenwerden" nach dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht und Datenschutzrecht. Es muss nur neutral und wahrheitsgemäß wiedergegeben werden. Die Bekanntmachung der Namen erfolgt nicht durch die Wikipedia sondern erfolgte durch seriöse Medien und/oder die Angeklagten selbst. Sonst dürfte über kein Strafverfahren und keinen Straftäter mehr berichtet werden. --Lena1 (Diskussion) 16:54, 12. Jul. 2018 (CEST)Beantworten

Du möchtest mal nachsehen, was in Wikipedia:Artikel_über_lebende_Personen#Straftaten steht. Im konkreten Fall macht es allerdings wenig Sinn, Namen, die über Jahre durch die Medien geisterten, zu anonymisieren. Nach verbüßter Haftstrafe bzw. in ein paar Jahren kann das schon anders aussehen - das muss aber nicht jetzt entschieden werden. --GiordanoBruno (Diskussion) 18:29, 12. Jul. 2018 (CEST)Beantworten
Gerade weil Carsten Sch. nicht relevant für einen eigenen Personenartikel ist, halte ich es für richtig, seinen vollen Namen nicht auszuschreiben. Wenn ich mit dieser Ansicht hier allein bleibe, werde ich mich nicht verkämpfen. Gruß in die Runde, --Andropov (Diskussion) 22:21, 13. Jul. 2018 (CEST)Beantworten
Wenn die Strafen verbüßt sind kann wie beim Soldatenmord von Lebach überprüft werden, welche Namen zu anonymisieren sind um eine Resozialisierung nicht zu verhindern oder zu erschweren.--Lena1 (Diskussion) 15:04, 14. Jul. 2018 (CEST)Beantworten
Das ist aber wirklich großzügig von dir - nur spielt es hier keine Rolle, wie anderswo verfahren wurde. Wenn Andropov begründet Carsten Sch. anonymisieren will, dann ist WP:BIO auf seiner Seite, bei einer Strafe nach Jugendstrafrecht erscheint das auf jeden Fall als geboten und als Hauptautor hat er schon zweimal ein gewisses "Vorschlagsrecht", um solche Details zu gestalten, so lange keine Regularien dagegen sprechen. --GiordanoBruno (Diskussion) 12:42, 15. Jul. 2018 (CEST)Beantworten
Dass aus dieser Diskussion eine Verbesserung des Artikels erwächst, bezweifle ich leider. -- Amtiss, SNAFU ? 17:21, 15. Jul. 2018 (CEST)Beantworten

Kosten

Bestimmt hat mal jemand ausgerechnet, was dieser Prozess gekostet hat. Zwar ist es so, dass der verurteilte Straftäter die Gerichts- und seine Anwaltskosten zu tragen hat, aber hier dürfte wohl der Staat "drauf sitzenbleiben". Spannend auch die Frage, ob in einem solchen Fall die Nebenkläger ihre Anwälte selber bezahlen müssen. Kann da jemand etwas dazu beisteuern? --Schließzylinder (Diskussion) 09:30, 10. Mär. 2019 (CET)Beantworten